Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 82 (1918)
- Issue
- Heft 32 (9.8.1918)
- Date
- 1918-08-09
- Page
- Seite 377 (sequence 5)
- Language
- German
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877 Lur Grlchichtr der 4udrn in Wien. Von I. B. Münz. VV^ ieber ist in dem Rahmen der im Austrage der Historischen Kommission der israelitischen Kultusgemeinde in Wien herausgegebenen „Quellen und Forschungen zur Geschichte der Juden in Deutsch-Oesterreich" ein bedeutsames, monumentales Werk erschienen — die ersten zwei Bände der „Urkunden und Akten zuv Geschichte der Juden in Wien. 1526—1847", herausgegeben und eingeleitet von dem rühmlichst bekannten Wiener Universitätsprofessor A. F. Pribram (Wien und Leipzig, W. Braumüller, 1918). Di« vorliegende Publikation enthält die Gesetze, Erlässe und Verordnungen, die zur Beleuchtung der Beziehungen der Herrscher und der Behörden zu den in Wien lebenden Juden jener Zeit dienen, lieber das Jahr 1526 zurüötzugehon, /lag. kein Grund vor, da seitens der Kommission eine besondere Herausgabe der die Judenschast Niederösterreichs, einschließlich Wiens, betreffenden Urkunden von ihrer Niederlassung, bis zum Jahre 1526 geplant ist. Die Zahl der Aktenstücke aus der Zeit vom Regierungsantritte Ferdinands I. bis zur Uebersiedlung der Wiener Juden in das Getto der Leopoldstadt (1526—1626) ist eine geringe. Das Interesse der herrschenden Kreise an dem Schicksal der Wiener Juden war eben in diesem Jahrhundert nicht sonderlich groß. Ihre Zahl war klein,, ihr Vermögen unbedeutend. Ferdinand I. hat in- und ausländischen Juden zu bestimmten Zwecken den zeitweiligen, einzelnen besonders Privilegierten sogar den dauernden Aufenthalt in der Residenz erlaubt, aber er beabsichtigte nicht, ihnen die Gründung einer Gemeinde, wie eine solche bis 1421 in Wien bestand, zu gewähren. Die 1536 gedruckte Judenordnung gestattet einen Einblick in die Schwierigkeiten, unter denen die Wiener Juden ihren Beschäftigungen nachgehen mußten. Sie enthält alle möglichen Vorkehrungen zum. Schutze der Stadt Wien und des „gemeinen Mannes" vor der angeblichen Ausbeutung seitens der Juden, deren Aufenthalt nach Zeit und Ziel einer peinlich strengen Kontrolle unterlag, denen bestimmte Herbergen angewiesen wurden und zur Pflicht gemachtward, das Kennzeichen ihrer Rasse, einen aus gelbem Tuche gefertigten Ring, unverdeckt und „unverporglich" zu tragen. Unter Ferdinands Nachfolger, Maximilian II., dachte man daran, den Juden auf »dem damaligen Werd ein Haus zur gemeinsamen Wohnung anzuweisen. Man hoffte dort eine rigorosere Kontrolle über sie ausüben, dm Machenschaften mit den Feinden, deren man sie beschuldigte, sicherer entgegenarbeiten zu können, war aber aus den Rat des Vertreters der Stadt Wien aus Angst, daß sie „heraußen vor der Statt zuiren beesen Praticn noch mehr als in der Statt Platz und Raumb" haben möchten, davon abgekommen und hatte den Plan erwogen, ihnen in der Stadt Wien ein gemeinsames Haus anzuweisem das aber „nit mehr als einen Eingang haben und sonsten an Fenstern und Thüren also verwarth sein sollte, damit n-echtilicher Weil niemants weeder aus noch in die Behausung durch heimbliche Gang kumen . . . möge." Das Projekt scheiterte aber daran, daß das von dem Wiener Magistrat in Aussicht genommene Gebäude sich als ganz unzureichend erwies, und bevor ein anderes gefunden werden konnte, hatte der Kaiser seine Ansicht geändert. Gegen Ende 1572 entschloß er sich aus die Vorstellungen der mederösterreichischen Regierung, die in der Stadt wohnenden Juden aus derselben zu verweisen. Dm gewöhnlichen Gründen, für eine solche Maßregel fügte er den des Vaterlandsverrates durch Verbindungen mit dem Erbfeinde, den Türken, hinzu. Doch verzögerte sich die Ausführung des kaiserlichen Entschlusses und erfolgte auch dann nicht ausnahmslos. Die Zahl der in Wien wohnenden Juden nahm sogar unter Rudolf II. zu, der von seinem Rechte, „hofbefreite" Juden zu halten, öfter und besonders dann Gebrauch machte, wenn die Gesuchswerber in der Lage waren, das Privilegium teuer zu bezahlen. Und die Zentralbehörden nahmen sich gelegentlich der Juden gegen Uebergrisse des Wiener Magistrats an. Dieses Entgegenkommen erfolgte natürlich nicht ohne schwerwiegende Gegenleistungen der Juden. Für das Schicksal der Wiener Juden wurden zwei Ereignisse bedeutungsvoll, die ungefähr zu gleicher Zeit eintraten: die Thronbesteigung Ferdinands II. und der Ausbruch deS 30jährigen Krieges. Ferdinand II., der gegen die Protestanten mit unbeugsamer Härte vorging, brachte den Juden seines Reiches und speziell denen seiner Residenz mehr Wohlwollen entgegen als die meisten seiner Vorgänger und Nachfolger. Die Not der Zeit veranlaßt« ihn eben, an die Wiener Juden mit großen Forderungen heranzutreten, und sein Gerechtigkeitsgefühl bestimmte ihn, die ihnen hierfür gewährten Privilegien allen Bemühungen einflußreicher Kreise zum Trotze aufrechtzuhalten. In den ersten Jahren des 30jährigen Krieges spielten sie in mehrfacher Hinsicht eine nicht unbedeutende Rolle in der Geschichte des. Staates als Geldgeber, Heereslieferanten und Münzverwalter. Der Kaiser ließ es in dieser Zeit auch air Schutz der Wiener Juden gegenüber Ausschreitungen der Soldateska und des Pöbels nicht fehlen. Er erlaubte ihnen auch den Bau einer öffentlichen Synagoge und die ungehinderte Ausübung ihrer Zeremonien. Zugleich erneuerte er in Würdigung der von ihnen gebrachten Opfer chre Freiheiten, vermehrte dieselben und traf alle Maßnahmen, um sie vor Uebergriffen zu schützen. Um so unerwarteter traf sie unter Leopold I. dieKatastrophe, die zu ihrer gänzlichen Vertreibung aus der Stadt, und. dem Lande M-derösterveich führte. Vergebens mahnte der spätere Statthalter von Niederösterreich, Graf Jörger, „was denn am Ende erfolgen müsse, wenn man zugestandene und teuer erkaufte Rechte ohne Grund mir nichts dir. nichts aufhebe. Ein solches Verfahren zerstöre das Vertrauen in die Regierung, auch unter den Christen". Die Hofkammer, deren Funktion jener unseres heutigen Finanzministeriums entspricht, hatte richtig prophezeit, als sie von der Vertreibung der Juden die unangenehmsten Folgen für die Staatsfinanzen befürchtete. Die Stadt Wien zeigte sich säumig in der Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen; die ärmeren Bürger beschwerten sich über die hohen Lasten, die ihnen ausgebürdet werden mußten; der Ausfall an Mautgeldern, Fleischsteuer usw. machte sich nur zu deutlich bemerkbar, die Gewerbetreibenden klagten über schlechten Geschäftsgang. Was aber viel schwerer in die Wagschale fiel, war der gewaltige Schaden, der dem Handel und dem Geldgeschäft aus der Abwesenheit der Juden erwuchs. In den umfassenden Berichten, die die Hofkammer 1673 dem Kaiser unterbreitete, .erörterte sie, wie schwer es ihr werde, Summen, die ihr früher durch die Juden innerhalb 24 Stunden zur Verfügung gestellt worden waren, überhaupt aufzubringen, wie ungünstig dieser Mangel an Geld auf die Staatsgeschäfte zurückwirken müsse, und sie gab ihrer Ueberzeugung Ausdruck, der Kaiser würde sich, falls er vor der Judenausweisung eine entsprechende Information erhalten hätte, wohl nicht so leicht zu jener entschlossen haben. Sie trat daher aufs entschiedenste für den von einigen der Vertriebenen ersonnenen Plan ein, den Wohlhabenden die'Rückkehr unter der Bedingung zu gestatten, daß sie 300 000 fl. als einmalige Gabe für die Wiederaufnahme und, wie in früheren Zeiten, jährlich 10 000 fl. für ihre fernere. Duldung an die kaiserlichen Kassen abliefern sollten. Manche Sätze in den von der Hvskammer abgegebenen Gutachten muten wie eine Verteidigungsschrift zugunsten der vertriebenen Juden gegenüber den