Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1918-05-16 · Heft 20 (16.5.1918) · p. Seite 231

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
82 (1918)
Issue
Heft 20 (16.5.1918)
Date
1918-05-16
Page
Seite 231 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3229339-3229359--74004-3286478
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

231 aus äußerer Knechtschaft der Aegypter befreite Volk nun auch die inuere Befreiung und feine weltgeschichtlich^ unvergängliche Bestimmung. Und darauf können wir mit Recht stolz sein; es legt uns aber die immer erneute Verpflichtung auf, das Gesetz hochzuhalten und es als inneres Gut von Generation zu Generation zu vererben. Von ihm gilt das Wort mit Recht: „Was du ererbt von deinen VäteM, erwirb es, um es zu besitzen!" Geistiges und sittliches Erbgut will immer aufs neue erobert und erworben werden. Mehr als je weist uns die traurige Zeit aus die Verkündung der zehn Worte hin. — Wie von einem großen Mordtaumel ist die Welt erfaßt und verstümmelt sich selbst. In diesem großen Ghaos scheint Sittlichkeit und Kultur unterzugehen. Nicht bloß, daß unendlich wertvolle, Menschheitsgüter zugrunde gehen, nein, vor allein, daß immer mehr das Gute zu schwinden und dem sittlich Minderwertigen Platz zu machen scheint. Der lange Krieg hat mehr als je die Achtung vor dem Eigentum, vor der Ehre des anderen schwinden lassen. So ruft uns Juden das Wochensest eindringlich die Mahnung zu. eingedenk zu sein der Verkündung der zehn Worte am Sinai und die Aufgabe nicht aus dem Auge zu verlieren, das Sittengesetz in Reinheit zu bewahren, und als leuchtendes Beispiel den Völkern voranzuwandeln In diesem Sinne müssen wir das ciuserwählte Volk und stolz daraus sein, Jude heißen zu dürfen. Vor allem muß dies in den Seelen unserer Kinder lebendig bleiben, was die Weltgeschichte von ihnen fordert, -dadurch, daß sie sie Juden wevden ließ. Denn bei unseren Kindern liegt unsere Zukunft. Und immer wieder geht die jüdische Renaissanoe von der Jugend aus. Es scheint, als ob unsere Jugend diese Zeichen der Zeit auch versteht, denn überall regt sich neues jüdisches Leben in der jungen Generation. Wohl stehen sich mehrere Gruppen im Gegensatz der Meinungen gegenüber und befehden sich. Aber wo Kampf ist, da ist auch Leben, sie alle streben auf verschiedenen Wegen zum gleichen Ziel, zur Ehre des jüdischen Namens zu kämpfen und zu streben. So sind sie alle würdige Erben jener Männer, die am Berge Sinai das Gesetz in ihrer Hut genommen haben. Möchten auch die noch kommen, die bisher gleichgültig beiseite standen und die nicht glaubten, daß es ihre Sache sei, wenn es um den jüdischen Namen ging. Auch ihre Ahnen sind aus dem Lande der Knechtschaft befreit worden. So ruft das Wochensest im Zeichen des Weltkrieges uns zum Viertenmal in Erinnerung, was wir zu leisten, ja freudig zu leisten haben! Denn stolze Freude soll es sein, die uns zum Judentum halten läßt/unbekümmert um alle Anfechtungen. Am Berge Sinai ist uns der Weg gewiesen worden! Wie fast alle jüdischen Feste, so hat auch das Wochensest neben seiner religiösen Bedeutung seine Geltung als Natursest. In vollem Blühen steht draußen die Natur und in unsere Gotteshäuser fällt ein Abglanz jener Pracht. An der Wende des Winters und Frühlings steht das Passahfest, in die vollerwachte Natur führt uns das Wochenfest. Noch ist die Ernte nicht eingebracht, aber wir dürfen sie erhoffen. Im Blühen und -Grünen da draußen heilt auch manche Wunde des -Menschenherzens. Viele, viele sind neu geschlagen worden, und bei der Seelenfeier muß manches jungen Toten gedacht werden, dessen Lebensfaden jäh abgerissen wurde. Noch ist die Zeit weiterer Opfer nicht vorbei, und viele bangen um das Leben ihrer im Felde stehenden Angehörigen. Mer wie der Frühling immer aufs neue in wunderherrlicher Pracht erblüht, so inögen wir alle daraus hoffen, daß das Leben über den Tod siegt und eine glückliche Heimkehr-uns einst beschteden.sein möchte. Und wenn der Frühling wieder ins Land zieht und wir wiederum der