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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1918-06-14 · Heft 24 (14.6.1918) · p. Seite 278

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
82 (1918)
Issue
Heft 24 (14.6.1918)
Date
1918-06-14
Page
Seite 278 (sequence 2)
Language
German
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278 Hier liegt ein offenbarer Notstand vor, der keineswegs nur den Stand berührt, sondern die Preußischen Juden. Soll 1918 einen Fortschritt über 1847 in der Richtung' bedeuten,^dä^^as Judentumnicht mehreiNenurget>uldeteoder sormell anerkannte, sondern durch st a ä t l'i ch e Fürsorge den beiden christlichen Bekenntnissen n eb en g e or d n e t e K o ns e ssio n bild e, so ist hier allein der Hebel anzusetzen. Der Staat kann aber ohne Not und ohne Schaden am ehesten zu Hilfe gerufen werden bei der Vorbildung unserer Rabbiner. Wir müssen unsere Taktik ändern, die daraus hinaüslief, dem Staat Wen ttöferetz^Blick in unser gesamtes Religionswesen zu erschweren; sie ist ein übles Gettoerbstück. So lästig es ihm senk-mag, wir hüben dringende Ursache, ihn damit zu befassen. Wir ziele nauf eine schrittweise Verstaatlichung' unserer Rabbinerseminarehin, um es deutlich zu sagen. Eine schrittweise; wir lieben es nicht, das Haus vom Dache aus zu bauen. UnS sind die alten Pläne einer jüdisch-theologischen Fakultät an einer oder an mehreren Universitäten wohlbekannt; auch die neuen für eine jüdische Akademie.' Die jüdisch-theologische Fakultät, für die sich Mätzner wie Lämprecht, Martin Rade, W. Staerck noch im Kriege eingesetzt hüben, halten auch wir für das höher liegende Ziel, das übrigens neben der Verstaatlichung anzustreben' bleibt; (die Akademie in der von Dr. Franz Rosenzweig vovgeschlagenen Form für eine liebenswürdige Utopie): aber wir knüpfen am liebsten an Gegebenes an. Erreichbar erscheint unS, Daß die Abschlußprüfungen an unseren Rabbinerseminaren Unter Entsendung eines Regierungskommissars stattfinden; ferner,'daß der zukünftige Rabbiner zu einer Staatsprüfung im Hebräischen, in der Philosophie und Pädagogik und einem Wkhlfache zugeläsien werde, womit er seine Befähigung Mm RÄigionslebrer an höheren Schulen erwerbe und des arg verstaubten, philosophischen Doktorhutes entraten könne; erreichbar der Schuh seines Amtes und Titels. ' 1 Mit all diesem, auch mit dem letztgenannten Moment, sind auch innere gefährliche Reibungen überwunden, die zwischen Rabbinern und Lehrern entstanden sind und eine wachsende Schärfe anzunehmen drohen. Die Rabbiner übersahen oft, daß sie es mit einem in tüchtiger Arbeit emporstrebenden Stande zu tun hatten, der die wertvollste und zugleich unentbehrlichste Ergänzung der eigenen Arbeit an der Gemeinde leistet; die Lehrer verkannten, daß die Tendenz, den Rabbiner im Judentum Merhauvt zu ersetzen und auszuschalten, diesen in einen Daseinskampf drängen mußten, in dem Knigges Umgang mit Menschen außer Kurs gesetzt zu sein Mögt; Wird also daS neue Gesetz dem Rabbiner geben!, was ihm gebührt, und dem Lehrer das Seine, so werden Hunderte 'dankbar aUfatmen, und die Preußische Judenheit würde von dineM Krebsschaden aeheilt sein, der an ihrem Marke zehrt. Die rheinischwestfälische Rabbinerkonferenz hat im Jahre 1917 den Grundsatz aufgestellt, daß durch die neue Ordnung in Preußen „jedem Inden die Zuaeböriakeit zu einem Rabbinate gewährleistet werde". Damit ist aber nicht ausgeschlossen und sogar Hei den tatsächlichen Verhältnissen unumgänglich, daß der berufene Vertreter des Rabbiners der Lehrer ist.' Wir haben anzüerktznnen, daß die Vorbildung des letzteren auf unseren Seminaren dieser Stellung Rechnung trägt. Je stärker der Lehrer rabbinischx Kenntnisse in sich aufnimmt, desto eher wird er dem Rabbiner in bellen eigenstem Fach den Vorrang einräumen und mitsamt seiner Gemeinde in eigentlich rabbinischien Dingen dell»n Autorität anerkennen. Die Leitung des religiösen Unterrichts stebt den Gemeinden schon durch Gesetz von 1847 zu; sie durch ihre Organe, also die