Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 82 (1918)
- Issue
- Heft 46 (15.11.1918)
- Date
- 1918-11-15
- Page
- Seite 543 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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543 Mütterlicherwie väterlicherseits ein naher Verwandter, der Bonapartes war, und am eifrigsten betrieb seine Wahl Mme. Therese Eornu, die Milchschwester, Jugendfreundin und intime Beraterin Napoleons III. Sie hielt auch bis zum Sturz des Kaiserreichs ihre Hand schützend über das Land und seinen Fürsten. Ist es nun nicht merkwürdig, daß seit der Thronbesteigung Carols I. die Periode der Pogrome und der Verfolgungen der Juden in Rumänien begann? Gleich bei der Beratung der neuen von Carol I. entworfenen Verfassung, die dem Fürsten ein entschiedenes Veto, also eine große Macht einräumte, fand der erste regelrechte Pogrom in Bukarest statt mit Demolierung der Synagoge, Plünderung jüdischer Häuser usw., ganz wie wir es seit dem Jahre 881 in Rußland erlebten. Der berühmte Präsident der Pariser- Alliance, A d o l p h e C r e m i e u x, war einige Tage in Bukarest gewesen, hatte vor den Mitgliedern der Konstituante mit glänzender Beredsamkeit und großem Erfolg für seine Glaubensgenossen plädiert und war mit der festen Ueberzeugung abgereist, ihnen die vollständige Emanzipation erkämpft zu haben. Die Verwirklichung seiner Zuversicht bildete der oben geschilderte Pogrom und der an demselben Tage votierte berüchtigte Artikel 7 der rumänischen Verfassung, der die Juden als Fremde oder Staatenlose erklärt und ihre Aufnahme in den Staatenverband untersagte. Dann fingen für die rumänischen Juden die „Schreckensja h r e" an, die mit kleinen Unterbrechungen bis 1872 andauerten. Natürlich unterließ das Präsidium der Alliance nicht, fortwährend dem Kaiser über die traurigen Vorgänge zu berichten, und der Kaiser unterließ nicht, sortwährend an die Regierung in Bukarest und an bm Fürsten Carol persönlich energische Ermahnungen und Verwarnungen zu richten. Gleichzeitig aber lief von Paris nach Bukarest ein anderer Strom, und dieser brachte dem Fürsten und seiner Regierung höchste Anerken-. nung und Wohlwollen. Es gab eine Diplomatie pro koro externe, und diese erging sich in liberalen Tiraden, forderte für die Juden die weitestgehenden Rechte und verdammte jede Bedrückung und Kränkung. Und eine andere pro 1'oro interne, die die rumänischen Machthaber mit Gnadenbezeigungen und Liebenswürdigkeiten überschüttete. ^Die administrative und gesetzgeberische Mißhandlung der Juden nahm von Tag zu Tag zu. Es kann natürlich hier auch nicht der geringste Teil dieses diplomatischen Intrigenspiels dargelegt werden. (Ausführlich und anschaulich geschildert sinder man es in dem Buch „Rumänien und seine Juden" von B. Segel.) Nur eins sei hier hervorgehoben: Im Jahre 1869 stellte die rumänische Regierung in einer Antwortnote an die französische zum e r st e n m a I die Theorie von der Staatenlosigkeit der Juden fest, wonach auch die eingeborenen Juden in Rumänien kein Heimatrecht besitzen. Die französische Regierung erhob nicht den geringsten Einwand gegen sie und hieß sie stillschweigend gut, sie gab ihr also die Sanktion des liberalsten und vorgeschrittensten Regimes von Europa, und sie gilt seither als die anerkannte Staatstheorie in Rumänien. Stets hatte Frankreich eine großartige Geste und schöne Worte zur Verfügung, sooft es galt, die Juden zu verteidigen, aber nie wurde durch diese Worte und Gesten eine einzige Verfolgung oder Unterdrückungsmaßregel gegen die Juden verhindert. Auf dem Berliner Kongreß 1878 war es der französische Bevollmächtigte W a d d i n g - ton, der hier die Emanzipation der Juden in Rumänien beantragte, die von dem ganzen Kongreß in dem berühmten Artikel 44 denn auch beschlossen wurde. Aber wir wissen, daß seit damals die Lage der Juden sich nur noch