Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 83 (1919)
- Issue
- Heft 7 (14.2.1919)
- Date
- 1919-02-14
- Page
- Seite 66 (sequence 6)
- Language
- German
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Vortragsreihen, die sechs bis acht Vorlesungen umfassen, teil» in seminaristischen Uebungen, die mehr in die Tiefe gehen und das Selbststudium vorbereiten und fördern sollen. Vielleicht wird man manches in dem Programm vermisten. Wichtiges sogar, was zurückgestellt wurde, da man in jedem Vierteljahr nur Ausschnitte aus dem Gesamtgebiete geben kann. Die Hauptsache ist. daß die Vorträge anregend wirken und Interesse verbreiten. Die Organisation der Hochschule, die nach langwierigen Verhandlungen der beteiligten Faktoren zustande gekommen ist, baut sich auf der Grundlage eines Vereins auf, dem jeder Jude als Mitglied beitreten kann. Das leitende Kuratorium setzt sich aus Vertretern fast aller größeren jüdischen Organisationen, darunter der Berliner Jüdischen Gemeinde, zusammen. Ein kleinerer Geschäftsführender Ausschuß führt die Geschäfte. Der Lehrplan wird von einem wissenschaftlichen Beirat zusammengestellt und beraten. Das Bureau befindet sich zurzeit Berlin SW, Belle-Alliance-Platz 3. Für die unbedingte Neutralität, dem Fundament der Anstalt, sind in dem Statut alle erdenklichen Sicherheiten geschaffen worden. In schwerer Zeit ist die Freie jüdische Volkshochschule geboren, so wie einst die Hochschule zu Jabne nach der Zerstörung Jerusalems und dem Untergänge des Tempels. Möge der Idealismus, der sich wie damals so auch heute noch unverwüstlich im Judentume regt, uns Hinüberhelsen aus der Not des Augenblicks in eine glücklichere Zukunft. Dr. Rudolf Leszynsky. Die Dozenten der Berliner Lehrsnltalt kür die Millenlchatt des Judentums. f IV. Jsmar Freund. v Dch bin geboren am 11. April. 1876 zu Breslau, besuchte zunächst die dortige Wankelsche Vorbereitungs- : schule, dann das Gymnasium zu St. Elisabeth und bezog nach Absolvierung desselben die Universität meiner Heimatstadt, um Rechtswissenschaft und Volkswirtschaft zu studieren. Gleichzeitig trat ich zum Zweck des Studiums der jüdischen Theologie in das dortige Seminar ein. 1899 legte ich am Oberlandesgericht zu Breslau die erste juristische Staatsprüfung und an der.. Universität das juristische Doktorexamen ab. In der Folge widmete ich mich an der Universität hauptsächlich dem - Studium der Philosophie und brachte am Seminar meine theologischen Studien zum Abschluß. 1902 folgte ich einem Ruf des Vorstandes der Jüdischen Gemeinde zu Berlin in die dortige Verwaltung. Bereits im Amte, legte ich am Seminar die wissenschaftlich-theologische und die Rabbinatsprüfung ab. Im Winter 1905/06 begann ich meine Tätigkeit an der „Lehranstalt". Das ursprüngliche, Ziel meiner wissenschaftlichen Tätigkeit war die Bearbeitung des jüdisch-talmndischen Rechts nach den Grundsätzen der modernen Rechtswissenschaft. Andere Aufgaben drängten diesen Plan jedoch immer wieder in den Hintergrund: zunächst, noch während meines Studiums, die Bearbeitung einer von der juristischen Fakultät gestellten staatsrechtlichen Preisaufgabe über „Das Verhältnis von Reichs- und Landesrecht unter besonderer Berücksichtigung des Bürgerlichen Gesetzbuches". Diese Arbeit führte mich dem allgemeinen Staatsrecht zu, dem auch in den nächsten Jahren in erster Reihe meine wissenschaftliche Arbeit galt. 1903 erschien als Frucht derselben: „Die Regentschaft nach preußischem Staatsrecht unter Berücksichtigung des in den übrigen deutschen Bundesstaaten geltenden Rechts". Für die Folge wurden die Erfahrungen meiner praktischen Tätigkeit in der Verwaltung der Jüdischen Gemeinde zu Berlin bestimmend für mein weiteres Schaffen. Ich empfand am eigenen Leibe die völlige rind geradezu beschämende