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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1918-05-10 · Heft 19 (10.5.1918) · p. Seite 224

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
82 (1918)
Issue
Heft 19 (10.5.1918)
Date
1918-05-10
Page
Seite 224 (sequence 8)
Language
German
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224 dieses heilige Amt verrichtet. Denn bald, nachdem er sein höchstes Ziel erreicht hatte, ließ er den Vater zu sich nach Marburg übersiedeln. Die Würde des letzten hatte keiner treffender .charakterisiert als der bekannte Marburger Kliniker, der Cohen befreundete Professor Mannkopf. Er fugte einmal: „Wenn man von Ihrem Vater gegrüßt wird, so ist das ein Gefühl, als ob man gesegnet wird." So mögen auch wir gesegnet sein, indem wir die Manen des Mannes noch einmal grüßen, welchen Ludwig Geiger „die Seele und das Gewissen des' Judentums" genannt hat. kinr Mahnung. Mi Tn einem Rückblick aus das Jahr 1917 schreibt die „Frank- >^^furker Zeitung" Unter anderem: „Einstweilen aber erfreuen sich die Handarbeiter erheblich einträglicherer Verhältnisse als die breite Masse . . . der Festbesoldeten, Dieses unentbehrliche Element unseres Volksgänzen leidet fraglos am meisten unter den schweren Entbehrungen. Teuerungszulagen .aller Art können da nur wenig helfen; die Sparpfennige müssen aufgezehrt, häufig darüber hinaus Schulden gemacht werden..." Reichstagsabgeordneter. Hubrich schreibt im „Berliner Tageblatt" (Nr. 25 vom 13. Oktober 1917): „Die Beamtenschaft leidet trotz Kriegsbeihilfen und Kriegsteuerungszulagen; sie leidet so schwer, daß ihr wirtschaftlicher Zusammenbruch in greifbare Nähe gerückt ist." Wie sehr auch die Staatsleitung von der Erkenntnis durchdrungen ist, daß diematerielle Lage des Beamtenstandes unter dem Kriege eine solch traurige ist, daß nur durch eine urnfaflende Staatsaktion ihm zu helfen ist, davon zeugt ja die Tatsache, daß man einen Gesetzentwurf plant, um Darlehnskassen zu schaffen, die den Beamten langfristige (zinslose?) Darlehen zur Abtragung ihrer Schulden gewähren sollen. Wenn aber die durch den Krieg hervorgerufene Not schon unter den Staatsbeamten so furchtbar ist, wie muß sie dann erst unter d e n B e a m t e n s e i n, die schon vor dem Kriege die Stiefkinder unterdenFestbesoldetenwaren:denjüdischen Kultusbeamten. Sie, die schon in Friedenszeiten meistens ein klägliches festes Einkommen bezogen, das ihnen keine Möglichkeit bot, einen Sparpfennig für Zeiten der Not zurückzulegen, sind, da ja jetzt auch so manche Quelle ihrer Nebeneinkünste versiegt ist, geradezu in eine erfchreckendeNotl a g e gebracht. Ist es nicht furchtbar, wenn jüdische im Amt befindliche Lehrer gezwungen sind, die öffentliche Wohltätigkeit in Anspruch zu nehmen? Und wieviel trauriger noch ist es um diejenigen bestellt, die lieber darben und hungern, als daß sie einen solchen deinütigenden Schritt unternehmen, der ihre gange gesellschaftliche und soziale Stellung sowie diejenige ihrer Standesgenossen untergraben muß! Wohl haben Lehrer¬ und Kantorenverband durch ihre hauptsächlich aus eigenen Beiträgen erhaltene Hilfskasie schon manche Lehrer- und Kultusbeamtensamilie aus der größten Not errettet. Aber kann diese Kasse all das große materielle Elend, das der fast vierjährige Krieg über die jüdische Beamtenschaft gebracht hat, wirksam lindern? Kann ihre Hilfeleistung denn mehr sein als ein Tropfen auf den heißen Stein? So löblich aber auch dieses Streben der jüdischen Lehrer und Kantoren ist, durch eigene Opfer die furchtbare Not in ihren Reihen zu lindern, so kann es doch die jüdischen Gemeindenvon ihrer Pflicht, umfassende und ausreichende Hilfeleistung zu bringen, nicht entbinden. Was ist aber bis jetzt geschehen? — Sollte man es glauben, daß die soziale Einsicht und Erkenntnis in unseren Gemeinden so