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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1918-03-22 · Heft 12 (22.3.1918) · p. Seite 137

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
82 (1918)
Issue
Heft 12 (22.3.1918)
Date
1918-03-22
Page
Seite 137 (sequence 5)
Language
German
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137 Rumänien festzusetzen, daß „allen in Rumänien lebenden Juden en bloc die Staatsbürgerrechte verliehen werden, ohne daß es eines Antrages des einzelnen bedürfe". Auch in Oesterreich macht sich eine starke Bewegung zugunsten der rumänischen Juden geltend. Zum Beweis dafür sei auf . einen Artikel , der „Neuen Freien Presse" hingewiesen, in dem die Gleichstellung der Juden lebhaft erörtert wird. * In den „Münchener Neuesten Nachrichten" (12. März) widmet Sigmund Frankel der „rumänischen Judensrage" einen ausführlichen, sehr guten Artikel. Nach Darstellung der schlimmen Lage, in der sich die Juden Rumäniens befanden und befinden, kommt er zu folgendem Schlüsse: Sollen und können die Mittelmächte in dem Moment, in dem sie im Begriffe stehen, neue Bündnisse und Vertrüge mit dem Moldaust.mte abzuschließen und ihn insbesondere wirtschaftlich Mitteleuropa einzuordnen und anzugliedern, eine derartige Rechtsverhöhnung auch für die Zukunft stillschweigend sanktionieren? Bedeutet es nicht vielmehr ein Gebot der Moral und Menschlichkeit, aber nicht minder auch der politischen Klugheit und eines staatsmännischen Weitblicks, diesen unwürdigen Verhältnissen ein für allemal ein Ende zu machen und auf eine gründliche Reform der Rechtsverhältnisse dieser „Fremden" zu dringen? Diese Reform kann aber nach Lage der Dinge nur durch eine Gesamtnaturalisatipn der rumänischen Judenheit und Aufnahme einer entsprechenden Auslegung des Artikels 44 des Berliner Vertrages in den neuen Friedens- Verträgen erfolgen. Wenn Deutschland und Oesterreich-Ungarn in Zukunft gegen verräterische Ueberfälle in ihrer Südostflanke geschützt sein wollen, dann haben sie alle Veranlassung, diejenigen Politischen Parteien und Bevölkerungsschichten Rumäniens zu stützen und zu fördern, die auf eine Demokratisierung ihres Vaterlandes und auf die Beseitigung aller religiösen und sozialen Schranken und Vorurteile abzielen. Der Einwand, daß die Mittelmächte durch die Aufnahme einer entsprechenden Vertraasbestimmung sich in die inneren Angelegenheiten Rumäniens einmischen, ist daher hinfällig, zumal es sich dabei nur um Abschaffung einer offensichtlichen internationalen Rechtsverletzung handelt und die Mittelmächte dem rumänischen Staate in dem Moment, da sie von neuem seine zukünftige nationale Selbständigkeit gewährleisten, nur die praktische Durchführung einer Verpflichtung auferlegen, an deren Erfüllung vor 40 Jahren seine Unabhängigkeit geknüpft wurde. Und endlich darf bei Lösung dieses Problems auch ein Gedanke nicht übersehen werden, den iüngst der badische Thronfolger in die kurze, aber bedeutungsvolle Mahnung kleidete, daß Deutschland bei den Friedensverträgen, die den Abschluß der jetzigen Weltkatastrophe zu bilden berufen sind, „nicht auf die moralische Weltgeltung verzichten darf". Wenn Deutschland seinen gesamten Einfluß im gegenwärtigen Moment in die Wagschale wirft, um die Emanzipation der rumänischen Juden zu verwirklichen, so erwirbt es sich dadurch nicht nur den Dank der gesamten Judenheit und weitgehende Sympathien bei den Neutralen, es entkräftet vielmehr auch auf das wirksamste die heuchlerische Anklage und Geste unserer Gegner, daß der von Deutschland'beabsichtigte Neuaufbau des europäischen Staatslebens nur nach militärischen und machtpolitischen, nicht aber nach Humanitären und freiheitlichen Richtungen erfolge. Sodann wird uns offiziell mitgeteilt, daß am in. März die Vereinigung jüdischer Organisationen vom R e i ch s k a n z l e r empfangen wurde. Sie äußerte durch den Mund der Herren Dr. I. Simon, Geheimrat Cassel, Professor Oppenheimer, Dr. I. Nathan ihre Wünsche und ernpfing vom Reichskanzler durchaus erfreuliche Erklärungen. Er teilte mit, daß die deutschen Vertreter in Bukarest bereits in Erörterungen des Artikel 44 des Berliner Vertrages eingetreten sind. Es ist also zu hoffen, daß nun wirklich den Juden Rumäniens ein wahrhaft menschenwürdiger Zustand garantiert und bereitet wird. * Was im einzelnen zu fordern ist, präzisiert das Jüdische Preßbureau in Stockholm in folgenden als Garantien Gezeichneten Sätzen: 1. Kollektive Natrlralisation aller Juden Rumäniens. 