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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1919-02-07 · Heft 6 (7.2.1919) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
83 (1919)
Issue
Heft 6 (7.2.1919)
Date
1919-02-07
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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Berlin, 7. Februar ISIS SS. Jahrgang. Nr. H Der Gemetndeüote. Beilage zur „Allgemeinen Leitung deK Judentums. korrrspondrn?kn und Machnchtrn. Drutlckisnd. E. M. Berlin, 4. Februnr. D i e Tre n nm g von S t a. a t und Kirche in ihrer Wirk u -n g auf das Judentum behandelte Rabbiner Dr. G o l d m a n n (Leipzig) am letzten E r - ö r te r u n g s ab en d, den der Verbandjüdischer. Jugendvereine und der Berliner Jugendbund veranstalteten. Dr. Goldmann begrüßte die Trennung des Staates von der Kirche als einen Schritt zur Gleichberechtigung des Judentums, die auf fünf Hauptgebieten in Erscheinung treten wird. Zunächst wird die Staats Verfassung berührt, die bisher die christliche Religion allen öffentlichen Einrichtungen zugrunde legte, wie z. B. bei den öffentlichen Feiertagen. Hier wird sich nichts ändern, weil 99 Prozent der Bevölkerung christlicher Konfession sind. Die Trennung wird das Judentum jedes Zwanges entheben, den Sabbat zu verletzen. Vornehmlich werden die jüdischen Beamten in die Lage versetzt werden, den Sabbat feiern und am Sonntag arbeiten zu können; ähnliches wäre auch für Gewerbe in'eiben de zu erreichen. Bei einer Trennung fallen aber auch die Rechte des Staates aeaen die Kirche fort, wie das Patronat und die Besetzung der Geistlichen stellen. Auch hiervon wird das Judentum nur wenig berührt. Der wichtigste Punkt ist der Fortfall der Reckte der Kircke dem Staate gegenüber. Heute zahlt der Staat für christliches Kirchenwesen doppelt so viel, als dieses selber aufbringt. Da diese Mittel aus dem Gelbe aller Steuerzahler, also auch der Juden, aufgebracht werden, kann hier die Trennung als Akt der Gerechtigkeit bearüßt werden. Der vierte Punkt betrifft das Steuerrecht der religiösen Gemeinschaften, das auch das Judentum besitzt. Die Folgen des Verlustes des Besteuerungsrechtes werden bei uns vielfach überschätzt. Die Erfahrungen in Frankreich und Nordamerika beweisen, daß zwar die Zahl der Bekenner in den einzelnen Glaubensgemeinschaften zurückgebt, daß aber das religiöse Leben an Bedeutung gewinnt. Der Verlust des Besteuerungsrechtes ist auch noch keineswegs sicher. Es ist nickt anzunehmen, daß die christlichen Kirchen sich dieses Recht werden nehmen lasten. In der Frage des bisherigen obligatorischen Religionsunterrichts ändert sich für uns Juden wenig, da wir auch bisher schon für unseren Religionsunterricht selbst soraen mußten. Wir wünschen aber, daß der Unterricht obligatorisch bleibt und in der Schule erteilt wird. So ist denn festzustellen, daß das Judentum von der Trennung von Staat und Kirche in der Praxis kaum berührt wird. Das ganze Problem erscheint auch geringfügig und unbedeutend, wenn man es an den großen Fragen der jüdischen Vergangenheit mißt. Das Judentum bat sich in allen Ländern und zu allen Zeiten immer durch den freien Zus.amm>ens.chluß erhalten. — Als erster Diskussionsredner hob Justizrat Lilienthal aus der Fülle der Probleme die Stellung der Gemeinden hervor. Heute beruht das Steuerrecht der Gemeinden auf ihrer Anerkennung als öffentlich-rechtliche Körperschaften. Wichtig ist auch die Frage des Vermögenserwerbes für die jüdische Geineinde. Wenn das Beispiel Frankreichs, das scheukungsweise Zuwendungen an die Kirche ganz verbietet, nachgeahmt würde, so wären allerdings einschneidende Wirkungen auf den Bestand der Wohltätigkeitsin-stitute der Gemeinde zu befürchten. Völlig u-nklar ist noch die Frage des R el i g i o n s u n t e r r i ch t s. Eswäre wünschenswert, wenn die Sorge für die religiöse Unterweisung den einzelnen Religionsgemeinschaften übertragen würde. Rechtsanwalt Dr. K le e sieht den einzigen Ausweg aus allen den Gemeinden drohenden Schwierigkeiten in der Anerkennung des nationalen Charakters des Judentums und der hierauf aufzubauenden „Volksgemeinde", in der sich die Kultusverbände der einzelnen Richtungen vollständig frei entwickeln sollen. Geheimer Regierungsrat Dr. Eugen Fuchs spricht sich gegen den Begriff der Volksgemeinde aus, während Rechtsanwalt Dr. Ist Kahn und Moritz A. Löb sich als Vertreter der Orthodoxie zum Begriff der „Volksgemeinde" bekennen. Sie verlangen