Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 82 (1918)
- Issue
- Heft 31 (2.8.1918)
- Date
- 1918-08-02
- Page
- Seite 362 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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362 entwicklung der Gedanken seiner großen Propheten die Menschheitserlösung dem göttlichen Wirken gleichsetzt und das Wesen seiner Religion in der Ethik findet. Der Hauptinhalt des Kodex ist juristisch. Wer wie in der katholischen Philosophie laut des scholastischen Ausdrucks die Vernunst dem Dogma sich unterordnet, so umnebelt gleichsam Weihrauch auch die Verfassung und Verwaltung dieser, Kirche. Der geweihte Priester allein spendet ihre Heilswohltat, die der Laie nur empfängt; jener allein ist Vollgenofse. der Laie nur Schutzgenosse. Gewiß gebt mm zwar jenes nicht bloß irdisch begründete Vorrecht des Priesters samt der gesamten Hierurgie teilweise zurück aufs Me Testament und nachbiblischen Tempelbrauch gerade der Juden. Hätte aber etwa Hermann Cohen dem ibm als Ideal vorschwebenden Judentum (für das er wohl nur eine Pflichtenlehre möglich hielts ein Gesetzbuch geschrieben, so würde hierin Kohen oder Levi keine oder eine gar bescheidene Rolle spielen neben dem allein der persönlichen Würde wegen zu Magistraten, aber nickt zu unverantwortlichen Herren lebenslänglichen Adels, durch und aus Laien ohne jede mpstischo Weihung demokratisch gewählten Rabbiner, Prediger. Gottesaelehrten. Rickter und Vorsteher der Gemeinde. Während ferner in unserem Einzelstaate, ja in einer Provinz, die Menge der jüdischen Ortsgemeinden untereinander unabhängig, nickt öffentlich - rechtlich oder aar monarchisch organisiert ist, geschweige denn daß die Iudenheit des Erdenrundes eine Körperschaft bilde oder einen Menscken als Oberhaupt oder untrüglichen Lehrer anerkenne, beherrscht der Papst die lateinische Kirche unbeschränkt, gilt ihr seit 1870 unfehlbar in Tragen des Glaubens und der Sitten: er gibt das Gesetz, regelt den Kultus, verleibt die höchsten Aemter. verwaltet das Gut der Kirche, beaufsichtigt und vertritt sie nach außen. Er wivd nur aus Priestern sdem Brauche nach seit Jahrhunderten nur ans Italienern und zumeist Kardinälen) nicht durchs Volk, sondern durch wenige Kardinäle gewählt und ersteigt nickt durch Menschenstimmen allein, sondern nur kraft heiliger Weihe diese unvergleichliche Höhe, die als Petri Nacksolae den Himmel zu erschließen oder die Huld Gottes und der Apostel Petrus und Paulus zu entziehen befähigt. So emvsänat auch jeder Bischos die Weihe von Bischöfen, deren Geweihtbeit durch die Kette der früheren Konsekranten als letztlich auf Ebristi eigene Apostel hinausaebend betrachtet wird. In die Wahl zu kirchlichen Aemtern darf sich der Laie nicht einmal einmischen und der Laien - Patronat schwindet allmählich. Und. geweiht oder einaesegnet vom Bischof muß jeder Geistliche oder jede Ordensperson sein. Die Weihe schafft den überragenden Stand, in starkem Gegensatz zur modernen Welt des Staates, die selbst ein Köniq- und Kaisertum ohne religiöses Mvsterium für vollgültig erkennt. Im Leben trägt der katholische Geistliche Amtstrackt (während der Rabbiner keines Sondsrgewandes bedarf», im Tode ruht.er getrennt von den Gräbern der Laien. Zwar jede Bekennerschaft fordert feste, und Zwar teilweise als religiös erachtete Tormen für den Gottesdienst, für die Auszeichnung der dazu bestimmten Geräte, für die Aufnahme zum Mitglieds, für Eheschließung und Begräbnis. Aber bei den Juden können alle Kemeindemitglieder jene Tormen erfüllen, auch vredigen und Theologie lehren: bei den Katholiken dagegen Predigt (und. zwar nie aus profanem Willens und vollzieht als den Mittelpunkt des Gottesdienstes das täglich erneute Wunder der Wandlung von Brot und Wein in Christi Leib und Blut allein der Priester. Nur er spendet von den sieben 'Sakramenten auch die der Taufe, Ehe, Buße und letzten Oelungi und sogar nur der Bischof firmelt, weiht Priester, Kirchen. Altäre und Salböl. Dem Juden genügt jedes Zimmer zum