2. Aufnahme einer Bestimmung in die rimnämsche Verfassung, durch welche lden Juden in unzweideutiger Weise die Gleichberechtigung garantiert wird. 3. Die Durchführung -dieser in den Friedensvertrclig aufzunchanenden Bestimmungen muß in einer limitierten Frist von höchstens einigen Monaten erfolgen. Den Mitteilungen desselben Bureaus entnehmen wi>v die auf dieselbe Angelegenheit bezügliche Notiz, «die folgendermaßen lautet: Im Verlage des Kopenhagener Bureaus der Zionistischen Organisation erscheint demnächst eine Schrift über die rumänische Judensrage von Dr. S. Bernstein. Die Schrift wird eine ganze Reihe bisher der breiten Oesfentlichkeit unzugänglicher Dokumente und sonstigen Materials -enthalten und zur Aufklärung der europäischen Oeffentlichkeit über die verbrecherische Judenpolitik der rumänischen Regierung sehr geeignet sein. * Was die jüdischen Angelegenheiten in Deutschland betrifft, so sei zunächst auf Bayern hin- 21. Februar die Revision des Judenedikts zur gewiesen. In dem Finanzausschuß in München kam am Sprache. Minister v. Knilling rekapitulierte den Stand der Angelegenheit, wies auf die Konferenz von Vertretern der mittleren und größeren Gemeinden in Nürnberg vom 28. Juli 1914 hin, bemerkte, daß weitere Verhandlungen durch derb Krieg unterbrochen worden seien, daß aber im Ministerium sehr häufige Beratungen über den Gegenstand stattfänden. Daher sei der Mnister bereit, diese Bestrebungen zu fördern. Dann fuhr er fort: Aber die Hauptsache liege schließlich nicht beim Kultusministerium, sondern immer bei den Beteiligten selbst. Er sei nach wie vor der Ueberzeugung-, daß die Revision des Judenediktes nicht zum wenigsten auch im staatlichen Interesse eine dringende Notwendigkeit sei, wie dies auch neuerdings wieder von dem wohl besten Kenner der staatskirchenrechtlichen Verhältnisse der bayerischen Juden, Universitätsprofessor Dr. Heimberger, in seinem Werke „Die staatskirchenrechtliche Stellung der Israeliten in Bayern" überzeugend dar gelegt worden sei. Er halte aber auch jetzt noch an dem Gedanken fest, daß das Gesetzgebungswerk die vorherige Erzielung einer Verständigung über die Grundsragen der Revision unter den Hauptgruppen der bayerischen Inden voraussetze, da nun dann eine sachgemäße, jeden- Gewissenszwang ausschließende Regelung möglich sei. Es handle sich hier eben um die Regelung von Fragen, die letzten Endes mit -innerkirchlichen Verhältnissen verknüpft seien und eine gewisse grundsätzliche Stellungnahme zu den bekanntlich über -diese Verhältnisse weit auseinandergehenden Anschauungen der Judenheit voraussetzten. Das Kultusministerium werde wie bisher, schon mit Rücksicht auf die außerordentlich mißlichen- Verhältnisse der kleineren israelitischen Kultusgemeinden und die ernste Notlage vieler Kultusbeamten, nachdrücklich bestrebt sein, die Verständigungsverhandlungen, deren Schwierigkeiten nicht verkannt würden,. zu fördern, zur Beseitigung von Mißverständnissen und unzutreffenden Voraussetzungen aufklärend zu wirken und auf die Ausgleichung der Gegensätze Bedacht zu nehmen. Wann es unter diesen Um-ständen -möglich sein werde, die Gesetzesvorlage dem Landtage zu unterbreiten, hänge von dem Gange der Einigungsverhandlungen -ab. Ein bestimmter Zeitpunkt lasse sich gegenwärtig noch nicht angeben. Es sei nun in der letzten Zeit insbesondere auch betont worden, daß vor allem die Notlage der kleinen Kultusgemeinden eine Regelung der finanziellen Frage, hauptsächlich eine Regelung der Umlagenfrage, voranssetze. Es könnte infolgedessen vielleicht der Gedanke vertreten werben, ob es sich nicht empfehlen würde, diele Regelung vorweg zu nehmen und Zunächst lediglich die Frage der Deckung der israelitischen Kultusbedürfnisse ins Auge zu fassen. Aber auch hier stoße man auf die gleichen Schwierigkeiten wie bei

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