Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 82 (1918)
- Issue
- Heft 50 (13.12.1918)
- Date
- 1918-12-13
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3229339-3229389--74532-3287010- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
82. Jahrgang Nr. 5Ö Berlin, 13. Dezember 1918 Der Oemeindebatt. Betlssr zur „Allgemeinen Leitung de^ Judentums". korrrspondenzen und Aachrichtrn. Srutlchlsnd. %%% Berlin, 10. Dezember. Tie mögliche Veränderung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche berührt das jüdische Gelneindeleben so wesentlich, daß der Deutsch-Israelitische Gemeindebund sich veranlaßt gesehen hat, folgendes Rundschreiben an sämtliche jüdische Gemeinden m Deutschland zu richten: An die jüdischen Gemeinden Deutschlands! Die gewaltige Umwälzung aller öffentlichen Einrichtungen in unserem Vaterlande rührt auch an die tiefste Wurzel des jüdischen Gemeindelebens. Noch ist es nicht gewiß, aber doch mit der Möglichkeit zu rechnen, daß die Reichsgesetzgebung die Trennung von Staat und Kirche ausspreche. In diesem Falle treten alle Landesgesetze sür das jüdische Gemeindewesen außer Kraft. Anders aber als für die großen christlichen Glaubensgemeinschaften wird die Forderung des Tages sür die unsrige lauten. Erstere, bisher in eine Landeskirche mit einer bis ins kleinste durchgesührten Verfassung zusammengesügt, werden sich plötzlich auf den ungewohnten Weg zur Selbsthilfe, auf die Schaffung einer freiwilligen Organisation gewiesen sehen. Bei uns aber, die wir bisher in den größten Bundesstaaten eine staatliche Zusammenfassung entbehrten, haben schon vor einem halben Jahrhundert, am 29. Juni 1869, zu einer Zeit, als es überhaupt noch kein einiges Deutschland gab, weitblickende Männer über die damaligen noch trennenden Landesgrenzen hinaus eine frei m i. l lige O r g a n i - s a t i o n geschaffen, d e n D e u t s ch - I s r a e l i t i s ch e n G e - m e i n d e b u n d. Was der Bund im Lause einer stetigen Entwicklung aus kleinen Anfängen für die ihm anvertrauten gemeinsamen Inter-' essen auf den großen Gebieten der Verwaltung, der Erziehung und der Wohlfahrtspflege, insbesondere für die Erhaltung des Religionsunterrichtes, die Fürsorge für die Gemeindebeamten und die Schaffung von modernen Wohlfahrtseinrichtungen erstrebt und erreicht hat, ist in der beifolgenden Denkschrift knapp und übersichtlich zusammenzufassen versucht worden. Die Leitung des Bundes ist sich darüber nicht i.m unklaren, daß es mit den ihr zu Gebote stehenden unzulänglichen Mitteln bisher nicht möglich war, allen Bedürfnissen des gemeindlich organisierten deutschen Judentums zu genügen. Unvergleichlich größer aber sind die Ausgaben, die jetzt an den Bund herantreteu werden, und er ist nicht nur durch seine bisherige Arbeit, sondern auch durch den ihm Angewiesenen Auftrag zur Schaffung eines Organisationsgesetzes für die jüdischen Gemeinden Preußens aufgerufen, alle Fragen ohne Zögern in Erörterung zu Ziehen, die sich aus den neuen politischen Verhältnissen für das Judentum ergeben. Insbesondere hat er mit der möglicherweise sich ändernden Rechtsstruktur seiner Grundbestandteile selbst, der Gemeinden, zu rechnen, falls diese die bisherige Basis ihrer Existenz, die Eigenschaft als Korporationen des öffentlichen Rechtes, verlieren sollten, um sich als Religionsvereine ohne Mitgliedszwang und Besteuerungsrecht aufzubauen. Aber auch dann, und dann erst recht, werden die jüdischen R el ig ionsgemeinden den Mittelpunkt alles jüdischen Lebens zu bilden haben. Denn die Grundlage, auf der sich seit Jahrtausenden in allen Ländern die jüdische Gemeinschaft aufgebaut hat, die Ouelle, aus der sie seit Jahrtausenden ihre Daseinsberechtigung schöpft, der Kristallisationspuntt, um den sich ihre Einrichtungen gruppieren, war und bleibt die Religion. Aus diesem Gedanken baut sich auch der D. I. G. B. aus, der in 50jähriger Arbeit die überwiegende Anzahl der gewichtigeren jüdischen Gemeinden Deutschlands zusammengefaßt hat und nun alle Gemeinden des Deutschen Reiches, unbeschadet der in i h n e u vorherrschenden religiöse n R i ch t u n g, zu m Z u - s a m m e n j ch l u ß i m D. I. G. B. a u f f o r d e r t, wie es in seinem Namen schon vovahnend ausgeprägt ist. In den jüdischen Religionsgemeinden Deutschlands haben auch die Anhänger des jüdischen Nationalgedankens ihren Platz, und die Mitarbeit so vieler rüstiger Kräfte in ihren Reihen wird uns in unserer demokratischen Zeit willkommen fein. Aber die Grundlage der jüdischen Gemeinden Deutschlands bleibt die jüdische Religion, wie