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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1918-08-02 · Heft 31 (2.8.1918) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
82 (1918)
Issue
Heft 31 (2.8.1918)
Date
1918-08-02
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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82. Jahrgang. Nr. 31 Berlin, 2. August 1918 Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse Diese Zeitung erscheint rv Sch entlich. AbonnementS'preis: durch den Büch» ' Handel oder die Post (in Berlin und vor. orten durch unsere Vertriebsstellen) bezogen vierteljährlich S M. — Postscheckkonto Z2H. Begrünöd von Rabbiner Br. Ludwig PHMppfon Unter Leitung des . Geheimen vegiernngrrats Professor Vr. Ludwig Geiger Verlag: Rudolf Mosse, Berlin, Jerusalemer Strasse 46-49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judentums", Berlin SW, Jerusalemer Straße zu richten. Vevlag von Rudolf Mosse, Berlin. fltlflftlt* Das neue katholische Mrchenrecht im Gegensatz zum deutschen ZIULIUU. Judentum. Von F. Liebermann. — Die Woche. — Sigmund Lüütenburg. Von I. Landau. — Die Kulturinsel Czernowitz. Von Elias Nacht (Berlin), z. Z. Czernowitz. — Wo bringt man die jüdischen Nerven- und Gemütskranken unter? Von Fanny Cohn« Neßler. — Feuilleton: Jedem das Seinige. Roman von M. Pulvermann. — Vasthi: Von Alfred Friedmann. — Gedicht. Von Siegfried Jacobsohn (Neustadt). — Sprechsaal. — Büchereinlauf. Der Gemttndedote (Beilage zur „Allgemeinen Zeitung des Judentums"). Berlin, Posen, Wreschen, ^Hamburg. Chemnitz, Nürnberg, .Würzburg, Frankfurt a. M., Mainz, Vukövar, Paris^ — Bon Nah und Fern. Das neue katholllche Mrchenrecht im Grsenlstz rum deutschen Judentum. Von F. Liebermann. ' on jenen deutschen Juden, die, ohne von religiöser Stimmung oder bestimmten Glaubensartikeln gefesselt zu werden, der Gemeinde ihrer Väter treu bleiben, folgen vielleicht manche nur gedankenlos träger Gewohnheit oder möchten sich mit der Familie nicht Überwerfen. Die übrigen ober, hoffentlich die meisten, werden von ethischen Beweggründen geleitet: der eine hegt lebendiges Rasse- oder Pietätsgefühl, der andere will die von Staat und Gesellschaft unverschuldet zurückgesetzte Minderheit nicht im Stich lassen. Ein dritte Klasse endlich, kleiner an Zahl denn an geistigem Gewicht, wünscht durch ihr Verbleiben ausserhalb des Christentums Einspruch zu erheben gegen den nur zu oft sogar von verantwortlicher Stelle in unserem Vatevlande befolgten, ja verkündeten Wahn, als könne nur ein Christ deutsch fühlen, in Deutschlands bürgerlicher Gesellschaft, Staat und Beruf ideale Ansprüche an sich stellen oder Höchstes leisten. Diese gegen starke Reste konfessioneller Beschränktheit protestierende Schicht der Juden meint dadurch ebensowohl der deutschen inneren Befreiung zu dienen wie der jüdischen 'Sache zu nützen. Sie überläßt freilich die unmittelbare Verteidigung des Judentums als einer religiösen oder ethischen Sonderanschauung willig dem Theologen; duldsam haßt sie weder einen fremden Glauben noch schätzt sie ihn gering; vollends will sie nicht bekehren. Allein, wie zu jeder konfessionellen Beschränkung der vollen Gleichberechtigung, so muß sie zu deren Grundlagen, nämlich den beiden christlichen Kirchen, sich in einen zumeist freilich unausgesprochenen^ oft nicht einmal bewußten Gegensatz stellen. Folglich gilt es, beide gründlich zu kennen, und zwar nicht sowohl