Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1918-08-30 · Heft 35 (30.8.1918) · p. Seite 412

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
82 (1918)
Issue
Heft 35 (30.8.1918)
Date
1918-08-30
Page
Seite 412 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3229339-3229374--74264-3286749
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

Eine ähnliche Resolution faßte auch die jüdische Gemeinde von Kiew. * lieber Rumänien folge hier ein Artikel des Stockholmer Bureau: D i e I n t e r v e n t i o n j ü d i 's >ch e r Politiker Deutschlands in der rumänischen Judenfrage. Ueber die Ergebnisse der von den Herren Dr. Hantke von der Zionistischen Bereinigung Deutschlands und Dr. Paul Nathan vom Hilfsverein 'der deutschen Juden in Bukarest unternommenen Schritte zugunsten der rumänischen Juden berichtet die „Jüdische Rundschau" wie folgt: „Die Herren Dr. Arthur Hanttke und Dr. Paul Nathan, die, wie gemeldet, nach Rumänien gereist waren, um an Ort und Stelle in der Angelegenheit der rumänischen Judenfrage -mit der jüdischen Bevölkerung und mit den maßgebenden amtlichen Kreisen Fühlung zu nehmen, sind von ihrer Reise wieder zurückgekchrt. Wenngleich der von uns hervorgehobene Hauptmangel des rumänischen Emanzipationsgesetzes, nämlich die in ihm enthaltene Verweigerung der allgemeinen und grundsätzlichen Emanzipation der rumänischen Inden, nicht beseitigt wurde, so hat die Reise «der genannten Herren doch dazu geführt, daß sowohl von deutscher wie von rumänischer Seite aus das 'bestimmteste versichert wnvde, die Naturalisation werde im Nahmen des (inzwischen von -der Kammer angenommenen) Judengesetzes ohne alle Schikanen in weitherziger Weise durchgeführt werden. Auch sind diejenigen Bestimmungen des Gesetzentwurfs, welche die praktische Anwendung des Gesetzes ans einen geringen TeA der rumänischen Juden beschränkt halben würden, den Wünschen der rumänischen Juden entsprechend abgeändert woriden. Werden die erneut gemachten Zusagen eingehalten, so wird das Naturalisationsgesetz der überwiegenden Mehrheit der rumänischen Juden zugute kommen. Die. Lage des rumänischen Judentums'wird dann eine ganz beidentende Verbesserung erfahren, wenngleich immer wieder betont werden muß, daß nur die vollständige und goundsützliche Gleichstellung der rumänischen Inden mit allen anderen Landesbewohnern den. berechtigten Wünschen der Jndenheit entspricht. Diese vollständige und grundsätzliche Gleichberechtigung zu erkämpfen, wird Aufgabe 'des rumänischen Judentums sein, und die Inden aller anderer Länder -werden nach wie vor das ihrige tun, um ihren Brüdern in Rumänien in diesem Kampfe beiznstehen. Jüdische Heimatkunde. Von I. Herzberg (Bromberg). ie Heimatkunde hat in unseren Tagen für den Schnlunterricht eine besondere Bedeutung erlangt, und ihre intensive Pflege wivd nicht nur allS psychologischen, sondern auch ans ethischen Gründen gefordert. Diese Forderung begründet die Pädagogik in der Hauptsache damit, daß sie erklärt, „die unerläßliche Grundlage für die geistige Entwicklung sei die Anschauung". Hierzu kommt noch, und das ist entscheidend, daß „je klarer die aus Vorstellungen gewonnenen Begriffe, desto sicherer und richtiger ihre Verknüpfungen und die Urteile sind. Und je reicher und lebhafter das Vorstellungsleben, desto größer und nachhaltiger ist sein Einfluß auf die Bildung der Gefühle und des Wollend. Ueberläßt man die Bildung der Vorstellungen und Begriffe sich selbst, so bleiben sie verschwommen' und schwankend, und ihre Verknüpfung und Trennung ist dem Zufall preisgegeben, so daß die Gewähr für die sichere Erreichung eines gewollten Zieles ausgeschlossen ist". Und da endlich das Endziel des erziehenden Unterrichts auf die Bereitung einer festen Grundlage für die zukünftige sittliche Persönlichkeit des Zöglings sich richtet, so muß ein Unterricht in der Heimatkunde gefordert werden. Man kann im allgemeinen wohl sagen, daß Zweck u n d Bedeutung der Heimatkunde sind, „vor allem