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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1918-06-28 · Heft 26 (28.6.1918) · p. Seite 310

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
82 (1918)
Issue
Heft 26 (28.6.1918)
Date
1918-06-28
Page
Seite 310 (sequence 10)
Language
German
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310 Befürworter jüdischer Kriegerheimstätten behaupten. Es ist unbestreitbar, daß unsere heimkehreuden Krieger, erweckt durch die erschütternden Erlebnisse, gekrästigt durch die gemeinsamen Feldgottcsdienste, ermahnt durch die begeisternden Worte unserer Feldrabbiner, einen tiefreligiösen Sinn erworben haben, der so vielen von ihnen vor dem Kriege völlig abhanden gekommen oder gar nicht bei ihnen zu finden war. Unsere vornehmste Sorge muß es allerdings sein, in ihnen diesen religiösen Sinn zu erhalten und selbstbewußte Mitstreiter und Mitkämpfer für die Erhaltung des Judentums zu erziehen. Aber weil gerade dieser religiöse Sinn erweckt worden ist, deshalb wird jeder heimkehrende Krieger auch einen etwas weiteren Weg nicht scheuen, um seine religiösen Bedürfnisse zu befriedigen, genau so, wie es die Bewohner der Groß- und Mittelstädte tun müssen, die auch nicht in geschlossenen jüdischen Siedelungen wohnen. Im übrigen: Wo blieben die Vertreter des Planes jüdischer Kriegerheimstätten, zu denen auch die Vertreter einiger größeren jüdischen Organisationen gehören, als ich in diesen Blättern bei der Erörterung der Berufsberatung wiederholt aus den Umstand hinwies, daß bei der Zentralisierung, die einfach Bewerber für alle deutschen Landesteile durch ihre Vakanzenlisten sucht, es Vorkommen könnte, daß ein Zahntechniker oder Zahnarzt aus Cregbügen in Würtemberg nach Goßlarshausen in Ostpreußen kommt und stundenlang zu wandern hat, ehe er einen Ort findet, wo er seine religiösen Bedürfnisse befriedigen kann? Dieselben Kreise, die sich damals in tiefes Schweigen hüllten, erwärmen sich jetzt für jüdische Kriegerheimstätten, also geschlossene Siedelungen. Sollten sie nunmehr ihre Gesinnung geändert haben, dann wäre das in gewissem Sinne sehr erfreulich, nur möchte dieser Gesinnungswechsel auch bei der Hauptstelle für Berufsberatung zum Ausdruck kommen und vor allem dürfte er nicht so radikal sein, daß er heute dasjenige verbrennt, was er einstmals angebetet hat, und dasjenige heute anbetet, was er früher verbrannt hat! IV. Welche politischen und juristischen Schwierigkeiten würden sich bei dem Bestehen jüdischer Kriegerheimstätten ergeben? Alle warmen Befürworter dieses Planes haben, soweit ich die Veröffentlichungen hierüber verfolgt habe, nirgends auf die bestehenden gesetzlichen, vevwaltungs-, verfassungs- und zivilrechtlichen Hindernisse hingewiefen, die einem solchen Plane entgegenstehen. Deshalb wollen wir sie hier nur kurz aufführen und den Juristen ihre nähere Erörterung überlassen. Solche Hindernisse sind: 1. Ist es verwaltungsrechtlich gestattet, daß eine religiöse Gemeinschaft (vgl. Qidensniederlasfungen) Boden erwirbt, mit dem ausgesprochenen Zwecke, nur Angehörige leben dieser Gemeinschaft darauf anzusiedeln? 2. Ist diese Erlaubnis nur auf bestimmte Landschaften und Bezirke beschränkt oder gilt sie für alle Teile des Deutschen Reiches? 3. Würde eine solche Niederlassung als eine öffentlichrechtliche gelten, auf welche die Selbstverwaltung, Kreis- und Provinzialordnung sinngemäß angewendet werden könnte? 