Gemeindegottesdienst; die katholische Kirche muß vom Hause des Laien getrennt sein, und letzterer darf die heiligen Geräte nicht einmal berühren. Der Priester darf Theater und Ball nicht besuchen, ein profanes Buch oder Tageblatt nicht herausgeben; wichtiger als alles: er darf nicht heiraten. Ein tiefer, grundsätzlicher Widerspruch gegen dje Anschauung «der Dhova wie des modernen Judentums, die, naturfroh und auf leibliche Nachkommenschaft stolz; keineswegs die Jungfräulichkeit der Ehe iMrordnst. Daß der familienlose Geistliche höchsten Charakters durch die Befreiung von der Sorge um Trau and Kind um so aufopfernder für seine Herde und die anderen idealen Ziele seiner Kirche zu wirken vermag und so letztere an innerer wie äußerer Wacht. gewaltig bebt, darf aber nicht verkannt werden. .Die Schattenseiten des Zölibats, besonders wo ein schwacher oder sinnlicher Geistlicher sich ihm fügen muß, bedürfen keiner Erwähnuna: eher mag ihm entaeaengehaltrn werden, wie viele, im höchsten. Sinne tüchtige Glieder in Staat und Gesellschaft gerade aus protestantischen Pfarrhäusern Deutschlands und aus Rabbinerfamilien hervorgegangen sind. Während der Unsterblichkeitsalaube wie vielleicht den ältesten Israeliten, so vielen der freidenkenden Juden fehlt, lebt er, in sinnlicher Krall verstanden, bei den Katholiken.. Der vorige Pav" fr fr-ach sein Nachfolger, wird sich iMHinpnel seines nunmehr vollendeten Gesetzbuches freuen. DoW wohne mit Christus und Maria eine unendliche Menge von Heilige», die der Gläubige als Türbitter bei Gott anrufen mag. 'Die Reste ihrer Leiber genießen eine weit über pietätvolles Gedächtnis, wie wir alle es teuren Verstorbenen und ihren Gräbern widmen, hinausaehende Verehrung, als ein wunderfähiges Band zwischen Himmelsmacht und Erde. Welcher Verstorbene aber beilia und selig heißen dürfe, bestimmt der Papst, welche Reliauie eckt fei. der Bischof. Der Klerus vermag aber auch sonst ins Jenseits einzugreifen: er kann Lebenden die Zünftige Tegefeuerfrist durch den Ablaß, der aus dem durch Christus der Kirche übertragenen Gnadenschatz schöpft. abkürzen und sogar zugunsten des Seelenheils Verstorbener Mellen lesen. Die Drohung mit dem Zorne der Heiligen ward erwähnt. — Wie der Himmel, zu dem nur die katholisch getaufte Seele einaebt. so werden Hölle und Teufel, den der Klerus durch Krorzismus austrerben kann, recht greifbar vorqestellt. Eine Bearäbnisfovmel des amtlichen Judentums wird im Gegensatz bierzu jetzt verdeutscht: .Du lällest deine Trommen nickt Vernichtung schauen." Also ist bereits bei ihm die Unterwelt bildlich mngedeutet: für die reformierten Juden besteht sie auch in diesem Reste nickt mehr. Der katholische Klerus greift in das bürgerliche, besonders das geistige Leben seiner Bekenner weit tiefer einals Rabbiner oder Vorstand der jüdischen Gemeinde wagen. Kr verbietet Bücher, die Selbstmord, Duell. Ehescheidung. Treirnaurerei verteidiaen, und exkommuniziert den. der einem staatsfeindlichen Vereine beitritt. Er verbietet den den. gesetzlichen Satz übersteigenden Zins (verpönt also nicht mehr jeden als Wuchers. Doch nur noch religiöse Nachteile, den Entzug kirchlicher Rechte, droht dem Laien der neue Koder als Strafe an (außer daß der Pavst, aber nur er, die empfindliche Verkehrssperre verhängen karml: nur über Geistliche kann die Kirche auch Treiheits- und Geldstrafe verhängen. Tortan droht Ketzern kein Teuertod mehr; laut jetzigen Kirckienrechts gilt also nicht mehr: „der Jude wird verbrannt" — oder der Torscher, der die Welt „erkannt und, töricht genug, das volle Herz nicht wahrte". „Der Kodex und die Andersgläubigen" betitelt sich bei Stutz ein Kapitel, das uns besonders angeht, obwohl es freilich zunächst abzielt ans Evangelische, die für die katholische Kirche „geduldete Exkommunizierte" find, fo daß sie ein Seelenamt selbst für den verstorbenen LärchMhtrrn anderen Bekenntnisses nicht zuläßt. -- Während jüdischtzMMoqie sich aus dem Borne der Philosophie und Altertumswissenschast der Christen erfrischt.