ihre Aufgaben die alten bleiben. Die veränderten Zeitverhältnisse werden für die j ü di sch e n Gemeinden viele neue Fragen mit sich bringen. Wir fordern unsere Bundesgemeinden und auch alle die Gemeinden, die sich bisher ferngehalten haben, auf, die Fragen, die sie bedrücken, die Wünsche, die sie bewegen, uns vorzutragen, auch diejenigen Vorschläge, die sich etwa auf die Ausgestaltung der Organisation des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes selbst beziehen. Dankbar für alle Anregungen, die an uns ergehen, sind wir gern bereit, zu prüfen, zu raten und uns beraten zu lassen. Sobald die Verhältnisse es gestatten, werden wir einen Gemeindetag zusammenberufen. Indem wir vertrauen, daß in neu belebtem wechselseitigen Verkehr alle unsere Bundesgemeinden, die großen, die mittleren und die kleinen, in schwerer Zeit fest in unserem Bunde zusammenstehen unter der Devise: Al tifrosch nun hazibbur (Trenne dich nicht von der Gemeinschaft), hoffen wir auch, daß die uns noch ferngebliebenen Gemeinden von den für sie beigelegten Beitrittserklärungen reichlichen Gebrauch machen werden, und verbleiben mit Bundesgruß der Ausschuß des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundos, gez. Professor Dr. K a l i s ch e r. CA) Berlin, 10. Dezember. Mit dem herannahenden Frieden setzt auch die Wanderung der armen Glaubensgenossen wieder ein. Zwar handelt es sich zurzeit noch wenig um die sogenannten Wanderarmen, dennoch hat die Deutsche Zentralstelle für Mische Wanderarrnewfürsorge es sür nötig erachtet, die ihr angeschlossenen Provinzialkassen anfzufordern, sich zu reorganisieren, um für die wohl ihrer schon in der nächsten Zeit harrenden großen Aufgaben bereit zu sein. Die wichtigste Aufgabe der Gegenwart ist die Fürsorge für Vk jüdischpolnischen Arbeiter, die seinerzeit als Ersatz für die im Lande fehlenden Arbeitskräfte in unser Land hineingezogen worden sind. In der Instruktion, die die Deutsche Zentralstelle ihren Kassen gegeben har, sind folgende Tatsachen von allgemeinem Interesse: Die jüdischpolnischen Arbeiter gehören nicht und wollen nicht gehören zur Kategorie der Wanderarmen. Ein Vorstandsmitglied der Deutschen Zentralstelle für Mische Wanderarmensürsorge berichtet als Ergebnis einer Konferenz mit Vertretern aller möglichen Regierungsstellen, daß jeder bisher in Deutschland beschäftigte Arbeiter, ohne Unterschied der Religion, nur nach Auszahlung des ihm zustehenden Lohnes entlassen werden kann, und daß der Unternehmer die etwa noch erforderlichen Mittel zu seiner Heimbeförderung zu stellen hat. In Fällen, wo Bittsteller bei den jüdischen Kassen behaupten, daß dies nicht geschehen sei, ist ein Protokoll auszunehmen und den amtlichen Stellen zur Untersuchung und Remedur einzureichen. Alle Beförderungskosten sollen von den öffentlichen Kassen getragen werden, oder so weit sie etwa doch von Wohltätigkeitskassen verauslagt sind, soll man sie bei den Kommunal lassen nachträglich liquidieren. Auch die Kosten des Berloerlens der Arbeiter, die nicht lmiterbefördert werden können oder wegen der Pogromgesahr nicht abreisen wollen, sind aus öffentlichen Mitteln zu bestreiten. Als erwünscht könnte es sich Herausstellen, sür geeignete Unterkunft zu sorgen. Fahrkarten zu verabfolgen, liegt kein Anlaß vor. Jeder Mittellose ist von der Eisenbahnverwaltung gegen einen Ausweis irgendeiner öffentlichen Stelle kostenlos zu befördern. Das gilt auch zurzeit sür die Wan der armen. Es empfiehlt sich, da, wo diese Einrichtungen noch nicht getroffen sind, sich an die Deutsche Zentralstelle für jüdische Wanderarmensürsorge, Berlin W 35, Steglitzer Straße 9 I, zu wenden, damit diese aus ihre Errichtung hinwirken kann. Schließlich ist zu betonen, daß das Arbeitslosen der sicher ungsgesetz nach Mittelungen des Staatssekretärs des Reichsarbeitsamtes in den oben angeführten Fällen auch für alle Ausländer gilt. Die Deutsche Zentralstelle ist dem Arbeiterfürsorgeamt der Mischen Organisationen Deutschlands beigetreten urob nimmt au dessen .Beratungen teil. Es wäre also Verschwendung privater Mittel, die bald anderweitig notwendig gebraucht werden, wollte man die Reserven der Deutschen Zentralstelle für eine Aufgabe verwenden, die ohne ihre Beihilfe erledigt wird. Unerläßlich ist nur, daß alle Provinzial- und Ortskaffen die geeigneten Maßnahmen zur Wahrnehmung der Interessen unserer ausländischen Glaubensgenossen treffen. Fragen, die sich aus der praktischen Durchführung ergeben, wolle man der Zentralstelle vorlegen, die sich.bemühen wird, sie nwglichst schnell zu