Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 82 (1918)
- Issue
- Heft 51 (20.12.1918)
- Date
- 1918-12-20
- Page
- Seite 602 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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wehrt, so viele dieser Anstalten zu eröffnen, als sie f®r nötig hielt. Durchführbar war das nur in geringem Matze, da die Juden unter der nichtjüdischen Bevölkerung zerstreut wohnen und darum nur in wenigen Fällen eigene Schulgemeinden bilden können. — Wie ein schlechter Spaß klingt es, wenn behauptet wird, die „nationale Autonomie" soll den Juden eigene Museen, Bibliotheken und Theater gewähren. Die großen jüdischen Gemeinden, in denen das Bedürfnis danach vorhanden ist, besitzen längst hervorragende Bibliotheken und Sammlungen jüdischer Kunstgegenstände. In den Städten mit zahlreicher jüdischer Bevölkerung, wo das Jüdische (oder Jiddische) Umgangssprache der Volksmassen ist, bestehen seit Jahrzehnten eigene jüdische Schaubühnen, die für die Befriedigung der volkstümlichen ästhetischen Bedürfnisse mitunter Ausgezeichnetes leisten. Was wäre also das Neue, welches die nationale Autonomie den Juden gewährleisten soll? Es könnte sich allenfalls darum handeln, daß der Staat alle diese svezifisch-iüdischen Institutionen aus öffentli-^on toh* teln subventioniere. Das ist eine Forderung, die sich hören läßt. Allein sie ist rein fingnztechnisckör Natur und bedarf au ihrer Begründung nicht erst der „nationalen Autonomie". In vielen Bällen war sie bereits zu einem großen Teil dnrck»- geführt. Vielfach war eine derartige Subvention übersiüssig oder gar unerwünscht, da sich der Staat damit ein Einmischunasrecht in innere, rein geistige indische Angelegenbesten Vorbehalten hätte: es wäre unvermeidlich, daß er die ihm jeweils aenehmen Richtungen gefördert, die anderen unterdrückt hätte. Dm Bestrebungen unserer Zeit neben dahin, den „Racker von Staat", wie Bismarck sich einmal allsdrückte, von allen sublimen geistiaen Sphären möglichst sirnzubalten und ihn auf das rein Politische und Administrative zll verweisen, wo er sich nützlich betätigen kann. So tasten wir im Dunkeln, hören wobl die Forderung. vermögen aber nicht, uns von ihrem substantiellen Inhalt eine Vorstellung m machen. Doch auch diesmal kommt die Erleuchtung von Amerika. Hier wurde nämlich diese Forderuna — doch nur füt Eurova! — schon im Jahre 1915 mit aroßer Heftigkeit vertreten, schließlich zum Hnuvtvrnarammvllnst des geplant gewesenen Amerikanisch-jüdischen Kongresses erhoben: „Wo immer die verschiedenen Bölker eines Landes unerkannt werden als im Besitz von Neckten. die ste als Völker genießen, sollen diese Rechte in den betreffenden Ländern "uch auf das jüdische Volk übertragen werden, falls sie von ihm, nämlich von dem indischen Volk, geiardert werden. Die Entscheidung, ob das jüdische Volk tu einem gegebenen Lande die Anerkennung besonderer Grupvenrechte wünscht, steht allein dem Amerikanisch-jüdischen Kongreß zu!" Dieses Licht aus dem Westen wae sehr hell und zuoleich sehr dunkel. Die Formel war zunächst auf Oesterreich-Ungarn gemümt und gewissermaßen eine» Vorläuferin des nackmaliaen .Selbstbestimmungsrechtes der Völker", mittels dessen die Balkanisierung Mitteleurovas bewerkstelligt wurde. Dunkel aber war der Rede Sinn, da es unverständlich schien, warum das Selbstbestimmungsrecht des jüdischen Volkes in Eurova nicht von diesem Volke selber, sondern vom Amerikanisch-jüdischen Kongreß ausgeübt werden sollte. Woher sollte dieser die Befugnis nehmen, zu bestimmen, ob die Juden irgendeines europäischen Landes das Selbstbestimlmungsrecht zu fordern haben oder nicht? Woher die Wissenschaft, ob das Selbstbestimmungsrecht den Juden irgendeines Landes nutzen oder schaden würde? Hieß das nicht, die Juden europäischer Länder der Vormundschaft einer zufällig zusammengewürfelten Versammlung im fernen Amerika unterstellen? Warum sollte unter allen europäischen Völkern gerade das jüdische entmündigt und