Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 82 (1918)
- Issue
- Heft 41 (11.10.1918)
- Date
- 1918-10-11
- Page
- Seite 485 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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485 jüdischen. Gemeinden, ins Leben ries. Infolge der Kommuniöcvtionsschwiierigkeiten sind wir erst jetzt in den Besitz eines ausführlichen Konfsvenzberichtes und des- Wortlautes der Konferenzbeschlüsse gelangt. Aus dem Verilcms der Konferenz und den gefaßten Beschlüssen erhellt, daß eS . sich um «ine höchst wichtige Tagung handelte, die von entscheidender Bedeutung für di,e Zukunft der großen Judenheit sein muß. Um sich «tuen Begriff von den Problemen zu machen, welche die Konferenz zu lösen hlaitte, muH man sich vor Augen halten, daß die russische Revolution nicht nur die Demokratisierung der jüdischen Gemeinden herdeigeführt, sondern auch .ihive Organisierung erst ermöglicht hat, da das Gesetz unter dem Zarismus die Existenz einer jüdischen Gemeinde überhaupt nicht kannte (die Gesetzgebung des Zarismus aner-Laninto nur die jüdische Synagoge als eiin in seiner Kompetenz äußerst beschrärMes jüdisches Verwaltungsorg an) und die Revolutionsperiodie bisher nur die Ausnahmegesetze gegen die Juden abgeschafft hat. Die jüdische Gemeinde, nächst der bürgerlichen jüdischen Gleichk>erechtigung anerkann.termaßen die wichtigste Errungenschaft der Revolutionszeit, «ist mithin ein freies Organisationsgebilde, dessen Existenz auf-dem festen Willen der jüdischen Bevölkerung beruht, die Gemeinde zu erhalten und auszubauen und ihr. die gesetzliche Anerkennung zu erkämpsein. Diese Tatsache schließt eine ganze Reihe von Problemen in sich, deren Lösung die Moskauer Tagung vorgenommen oder angebahnt hat. Ueber drei, Hauptfragen mußten die Vertreter -der jüdischen Gemeinden schlüssig werden: über den -allgemeinen Charakter^ welcher der reorganisierten jüdischen Gemeinde gegeben worden, soll, d. h. über ihre Verfassung, ferner über die SchaMmg. eines Gemeindebundes mit einem Zentralorgan an der Spitze und endlich über das Verhältnis di.eses Zentrallorgans zu denverschiedenenjüdischen Zentralorganisationen, die zu verschiedenen Zeiten und namentlich während des Krieges entstanden und in Ermangelung einer rechtmäßigen Selbstverwabbung der russischen Ju.denh.eit für -die Befriedigung allgemeiner jüdischer Bedürfnisse recht imrd schlecht Sorge trugen. Die Konferenz setzte sich zusammen .aus 149 Delegi.erten, die 40 jüdische Gemeinden vertraten, und aus Vertretrn -der jüdischen- Landesorganisationen., die an den Verhandlungen mit Beratungsstimme teilnahrnen. Sämtliche politische Richtungen der russischen Judenheit waren auf der Konferenz vertreten. Von den Delegierten waren 45 % bürgerliche Zionisten. Es verdient erwähnt zu werden, daß die Verhandlungen im allgemeinen in einem sehr versöhnlichen Geiste geführt und daß die Beschlüsse in allen wichtigen -Fragen einstimmig gefaßt wurden-. Zu diesem so günstigen Verlauf, der Beratungen hat in hohem Blähe der Beschluß des Organisatiionskomitoes der Konferenz beigetragen, der die Behandlung strittiger prinzipieller Fragen hinsichtlich des Charakters und der Aufgaben der Gemeinden (WelMchDeit der Gemeinden, Spr'achfrage in der Schule, Zulassung gptaufter Juden und dergleichen mehr) aus den Konf.er-onzberatu'ngen ausschaltete. Bezüglich der Verfassung der Gemeinde faßte die Konferenz folgende Beschlüsse: Die Gemeinde ist das lokale Organ der Selbstverwaltung des jüdischen Volkes. Als öffentlich-rechtlicher juridischer Person unterstehen ihr -in den Grenzen ihrer Kompetenz die Angelegenheiten der jüdischen Bevölkerung. Der Genvoinde gehören alle Inden >an, die in dem betreffenden Orte wohnen. Die lokale Selbstverwaltung des jüdischen Volkes wird durch den Gemeinderat ausgeübt, der von der lokalen jüdischen Bevölkerung im Wege allgemeiner (ohne Unterschied des Geschlechts) gleicher, direkter, geheimer Wahl nach dem Proporzsystem für die Dauer von zwei Jahren gewählt wird. Das aktive und passive Wahlrecht besitzen alle 20jährigen Juden, die im betreffenden Orte nicht weniger als einen Monat bis zur Wahl wohnen. Der Gemeinderat vertritt die jüdische Gemeinde vor der Staatsmacht und den Organen der Selbstverwaltung. In einer folgenden Resolution werden die Rechte und Pflichten des Gemeinderates im einzelnen ausgezählt und das Steuerrecht der Gemeinde