Gesetzgebung am Sinai gedenken, daß dann allüberall die Familien neuvereint und in erneuter sittlicher Kraft das Fest begehen könnten! Sir Woche. Berlin, den 14. Mai 1918. as Hauptereignis der Woche ist der zwischen den Mittel- Mächten und Rumänien geschlossene Frieden, der Bukarester Vertrag vom 6. Mai. Ueber die darin enthaltenen allgemeinen politischen und kommerziellen Bedingungen zu sprechen, ist hier nicht angängig; uns interessiert im wesentlichen -das siebente Kapitel, das als ein zeitgeschichtliches Dokument hier einen Platz finden muß. Es lautet: S i e b e n t e s K a p i t e l. G l e i ch st e l l n n g der Religio n s'b'e k e n n t n i s s e R u m änie u. Artikel XXVII: In Rumänien wird dem römrscht-katholischen, 'dem griechisch-unierten, dem bulgarisch-orthodvren, dem protestantischen, dem islamitischen und dem jüdischen Kultus dieselbe Freiheit sowie derselbe gesetzliche und behördliche Schutz wie denr rumänisch-orthodoxen Kultus gewährt. Insbesondere soll ihnendas Recht zustehen, Pfarreien oder Kultnsgemeinden zu errichten, sowie Schulen zu gründen, die als Privatschulen angesehen werden und in ihrem Betriebe nur im Falle einer Verletzung der staatlichen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung behindert werden können.' In allen öffentlichen und Pribatschnlen können die Schiller zur Teilnahme am Religionsunterricht nur insoweit verpflichtet loerden, als er von den dazu berechtigten Lehrern ihres Bekenntnisses erteilt ward. Artikel XXVIII: Die Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses soll in Rumänien keinen Einfluß auf die Rechtsstellung der Einwohner, insbesondere ans ihre politischen und bürgerlichen Rechte ausüben. Der im Absatz 1 ausgesprochene Grundsatz wird auch insoweit zur Durchführung gebracht loerden, als es sich um die Einbürgerung der staatlosen Bevölkerung Rumänielis mit Einschluß der dort bisher als Fremde angesehenen Juden handelt. Zu diesem Zwecke wird in Rumänien bis zur Ratifikation des Friedensvertrages ein Gesetz erlassen werden, wonach jedenfalls alle Staatlvsen, die am Kriege, sei es im aktiven Militärdienst, sei es im Hilfsdienst, toilgenonnuen haben, oder die im Lande geboren und dort ansässig sind und von dort geborenen Eltern stannnen, ohne weiteres als vollberechtigte rumänische Staatsangehörige angesehen loerden sollen und sich als solche bei den Gerichten einschr eiben lassen können: der Erlverb der rumänischen Staatsangehörigkeit lvird sich auch ans die Ehefrauen, die Witwen und die minderjährigen Kinder solcher Personen erstrecken. Auf den ersten Anblick erscheint die Erklärung genügend, aber bei den Rumänen muß man nach den Erfahrungen, die man hier Jahrzehnte hindurch gemacht hat, auf vieles, wenn nicht geradezu aus alles gefaßt sein; daher geben wir eine recht skeptische Bemerkung des „Berliner Tageblattes" wieder, die folgendermaßen lautet: Die rumänischen Behörden haben es danach in der Hand, nach Belieben zu erklären, daß von jüdischen Antragstellern der Nachweis, sie seien im Lande geboren, stammten von dort geborenen Ettern ab, oder hätten am Militärdienst teilgenommen, nicht hinreichend erbracht worden sei. Den meisten dieser Juden wevden die nötigen Papiere fehlen, die man von ihnen fordern und deren Beschaffung man ihnen gewiß-nicht erleichtern wird. Und die rumänische Schlauheit lvird es verstehen, genau wie den Berliner Vertrag, so auch den Bnkarester Vertrag in zahllosen Fällen zu umgehen. Im Gegensatz zu -diesen trüben Bemerkungen, die von einzelnen jüdischen Blättern noch stärker formuliert werden, wollen wir hoffen, daß die Rumänen in den vierzig Jahren etwas gelernt haben und daß der allgemeine, gerade in der letzten Zeit so entschieden aüsgedrückte Unwille der Ausländer sie von widrigen Schikanen zurückhalten wird. Man hätte allerdings wünschen mögen, daß der betreffende Abschnitt klarer gefaßt werden möge, daß es einfach geheißen hätte: alle Juden ohne jeden Unterschied und ohne einen zu erbringenden

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.