in ihren Dogmen als der praktischen Lebensgestaltung. Der Katholizismus nun übertrifft den in viele Kirchen und Sekten gespaltenen Protestantismus äußerlich durch die Bekennerzahl und Ausdehnung tibers ganze Erdenrund, innerlich durch die feste Einheitlichkeit seines weit über ein Jahrtausend alten Glaubensbekenntnisses und durch die staatsähnliche geschlossene Rechtsverfaffung. Wie wenig ward er doch als eine der eingreifendsten Weltmächte vom Norddeutschen des Kulturkampfes richtig gewürdigt! Heute zählt er zu Anhängern in Deutschland die Hälfte (bald die Mehrzahl) der Könige, mehr als ein Drittel der Bevölkerung, die stärkste Partei, den Reichskanzler und gar viele Personen, zu denen wir Juden als liebe Freunde, Mitarbeiter. Berufsgenosse, Vorgesetzte und Untergebene in Staat. Stadt und Gesellschaft in enger Beziehung stehen. Seit wenigen Wochen nun bindet er alle seine Bekenner an ein neues Gesetzbuch, das also auch uns Juden angehen muß, obwohl wir unter diesem Namen darin gar nicht Vorkommen, vielmehr nur unter den „Ungläubigen", d. h. nicht Getauften, mitverstanden werden. Dieses nach zwölfjährigem Fleins vollendete Riesenwerk verfaßten vatikanische Priester, zumeist Kardinäle, von fast ausnahmslos italienischer Herkunft, die der Staatssekretär der Knr»e Gasparri leitete, die (außer etwa in menschlich gleichgültigen, technischen Nebendingen durch Vorschläge deutscher Bischöfe) kein Hauch deutschen Geistes umwehte und der WellensÄäg der Modernität wie einen Welsen alter Ueberlieferung eindruckslos umbrandete. Das Gesetzbuch regelt Verfassung, Verwaltung und Rechtsvreckmna der katholischen Kirche. Seine ^Sprache ist leichtflüssiges klares Neulatein, sein Ausdruck wabrt vornehme Zurückhaltung. Es erschien 1917 im Druck und ist mir als Ganzes noch nicht zu Gesicht gekommen/- llch folge nur dem zuverlässigsten Führer, dem erfolgreichen Erforscher und Lehrer des Kirchenrechts an hiesiger Universität. Ulrich Stutz nämlich verdanken wir soeben einen trotz schneller Fertigstelluna ebenso inhaltsschweren und gedankenreichen wie angenehm lesbaren, starken Band unter dem Tstel „Der Geist des llorvns iuris canonici. Eine Einführung in das auf Geheiß Pavst Pius X. verfaßte und von Pavst Benedikt XV. erlassene Gesetzbuch der katholischen Kirche." (Stuttgart 1918: 366 und XU S.l Wie aber der Bioaravh seinen Helden, mit dem er lange geistig umgeht, liebgewinnt. io verteidigt dieser Protestant, der zunächst Protestanten sich als Leser denkt, den katholischen Koder, von dem er eine innerliche Stärkung der Kirche erwartet, wie sie das „Bürgerliche Gesetzbuch" dem deutschen Staate brachte; und doch meint selbst er. wer im katholischen Kirchenrecht nicht zu Hause sei. werde, mittelalterlich angemutet, aus dem Staunen überdie Welt, in die er eintritt, nicht herauskommen! Und vollends erst ein Nichtchrist! Der Koder beginnt mit dem Glaubensbekenntnis. Christi Gottessohnschaft, Fleischwerdung, Auferstehung und die Dreifaltigkeit trennen es in unüberbrückbarer Kluft vom Judentum irgendeiner Färbung., während doch die vornehmste Theologie der Evangelischen seit dem achtzehnten Jahrhundert gerade alle , je^e Dogmen zu vergeistigen und in bildlichem Sinne umzudeuten stetig fortsuhr, die das frühere Christentum abgrundtief schieden auch von demjenigen reformiertesten JWkststum, dgs,i völkischer Schranke ledig, in der Weiter-

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