Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 82 (1918)
- Issue
- Heft 20 (16.5.1918)
- Date
- 1918-05-16
- Page
- Seite 232 (sequence 4)
- Language
- German
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282 Nachweis sind, sobald sie in Rumänien wohnen, gleichberechtigte Bürger. Eines aber erkennt man aus diesem Wortlaut des Friedensvertrages «deutlich, und diese Tatsache möge den jüdischen Wortführern zu denken geben. Die Stimmung zugunsten der Juden Rumäniens ist eine ganz allgemeine; trotzdem ist ein Vertrag zustande gekommen, der schon jetzt zu Bedenken Anlaß gibt. Man möge daher schon jetzt aufhören, sich in Träume zu wiegen, daß bei den Friedensverhandlungen zwischen allen Kriegsbeteiligten oder bei künftigen Verträgen zwischen Deutschland und Oesterreich die autonomen Forderungen der Juden und ebenso die Bemühungen für Errichtung eines Palästinensischen Reiches, wie sie auch gestaltet sein rnögen, Aussicht haben, Berücksichtigung zu finden. Wir von unserem Standpunkt aus würden froh sein, wenn den Juden in keine-n Lande eine nationale Stellung gegeben würde und wenn keiner der Träume, einen jüdischen Staat zu errichten, Erfüllung fände. Aber man möge nach diesen rumänischen Erfahrungen sich doch hüten, bei den Friedensverhandlungen etwas Sonderliches für die Juden zu erwarten. * Bei den weiteren Debatten über die Pr e ußi s ch e W a h l - r e ch t s v o r l a g e, in denen viel über die Neugestaltung des Herrenhauses gesprochen wurde, erfolgte eine Erklärung des Ministers Drews und wurde eine Rede von Herrn Geheimrat Cassel gehalten. Wir geben beide nach dem stenographischen Bericht wieder. Wir warten die Gestaltung dieser Angelegenheit ab und hoffen zuversichtlich, daß die Interessen der Juden bei der wirklichen Neugestaltung des Hauses die gebührende Berücksichtigung finden. O Die Erklärung des Herrn Ministers lautet: Der Abgeordnete Cassel hat darum gebeten, daß ich namens der Staatsregierung hier im Hause noch einmal die Erklärung wiederholen möchte, die ich bezüglich der Berufung von Juden in ein künftiges Herrenhaus, welches nach den Vorschlägen des jetzigen Entwurfes gestaltet sein würde, abgegeben habe. Ich tue das hiermit. Die Staatsregierung wird, wenn ein Entwurf wie der vorliegende -Gesetz wird, dem König Vorschlägen, Vertreter des Judentums unter Berücksichtigung der beiden großen im Judentum vorhandenen religiösen Richtungen in das Herrenhaus p berufen. * . Die Rede des Herrn Abgeordneten Cassel hat folgenden Wortlaut: Sodann gestatten Sie mir einige Ausführungen über die Vertretung des Judentums im Herrenhaus! Daß auch die jüdische Religionsgemeinschaft nach ihren religiösen Grundsätzen und Leistungen den Anspruch erheben darf, mit zu den Kräften und Mächten religiösen Lebens gerechnet zu werden, bedarf keiner näheren Begründung, zumal in Gesetzgebung und Verwaltung gerade in neuester Zeit die Bedeutung des Judentums Anerkennung gefunden hat: so im Schulunterhaltungsgesetz, in dem dem ältesten Ortsrabbiner ein Platz für die Schuldeputation eingeräumt ist, sodann in der Richtung der Institution der jüdischen Feldprediger während des Krieges, die die segensreichste Wirkung gehabt hat und von vielen Seiten, bis zu den höchsten Kommandostellen, als höchst gedeihlich anerkannt wird. Es muß daher sehr erklärlich erscheinen, daß, zumal die Verfassung von Elsaß-Lothringen kurz vor dem Kriege ein gesetzliches Vorschlagsrecht für einen Vertreter des Judentums geschaffen hat, auch diese Forderung für Preußen jetzt erhoben wird. Daß eine Vertretung des Judentums im Herrenhaus geboten erscheint, brauche ich hier nicht näher zu begründen, weil ich anerkennen muß, daß sowohl die Königliche Staatsregierung als auch sämtliche Parteien teils in der ersten Lesung, teils im Ausschuß eine solche Vertretung als durchaus wünschenswert bezeichnet haben. Leider ist der Versuch meiner Parteigenossen im Ausschuß, hierfür eine Vorschrift im Gesetz zu erlangen, vergeblich gewesen. Der Herr Minister des Innern hat geglaubt, daß, da ein Vorschlagstörper für einen Vertreter des Judentums gesetzlich nicht vorhanden sei und auch christliche Sekten, Altlutheraner und Altkatholiken ein solches Recht beanspruchen könnten, ein Vorschlagsrecht sür einen Vertreter