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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1918-11-22 · Heft 47 (22.11.1918) · p. Seite 554

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
82 (1918)
Issue
Heft 47 (22.11.1918)
Date
1918-11-22
Page
Seite 554 (sequence 2)
Language
German
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554 die jüdische Religion gleichfalls staatlich anzuerkennen und sie auch finanziell den übrigen Kirchen gleich zu stellen? — Zu dem Wiederaufbau unseres Staates, diesem großen, gewaltigen Werke, das wir nach dem Frieden unverzüglich und mit aller Kraft in Angriff nehmen müssen, ist die geschlossene innere Front, die völlige Einheit und Einigkeit aller Volksgenossen nötig, auch die kleinste Kraft kann nicht entbehrt werden. Deshalb erwarten wir Juden von der demokratischen Regierung endlich auch die staatliche Anerkennung unserer Religion! — Es ist klar, daß -wir nicht nur eine Staatsbeihilfe für unsere Religionsgemeinschaft erwarten. Wir haben diesen Ausdruck der staatlichen Anerkennung nur deshalb zuerst eingehend behandelt, weil hier die Ungerechtigkeit, der Gegensatz allerdemokratischen Gesinnung am sinnfälligsten zur Erscheinung kommt. Denn diese finanzielle Frage kann nur in einem umfassenden Versassungsgesetze für die jüdische Religionsgemeinschaft gelöst werden, einem Gesetze, das schon seit Jahren von den jüdischen großen Verbänden vorbereitet wird, bei der bisherigen Zusammensetzung des Landtages indes keine Aussicht aus Annahme finden konnte. Dieses Gesetz, das die Beziehungen der jüdischen Religionsgemeinschaft zum Staate, der Vorbildung, Anstellung, Besoldung der Geistlichen und Knltusbeamten, die Bildung und Verwaltung der jüdischen Gemeinden zu regeln hätte, während die Schulverhältnisse in d-em wohl bald zu erlassenden Unterrichtsgesetze, auf das wir seit mehr als 100 Jahren in Preußen hoffen, zu ordnen sind, kann auf zwei Wegen vorbereitet werden. Entweder werden die jüdischen V-erbände vom Staate aufgefordert, einen Entwurf ausznarbeiten oder der Staat arbeitet ihn mit Hilfe hervorragender jüdischer Sachkenner selbst aus, legt ihn diesen Verbänden zur Begutachtung vor und bringt ihn dann erst im Landtage ein. Wir würden uns der größeren Objektivität wegen für den zweiten Weg entscheiden, in jedem Falle tut aber Eile not, wenn anders der Bestand der jüdischen Gemeinden gesichert bleiben soll. Die konfessionellen Sicherungen, die nunmehr bei dem neuen preußischen Wahlrecht zur Annahme gelangen werden, können dabei auch unserer Religionsgemeinschaft zugute kommen. Es. wäre doch für den großen preußischen Staat nicht schwer, das zu erreichen, was so kleine Staaten, wie Baden, Württemberg, einige noch kleinere thüringische Staaten und Braunschweig, erreicht habett/ja was sogar in einigen preußischen Provinzen seit der Napoleonischen Herrschaft Gesetz ist und was die Okkupationsverwaltung rm besetzten, feindlichen Gebiete fertig gebracht hat, ein demokratisches Jud-enorganisationsgesetz oder die staatliche Anerkennung der jüdischen Religion. III. Der zweite Grundsatz der preußischen Verfassung von 1852, dessen Verwirklichung wir von der neuen demokratischen Volksregierung erwarten, ist die Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetze, ohne Unterschied des Bekenntnisses. Die Volksregierung würde den Ast absägen, aus dem sie selber sitzt, wenn sie nicht diesem Grundsätze so schnell als möglich gesetzliche und praktische Geltung verschafft. Ist schon das politische Glaubensbekenntnis kein Hindernis mehr, um dem Tüchtigsten freie Bahn zu verschaffen, um wie viel weniger sollte dies das religiöse Bekenntnis sein? Unsere demokratische Volksregierung im Deutschen Reiche zählt in ihrer Mitte Männer aller politischen Mehrheitsparteien, Bekenner der evangelischen und katholischen Religion, ja sogar Dissidenten. Wenn wir Juden nun nicht auch gleich erwarten, Angehörige unseres Bekenntnisses als Mitglieder der höchsten Reichsregierung-und der Preußischen