Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 82 (1918)
- Issue
- Heft 13 (27.3.1918)
- Date
- 1918-03-27
- Page
- Seite 156 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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die Behörde, daß man den Inden gegenüber' Verfahren solle, wie es die Vernunft und die Gerechtigkeit verlange. -Wer daher einen Anden verspottete,. wurde mit einer Strafe von 25 Dukaten oder 4 Stock- ’ schlagen belegt. Waren die Schuldigen noch im kindlichen Alter, so wurde die Strafe von den Eltern öingetrieben. Der stumme Kamps gegen die Juden wurde schließlich schwächer und beschränkte sich auf seltsame anonyme Schmähblätter, die an den Mauern ängehängt wurden. („Wir haben solche in den Handschriftensanrmlungen jener Zeit gefunden", sagt der Verfasser, gibt aber leider keine Proben solcher Schmähschriften.) Infolge der Unterstützung von seiten des Herzogs erlangten die Juden größere Bedeutung im Staate, dem sie übrigens bei mehr als einer Gelegenheit bemerkenswerte Dienste durch Rat und Tat leisteten, und vermehrte!: ihre Banken in verschiedenen Städten des Herzogtums. Viele übten ehrenvoll den ärztlichen Beruf aus. Ein Jude, Benedetto, wurde von dem Herzog im Jahre 1490 zum Prosesior der hebräischen Sprache und Literatur an der Universität Pavia ernannt. I.. G. Zur Geschichte der Juden in Neapel. Beim Durcharbeiten italienischer Zeitschriften der letzten Jahre hatte ich Gelegenheit zu bemerken, daß auch die Geschichte der- -Juden eifrig gepflegt worden ist. Verschiedene Miszellen literarischen Inhalts habe ich schon früher an dieser Stelle gebracht, aber auch die politische Geschichte erfährt mannigfache Bereicherungen. Bei dieser Gelegenheit sei auf einen wichtigen Aufsatz von G. B. Protti: D’una questione tra Pio II. e Francesco Sforza per la ventesima sui beni degli Ebrei hingewiesen im ..Archivio storico lombardO“ 1918 I, 184—212. Natürlich mußten die Juden, angeblich zur Unterstützung des Zuges gegen die Türken, zahlen. Die Studie enthält viele ungedruckte Dokumente und reiche Hinweise auf neuere literarische Erscheinungen über die Geschichte der Juden in Italien. Eine andere Provinzialzeitschrift, das „Archivio per le province napoletane", 38. Jahrgang, Neapel.1913, enthält eine wichtige Studie S. 611—638 (die im Inhalt angegebenen Zitate sind falsch) von G. Paladini: Privileg! concessi agli Ebrei dal vicere D. Pietro di Toledo 1535—36. Ter Aufsatz ist schon deswegen wichtig, weil er außerordentlich zahlreiche literarische Angaben für die Geschichte der Inden in Neapel und in Italien enthält. Unter den neueren Forschern wird besonders Nicola Ferorelli erwähnt, der in demselben Archiv 1906 und 1907 bereits einzelne Studien veröffentlicht hat und von dern noch mancher andere diesbezügliche Beitrag zu erwarten steht. Das Dokument, das in unserem Aufsatz mitgeteilt wird, ist vom 28. Februar 1535. Zu seinem Verständnis muß einzelnes vorangeschickt werden. Nach der Vertreibung aus Spanien hatten sich viele Juden nach dem Königreich Neapel begeben, wo sie abwechselnd gut behandelt und verfolgt lvurden, so daß manche flohen, manche die Taufe annahmen. 1506 wurde ihnen bei Ankunft Ferdinand des Katholischen in Neapel geboten, einen roten Fleck auf der Brust zu tragen. 1510 wurden sie zur Verbannung verurteilt; der Termin zur Auswanderung wurde ihnen bis März 1511 bewilligt, aber dem Volke ausdrücklich verboten, sich der Häuser und der Güter der Verbannten zu bemächtigen. Dieses Verbannungsurteil kann indessen nicht ordentlich ausgeführt worden sein. Tenn am 28. Dezember 1520 erging ein Erlaß, der bestimmte, daß sie rimanere (also: verbleiben, nicht: zurückkehren) dürften, und zwar gegen eine jährliche Abgabe von 1200 Dukaten. Die ihnen bewilligten Rechte bestanden in Ausübung jeder Art des Handels, in Gründung von Banken und in Betreiben von Wucher- Handel; die Dauer dieses Ediktes wurde auf fünf Jahre erstreckt. Ein Arzt Leone Abravanel (also ein Mitglied der berühmten Familie) wurde frei von jeder Steuer erklärt. In diesem Dekret kommt eine überaus bezeichnende Stelle vor. Es heißt nämlich: Die Zustände nach Vertreibung der Juden seien sehr schlimm geworden. Tummaxime propiter nefandissimas usuras, quae enormiter et oceulte a christianis committebantiir durante Judaeorum al>sentia. Der den Inden durch dieses Edikt gewährte Schutz dauerte allerdings länger, als fünf Jahre, erstreckte sich aber nicht über eine ungemessene Periode. Denn am 5. Januar 1533 erging wiederum der Befehl, daß alle Juden nach Ablauf von