Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 82 (1918)
- Issue
- Heft 35 (30.8.1918)
- Date
- 1918-08-30
- Page
- Seite 413 (sequence 5)
- Language
- German
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413 Der Unterricht in der jüdischen Heimatkunde kann und wird daher lediglich in der jüdischen Volksschule oder in der jüdischen Religionsschule mit Erfolg betrieben werden können. Hier nur kann dieser wichtige Nnterrichtszweig seinen Platz haben. Der Unterricht in der Heimatkunde, wie er in der allgemeinen Volksschule von einem nichtjüdischen Lehrer erteilt wird, ist für den jüdischen Zögling in gewisser Hinsicht gär sehr einseitig. Das jüdische Kind, das an einem solchen Unterrichte teilnimmt, erfährt Wohl gegebenenfalls u. a. das allgemeine Geschichtliche, das sich auf den von ihm bewohnten Ort bezieht, nicht aber das seiner engeren jüdischen Glaubensgemeinschaft. Es ist dies auch ganz natürlich. Der nichtjüdische Lehrer hat für das, was wir für das jüdische Kind für erforderlich halten, weder die nötige Kenntnis noch gar das richtige Verständnis. Ihm fehlt die Begeisterung für diesen besonderen Unterrichtsgegenstand, er kann daher auch nicht Begeisterung in den Herzen der jüdischen Schüler entflammen. Und sehen wir uns die Leitfäden für die all-- gemeine Heimatkunde an, so werden wir finden? daß in ihnen dyr Juden und ihrer Beziehungen zu ihrer nächsten Umgebung nur selten und dann auch nur in sehr beschränktem Maße gedacht wird. Höchstens erfahren wir da etwas über die Zahl der im Orte wohnenden Bekenner des Judentums. Aber selbst auch der jüdische Lehrer, der an der allgemeinen Volksschule wirkt, würde den Unterricht in der Heimatkunde, für den der Stoff durch den Lehrplan festgelegt ist, nicht minder wie sein nichtjüdischer Kollege, einseitig betreiben können. Auch würde er in Rücksicht auf die christlichen Kinder seiner Klasse gar nicht dazu schreiten dürfen, bei seinem Unterricht spezifisch jüdische Dinge in jüdischem Sinne zu behandeln, vorausgesetzt, daß ihm überhaupt der erste Gesinnungsunterricht an der nichtjüdischen Schule von der Behörde übertragen wird, was wohl selten der Fall ist. Haben wir erkannt, daß jüdische Kinder einen von jüdischem Geiste und jüdischer Gesinnung getragenen Unterricht in der Heimatkunde empfangen müssen, und daß ein Unterricht in der jüdischen Heimatkunde einzig und allein von einem jüdischen Lehrer in einer jüdischen Schule erteilt werden kann, so werden wir nunmehr zu untersuchen haben, welches der eigentliche Zweck ist, dem dieser Unterrichtsgegenstand dienen soll, und welche besondere Aufgab e er zu lösen hat. Wenn die allgemeine Heimatkunde, wie schon betont wurde, dem jüdischen Kinde als späterem Staatsbürger die nähere Kenntnis seiner Heimat und die Liebe zu ihr vermitteln soll, so soll die j ü d i s ch e Heimatkunde den jüdischen Zögling mit all dem vertraut machen und all das auf ihn einwirken lassen, mit dem er als I u d e in Beziehungen tritt und das geeignet ist, seine jüdische Gesinnung zu wecken und zu stärken. Es soll in ihm die feste Grundlage für seine zukünftige sittliche Persönlichkeit geschaffen und so sein jüdischer Charakter bereitet werden. Hierzu bedarf es der Durchbildung eines bvsonjderen Vorstellungs¬ und Gemütslebens, und um dieses zu erreichen, ist eine sorgfältig gepflegte Anschauung unerläßlich. Diese Anschauungen bieten Personen und Dinge der nächsten Umgebung des Kindes: Elternhaus. Gemeinde mit allem, was irgendwie in Beziehungen zu ihnen steht. Das jüdische Kind muß immer mehr in der Ueberzeugung befestigt werden, daß ihm das Fleckchen Erde, auf welchem es ins Dasein getreten, wo es seine ersten Lebenstage und -fahre verbracht, wo die zarten Wurzeln seiner Kraft ruhen, ebensosehr seine Heimat ist wie den nichtjüdischen Kindern, in deren Mitte es sich bewegt, deren Leiden und Freuden es teilt, wenn man chm dies auch zuweilen bestreitet und es gern als „Eindringling"bezeichnet und ansieht. Und aus dieser gewonnenen Ueberzeugung muß eine innige Liebe zu der Stätte sich ergeben, welche die Kraft zum Dasein darbietet und die Möglichkeit zu einer Entwicklung gewährt. Und diese Liebe muß so stark sein, daß sie selbst das Schwerste geduldig ertragen läßt und tausendfältige Fäden spinnt, die an den Boden fesseln, auf und in dem so Teures ruht. Hat eine solche Liebe erst die Herzen ergriffen, dann kann und wird es nicht ausbleiben, daß ein immer stärker werdendes jüdisches Selbstbewußtsein sich zeigen wird, das, auf alte Rechte an der Heimatsscholle sich stützend, ein Zurückweichen gegenüber Anmaßung und Ueberhebung nicht zuläßt. Wessen Herz eine wahre, innige Liebe zu dem heimatlichen Boden, an den sich so vielfältige, das Rommerzienrat Heinrich Eigner, der am 12. August 1918 im 68. Lebensjahre verstorbene Vorsitzende des Vorstandes der Berliner jüdischen Gemeinde. (Siehe Nr. 33 „Die Woche" S. 388).