die Kenntnis der H e i m a t zu vermitteln und die Liebe zn ihr und zum Vaterlande zu wecken. Dabei soll sie aber auch religiös-sittlich einwirken, indem sie einerseits die Weisheit und Allmacht des himmlischen Schöpfers lehren, anderseits Nächstenliebe und Gemeinstnn in die jugendlichen Herzen pflanzen will." Gleichzeitig will und soll der heimatkundliche Unterricht teils für den naturkundlichen, geschichtlichen und geographischen Unterricht die Wege ebnen und vovbereiten, teils die sprachliche Bildung der Kleinen fördern, ihre Phantasie anregen und chre Denkkraft in angemessene Tätigkeit setzen. Aus der Erkenntnis, daß die Heimat, die Vertrautheit mit allem, was sie birgt und bietet, und die Liebe zu ihr eine gar hohe Bedeutung nicht nur für das Individuum, sondern auch für den engeren und weiteren Kreis ihrer Bewohner hat, ist man schon längst dazu geschritten, so früh wie möglich bei denk" Werke der Erziehung und des Unterrichts die Heimat in ausgedehntem Maße zum Gegenstände der Unterweisung zu machen. Die Heimatkunde soll nun freilich in allererster Reihe allgemeiner Natur sein. Sie soll im allgemeinen geographische und geschichtliche Kenntnisse geben und auf diesem. Wege allmählich die Herzen und Gemüter mit Volksbewußtsein erfüllen. Dieses allgemeine Ziel, das sich der heimatkundliche Unterricht gesteckt hat, kann und darf aber dem jüdischen Lehrer und Erzieher nicht genügen. Dieser hat eine Doppelaufgabe zu lösen. Er hat seine Zöglinge nicht nur zu guten Staatsbürgern, sondern nicht minder zu treuen, selbstbewußten Juden zu erziehen. Er hat neben der allgemeinen noch eine ..jüdische Heimatkunde" zu betreiben. Wenn es zutrifst, daß das, was schon in dem in die Schule eintretenden Kinde geistig sich regt, gewissermaßen seine Heimat ist, so kann die jüdische Schule sich der Forderung einer jüdischen Heimatkunde gar nicht entziehen; denn wie anders ist all das, was der Geist des jüdischen Kindes sich schon vorstellt, als das,, was im Innern des nichtjüdischen Kindes sich regt. Schon im v o r schulpflichtigen Alter beherrschen das jüdische Kind Gedanken und Stimmungen, die "das christliche Kind gar nicht kennt, die ihm durchaus fremd sind. Bor seinem Eintritt in die Schule beschäftigt schon das jüdische Kind ein ganz anders gearteter Vorstellungskreis, der in ihm Empfindungen auslöst, die das gleichalterige nichtjüdische Kind nie kennen und auf sich wirken lernt. Gerade in unseren Tagen, wo heiße Kämpfe der Meinungen aus allen Gebieten toben, wo im sozialen Leben die Zerklüftung trotz der sich abspielenden großen und weltbewegenden Ereignisse nicht geringer werden wird und auch die gesellschaftlichen Gegensätze sich kaum ausgleichen, vielmehr in alter Schärfe hervortreten werden, ist es am Platze, Heimat und Schule miteinander in Harmonie zu bringen und sie in engste Beziehungen zueinander treten zu lassen. Dies vermag aber bei jüdischen Kindern einzig und allein der jüdische Lehrer und Erzieher, da nur er Verständnis hat für den Gedankenkreis seiner jüdischen Zöglinge. Die Gefühls- und Empfindungstöne, die das Elternhaus in den Herzen der Kleinen hat anschlagen lassen, können nur in seinem jüdisch fühlenden Herzen einen nachhaltigen, reflektiven Widerhall finden und wecken. Er nur vermag die bereits vorhandenen Vorstellungen inhaltlich zu klären, ihren Umfang zu ergänzen, ihre bunte, oft zusammenhanglose Fülle zu ordnen und zu sichten. Er nur vermag die erforderlichen Anknüpfungspunkte zn finden und zu verwerten, den Stoff für den ersten Gesinnungsunterricht in rechter Weise zu verarbeiten und in Anwendung zu bringen. Nur der Lehrer, der mit seinem Schüler gleicher Religion ist, vermag hierbei dem Kinde vertraute Sitten und Gebräuche des jüdischen Hauses heranzuziehen und die. besonderen Gefühle, die sich an das Verhältnis des jüdischen Kindes zu seinen jüdischen Eltern und Geschwistern knüpfen, zu wecken und wirken zu lasten.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.