unter Aufsicht gestellt werden? Wie sollte mit dieser Entmündigung die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts eingeleitet werden? Ferner: Wenn die Zuerkennung der nationalen Autonomie für die Juden nützlich und wichtig war, warum sollten sie diese Forderung davon abhängig machen, ob sie den „anderen Völkern" des betreffenden Landes gewährt wird, und sie nicht selbständig, ohne Rücksicht auf die anderen, erheben? Müssen -wir Juden -es wie jenes unkluge Kind machen, welches schneit: „Min auch!", -gleichviel ob dem anderen Kinde eine wohlschmeckende Frucht oder eine bittere Pille verabreicht wird? Was aber die „anderen Völker" unter nationaler Autonomie verstanden, weiß jetzt alle Welt lTieferblickende wußten es längst). Eine Zeitlang hieß es, sie wollten sich als selbständige Staaten im Rahmen der in einen Bundesstaat verwandelten Doppelmonarchie konstituieren. Wie sollte nun die Forderung der Juden! gleich' denen der „anderen Völker" verwirklicht werden? Sollte man die 2.3 Millionen Juden Oesterreich-Ungarns in eine der neu n\ bildenden Provinzen zusammen pferchen und dieser die Selbständigkeitsrechte eines besonderen Staates einräumen? Schließlich stellte es sich heraus, daß die „anderen Völker" nicht einmal den Bundesstaat wollen. Die Deutschen wollen Analiederung an das Deutsche Reich, die Bolen an Großpolen, die Ruthenen in Ostgalizien an die Ukraine, die Italiener an Italien, die Tschechen einen völlig souveränen Staat. An wen sollten sich die österreichisch-unaariscken Juden angliedern, oder auf welchem Territorium tollten sie einen eigenen Staat gründen? Letzteres käme ra einer Auswanderung, richtiger einer Austreibung der Juden aus dem Territorium der ehemaligen Doppelm ona-rchie gleich. Und man versteht, daß ein österreichischer Ministee kurz vor Abdankung Kaiser Karls die Forderung der Zionisten nach nationaler Autonomie mit einem Hinweis aus den von der Entente verheißenen Judenstaat in Palästina beantwortete. Man versteht aber auch, daß die Wiener „Reichsvost", das Organ der verbissensten Antisemiten. diese Forderung aufs eifrigste unterstützte. Allein jeder von diesem halben Dutzend neugegründeter Nationalstaaten wird ansehnliche Minderheiten anderer Nationalität enthalten, und diesen Minderheiten soll nationale Autonomie bewährt werden. Diese sollte auch in dem geplant gewesenen Bundesstaat eingerichtet werden: ja bereits vor etwa fünfzehn Jahren, als der Gedanke an einen österreichischen Föderativstaat noch als Hochverrat aalt, wirrde der Man einer nationalen Autonomie für die Minderheiten entworfen, wodurch man dem ewigen Hader in dm siebzehn Kronländern Oesterreichs mit ihren acht Nationalitäten abzuheffen hoffte. Untersuchen wir nun. inwiefern diese nationale Autonomie, die die „anderen Völker" beglücken sollte, sich auf die Juden anwenden ließe. Die halbe Million Italiener im Südosten verlanate Richter und Berwaltunasbeamte der eigenen Nationalität, die mit dem Publikum italienisch verkehren konnten, dann noch eine eigene Juristenfakultät zwecks Heranbildung solcher Funktionäre. Italienisch und Deutsch sind zwei aleich hochwertige Kultursprachen, aber keiner wird es den Italienern verargen, daß sie in ihrer eigenen Sprache gerichtet und verwaltet werden wollten, auch in Gegenden, wo sie die Minderheit bildeten, ebenso wie die Deutschen das gleiche Reckt für fick in Anspruch nahmen. Die nationale Autonomie sollte nun festsetzen. daß in gemischtsprachigen Gegenden, wo die eine oder die andere Nationalität einen gewissen minimalen Prozentsatz erreicht, diese Minderheit vom Staat eigene Schulen, eigene Verwaltung, eigene Gerichtsbarkeit und vor allem einen besonderen Wahlkataster beanspruchen dürfe, damit ihr eine Vertretung iu allen politischen und autonomen Körperschaften gesichert sei. Auf diese Weise sollte die Minderheit vor Entnationalisierung durch die Schule und vor Maiorisierung durch den Wahlzettel der Mehrheit behütet werden. (Fortsetzung folgt.)