Staatsregierung berufen zu sehen, obwohl wir dazu vollkomrnen berechtigt s ind, so erwarten wir doch, daß die herrschende Demokratie bei Anstellung von Staats- und Gemeindebeamten, ebenso bei den Organen der Selbstverwaltung nicht Halt macht vor dem religiösen Bekenntnis. Täte sie das, dann wäre sie nur eine Scheindemokratie. Unsere Regierung würde alles Ansehen und das Vertrauen im Auslände, das bei der Anstellung seiner Beamten — wir können das nun einmal nicht leugnen — das religiöse Bekenntnis nicht als Hinderungsgrund gelten läßt, schnell verlieren und unser Land wiederum in die bedenklichsten Konflikte führen. Wir Inden haben indes das Vertrauen zu unserer neuen Volksregierung, daß sie sich nicht nur zu demokratischen Grundsätzen bekennt, sondern daß sie diese Grundsätze auch in die Tat umsetzen wird. Es erinnert uns ihre augenblickliche Lage an das Bibelwort „Knechte sind wir gewesen dem Pharao und Aeghpter". Wer selber die beschämende und Unrechte Behandlung in Staat und Gesellschaft erfahren hat und seiner politischen und religiösen Ueberzeugung wegen so häufig zum Märtyrer geworden ist, wie die Mitglieder unserer gegenwärtig zur Herrschaft gelangten Demokratie, der kann unmöglich plötzlich autokratische Gelüste zeigen und unduldsam gegen die religiöse Ueberzeugung der anderen sein! Zum -ersten Male ist in der obersten deutschen Reichsbehörde bei der Anstellung eines hohen Beamten mit der engherzigen Ueberlieferung gebrochen worden, es ist also das Tor weit geöffnet für die Betätigung der religiösen Duldsamkeit, für die Mitarbeit aller Kräfte unseres Volkes, wie es schon seit vielen Jahren in Amerika, England, Frankreich, Italien, Holland geschieht, ohne daß diese Staaten Schaden gelitten hätten. Selbst die alte rückschrittliche Regierung hat in ihrer eigensten Domäne, der Militärverwaltung, freilich der Not gehorchend, nicht dem eigenen Triebe, den Bann gebrochen, als sie einige hundert jüdische Offizierstellen schuf will da die demokratische Volksregierung zurückbleiben und sich beschämen lassen? — Gewiß nicht! Dem Tüchtigen freie Bahn! Hätte der Reichskanzler v. Bethmann Hollweg nichts weiter getan, als diesen echt demokratischen Grundsatz geprägt, er würde sich dafür allein schon den Dank vieler tausend aufstrebender, arbeitskräftiger und arbeitslustiger Geister verdient haben und unvergessen bleiben. Kein numerus clausus, kein ängstliches Abwägen, ob die eine oder die andere Konfession bei der Anstellung mehr zu berücksichtigen ist! Und wie einst Alexander der Große auf seinem Sterbebette sein Reich „dem Würdigsten" hinterlassen hatte, so sei auch der neuen demokratischen Volksregierung „der Würdigste" allein der beste Mitarbeiter. IV. Sind die beiden Grundsätze von der demokratischen Volksregierung zum Leben erweckt worden, dann werden sich recht bald die indirekten Folgen: die Wertschätzung der jüdischere Religion" und ihrer Bekenner, die Achtung vor unserer religiösen Ueberzeugung bei den Andersgläubigen, aber auch das Fernhalten von antisemitischen Beschimpfungen und Verdächtigungen, die mit gleicher Schärfe von der Justiz geahndet werden wie diejenigen gegen die christliche Kirche, zeigerr. Wir sind nicht so optimistisch zu glauben, daß die Kreise, die bisher die Staatsgeschäfte geleitet haben, sofort verschwinden werden. Dazu sind sie zu lange im Besitz der höchsten Macht gewesen, um entsagungsvoll sich auf ihr Altenteil zurückzuziehen. Zeigt indes die demokratische Volksregierung durch ihre Taten, daß sie gewillt ist, die in sie -gesetzten Erwartungen zu erfüllen, läßt sie es an der nötigen Energie gegen diese im Dunkeln schleichenden Mächte nicht schien, dann wird der mittelalterliche Spuk schnell wie der Schnee vor der Sonne verschwinden. Wir können -dann all die ungeheuren geistigen und finanziellen Kräfte, die wir bisher für die Abwchrbewegung verwenden mußten, für die bessere Vorbereitung und Eignung unserer Glaubensgenossen zur Mitarbeit an

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