gering ist, daß es jüdische Gemeinden gibt, die heute, im vierten Kriegsjahre, ihren Beamten noch keinen Pfennig Teuerungszulagen gewährt haben? Wahrlich, es wäre nur gerecht, wenn man die Namen solcher Gemeinden, deren Vorstände in unfaßbarer Härte ihre Beamten und deren Familien darben und -hungern lassen, öffentlich an den Pranger stellte! Wo bleibt das so viel gerühmte jüdische Herz? Schläft es oder ist es erstorben? — O nein! Es reagiert nur nicht aus die Forderung: soziale G e r e ch - tigkeit! Aber mit dem Schall der großen Posaune des Weltgerichts erheben wir unsere Stimme, daß sie bis in die fernsten Winkel unseres deutschen Vaterlandes dringe, eindringe mit unwiderstehlicher Gewalt in Ohr und Herz der Gemeindegewaltigen, ergreifend und erschütternd: „Wir jüdischen Lehrer und Kultusbeamten verschmähen eure Z'doko, wir verlangen Zed ek, soziale Gerechtigkeit! Gebet Z'doko den Schnorrern, uns aber, die wir eurer Kinder Herz mit den höchsten religiösen Idealen erfüllen, sie zu religiöser und sittlicher Lebensbetätigung erziehen, uns, den Trägern des Kultus und der für die jüdische Gemeinde unentbehrlichen Schechita, uns gewährt endlich einmal, was wir schon in Friedensgeiten so schmerzlich vermissen mußten. Zedek! gerechte soziale Bewertung und Stellung!" Gegen diese elementare Forderung haben die Gemeinden jeder. Gattung: große und kleine, mittlere und kleinste, liberale wie orthodoxe gesündigt. Die einen beschwichtigten die Forderung' nach befferer Besoldung mit dem Hinweis auf die beträchtlichen Neben einnahmen, die dem Kultusbeamten hauptsächlich aus dem Ertrag der „Kibbudim" zufließen, beachteten aber dabei nicht, daß sie mit dieser Gepflogenheit einer früheren, naiver denkenden Zeit ihren Beamten zum befferen Almosenempfänger degradierten. Aber im Geiste des Propheten Jesaia rufen wir diesen Gemeinden zu: „Wir haben satt das Fett der Kibbudim, ein Greuel ist uns das Räucherwerk dieser erniedrigenden Nebeneinnahme!" Andere Gemeinden haben bisher den Forderungen nach einer ihren Leistungen, ihrer Vorbildung und ihrem Können, der Wichtigkeit ihres Amtes entsprechenden Besoldung ein non possumus entgegengestellt. Wie verhält es sich damit in Wirklichkeit? Auf ein wirkliches Nichtkönnen könnten sich höchstens die kleinsten, sogenannten Zwerggemeinden berufen. Wer, wenn diese leistungsunfähigen Gemeinden ihren Beamten nicht genügend besolden können, dann sollen die dazu berufenen Organisationen eventuell durch Zusammenlegung mehrerer solcher Zwerggemeindenzu einer leistungsfähigen Gemeinschaft dafür Sorge tragen. Eine Gemeinde, die nicht genügend Mittel ausbringen kann, um einen Beamten, wie es sein muß, zu besolden, hat das Recht verwirkt, einen solchen anzu st eklen. Diese Forderung muß nicht allein im Jnteresie des Beamten erhoben werden, sondern auch aus Rücksicht aus die jüdische Allgemeinheit; denn einesteils ist es doch für die Judenheit beschämend, wenn Gemeindebeamte darbend und hungernd zu Almosenempsängern werden; andernteils werden dadurch Elemente in den jüdischen Gemeindebeamtenstand eindringen, die nach ihrer beruflichen und allgemeinen Bildung dorthin nicht gehören. Welch unberechenbarer Schaden aber gerade aus diesem letzteren Umstande der deutschen Judenheit erwachsen muß, das bedarf wohl keiner besonderen Erwähnung. Was nun die anderen Gemeinden betrifft, die der Forderung nach besserer bzw. ausreichenderer Besoldung ihres Lehrers ein kategorischles non possumus entgegenstellen, so sind das vorzüglich die mittleren Gemeinden, die sich sogar den Luxus eines Rabbiners gestatten. Wohl kann man den Wunsch einer solchen Gemeinde, besonders in größeren Städten, verstehen, eine dem christlichen Geistlichen in seinem Studiengang und akademischem Ansehen gleichwertige Persönlichkeit

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