4. Kann es nach den geltenden deutschen Landesverfassungen, besonders aber nach der deutschen Reichs- Verfassung, einem Deutschen untersagt werden, sich in einer solchen Siedelung niederzülassen, auch wenn er nicht dem religiösen Bekenntnis ihrer Bewohner angehört? 5. Sind die Gemeindebehörden einer solchen Siedelung nach der Reichsverfassung berechtigt, einem Gewerbetreibenden die Ausübung seines Gewerbes zu untersagen, falls er nicht dem religiösen Bekenntnis dieser Siedelung angehört? 6. Gelten für die Schulen solcher Siodelungen besondere Gesetze oder sind sie nicht der bestehenden Landesrmterpichtsgesetzgebung bzw. den Verordnungen und Erlässen unterworfen? 7. Sollen die jüdischen Kriegerheimstätten nur den Angehörigen einer bestimmten religiösen bzw. nationalen Richt»mg im Judentum Vorbehalten bleiben oder stehen sie. allen Richtungen vom Reformjudentum bis zur Agudas-Jisroel- Richtung und der zionistischen Richtung offen? Wenn diese Frage bejaht wird, wie denkt man sich das Zusammenleben in der Siedelung? 8. Was soll geschehen, wenn ein jüdischer Krieger selbst, der seine Heimstätte rechtlich erworben hat, oder einer seiner Angehörigen sich taufen läßt? Ist es zivilrechtlich zulässig, in den Kauf- bzw. Pachtvertrag eine dahingehende Bestimmung aufzunehmen? 9. Soll der Boden übereignet, im Erbbauvertrag oder als Pachtland den jüdischen Kriegern überwiesen oder sollen ihnen schlüsselfertige Häuser angewiesen werden? 10. Soll die Organisation, welche die jüdischen Kriegerheimstätten gründet, als eine juristische Persönlichkeit, eine G. m. b. H. oder nur eine E. G. ins Leben gerufen werden? Eine solche Entscheidung muß fallen, ehe die Zeichnungen erfolgen, und nicht erst dann, wenn sie ihre Tätigkeit beginnt. Wir halten es für dringend notwendig, diese zehn Fragen der rauhen Wirklichkeit sorgfältig zu erörtern, ehe die Idealisten zur Tat schreiten. yrdkm das Sninge. Roman von M. Pulvermann. Erstes Buch. 1. D e r I u d e. er hat denn eben das Haus verlassen, Anna?" „Der Arzt, gnädiges Fräulein", erwiderte das Stubenmädchen. „War es Dr. Michelsohn?" „Nein, gnädiges Fräulein! Es war der Herr Dr. Jarvis." Alice Mahlow eilte die Stufen hinab, um aber bald ihre Schritte zu verlangsamen und zögernd und unentschlossen vorder Tür stehen zu bleiben, die nach dem Zimmer ihrer Mutter führte. So erging es ihr immer. Wollte sie etwas unternehmen, da fühlte sie sich tapfer und stark und glaubte alle Hindernisse spielend überwinden zu können. War aber die Entscheidung da, so schrumpfte ihre Riesenkraft zwerghast zusammen. So war es auch jetzt wieder. Als sie von der Anwesenheit des Dr. Jarvis bei ihrer Mutter erfahren, stieg ein gewaltiger Zorn in ihr auf, und sie war entschlossen, energisch dagegen au protestieren und der Sache womöglich bald ein Ende zu machen; bald aber war ihr Zorn einer Mutlosigkeit gewichen, als sie sich erinnerte, gegen wen sie eigentlich den Kampf aufnehmen wollte. So stand sie unentschlossen eine ganze Weile, bis sie endlich so viel Mut zusammengerafft hatte, um hastig das Zimmer der Mutter zu betreten. „Guten Morgen, Mutter!" sprach sie wieder schwankerrd und leise. Frau Mahlow, eine stattliche, imponierende Erscheinung, wandte ihr schönes, aber kaltes Gesicht der eintretenden Tochter zu, der sie ihren Mißmut und ihre Unzufriedenheit über die Störung nicht nur durch eine abweisende Miene, sondern auch durch die Worte zu erkennen gab, mit denen sie den Gruß des schüchternen Mädchens erwiderte.

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