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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1918-02-08 · Heft 6 (8.2.1918) · p. Seite 62

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
82 (1918)
Issue
Heft 6 (8.2.1918)
Date
1918-02-08
Page
Seite 62 (sequence 2)
Language
German
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62 Universität, die eine sichtbar erhöhte geistige Vertretung unserer Gemeinschaft darstellen würde. (Nach der Meinung des Verfassers ist gerade die gegenwärtige Lage für die Erreichung dieses Ziels überaus günstig; eine Seite später äußert er sich freilich skeptischer.) Angesichts der nun einmal bestehenden religiösen Richtungen müßte an dieser theologischen Fakultät für jedes Fach eine Doppelbesetzung vorgesehen werden; außerdem müßte sie von vornherein eine nicht zu geringe Zahl von Extra-Ordinarien für die sozial- und sittengeschichtlichen Gebiete und die sprachlichen Hilfswissenschaften ausweisen. In jeder auch mittleren Gemeinde seien bei Durchführung dieses Planes zwei theologisch vorgebildete geistige Führer anzustellen, ein Rabbiner, der im wesentlichen sein geistliches Amt zu versehen hätte, und ein akademischer Religionslehrer, der außer seiner unterrichtlichen Tätigkeit sich zu wissenschaftlicher Forschung verpflichten müßte. Die Leitung dieser Forschungen hätte von einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums auszugehen, die aus den Mitgliedern der jüdisch-theologischen Fakultät oder, falls diese nicht zustande käme, aus den Dozenten der Rabbiuerseminare zu bilden wäre. Die Kosten der Einrichtung und Erhaltung der Akademie schätzt der Verfasser auf 10 Millionen, die entweder als „einmaliger Lehrbeitrag", ähnlich wie der Wehrbeitrag, durch Gemeinden oder als Stiftungen ausgebracht werden müßten; von den Zinsen dieser Summen seien nicht bloß die Mitglieder der Akademie, sondern auch die in den Gemeinden wirkenden akademischen Religionslehrer, und zwar diese mit 2500 Mark jährlich zu besolden, so daß die Gemeinde für den Religionslehrer nur eine gleiche Summe jährlich aufzubringen hätte. Diesem „Lehrer und wissenschaftlichen Arbeiter" weist der Verfafler dann noch zahlreiche weitere Ausgaben als Leiter der wissenschaftlichen Vereinigungen innerhalb seiner Gemeinde und der Gemeindebibliothek, als Wanderredner in benachbarten Gemeinden, als Vertreter der geistigen Richtung seiner Gemeinde vor der Außenwelt usw. zu. Dies in großen Zügen der Plan des Verfassers, wie er selbst (Seite 15) zugestehen muß, verlockend, aber aussichtslos, was die Verwirklichung anbelangt. Zunächst die äußeren Schwierigkeiten. Die von ihm aufgestellte Verteilung des Unterrichtsstoffes setzt einen besonderen Unterricht für jede Klasse voraus, so daß die religiöse Unterweisung in jeder höheren Schule (ganz abgesehen von der Vorschule) bei zweiwöchentlichen Unterrichtsstunden 18 Stunden in Anspruch nehmen würde. Angesichts des Umstandes, daß in vielen auch mittleren Städten mehrere höhere Lehranstalten bestehen, schlägt der Verfasser, da nur c i n Lehrer für die Unterweisung zur Verfügung steht, eine Zusammenlegung der Unterrichtsstunden von sämtlichen höheren Schulen der Stadt vor; ob auch die Schülerinnen der höheren Mädchenschulen an diesem gemeinsamen Unterricht teilnehmen sollen, davon erwähnt er nichts — aber sie sollen doch auch, und gerade für die zukünftigen Mütter ist es von maßgebendem Wert, die erwähnte „eigene jüdische Welt" zu erarbeiten^ und ihre Hüterinnen im Leben zu sein! — Um die Zusammenlegung zu ermöglichen, soll nach seiner Ansicht der Unterricht ferner ausschließlich auf geeignete Nachmittagsstunden gelegt werden, die von den Schulen hierfür frei zu halten seien. Der Verfasser übersieht hierbei, welch' überaus schädigenden Einfluß aus die Teilnahme die Wiederverlegung des Unterrichts aus eine schulfreie Zeit ergeben würde; bei der gegenwärtigen Stellung des jüdischen Religionsunterrichts als wahlfreier Gegenstand (er steht in dieser Beziehung noch hinter der Unterweisung in den technischen Fächern zurück) haben gerade die Bemühungen, ihn