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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1918-03-27 · Heft 13 (27.3.1918) · p. Seite 153

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
82 (1918)
Issue
Heft 13 (27.3.1918)
Date
1918-03-27
Page
Seite 153 (sequence 9)
Language
German
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welcher die Pflege der Bildung und der Wohlfahrt heilige Satzung ist, die Bedarfwie der Staat selbst, Hur Erfüllung ihrer Pflichten der einheitlichen Zusammensaffüng aller ihrer Kräfte. . Die Zusammenfassung aller Kräfte ist notwendig, um die Autorität unserer Religionsgemeinschaft gegenüber den anderen Kirchen zu wahren, notwendig dem Staate gegenüber, auf daß wir eine geeignete Vertretung haben, die der maßgebende, gehörte Anwalt unserer Rechte, unserer Wünsche und Anträge ist." Die freiwillig gebildeten Vereine, der Gemeindebund und der Verband der Deutschen Juden, sind nicht imstande, den offensichtlichen Uebelständen in wirksamer Weise entgegenzutreten. Lagen schon vor dem Kriege in vielen kleinen und mittleren Gemeinden infolge der unzureichenden Mittel dieser Gemeinden Kultus und Religionsunterricht danieder, so haben sich diese Mißstände im Lause des Krieges noch verstärkt. Weder ist die von dem Gemeindebunde nach seinen beschränkten Mitteln gewährte Gemeindeunterstützung imstande, den Niedergang der kleinen Gemeinden aufzuhalten oder dem Verfall der Kultuseinrichtungen zu steuern, noch kann der Verband der Deutschen Juden von den Staatsbehörden überall als Vertreter der preußischen Judenheit anerkannt werden. Es würde zu weit führen, an dieser Stelle alle in Betracht kommenden Einzelheiten auszuführen; jedem Kenner der Verhältnisse sind sie bekannt. Diese beklagenswerten Zustände haben naturgemäß dazu geführt, daß die Bestrebungen auf Äenderung der gesetzlichen Lage der jüdischen Gemeinden seit dem Jahre 1909 nicht geruht haben. Der Allgemeine Deutsche und neuerdings der Rheinischwestfälische Rabbinerverband haben die Verbesserung der gesetzlichen Stellung der Rabbiner und die Gesamtorganisation gefordert; der Ostpreußische Provinziälverband ist wegen der im Kriege hervorgetretenen besonderen Schädigung jener Provinz zur Aufstellung eines Gesetzentwurfes betreffend Bildung einer Provinzialgemeinde für Ostpreußen geschritten. In dieser Zeitung ist wiederholt die Forderung auf Schaffung einer Gesamtorganisation erhoben worden. Im Hinblick auf alle diese Umstände will der Gemeindebund die Arbeiten an dem Organisationsgesetze wieder aufnehmen. Auf Anfrage hat der Ausschuß des Verbandes der Deutschen Juden beschlossen, an diesen Arbeiten sich zu beteiligen; die Stellung von Anträgenbei der Regierung oder dem Landtag hat er dem geeigneten Zeitpunkt Vorbehalten. Irrig ist die Annahme, daß diese Beschlüsse nur gefaßt seien, um eine Körperschaft für den Vorschlag von Vertretern zum Herrenhause zu schassen. Freilich, hätten wir die Gesamtorganisation, so wäre der Präsentationskörper vorhanden und der aus feinem Fehlen hergeleitete Grund für die Verweigerung des gesetzlichen Vorschlagsrechts hinfällig. Aber unser Streben muß weiter gehen als auf die Schaffung einer Körperschaft für jenes Vorschlagsrecht. Das Fehlen eines Präsentationskörpers ist nur eines der vielen Krankheitssymptome, an denen die preußische Judenheit leidet. Und es kann -den großen Vereinen der Vorwurf nicht erspart bleiben, daß sie seit Jahren an einzelnen Symptomen (Daniederliegen des Religionsunterrichts, Verfall der Kultuseinrichtungen in den kleineren Gemeinden, unbefriedigende Stellung der Rabbiner und Lehrer, Mangel -einer Vertretung gegenüber den Staatsbehörden usw.) herumkurieren, statt das Nebel an der Wurzel zu fassen. Haben wir eine Gesamtorganisation, so ist die preußische Judenheit imstande, durch die Heranziehung der großen Gemeinden zur Unterstützung der kleinen in diesen -den Kultus und den Religionsunterricht auch ohne den