festgesetzt. Eine weitere Resolution lautet: Alles, was die Staatsmacht hinsichtlich der jüdischen Bürger unternimmt, geschieht, insofern die betreffenden Angelegenheiten in die Kompetenz der Gemeindeautonomie gehören, durch den Gemeinderat. Die Summen, die der Staat und die Organe der lokalen oder Semstvoverwaltungen oder andere Institutionen zur Befriedigung der Bedürfnisse des jüdischen Volkes bestimmen, müssen den Gemeinden überwiesen werden. Unter den Richtlinien für das Finanz- und Steuersystem der Gemeinden befinden sich die Bestimmungen, daß der Staat und die Selbstverwaltungen den entsprechenden Teil der Aufgaben für die Befriedigung der Bedürfnisse der jüdischen Bevölkerung zu decken haben und daß unter den eigenen Einnahmen der Gemeinde die progressive Einkommensteuer die Haupteinnahmequelle bilden muß. Ferner wurde bestimmt, daß die Fleisch- und Lichtsteuer, um deren Abschaffung die jüdische Bevölkerung Jahrzehnte hindurch vergeblich gekämpft hat, in der demokratisierten Gemeinde nicht geduldet werden dürfen. In einer Reihe von Resolutionen werden die Ausgaben der Zentralverwaltung der Gemeinde genau umschrieben. In erster Linie stehen hier die Schaffung von Einrichtungen aller Art für das gesamte russische Judentum, die Unterstützung kleiner, wenig leistungsfähiger Gemeinden, die Befestigung der alten Gemeinden und die Organisierung von Gemeinden in den Orten, wo solche noch nicht bestehen, die Vertretung der Gemeinde nach außen. Prinzipielle Fragen, wie die Fragen der Weltlichkeit der Gemeinde und der Schule, die Sprachfrage in der Schule u. dgl., fallen nicht in die Kompetenz der Zentralverwaltung. Zur Bestreitung der Ausgaben der Zentralverwaltung müssen die Gemeinden 5 bis 10 Prozent ihrer Einnahmen an sie abführen. Am meisten gingen die Meinungen auseinander in der Frage, wie das Verhältnis des Gemeindebundes zu den bestehenden jüdischen Zentralorganisationen sich gestalten soll. Diese Organisationen entstanden, wie gesagt, zu einer Zeit, wo der Zarismus der Organisierung der russischen Judenheit die größten Hindernisse in den Weg legte und nur die Bildung einzelner Komitees für genau umschriebene Zwecke duldete. Eine der ältesten Organisationen dieser Art ist die „Gesellschaft zur Verbreitung von Aufklärung unter den Juden". Während des Krieges hat das „Jüdische Hilfskomitee für die Kriegsopfer" eine außerordentlich rührige, weit verzweigte Tätigkeit entfaltet und ist zur wichtigsten Organisation der russischen Judenheit geworden. Neben diesen Organisationen bestehen aber noch mehrere andere Komitees, die zusammen mit den genannten Körperschaften bis zum Ausbruch der Revolution die organisierte, soziale Kraft der russischen Judenheit darstellten. Die große Umwälzung in Rußland, die auch im jüdischen Leben alles über den Haufen warf, hat diesen Organisationen viel von ihrer früheren Bedeutung genommen. Die Mehrheit der Konferenzteilnehmer unter der Führung der bürgerlichen Zionisten und der Poale-Zion war der Ansicht, daß mit der. Gründung des Jüdischen Gemeindebundes die Zentralorganisationen überflüssig geworden seien und daß ihre Funktionen der Zentralverwaltung des Gemeindebundes übertragen werden müßten. Diese Ansich,t wurde namentlich von, den Bundiisten heM bekämpft, die ungeachtet des buwaukrati scheu Charakters der Zentralkörperschaften sich mit großem, Eifer dafür -einsetzten, daß an diesen nicht gerüttelt werden solle. Ihre Gegner führen diese Stellungnahme darauf zurück, daß di«e> Bundisten eine heimliche Angst vor den Gemeinden besäßen wegen des überwiegend zionistischen; Einflusses in denselben. Tie Vertreter der Zenitralorganisation selbst nahmen bemerkenswerterweise eine mehr entgegenkommende Haltung ein und sprachen sich dafür aus., daß die Zenträlorganisation\m ihre Agenden an den Gemeindebund abtreten sollen, sobald dieser sich gefestigt haben wird. Die Konferenz einigte sich -auf den KompromiHvo-rschla,g, daß die Funktionen, der Zentralorganifationien allmählich an. den Gemeindebund übergehen und d-aß in der Zwischenzeit der Gemeindebundmit den Zentralorganisationen Hand in Hand arbeiten soll. Zum Zwecke der Zusammenarbeit sollen gemeinsame Organe geschaffen. werden, die zur- Hälfte aus Vertretern des Gemieindebundes und zur Hälfte aus Vertretern der Aenitriailorganisationen sich znsammensetzen. Bezüglich der jüdischen Kriegsopfer wurden folgende Resolutionen gefaßt: