Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 82 (1918)
- Issue
- Heft 31 (2.8.1918)
- Date
- 1918-08-02
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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82. Jahrgang Nr. 31 Berlin, 2. August 1918 Der Gemeindevote. Vetlsse zur „Allgemeinen Leitung deß FudentümK^. und Kschrichtm. Snttfchlslld. Berti», 30. Juli. Von der Hauptstelle für Berufsberatung der Juden (Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens), Berlin SW 68, Lindenstraße 13, erhalten wir mit der Bitte um Veröffentlichung, folgende Mitteilungen: Oertliche Beratungsstellen: Berlin, Monbijouplatz 10, Arbeitsnachweis, bearündett von den Berliner Logen U. O. B. B. Für Frauen und Mädchen Rosenstr. 2/4; Breslau, vorläufig Neue Graupenstr. 2 (Justizrat Hirsch seid); Cassel, Sckillerstr. 351; Chemnitz, Bureau des Israelitischen Gemeindeamts, Heinrich-Beck-Str. 1 (GeorgMecklenburg); Danzig, Stadtgraben 6 (Rabbiner Dr. Kaelter): Dresden, Zeughausstrafte 2 (Israelitisches Gemeindeamts Görlitz.. Arbeitsnachweis der Logen U. O. B. B., Msabethstr. 36 (Max Kupferberg); Hamburg, Hartungstr. 9/11 (Hamburger Verein für Arbeitsnachweis): Hannover (Rabbiner Dr. Freunds Groftberzogtum Hessen (Worms), Sanitätsrat Dr. Sonnenberger: Herford i. W. (Prediger Goldmann); Liegnitz, Frauenstr. 9 (Ludwig Haurwitzl: Magdeburg. Kaiserstr. 16 (Max Kallmann); München, vorläufig Bavariaring 43 (Eugen- Neustätter); Oberschlesien (Rektor Schürmann, Beuchen): Posen, Diktoriastr. 3 (Ludwig Baumaart). Zuschriften sind zu richten an: Rechtsanwalt Dr. Wolfs, Karlstr. 16. Soweit die Inanspruchnahme einer der örtl'ck^en Beratungsstellen nicht möglich ist, erfolgt weitere Auskunft durch d?e Hauptstelle für Berufsberatung der Juden (Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens), Berlin SW, Lindenstrafte 13. — Konferenz der Beratunasstellen. Das Kuratorium der Hauptstelle für Berufsberatung hat beschlossen, für den Herbst d. I. eine Zusammenkunft der Leiter der örtlichen Beratungsstellen nach Berlin einznberufen, die banvtsächlich einem Austausch der bisher gemachten' Erfahrungen dienen soll. Nähere Nackkricht gebt den einzelnen Beratungsstellen noch' zu. — Lehrgang über Be r n fsb e r a t u n a. Der au der Zentralstelle für Bolks- N'oblsabrt bestehende Ausschuß für Berufsberatung,, mit dem auch die Hauvtstelle für Berufsberatung in Verbindung getreten ist, veranstaltet in der Zeit vom 29. August bis 7. September einen Lehrgang, über Bern-fsberatungi. Es werden von hervorragenden Sachverständigen die drei Hauvtgebiete behandelt werden, über welche die Berufsberater und die Berussberaterinnen unterrichtet sein müssen, die Berufsberatung, die Berufskunde, die 'Organisation und Technik der Berufsberatung. und zwar in kurzen Vorträgen, an die sich iedesmal -eine freie Aussprache anschlieften wird. Daneben sollen vraktiftlie Uebungen in Verussberatunasstellen stattfinden. Auch ist die Besichtigung von einschlägigen Betrieben und Ausbildunasanstalten vnrbebglte^r. Die Detlnabmegiebühr beträgt 10 hzw. 20 Murk. Die Borträ-gl» sinken im L^ntralinstitn.t für Er-riebuna nnd Unterricht, Berlin W, Potsdamer Str. 120. statt. Leider lieft sich die Kollision der Vorträge mit den jüdischen Feiertagen nicht mehr beseitigen, ied-och sind die Bortxäae so gelegt, daft die Deilnebmer ans d^n Kreisen der indischen Berirfsbevatungsstellen ohne Schäden auf die am 6. und 7. September stattsind enden Vor träge verrichten können,. Nähere Auskunft erteilt der Ansschuft für Berufsberatung. Berlin W, Augsburger Str. 60. NI, oder auch die Hauptstelle sür Berufsberatung der Juden. — Jugend m erkblatt über d e n bahnte ch n ikerber u f. Als JuaendmerMatt 8 gelangt das Blatt „Die Aussichten im Zah nteckn i kerbe ruf" zur Ausgabe. Der Beruf des Zahntechnikers ist gerade in der gegenwärtigen Zeit besonders anssichtsvoll. Der ÄuMldunaKgang und die wirtschaftlichen Aussichten werden in dem Merkblatt von fachkundiger Seite pingebend dargeleat. Das Merkblatt ist durch die Hauvtstelle sür Berufsbera-tung der Juden und ihre Zweigstellen in jeder gewünschten Zahl zu beziehen — Niederlassungsmöglichkeiten f ü r A e r z t e und Rechtsanwälte. Aerzten und Rechtsanwälten, die bereit und in der Lage sind, sich sofort in kleineren Städten niederzulassen, können durch die Hauvtstelle für Berufsberatung, der Juden gegenwärtig sehr günstige Niederlassungsmöglichkeiten, z>um Teil mit sehr großer Praxis, nachgewiesen werden. Nähere Auskunft durch die Hauptstelle für Berufsberatung der Juden und ihre Zweigstellen. — Lehrstellen in der Seefischerei. Jüdische Knaben, welche sich dem sehr gesunden und lohnenden Seefischereiberuf zuwenden wollen, kann geeignete Ausbildung nachgewiesen werden. Die Jungen verdienen zwischen 50 itttb 60 Mark monatlich bei freier Station. Nähere Auskunft durch die Berufsberatungsstelle in Hamburg, Hartungstr. 9/11. — Berufsberatung s ü r Schüler höherer L e h r ä n statt e n. Die Berufsberatung der Schüler höherer Lehranstalten spielt bei der Berufsberatung der Inden eine ganz besondere Rolle, da im Verhältnis zu den christlichen Schülern ein erheblich höherer Prozentsatz der Juden höhere Lehranstalten besucht. Nachdem durch eine Versüguna des Ministers der geistlichen ustv, Angelegenheiten vom 28. März 1918 die Organisation der Berufsberatung an den höheren Schulen von Amts wegen angeordnet ist. muß auch die indische Berufsberatung dieser Fr «me r.Vr besonderes Augenmerk /rinnenden, schon um dm allaenmine Berufsberatung in geebneter WList. unterstützen zu können. Die Berufsberatungsstelle Groft-Berlin wird im Herbst d. I. zu diesem Zweck eine besondere Sachperständioenkonserenz''veranstalten nnd voraussichtlich im Anschlnft daran Elternabende ins Leben rufen, bei denen dm Schüler der höheren Lehranstalten imd deren Eltern '"'ber die Bed^iituna und Wichtigkeit der Frage der Berufsberatung, ausoe klärt werden sollen. ' Berlin, 30. Juli. Unter zahlreicher Beteiligung ans Verwandten- und Freundeskreisen fand letzten Sonntag vormittags, auf dem indischen Friedhof in Weiftensee die Beerdigung! von' Siegln und Lautendura statt. Die Gedenkrede hielt Rabbiner ^r. Weifte. Der Herr.Rabbiner streifte die öffentliche und künstlerische tfVifmfett des 9lersto'Venen nur kurz und verweilte desto länger in schlichten, herzlichen Worten bei.den guten rühmenswerten inenschlichen Eiäenschgsten Lautenbürgs. denen ^r mit Wärme aereckst wurde. Ans einem sgmtnen Kissen worden die buntbebänderten Orden des Berewiaten Vinter dem Sarae beraetroaen. e»is der Kondukt sich dann znm Erbbegräbnis bewegte, wo ein kleines Söbnchen Lautenburas seit Jahren bestattet liegt. Eim arofte Anrabl von Kränzen, fo von der Loae Friedrich zum Gerechten, dem Brnderverein'. dem Bübnen^rein, der Genossenschaft deutscher Bübnenangebötiocr. bem Unaarn-Derein und vielen Kollegen und Freunden waren dem Verblichenen rum Schmuck seiner letzten Ruhestätte gewidmet worden, ebenso hatten mehrere Vereine, u. a. die Vereinigung künstlerischer Bühnenvorstände, Vertreter zur Beisetzung, entsandt. — 9W>fitti. 80. Juli. Die Höchstnreisn-erordnuna hinsichtlich des Floischperkaufs hat für don Kofchersl^ifchbetrieb schwer em'vfnn- Mrk"naen bervoraerufen. Das Recht zur Deckung der Kaschruftkosten (Anstellung von Schächtern, Aufsebern, technische Besonderheiten nsw.1 durch Preiserhöhung für Koscherfleisch, wie seither, wurde aus Grund der HöchstvreiSiveror'dnnna von den Behörden bestritten. Nunmehr hat der Staatssekretär des K r i e g s e r n ä h r «u n g s a m t e % in einer Verfügung — AII 6130 vom 16. Juli 1918 —an die Bundesregierungen sein grundsätzliches Ernverstän.dnis zur Erteilung der Genehmigung an die Svnagogengemeinden ausgesprochen, die Lieferung von Koschlerfleisckwaren in den ihrer Aufsicht unterstehenden Fleischhandlungen an die Abgabe von besonderen Be zu g s mar ken zu binden. Deo Staatssekretär empfiehlt folgendes Vorgehen: „Die Spnagogenaemeinden werden ermächtigt, an die Bezieher von Koschersleisch gegen, 'Entgelt Bezugsmarken in Höhe der Fleischmenge zu geben, die der Verbraucher jeweils beziehen darf. Der Gegenwert für diese Bezugsmarken entspricht den anteiligien Kosten der Koscherfleischbeschafsung. Diese Bezugs!mar.ken werden vom Verbraucher zusammen mit seinen Fleischmarken an den Schlächter abge-geben, der gehalten ist, nur gegen, die gleichzeitige Abgabe von Fleisch- und Bezugsmarken Koschersleisch zu verabfolgen, und. die Bezugsmarken, der Verwaltungsstelle der Shnagogengemein'de wieder zurückzugeben." Die Shnagogengemieinden. die von der in dieser Verfügung erteilten Ermächtigung Gebrauch machen wollen, haben sich demnach mit den Kommunalverbänden bzw. Magistraten über das einzuschlagende Verfahren zu verständigen.