Aufhebung der Bevormundung der Gemeindemitglieder durch den Gemeindevorstand und Einrichtung von Parochialgemeinden in den Großstädten. Nachdem Frau Wronskh über die Aufgaben der Frauen in den neuen jüdischen Gemeinden gesprochen, beendet ein Schlußwort des Referenten den Erörterungsabend. E. M. Berlin, 4. Februar. Das> Schulwesen der I ü d is ch e n G e m e i n d e z u Berlin erforderte im abastau-fenen Geschäfts iah re eine Gesamtausgabe von 505 030,47 Mark. Mit diesem Ausiwande wu-rdm' unter auderern eine KnabeumiEMcküle und eine Mittelschule kür Mädchen unterhalten, von denen die erstere von 554, die zweite von 596 Zöglingen besucht wurde. Die Anmeldungen von Schülern üb^rstieaeu die Fostunaskraft d"r Schulen um ein bedeuten de?. Die Ausgaben für ivc Knabenschule b<stru>aen 158 300 Mark, kür die Mädchenschule 132 119 Mark. In 19 Reliiaionsschnlen wird kür dieiemaen Schüler öffentlicher Religionsunterricht erteilt, die an ihren Schulen keinm ader nur nnaeuüa.enden Reliaiousunterricht erbalten, so z. B. für die Scküle'' der Berliner Volksschulen, die bekanntlich in dern, von den Schulen erteilten Relia ln neunter riebt keinen llnterv?«l>t Kebrässchen erbosen. Der Besnck der Reliasoustchn.s,ni bezifferte sich, ans 3601 Schüler und Schülerinnen, die höebste nw^n-enz uneL die sechste RessasnnL-schnle in der Svnaanae Pvke- Nrnüe N7.it 60 0 B'SncktN'77 ans. Die Z.abl der Seblsllei' an 1ÜN7Jicho77 N^ssas>onsan7'talt,i>77 ttt ae^e77 da? Poe sab r um 474 Jöali77,-'e ^nrück- ^'^^^nae77 den, üä7'lük>^ Rückaana bat wsederum die '-sechste Relinss>ns- '"bnle 777it 140 Schülern zu verzeichnen. A>uster diesen Schuld nnte7chält d'-e Jüdische Geineinde eine Lebrerbildunosa-nstalt. die rin So777 77T^7-s'N7^^üer von 45. im Wi77terstu7ester von 25 Sems- 7'N7'isb^7 d.sv^s,s.tt mn-rde. und esne Prävarandenanstalt. Ein Kinins ^7tr Anshildnna von RessoionLbckrerinnen, der in der Mädchensch,fle in der Ka i lensten ne ainneinchset ivnrder? ist. zählte im Sommerb.>chi.^b>r 9, im Winterhalbiab-r 6 Teilnel7 7nerinnen. Ailberd.nu besteht ein Sonderkursus für ichnverhörioe Kinder, der von zwei Sebülern besucht wurde. Der Bestich der Reliaionsschulen ist wit ^ÜT.lvin. J-abre kostenfrei, während früher ein beso oberer Antrag auf Befreinn" von der Zablnna eines Schnlneldes gestellt loerden 7777,üte. Berlin. 4. Februar. Mne seit Jabr^chnten, veranstaltet auch r77 diesem Jab re die L e b. r a n st a l t s n r d i e W i s s e u s ck a f t des Judentums eine Reibe von Vorlesungen. A'n 3. Feb7-i7ar wrack Rabbiner Dr. Bonürm K e l l e r-777 a n n über „Da? FreibossK- 7n-ol7le77i d^r jüdiscken Neligionsvbilnsovbie", am 10. Februar svricht Direktor Dr. Feist ül7er „Das Problem der jüdischen Raste", am 17. Febr,rar liest Rocktsanwalt Dr. Martin Beradt g77s eigerren nnverösfentlickten Werken, am 24. Februar spricht Professor Dr. G u rt f e I (Gießen) üb ei' .,Di^ Sn7T.amite7'i77". ain 3. Mär^r Do^e'Tt Dr. Gdirard B a 77 e t b über „Die Reform des jüdiscken Kalenders", am 10. März Sanitäter,it Dr. W. Han au-er (Frankfurt a. M.) über ..Indische Wobtsahrtspflege. Historisches und- Prinrigielles". Die ^üirlefungen finden -in der Aula der Lehranstalt, Artilleriestraße 14. Montag abends 3 Nbr statt. Eintrittskarten zu 6 Mark für den aan.ien Zhklus. zu 1.50 Mark für eine Vorlesung sind zu haben beim Hofji7welier Eugen Marcus. Unter den Lrnderi 31, hnm Sekretariat ber Lehranstalt und am Eingang in den Saal. Der Ertrag ist für den Stivendiensonds der Lehranstalt bestimmt. — Berlin, 4. Fbruar. Die Anklage wegen versuchter Ervrestuua ^'irch Bodrobirug mit Mord, die den 41jährigen Arbeiter Earl Rietze am 27. v. M. vor die 4. Strafkammer des Landgerichts I führte, veranlaßte längere Erörterungen über die aufreizenden antisemitischen Flugblätter, die im Dezember vorigen Jahres auf den Straßen, besonders im Westen, verteilt w'irden. Der An.g-ekla.gte bat zugestanden, zwei Erpresterbriese an den Kaufmann Max B e li r e n d und den Kaufmann Leopold C 0 h n r e i ch geschrieben zu baben.die übereinstimmend folgenden ervresterischen Inhalt hatten: Dw Adressaten wurden aufgesordert, ie 20 000 Mark zn einer bestimmten Abendstunde an einer genau bezeichneten Stelle abzuliefern. Damit wurde die Warnung verbunden, sich mit irgendeiner Bebörd-e in Verbindung zu setzen, da dies den Adrestaten den Tod bringen würde. Zum Schluß hieß es: „Wir belästigen Sie nur ein einziges Mal; viele

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