Resolutionsfonds und ohne Durchsetzung -des Antrags v. Campe-Easse! aufvechtzuerhalten, für eine angeinefsene Stellung, für Ruhegehalt Und Hinterbliebenenversorgung der Rabbiner, Kultusbeamten und Religionslehrer zu sorgen und namentlich auch Len Staatsbehörden gegenüber mit autorativer Wirkung für die Allgemeinheit sich vertreten zu lassen. Allerdings müssen wir nach den Erfahrungen beim Schulunterhaltungsgesetz, bei der staatlichen Beitragsleistung zu Deri Kosten der Feldbibel und ganz neuerdings bei der Frage der Vertretung der jüdischen Religionsgemeinschaft im Herrenhause mit einer Gegnerschaft der -sogenannten Separatisten gegen unsere Bestrebungen rechnen. Aber das darf uns nicht irremachen. Der Behauptung der Freien Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums, daß sie „die religiösen Angelegenheiten der Preußischen Judenheit vor den Staatsbehörden vertrete", muß mit aller Entschiedenheit in Schrift und Wort, namentlich durch die jüdischen Parlamentarier im Abgeordnetenhaus, entgegengetreten werden. Die religiösen Angelegenheiten der Juden werden von den alte Richtungen umfassenden Vereinen, dem Verband der Deutschen Juden, dem Gemeindebund und dem Rabbinerverband, vertreten. Eine Vereinigung von vielleicht 25 000 Seelen hat nicht einmal die Befugnis, namens der weit zahlreicheren konservativ gerichteten Mitglieder der preußischen Gemeinden zu sprechen. Diese konservativen Elemente, die sogenannte Gemeindeorthodoxie, werden durch ihre Gemeindevorstände und Repräsentanten vertreten! Es kann ferner nicht oft genug betont werden, daß die sogenannten Separatisten nur eine verschwindende Minderheit der etwa 400 000 preußischen Juden bilden und nicht berechtigt sind, die Bestrebungen der großen Mehrheit zu Hintertreiben. Bei aller Anerkennung des Mutes jener Minderzahl darf man es doch nicht dahin kommen lassen, daß jeder Fortschritt von ihr verhindert und der Regierung die Handhabe geboten wird, bei Ablehnung der ihr unbequemen Wünsche sich auf die entgegengesetzten Bestrebungen der Separatisten zu berufen. Hier heißt es: „Schiedlich, friedlich." Da die Separatisten betonen, daß eine Bekenntnis e i n h e i t im preußischen Judentum nicht besteht, so ist es zwecklos, sie in unserer Gemeinschaft halten zu wollen. Das Austrittsgesetz vom Jahre 1876 nruß, wenn die Separatisten bei ihrer Stellungnahme beharren, dahin erweitert werden, daß auch ganze Gemeinden aus ’ der Landesgemeinde der Juden Preußens auszutreten berechtigt, dann aber auch nicht befugt sind, an den allgemeinen Einrichtungen der preußischen Judenhoit teilzunehmcn. Es wird sich dann zeigen, wie gering doch die Zahl dieser Trennungsorthodoxen ist. Die nächste Aufgabe des Gemeindebundes und des Verbandes wird es sein, die Rabbiner- und Lehrerverbände zur Mitarbeit an den Beratungen der Kommission zu veranlassen. Die Rabbiner dürfen allerdings nicht den. Anspruch aus das sogenannte Vetorecht und aus lebenslängliche Anstellung erheben. Im Besitze beider Rechte würde jeder Rabbiner in der Lage sein, für seine Lebensdauer jede Entwicklung des religiösen Gemeindelebens zu hemmen. Die große Mehrheit der preußischen Juden will aber weder ein sogenanntes hierarchisches System, d. h. die Unterordnung eines Rabbiners unter eine höhere geistliche Instanz, in Preußen einsühren noch das Selbstbestinrmungsrecht der Gemeinden in bezug auf Kultus und Ritus beseitigen. Der lebenslänglichen Anstellung der Rabbiner nach einer Probezeit und der Einrichtung sogenannter Kultuskommissionen, in denen dem Rabbiner Sitz und Stimme einzuräumen ist, steht meines Erachtens nichts im Wege. Und schließlich wird darauf zu halten sein, daß der fertiggestellte Entwurf lediglich einem preußischen Gemeindetag zur Genehmigung vorgelegt wird. So wenig z. B. die außerhalb Württembergs lebenden Juden zur Begutachtung! des neuesten württembergischen Judengesetzes herangezogen

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