Rabbiner, auszuüben, haben sie verabsäumt; doch bedarf es nur einer entsprechenden Vorstellung bei der Regierung, dies Recht wirksam zu Mächen. Mangels der staatlichen Anerkennung seiner Rabbinatsprüsung haben Leh'bervereitD Und das führende Lehrerorgan dem Rabbiner nicht nur unverblümt die Befähigung zur Leitung W^religiösen Unterrichts in der'WhWhwke ÄhgMwochen, sondern tMblümt seiUe BeWigurD zRn RnterriHtewüErhauK, Mmal ' ah HSHe^siIchuKl Mß ÄberHheK Mtz Dre AA BWhigü8g*zum religiösen^LehraM Joch auch nur ^auj^süogchen Autoritäten beruht,^und dies so lange der Fall smn wird, als dWRvgierungsräte nicht (selber jM^en Glaubens sein weÄsen. Es ist unserer nickst wuiäng, nur christliche Autoritäten ''ÄM^jüdischk Mr itMnMnstlichen anzuerkennen; im Bereiche * unserer Religion muß auch WWr.Mkt M^MsWU^uf MWnWUWkerKMKig^ebetz! Unseve Vorschläge über den BÄdun^gomgder künftigen RavKMFDägen tzsohl ^Brücke zwischen den extremste^ Ansichten. Der Rabbiner hat im übrigen den Lehrer in seinem Streben naich einem freien und umMsendem Wzrken zu fördern. Der jüdische Lehrer'besitzt seine staaKiche Anerkennung in Preußen seit' sast'109 Jähretz (seit^Mrtzister'Rltenstein). hak also e^nen Vorsprung vor dem Rcchbiner; dennoch hat er noch einen gewisien Kampf gegen die öffentliche Meinung, besonders in. Ostelbier!, zu btzstehen. Dem Räbbiüdr kommt iMMerhltz"'die religisse Tradition zu Hilfe. 'Mttn diese allmählich MbnimE'fo wäre es Ausgabe des Lehrers, sie zu stärken. Der moderne Rabbiner in Altpreußen, noch heut ohne jeden gesetzlichen.Rechtstitel, kann sich in Zukunft tzW aufI'en Staak stützen. Wenn Preußen vor 100 Jahren sich des Elementaru n d Religionsunterrichtes seiner Juden aMtzhm, MM es nür geprüfte LWev dafür zuließ. so kann beute demselben Staate' wohl zugemutet werden, auch die jüdischen Geistlichen eines Blickes zu würdigen! Wer unsere Darlegungen unter diesem Gesichtspunkte prüft, wird sie nickt mehr befremdlich finden. ' *''' f Noch möchten wir bemerken, daß der Staat fast nur ideell in Anspruch genommen erscheint, Zuschüße sich zweifellos in mäßigen Grenzen'halten würden. Die Volksschule bildet ein Blatt für sich. Zu den Forderungen des politischen Liberalismus gehört bekanntlich die Simultanschule. Die Kämpfe um das Volksschulunterhaltungsgesetz haben gezeigt, daß die großen christlichen Bekenntnisse beiderseits eine getrennt , konfessionelle Volksschule vorziehen. Wir Juden glauben ein überwiegendes Interesse daran zu haben, unsere Jugend, und sei es auch gastweise, in die mMjüdische Gettkeindeschule zu schicken, damit die kleinen Staatsbürger von Jugend auf an ihr künftiges Zusammenleben gewöhnt werden. Häs Kriterium einer wirklichen Simultanschule sollte aber die Stellung des jüdischen Lehrers an derselben sein. Verweigert.sie.diesem den Unterricht in den sogenannten.Gesinnungsfächern (abgesehen von Religionslehre)', dann ist sie nicht simultan, und es gebietet uns die Selbstachtung, dem jüdischen Lehrer die jüdische Schule zu errichten, wo immer es noch daran fehlt. In die gleiche Richtung weist das Interesse' des jüdischen Kindes überall da, wo weite Kreise der Gemeinde überhaupt ihre Kinder in den ersten Schuljahren der Volksschule zuführen. Sind wir aüch"im Leben stärker auf Protestanten und Katholiken angewiesen, als diese auseinander, so ist doch dem jüdischen Kinde die jüdische Umwelt in den ersten Schuljahren zu gönnen. Auch aus 'den Mittel- und O,berstufen unserer jüdischen Volksschulen werden wir junge.Heimchen entlassen, die als Bürger und Juden ihren Hlatz um so sicherer finden werden, als es der jüdischen! Schtzle gelutzgen ist, sie zu eircheitlickien Menschen zu erziehen und für eine jüdische Lebensördnung (man dercke an den Sabbat!) zu gewinnen. Dies ist allerdings die höhere Bestimmung der jüdischen Schule für das Judentum; alles andere leistet die simultane Schule Ebensogut.' 'Md jüdische Lehrerschaft wird sich das Ziel so hoch stecken müssest) MMl MW düs neW Gesetz ihren lätzgWrigen

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