Unzulänglichkeit der wiflenschaftlichcn Arbeiten auf dem Gebiete des öffentlichen jüdischen Lebens, insbesondere des Staatskirchenrechts. Der deutsche Jude war auf allen Wistensgebieten hervorragend tätig gewesen. seinen eigenen Weinberg hatte er nicht gehütet. Es fehlte an allem, an einer brauchbaren Sammlung der Rechtsquellen, an jeder systematischen wissenschaftlichen Bearbeitung des Gebiets, an der Klarlegung der geschichtlichen Grundlagen und Voraussetzungen des gegenwärtigen Rechtszustandes. Jede Frage der Praxis wurde zu einem wissenschaftlichen Problem. Aus dieser Erfahrung heraus erwuchs in mir der Entschluß, mich dem Staatskirchenrecht, der Rechts- und politrschen Geschichte der Juden in Deutschland zuzuwenden. Fünfzehn Jahre intensiver Arbeit habe ich an diese Ausgabe gewandt. Es galt das über ungezählte Stellen zerstreute, häufig schwer auffindbare Quellenmaterial zu ermitteln und zusammenzutragen, die Archive zu durchforschen, in denen unerschöpfliche Schätze der Hebung harrten. In entgegenkommcnüswr Weise öffnete nur nicht nur das Preußische Geheime Staatsarchiv, sondern auch unsere Ministerien bis hinauf zum Staatsministerium, ebenso die Zentralstellen der übrigen Bundesstaaten ihre Akten, und so erschloß sich mir ein unendlich wertvolles Material für die wissenschaftliche Bearbeitung der geschichtlichen Seite des Problems. Eine Sammlung der Quellen, eine Darstellung der Geschichte und eine systematische Verarbeitung des Staatskirchenrechts der Juden in Deutschland bildete das Ziel meiner Arbeit. Im Jahre 1908 erschien im Aufträge des Verbandes der Deutfchen Juden, veranlaßt durch den Erlaß des Volksschul-Unterhaltungsgesetzes von 1906 nnd die dadurch zutage getretene Unklarheit der die Juden betreffenden Rechtsverhältnisse, „Die Rechtsstellung der Juden im preußischen Volksschulrecht"; aus Anlaß der Hundertjahrfeier der preußischen Judenemanzipation im Aufträge des zur Begehung der Feier von den Gemeinden und Verbänden gebildeten Komitees die „Geschichte der Emanzipation der Juden in Preußen" in zwei Bänden, 1911 die Studie „Staat, nirche und Judentum in Preußen". Für die 1913 herausgekommene Neuauflage des Stengelschen Handwörterbuches oes Staats- und Verwaltungsrechts schrieb ich den Beitrag „Israelitische Religionsgesellfchast", der den ersten Versuch eines Grundrisses sür eine systematische Darstellung des Staatskirchenrechts der Juden in Deutschland darstellt. Alle diese Arbeiten sind mehr oder minder Ausschnitte der geplanten umfassenden größeren Arbeit: „Quellen, Geschichte und systematische Darstellung des Staatskirchenrechts der Juden in Dcutfcyland", mit deren Abschluß ich zurzeit beschäftigt bin. Die „Quellen" sollen eine Kodifikation des in sämtlichen Bundesstaaten geltenden Rechtes enthalten. Hiervon soll demnächst eine „Sammlung der Verfaffungsgesetze" mit einer geschichtlichen Einführung in das Recht sämtlicher Bundesstaaten, ferner eine Sammlung der Verordnungen und der gesamten höchstinstanzlichen Judikatur auf dem Gebiete des Staatskirchenrechts der Juden in Preußen nebst einer * systematischen Verarbeitung erscheinen. An diese Publikationen soll sich eine Rechtsgeschichte der Juden in Deutschland und endlich eine systematische Bearbeitung des geltenden Staatskirchenrechts sür sämtliche Bundesstaaten anschließen. An der Lehranstalt habe ich bisher über die folgenden Themen gelesen: Die Rechtsstellung de« Juden in Preußen. Das preußische Gesetz vom 23. Juli 1847, seine Geschichte und seine Bedeutung. Die Grundzüge des preußischen Schulrechts unter besonderer Berücksichtigung der jüdisch-konfessionellen Verhältnisse. Der jüdische Religionsunterricht in Preußen. Das Recht der Synagogengemeinden in Preußen. Die Rechtsstellung des Rabbiners in Preußen. Das Staatskirchenrecht