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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1918-03-22 · Heft 12 (22.3.1918) · p. Seite 141

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
82 (1918)
Issue
Heft 12 (22.3.1918)
Date
1918-03-22
Page
Seite 141 (sequence 9)
Language
German
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141 Verschieden von beiten anderer Kulturländer sind, kennenzulernen, wird mir jeder Klardenkende zugeben. Man muß in einem Äande länger gelebt haben, ja man müßte, um sich mit Srtben, Gebräuchen und Gesetzen vertraut zu machen, der mitbetrofsene Teil sein, d. h. eS ist notwendig, den Ansprüchen des Landes genau wie die Bevölkerung unterworfen zu sein. Nur so ist es möglich, Land und Leute genau beurteilen zu können. .Ich hoffe nun, daß-meine Ausführungen, soweit sie im Rahmen eines solchen Aussatzes gebracht werden können, den Lesern dieses Blattes von ganz besonderem Interesse sein dürsten. Stützen sie sich doch nur aus Erlittenes und Erlebtes. Wir wollen nun die Verhältnisse der Reihe nach durchgehen. Wir beginnen am besten mit der Schule. Diese Stätte ist ja, der Anfang für den werdenden, sich entwickelnden Menschen, maßgebend; hier soll der Knabe den festen Boden erhalten, auf welchem er sein späteres Leben aufzubauen hat. Me Schule ist die Quelle des Lebensbalsams. In der Schule wird das Mark für den im Entstehen begriffenen Knochenbau gebildet. Mit sieben Lengen beginnt der Knabe, nachdem er schon eine gewisse häusliche Impfung, die aus Moral, Sitten und Gebräuchen religiöser und anderer Natur besteht, entgegengenommen hat, erst seine Wanderung durch dasjammervollö trügerische Dasein. Schon in diesem Alter soll er erfahren, daß das Leben nicht auf Rosen gebettet, sondern auf spitzen und holprigen Steinen und schwankenden Balken gelagert ist. Er wird schon rechtzeitig zur Einsicht gezwungen, daß die Natur die Menschen nicht als gleichberechtigt erschaffen hat. „Jude, nach Palästina!" schreit ihn sein christlicher Mitschüler an. Der jüdische Jüngling kann sich anfangs diese Beschimpfungen und Drohungen gar nicht erklären, doch belehren ihn die stündlichen Benachteiligungen gegenüber seinen christlichen Kameraden. Fällt ihm doch schon auf, daß er Schulgeld entrichtet, während der christliche Schüler davon befreit ist. Wie schwer es der jüdischen Jugend gemacht wird, zeigt das Gesetz für die neue Mittelschule: „Der Unterricht in den Mittelschulen ist für Söhne und Töchter von Rumänen unentgeltlich. Soweit freie Plätze vorhanden sind, können auch die Kinder von „Fremden" ausgenommen werden; aber nur gegen ein Schulgeld von 40 Frank im ersten und von 50 Frank im zweiten und dritten Jahr." In den höheren Schulen sieht es ebenso traurig aus. Der Jude zahlt das doppelte Schulgeld wie der Christ, dafür hat er aber auch die doppelte Verfolgung. Und hat man es erlebt, durch diese Hölle gekommen zu sein, so . bleibt einem nur die Arztlausbahn oder — der Handel. Alle anderen Berufe sind rein national. Wenn die Reihe an den Handel noch nicht gekommen ist, so liegt es nur daran, daß die Juden hier auf diesem Gebiete die Mehrzahl sind. ' Was nun die politischen Rechte anbetrifft, so sind diese eins der jämmerlichsten Kapitel, die man je kennengelernt hat. Nicht einmal im rusiischen Zarenreiche herrschen derartige Zustände; denn während der Jude in Rußland noch als Bürger gerechnet wird, ist er in Rumänien ein Ausländer, ein „Fremder", trotzdem er im Lande geboren, dem König gedient, sich für das Vaterland geopfert und Steuern bezahlt hat, Keine Rechte, nur. Pflichten,. Dabei kann er zu jeder Zeit ausgewiefen werden wie ein Ausländer. Von den 267 000 in Rumänien lebenden Juden werden ungefähr 1100!! als Inländer geführt. Das sind Naturalisierte! Das Natnvalisierungsverfahren ist direkt als abnorm zu bezeichnen. Bis das Gesuch die Kammer erreicht, vergehen oft Jahre. Während die Abstimmung in der Deputievtenkammer mit einfacher Majorität als ausreichend angesehen wird, verlangt der Senat Zwei-Drittel-Majorität. Die Gesuche werden daher fast durchweg abgewiesen. Bon den Demütigungen, Geldopfern und Zeitverlusten, die schon ein solches Gesuch verursacht, wird ganz abgesehen. Als mich einst ein deutscher Jude fragte, was für Rechte die Juden in Rumänien hätten, entgegnete ich ihm: „Das Recht, sich ein Brot zu kaufen, wenn sie das nötige Geld dazu haben." Für die Zustände beim Militär sprechen die folgenden Tatsachen eine gar zu deutliche Sprache. Bei der Beratung der militärischen Beförderungen im Jahre 1912 wurde beschloffen, daß nur Rumänen (die Juden sind keine) einen höheren Grad als die Korporalswürde bekleiden dürfen. Während des Balkankrieges im Jahre 1913 erließ der rumänische Generalstab an'die Regimentskommandeure folgende Geheimorder (diesen Bericht entnehme ich dem deutschfreundlichen Blatte „Seara" sDer Abends): „Die Kompagniekommandeure müssen die Gesinnung der fremden, besonders aber der jüdischen Soldaten genau kennenzulernen suchen. Gemäß einer früheren Verfügung bleibt es wünschenswert, daß Juden nicht befördert werden. Um jedoch keine Mißstimmung hervorzurusen, müffen Sie Ihre Meinung über die jüdischen Soldaten nach Möglichkeit geheimhalten; es darf nichts veröffentlicht werden, daß wir an ihrem guten Willen zweifeln. Wenn Sie es für notwendig erachten, Soldaten von nichtrumänischer Abstammung zu befördern, so mögen die Gründe hierfür in einem vertraulichen Bericht angegeben werden." Hänse Herrmann: Porträt einer bekannten Berliner Dame.

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