sechs Monaten das Land zu verlaflen hätten. Diesmal schien es Ernst mit der Bestimmung zu sein, denn es wurden einige Ausführungsmaßregeln hinzugefügt, in denen es hieß, daß die Zurückbleibenden zu Sklaven gemacht und daß deren gesamtes Eigentum eingezogen werden sollte, und zwar V# zugunsten des Angebers und % zum Vorteil der Krone. Aber auch, dieses Edikt wurde, nachdem, schon einmal det Dermin zum Verlassen des Landes hinausgeschoben worden war, nicht ausgeführt, vielmehr wurde, wie schon oben bemerkt, am 28. Februar 1535 eine neue Verordnung erlassen, die aber erst am 24. November veröffentlicht wurde. Durch dieses Privilegium wurden, wenn auch keineswegs völlige Gleichheit gewährt wurde, den Juden doch ziemlich weitgehende Rechte eingeräumt. Voran steht natürlich die Bestimmung, daß sie jeden Handel treiben dürfen, womit denn wohl auch der Wucher mit einbezogen ist, wenn er auch nicht ausdrücklich erwähnt ist. Die sonstigen Bestimmungen sollen hier nicht alle einzeln erwähnt werden. Es sei nur dasjenige hervorgehoben, was zugunsten der Juden zu erachten ist. Dazu gehört die auHerordentlichwichtige Verfügung, daß sie, wenn sie gestohlene Sachen kaufen, dadurch nicht in Strafe verfallen, daß sie ferner das Recht erhalten, an Sabbattagen ohne Licht über die Straße zu gehen, daß sie ihre Leichen auf bestimmte Begräbnisstätten führen dürfen, daß sie Tempel errichten dürfen, daß die Juden * an Sabbaten und Festtagen aus der Haft befreit werden sollen, unter der Verpflichtung!, nach dem Feste wieder in die Hast zurückzukehren, daß sie die Berechtigung haben, nach ihrem Ritus zu schlachten und daß sie endlich von der schimpflichen Verpflichtung befreit sind, irgendein Abzeichen zu tragen. Sind schon alle diese Bestimmungen derart, daß sie geeignet sind, den Juden ein gewisses menschenwürdiges Dasein zu garantieren, so ist das wichtigste ein Ausdruck, der geradezu wie eine Gleichstellung klingt. , Es heißt nämlich: Die Juden sollen wie Menschenbehandelt werden, so daß die in Neapel- Tarent und Lecce wohnenden Juden derselben Privilegien und Gnaden sich erfreuen sollen wie die übrigen Bewohner der genannten Städte. So erfreulich und human diese Verfügungen auch klingen, der damit gewährte Zustand dauerte leider nicht lange, denn schon im Jahre 1539 folgte eine neue Vertreibung aus dem Königreich, die die Juden für längere Zeit von Neapel fernhielt. L. G. Literarische Mitteilungen. D i e Au s g ew i e s e n e n. Roman in Bildern aus dem Kriegsjahr 1914/15. Von Clara Schott. Deutsche Handelsgesellschaft, Schleppegrell u. Co., Inh. Max Schleppegrell, Abt. Verlagsbuchhandlung, Leipzig 1916. Ich liebe es, die schriftstellerischen Leistungen meiner Mitarbeiter zu verfolgen. Aus diesem Grunde lenke ich die Aufmerksiainkeit meiner Leser aus das neue Buch einer Dame, der unsere Zeitschrift manche Beiträge verdankt. Es ist kein Roman, obwohl das Werk von der Autorin als solcher bezeichnet wird, sondern eine Kulturschilderung russischer Männer und Frauen, die aus Rußland ausgewiesen waren, in Leipzig lebten und infolge des. Krieges mrch verschiedenen sächsischen Städten, auch nach Schweden und der Schweiz auswandern mußten, während e.s nur wenigen gestattet war, nach der Heimat zurückzukehren. Einzelne der vor kommenden Personen sind Juden, die wie die übrigen charakteristisch geschildert werden-. Schon aus diesem Grunde ist es gerechtfertigt, an dieser Stelle auf das Buch hinzuweisen. Im Mittelpunkt der Schilderung stehen eine deutsche Schriftstellerin Magda Stiehler und eine russische Sprachlehrerin Maria Petrolvitsch, beides sehr sympathische Figuren, von denen die erstere mehr eine teilnahmsvolle Beobachterin der merkmürdigen Zustände ist, die letztere als eigentliche Heldin betrachtet werden muß, die nach ihrer Heimat verlangt und an Sehnsucht nach ihrem Bräutigam leidet. Schließlich hieimgekehrt, überzeugt sie sich von dem Verrat ihres Geliebten, der allen anderen längst bekannt war, und bricht unter der Wucht dieser Erfahrungen zusammen. — Das Buch liest sich angenehm und beweist einen scharfen Blick und ein gewisses Talent der Schilderung. L. G. Mchereinlsuk. Besprechung der Bücher Vorbehalten. Zurücksmdung der Bücher findet In keinem Falle statt. Das Alte Testament im Lichte des alten Orients. Von v. Dr. Alfred Jeremias, Pfarrer und Universttätsdozent zu Leipzig. Dritte (deutsche), völlig neubearbeitete Auslage; 5. und 6. Tausend. Mt 306 Abbildungen und zwei Karten und ausführlichen Motiv- und Sachregistern. Leipzig, I. C. Hinrichssche Buchhandlung. 1916.