verschlimmerte. Rumänien verschanzte sich hinter dem stehengebliebenen Grundsatz, wonach es in Rumänien keine rumänischen Juden gibt. Zwar hatte der italienische Bevollmächtigte Graf de Launay diesen Mangel entdeckt und beantragt, der Kongreß sollte die Aufnahme der Juden in den rumänischen Staatsverband beschließen. Wie verhielt sich aber Frankreich diesem Antrag gegenüber? Baron A d o l p h e d ' A v r i l, langjährige französischer Ministerresident im Orient, einer der bestunterrichteten und einflußreichsten französischen Diplomaten, bekundet hierüber in seinem Buch „Negociations relatives au traite de Berlin' (Paris 1886) folgendes: „Es war nicht der französische Bevollmächtigte, der auf dem Kongreß die Naturalisation sämtlicher eingeborenen rumänischen Juden verlangte, insofern sie keine fremdländische Staatsangehörigkeit besaßen . . . Diese sonderbare Forderung ist von Frankreich n i ch t unterstützt worden; umgekehrt, auf den Berliner Beratungen sowie in den darauf folgenden mühseligen Verhandlungen hat das Pariser Kabinett die Debatte in praktischen und. gerechten Grenzen gehalten. Die Rumänen dürsten wohl genügend Geist und politischen Sinn besitzen, um einzusehen, daß die Haltung der französischen Regierung nicht wenig dazu beigetragen hat, daß Europa sich mit ihrer Lösung der Judensrage Alfrieden gab und sie zugleich von der sozialen Gefahr und Bedrohung ihrer Nationalität (durch die Emanzipation der Juden) beschützte." (S. 431.) Mit anderen Worten: Die französische Diplomatie förderte im stillen die Bemühungen der Rumänen, den Artikel 44 zu umgehen und die Emanzipation der Juden zu vereiteln, sie vis auf den heutigen Tag als Heloten zu behandeln. Noch merkwürdiger war die Haltung Englands in der rumänischen Judenfrage. In London hatten die Inden einen eifrigen Beschützer in dem angesehenen und einflußreichen Unterhausmitglied Sir Francis Goldsmiv, der im englischen Parlament eine ungezählte Menge'von Interpellationen in Sachen der Verfolgungen unb Unterdrückungen einbrachte. Außer ihm hatten sie einen mächtigen Fürsprecher in Moses Montefiore, der ein persönlicher Freund der Königin von England war und von ihr stets mit großer Allszeichnung behandelt wurde. Das Londoner Kabinett hat denn ailch allzeit seinen Schild schützend vor die rumänischen Juden gehalten. Dieser Schild bestand ails einer ganzen Anzahl von Parlamentsreden, Beschlüssen, diplomatischen Noten, Briefen, Verwarnungen und Drohungen an die Adresse der Bukarestec Regierung und deren Fürsten. Fünf oder sechs stattliche Bände füllen alle diese diplomatischen Urkllnden, in denen Großbritannien die Sache des winzigen HällsteinS rilmänischer Juden gegen die Regierung eines kleinen halbbarbarischen Staates am östlichsten Rand von Europa führte. Die stolzesten Namen des Jnselreiches finden sich unter denen, die die unterdrücktest Juden verteidigten. Jüdischen Deputationen sagten die britischen Staatsmänner die schmeichelhaftesten Worte und munterten ununterbrochen die rumänrschen Juden auf, alle ihre Klagen ja nur vor das Forum der öffentlichen Meinung Englands zu bringen, was bei jeder Gelegenheit denn auch befolgt wurde. Aber die Lage der Inden verschlimmerte sich von Jahr zu Jahr immer mehr. Und nicht ein e i n z i g e s M a l griff London durch eine Tat zu ihren Gunsten ein. Es gab immer nur Worte, Worte, Worte! Nur in zwei vereinzelten Füllen hat europäische Intervention den Juden tatsächlich einige Linderung gebracht. Im Jahre 1868 erwirkte der österreichisch-ungarische Generalkonsul Baron v. E d e r durch entschlossenes und energisches Auftreten, daß die rumänische Regierung sich bereit erklärte, den durch Pogrome geschädigten Juden Schadenersatz zu leisten: und 1872 wurden einige durch unerhörte Rechtsbeugung verurteilte Jllden dank der Fürsprache K a i s e r Wilhelms 1. vom Fürsten Carol begnadigt.