Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 82 (1918)
- Issue
- Heft 47 (22.11.1918)
- Date
- 1918-11-22
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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12. Jahrgaag. Nr. 47 Berlis, 22. November 1918 Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Pretr: durch den Buchhandel oder die Post (in Berlin und Vororten durch unsere vertriebsstellen) bezogen vierteljährlich Z M. — Postscheckkonto 224. Begründet von Sabbteer Dr. Ludwig PHMppson Unter Leitung des Geheimen Regierungsratr Professor vr. Ludwig Geiger Verlag: Rudolf Mosse, Berlin, Jerusalemer Strasse 46-49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Abreffe: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judentums", Berlin SW, Jerusalemer Straße 46-43, zu richten. Verlag von Rudolf Messe, Berlin. Uttltftf t ♦ Was erwarten wir Juden von der demokratischen Regierun g? 1JUIJI4II+ Pon Hermann Becker. — Die Woche. — Aus und über Palästina. — Die Juden im tsch echo-slowakischen Staat. Von Prof. Dr. Emanuel Schwartz (Prag). — Sauitütsrat Dr. Scherbe! in Lissa i. P. — Vom Kriegs-Antisemiti?mus. Von Adolf Hepner. -- Feuilleton: Jedem das Seinige. Roman von M. Pülv ermann. — Literarische Mitteilungen. — Büchereinlauf. Der Gemelndebote (Beilage zur „Allgemeinen Zeitung des Judentums"): Berlin, Königsberg i. Pr., Posen, Hamburg, Bad Dürkheim, Hörde i. Wests., Stuttgart, Budapest, Warschau, Den Haag. — Von Nah und Fern. Was erwarten wrr ynden von der demokrstlschen Negierung? Bon Hermann Becker. I. icht als Ausweis unserer Rechnung, auch nicht einmal als Wunschzettel wollen die nachstehenden Ausführungen angesehen werden, sondern sie wollen die logischen Folgen des großen weltgeschichtlichen Ereignisses für uns, dessen Zeugen wir sind, die Folgen des völligen Umschwunges in der inneren Politik unseres deutschen Vaterlandes erörtern. Freilich ist die Logik der Tatsachen bisweilen auch ein unangenehmer Mahner, doch können wir zu der logischen Schulung der Männer, die augenblicklich die Geschicke unseres Vaterlandes lenken, das Vertrauen haben, daß sie aus der großen, gewaltigen Bewegung, deren Führer sie sind, nicht nur in der äußeren, sondern auch in der inneren Politik die Konsequenzen ziehen und vor allem der preußischen Verfassung, die bisher in den wichtigsten Grundgesetzen nur aus dem Papier stand, zu neuem Leben verhelfen werden. Sind doch schon jetzt, sowohl in der Reichs-Verfassung wie auch in der preußischen Verfassung, grundlegende Abänderungen geplant, um sie mit den Grundsätzen einer demokratischen Volksregierung in Einkklang zu dringen. Es ist also keine zu kühne Hoffnung, wenn wir Juden erwarten, daß endlich, nachdem die preußische Verfassung sechsundsechzig Jahre 'besteht, die dort ausgesprochenen Grundsätze auch für uns verwirklicht werden. Es sind hauptsächlich zwei Grundgesetze, deren Ausführung wir erwarten: l. die staatliche Anerkennung unserer Glaubensgemeinschaft gleich der evangelischer» und katholischen Kirche; 2. die Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz ohne Unterschieds des Bekenntnisses. Also wenden wir uns zunächst dem ersten Grundgesetze zu. Nach den 'bestehenden Bestimmungen ist der preußische Staat ein christlicher, die Stäatskirche ist die evangelische. Erst nach langen Kämpfen hat die katholische Kirche ihre Gleichberechtigung mit der evangelischen Staatskirche erlangt, ja sie hat sogar noch Vorrechte vor der Schwesterkirche. Denn .während die evangelischen höheren und niederen Geistlichen in rein staatlichen Anstalten vorgebildet und lediglich vom Staate angestellt werden, während der König von Preußen der suinmus episeopus ist, also die höchste staatliche und kirchliche Gewalt in der evangelischen Staatskirche in seiner Person vereinigt, hat die katholische Kirche eine viel größere Freiheit. Ihre GeiWchen werden meist in nichtstaatlichen Anstalten, die allerdings vom Staate beauffichtigti-werd-en, vorgebildet, ihre oberste Kirchenbehörde stellt völlig unabhängig vom Staate die niederen -Geistlichen an, nur die Bischöfe und Erzbischöfe, hier und da auch die Aebte, die in sequestrierten Besitzungen amtieren, werden vom Staate der höchsten Kirchenbehörde vovgeschlagen, die sie anstellt und die dann vom Staate bestätigt werden; sie werden nach beit alten Kirchenregeln von der Kirchenbehövde vorgeschlagen und vom Staate bestätigt, beziehungsweise von ihm angestellt. Trotz dieser Abmachungen erhält -aber die katholische Kirche bedeutende Staatszuschüsse und für die Einziehung der Kirchensteuern -hat sie exekutive Gewalt, genau sö wie die evangelische Kirche. Nun haben allerdings auch die jüdischen Korpvrationsgemeinden, wie sie in dem Jndengesetze von 1847 genannt werden, -exekutive Gewalt für die Erhebung der Korporationssteuern, in einigen Provinzen bedürfen sogar die -Kultusbeamten bei ihrer Anstellung der staatlichen Bestätigung von der königlichen Regierung. Doch ist die Regierung meistens froh, wenn man nicht ihre Bestätigung einholt, nur sorgt sie dafür, daß kein Ausländer zur Anstellung kommt. Die Jüden erhalten sogar einen Staatsznschuß von sage und schreibe — ursprünglich vierziglausend Mark, der vor einigen Jahren um eine Kleinigkeit erhöht worden ist. — Es ist der sogenannte Resolntionsfonds für den jüdischen Religionsunterricht in kleineren Gemeinden. Das ist alles, -was der Preußische Staat für 600 000 Juden an Beihilfen übrig hat! — Wenn wir bedenken, daß besonders in Groß- und Mittelstädten die jüdische Bevölkerung zu den höchsten Steuerzahlern gehört, aus deren Steuern also — neben modernen Staatsbedürfnissen — die evangelische und katholische Kirche zum Teil erhalten wird, während die Juden für ihre sämtlichen Gemeinde- und Kultus-einrichtungen selbst sorgen müssen, dann begreifen wir nicht, daß auf der anderen Seite noch niemals ein gewisses Gefühl der Beschämung ob dieser Ungerechtigkeit Matz gegriffen hat! — Die jüdische Religion hat genau dieselben ethischen Grundsätze wie ihre Tochterveligionen, die nach den hervorragendsten christlichen Kirchenlehrern aus ihr hervorgegangen sind, sie erzieht also ihre Bekenner ebenso wie jene zur Vaterlandsliebe, zum Gehorsam gegen die Landesgesetze, zur Ehrfurcht vor Gott und dem König: das« haben alle unsere andersgläubigen Mitbürger und die Staatsbehörden in dem großen Weltringen -anerkannt. Liegt es da nicht nahe, ja ist es nicht -die heilige Pflicht einer demokratischen Regierung, dieses 70jährige Unrecht gut zu machen-.