auf die gleiche Zeit zu legen, in der auch die christlichen Zöglinge Religionsunterricht erhalten, die fast ausnahmslose Beteiligung der jüdischen Kinder an ihm zu Wege gebracht! — Um die Durchführung seines Planes zu ermöglichen, muß der Verfasser ferner auf jede Verbindung mit dem Schulunterricht verzichten. Er sieht selbst ein, daß schon die Stellung, die er dem hebräischen Unterricht, -als zukünftigem Mittelpunkt der gesamten religiösen Unterweisung, geben will, nienmls die Zustimmung der staatlichen" Aufsichtsbehörde erlangen wird; sie hat sich ja nur nach großem Widerstreben in der letzten Zeit mit der Einfügung eines recht bescheidenen Maßes von hebräischer Unterweisung, soweit sie unbedingt zum Verständnis des Gottesdienstes erforderlich ist, einverstanden erklärt. Gerade diese Verbindung mit dem gesamten Schulunterricht ist aber schon aus äußeren Gründen unter allen Umständen beizubehalten, zunächst im Interesse der Gleichberechtigung durch Heranziehung des Staates zu den Kosten, durch gleiche Bewertung des Unterrichts und der Lehrer, nicht bloß in der Oeffentlichkeit, auch in den Augen von Eltern und Zöglingen, ferner im Interesse der Disziplin u. a.; der Zusammenhang des Religionsunterrichtes mitden übrigen Lehrgegenständen kommt chm auch selbst nach mannigfachen Seiten zu statten. Will der Verfasser seinen Plan durchführen, dann muß der Unterricht wieder in die private jüdische Religionsschule zurückgeführt werden, deren mannigfache, hier nicht zu erwähnende Mängel ja gerade alle die Bestrebungen aus Einfügung in den Lehrplan der Schule gezeitigt haben! Nun aber die Hauptsache. Der Verfafler will die jüdische Welt, die jüdische Sphäre bei den Zöglingen schaffen, indem er Siddur und Machsorim — im Lause seiner Darstellung fügt er noch talmudisch-rabbinische und religiös-philosophische Schriften an — zu ureigenem Besitz jedes Kindes macht, und zwar in Anknüpfung an den jüdischen Kalender. Schon Samson Raphael Hirsch hat den Luach als des Juden Katechismus bezeichnet, und ein Blick in jeden Religionslehrplan hätte dem Verfasser zeigen können, daß allerorten bereits in der Vorschule der Unterricht unter steter Berücksichtigung des Kalenders erteilt wird. Seine Anregung bringt also keineswegs, wie er meint, etwas Neues! Ist es ferner so ganz unmöglich, wie der Verfasser meint, auf dein bisherigen Wege, den man freilich noch immer tiefer ausbauen muß, zu einem annähernden oder gleichen Ziel, wie es chm vorschwebt, zu gelangen? Ist das religiöse Leben der deutschen Juden der Gegenwart nicht doch nach vielen Seiten hin in den letzten Jahrzehnten dank dem immer methodischer und pädagogischer gestalteten Religionsunterricht erstarkt? Ist nicht gerade unter Berücksichtigung der Umwelt, in der wir leben müssen und wollen — und der Verfasser will ja selbst den Rahmen der deutschen Volks- und Stammesgemeinschaft keinen Augenblick preisgeben —, Form, Art und Umfang der religiösen Unterweisung geschaffen, wie sie gegenwärtig geübt wird? Trotz des berechtigten Strebens, unsere Jugend noch mehr, als es bisher der Fall ist, in die Kenntnis der heiligen Sprache einzusühren (ich darf den Verfasser hier auf meine Denkschrift an den Rabbinerverband und die daraufhin erfolgten Beschlüsse des Verbandes vom Mai 1916, die er ja auch erwähnt, Hinweisen), wird die Durchführung seines Planes bei dem umfangreichen Lehrstoff, den er jeder Klasse zumeist und der in zwei wöchentlichen Unterrichtsstunden von je 40 bis 50 Minuten behandelt werden soll, völlig ausgeschlossen sein. Und eine auch nur teilweise Jnnehaltung des Planes kann höchstens zu einer seichten Oberflächlichkeit mit ihren Folgen eines überheblichen Besserwissens und leichtfertigen Aburteflens führen! Auch nach der methodischen Seite muß der Vorschlag des Verfassers abgewiesen werden. Nach ihm soll der Schüler der Sexta wieder nach der glücklich beseitigten alten Methode in die hebräische Sprache eingeführt werden, die grammatische Unterweisung schon in der zweiten Hälfte der Sexta beginnen und nach einem

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