Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 81 (1917)
- Issue
- Heft 48 (30.11.1917)
- Date
- 1917-11-30
- Page
- Seite 571 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Diese Forderung ist rein formeller, und keineswegs materieller Natur. Sie lehnt sich an kein parteipolitisches Dogma an. Sie kann entweder 'bedeuten, daß man dem Judentum die bevorzugte Stellung der beiden christlichen .Konfessionen einräumt, sie kann auch besagen — und das wird gewiß mehr im Sinne sowohl der religiösen Wünsche wie des modernen Staatsempfindens liegen —, daß für eine absolute Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften eingetreten wird und daß keine mehr als Staatsreligion in Betracht kommen soll. An dem Beispiel des akademischen Lebens sei nun einmal die hier vertretene Forderung im einzelnen genauer beleuchtet. Gerade aus diesem Gebiete ist es besonders deutlich, daß ein Systemwechsel die wohltätigsten Folgen nach sich ziehen würde. Wir sind gewöhnt, die akademische Judenfrage darin zu erblicken, daß einerseits jüdische Bewerber eine immer deutlicher werdende kränkende Zurücksetzung bei der Zulassung als Privatdozenten und der Verleihung von Professuren erfahren, daß anderseits immer wieder versucht wird, den jüdischen Studenten aus dem studentischen Leben auszuschalten-, mag sich das nun im Ausschluß der einzelnen Zuden aus den allgemeinen Verbindungen oder in der Behandlung der jüdischen Korporationen als solcher offenbaren. Gewiß sind diese Fragen von größter Wichtigkeit, aber die Ernennung eines jüdischen Ordinarius bedeutet keinen weittragenden Sieg für die Sache des Judentums, und die Wahl des Vertreters einer jüdischen Verbindung in den Studentenausschuß stellt auch für ganz bescheidene Gemüter keine Lösung der Judenfrage dar. Ein wirklicher Fortschritt ist nur zu erzielen, wenn man bewußt darauf hinarbeitet, dem Judentum aus der Universität Heimatsrecht zu erwerben. Aeußevlich offenbart sich der heutige unerfreuliche Zustand am deutlichsten in der Ausbildung der jüdischen Theologen. Dtim kann natürlich zweifeln, ob überhaupt theologische Fakultäten notwendig seien oder ob nicht lieber die Heranbildung der Geistlichen m besonderen von den Konfessionen unterhaltenen Schulen zu geschehen habe. Um diese materielle Frage handelt es sich hier aber nicht, sondern nur darum, daß vom Staate verlangt wird, er müsse, solange er christliche Fakultäten unterhalte, auch den Juden das gleiche Recht zugestehen, zumal ja die christlichen theologischen Fakultäten, ihre Einrichtungen und Lehrstühle auch von dem Gelbe jüdischer Steuerzahler unterhalten werden. Dieser selbstverständliche Gedanke -st oft genug — freilich erfolglos — auch von gerecht urteilenden christlichen Geistlichen, verfochten worden. Auf jüdischer Seite hat man aber bisher noch stets die Wichtigkeit der Frage verkannt oder man hatte im Kampfe um die individuelle Gleichberechtigung nicht die Zeit, sich damit zu beschäftigen. Gewiß dürfen die inneren Schwierigkeiten, deren Hinwegraumung sür ein Erfolgversprechendes praktisches Vorgehen eine Vorbedingung si't, nicht unterschätzt werden. Daß große religiöse Gegensätze vorhanden sind und daß die T re nn u n gs o r th od o x ie gegenjede derartige Forderung Sturm laufen wird, darf als selbstverständlich vorausgesetzt werden. Dieser Grund wird übrigens auch immer >vjeder vom Staate vorgeschoben, wennman in jüdischen Kreisen einen schüchternen Versuch macht, aus irgendeinem Gebiete die Gleichberechtigung des Judentums zu fordern. Es ist.aber auch nicht einzuiehen, warum man sonst alles im Leben durch Mehrheitserwägungen entscheiden läßt, nur dann aber eine Ausnahme macht, wenn aus diesem Wege die Interessen des positiven Judentums gefördert werden könnten. Warum sollte nicht — unter voller Berücksichtigung des Gewissensbedenkens der Minorität — wenigstens für jene überwältigende Mehrheit der deutschen Judenheit, die nichts gegen diese Forderung nnzuwenden hat, eine Gleichberechtigung der jüdischen Religion herbeigesührt werden? In dem zähen Widerstande der staatlichen Instanzen darf man übrigens eine Bestätigung für die Richtigkeit der ln er verfochtenen Theorie erblicken. Der Staat weiß ganz genau, daß die Errichtung einer jüdisch-theologischen Fakultät das Ansehen und uie Kraft des deutschen Judentums gewaltig mehren, daß sie «Uso einen großen Teil der Gleichberechtigungsarbeit