des Judentums im Gesetze nicht gewährt werden könnte. Die Zahl dieser Sekten im Verhältnis der Anzahl der Bekenner des Judentums ist aber sehr klein. Wenn ein Vorschlagskörper nicht vorhanden ist, so könnte einer im Gesetz gebildet werden oder, wie bei gewissen Berufsständen, denen eine Vertretung bewilligt ist, gesetzlich bestimmt werden, daß bis zur Bildung eines Vorschlagskörpers die Berufung solange durch den König ohne Vorschlag erfolgt. Dies wäre um so angemessener, als es zur Bildung einer Zusammenfassung der jüdischen Gemeinden Preußens im Interesse der Aufrechterhaltung des Kultus und des Religionsunterrichtes um so mehr kommen muß, als die kleinen und schwachen Gemeinden die Last nicht ertragen können und heute schon hierunter Kultus und Religionsunterricht leiden, was dazu wird führen müssen, daß auch die Gesetzgebung sich dem Bedürfnis einer solchen gesetzlichen Organisation auf die Dauer nicht wird verschließen können. Es könnten hierbei sehr wohl, worauf ich aber heute nicht näher Eingehen will, die verschiedenen Richtungen des Judentums und auch das Interesse der kleinen Gemeinden durchaus berücksichtigt werden. Es würde auch sicher zum Vorschlag eines Rabbiners kommen; bei der hohen religiösen und wissenschaftlichen Durchbildung der preußischen Rabbiner könnten sehr wohl aus ihnen höchst geeignete Persönlichkeiten in Vorschlag gebracht werden. Das Ansehen des Judentums verlangt, daß auch ein Geistlicher dieses Glaubens neben solchen christlicher Konfessionen — diese werden sicherlich vorgeschlagen und berufen werden — seinen Platz findet. Nun hat der Herr Minister des Innern im Ausschüsse wiederholt erklärt, daß durch Berufung durch königliches Vertrauen der Mangel ersetzt und dabei die verschiedenen Richtungen berücksichtigt werden sollen. Nach unserer Ansicht ist das kein ausreichender Ersatz für eine gesetzliche Bestimmung. Es ist ficherlich etwas ganz anderes, wenn ein Recht auf Vorschlag und Berufung gewährt wird, als wenn es lediglich der Regierung überlasten wird, dem Könige Vorschläge zu machen, was doch für alle Zukunft keine stete Sicherheit gewährt. Aber wir erkennen an, daß der Herr Minister des Willens ist, für eine Vertretung des Judentums im Herren hause zu sorgen, und ich wäre dem Herrn Minister dankbar, wenn er die im Ausschüsse von ihm abgegebene Erklärung im Hause wiederholte, damit sie zur öffentlichen Kenntnis gelangt. Wenn wir nun heute keine Anträge stellen, weil sie nach bcn Beratungen im Ausschuß doch aussichtslos wären, so geben wir uns doch der Hoffnung hin, daß die Entwicklung der Verhältnisse dafür sorgen wird, daß mit einer Organisation der preußischen Judenheit in Gemeinde- und Religionsangelegenheiten auch ein Vorschlagskörper für Vorschläge zunr Herrenhause geschaffen werden wird, damit auch das Judentum durch gesetzliche Bestimm u n g im Herrenhaus vertreten sein wird. Solange das nicht geschehen ist, wird die Zurücksetzung um so stärker empfunden werden, als der Ausschuß und mit ihm sicherlich auch das Haus in viel weiterem Maße als die Regierungsvorlage Vertreter einzelner Berufsstände in das Herrenhaus gesandt wissen wollen; dadurch wird das Fehlen eines Vertreters des Judentums im Gesetz von dessen Bekennern um so schmerzlicher empfunden werden. Hoffentlich währt es nicht allzulange, bis der nach der Ansicht meiner Parteigenossen berechtigte Wunsch nach einer solchen gesetzlichen Bestimmung seine gesetzliche Verwirklichung erfahren wird. * Nachträglich geben wir den Wortlaut der Rede des Herrn Geheimrat Cassel wieder, von der wir in dem vorigen Wochenbericht nach den vorläufigen Zeitungsmitteilungen unseren Lesern einen kurzen Auszug gehracht haben: denn diese Rede in ihrer klaren und mannhaften Art verdient für spätere Zeiten aufbewahrt zu werden. Die Rede lautet: Meine Herren! Der Abg. Heins hat hier eine Sammlung von kränkenden, jeder wahren Grundlage entbehrenden Behauptungen, von Entstellungen und ungereimten Anführungen und Ausführungen vorgebracht, von gänzlich haltlosen Gerüchten, zum Teil auch von objektiven Verleumdungen, daß es mir gar nicht einfallen kann, hier heute aus diese Dinge des näheren einzugehen. Jeder, der die öffeiit lichen Dinge verfolgt hat, kann sofort sehenauf welcher Grundlage