leisten würde. Und daran scheint man bisher bei den müßgebenoen Faktoren wenig Interesse gehabt zu haben. Die Folgen einer jiidischtheolvgischeu Fakultät uhuth natürlich vvil weitreichender Bedeutung. Von den Rabbinern selber und ihren Schmerzen, von ihrer absoluten Rechtlosigkeit dem Staate und den Gemeinden gegenüber, von der oft unwürdigen Stellung, in die sie besonders preußische Gemeinden zu drängen versuchen, soll hier und in diesem Zusammenhänge nicht die Rede sein. Für das äußere Ansehen und die innere Kraft der jüdischen Gemeinschaft wäre sie aber außerordentlich wohltätig. Den Rabbinern, den Vertretern des Judentums, würde bei den nun einmal herrschenden Anschauungen, die man ja bedauern kann, ihren Gemeinden wie der Oeffentlichkeit gegenüber eine ganz andere Stellung gegeben sein. Die unbedingt notwendige Gesamtorganisation — auch eine Rechtsfrage, in der das Judentum anderen Gemeinschaften gegenüber stark benachteiligt ist — hätte hier einen Ausgangs- und Mittelpunkt gewonnen, und der Regierung gegenüber wäre eine autoritative Behörde geschaffen, welche imstande ist, Gutachten über Fragen jüdischer Religion und jüdischer Kultur zu erstatten. Böswilligen Angriffen gegen die jüdische Religion, deren Verfolgung heute von der guten Laune und der Einsicht eines beliebigen Staatsanwalts in der Provinz abhängig ist, würde man — um ein kleines Beispiel Herauszugreisen — aus Grund von Fakultätsgutachten erfolgreich entgegentreten können. Ohne daß wir uns hier in Einzelheiten verlieren, kann sehr wohl gesagt werden, daß solche Fakultäten der jüdischen Gemeinschaft eine bedeutende Kräftigung des Selbstbewußtseins und Haltung verleihen würden und ihr Wert würde größer sein als der von tausend jüdischen Reserveleutnants und Staatsanwälten. Die auf ihre Erreichung gewandte Mühe und Arbeit würde jedenfalls bedeutend mehr Befriedigung gewähren. Diese Gleichstellung des Judentums an der Universität wäre freilich eine rein äußerliche! Die in einer jüdischen Fakultät gelehrte Wissenschaft würde, genau wie bei den christlichen Fakultäten, bestimmten Zwecken dienen. Das Judentum darf aber nicht nur als Religion mit praktischen Aufgaben sür die Schar ihrer Anhänger, es muß auch als allgemeine Kulturerscheinung gewertet werden. Und daß es in d i e s e m Sinne gleichberechtigter Gegenstand der wissenschaftlichen Forschung an Deutschlands Hochschulen werde, ist die zweite F o r d e r u n g, die an Wichtigkeit die erste noch weit übertrifft. Heute wird jüdische Wissenschaft nur insoweit gelehrt, als sie zum Verständnis des Christentums notwendig ist. Tendenziös entstellt erscheint das Judentum in den Darstellungen christlicher Theologen nur als die Vorbereitungsstufe sür die christliche Religion, und abgesehen davon, daß dieser Gesichtswinkel ihren gesamten positiven Wert nicht zu seinem Rechte kommen läßt, hört die Darstellung mit dem Fall von Jerusalem fast vollständig auf. Aus der talmudischen Zeit und Literatur wird vielleicht noch das behandelt, was zur Unterstützung gewisser Thesen, über das Christentum dienlich erscheint; von dem weiteren für die Weltkultur so unendlich wichtigen Leben und Wirken des Judentums erfährt man auf sämtlichen Universitäten Deutschlands auch nicht eine Silbe! An sich ist es natürlich fast lächerlich, zu welchen absurden Folgerungen die bisher geübte Praxis geführt hat. Denn wer kann leugnen, daß das Judentum für unsere gesamte moderne Kultur von einem ungeheuren Einfluß gewesen ist! Man braucht sich dazu keineswegs ans den Standpunkt Cohens zu stellen und allzu enge innere Beziehungen und Zusammenhänge zwischen deutscher und jüdischer Kultur vorauszusetzen, um dieses Satzes Richtigkeit zu begreifen. Ist es doch klar, daß die t a l m u d i sch e Periode, daß die Religionsphilosophie, daß die Mystik des Judentums ihren Platz in der allgemeinen Kulturentwicklung einnehmen und daß sie auch beim bösesten Willen daraus gar nicht fortdisputiert und entfernt werden können. Unsere Weltkultur ist ohne Judentum gar nicht zu verstehen, und man mag sich noch so skeptisch zu den etwas gewagten Hypothesen eines Sombart stellen, daß er im Prinzip auf dem richtigen Weg ist, daß das von ihm bearbeitete Gebiet nur eins von vielen darstellt und daß die jüdischen Einflüsse, mögen es nun die der Religion oder die der Juden sein, nirgends außer acht gelassen werden dürfen, ist so selbstverständlich.