Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 81 (1917)
- Issue
- Heft 46 (16.11.1917)
- Date
- 1917-11-16
- Page
- Seite 550 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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herrscht in Belgien grundsätzlich das System der Trennung von Staat und Kirche. Niemand kann gezwungen werden, in irgendeiner Weise an religiösen Veranstaltungen und Zeremonien teil zu nehmen! anderseits nrischt sich der Staat in keiner Weise in die inneren Angelegenheiten der Kulte, insbesondere nicht in die Ernennung der Kultusbeamten (Artikel 15 und 16 der Verfassung). Trotzdem bestehen gewisse Verpflichtungen gegenüber den Kulten, sowohl für den Staat wie für die politischen Gemeinden. Nach Artikel 117 der Verfassung gehen die Gehälter und Pensionen der Kultusbeamten (ministres des cultes) zu Lasten des Staates; diese Bestimmung ist aus der französischen Gesetzgebung in die belgische Verfassung übergegangen; sie war ursprünglich als Aequivalent für die vom Staat vorgenommene Einziehung des Kirchenvermögens gedacht. Wenn auch diese Voraussetzung nur bezüglich der katholischen Kirche zutraf, so erfuhren doch auch die beiden anderen anerkannten Konfessionen die gleiche Vergünstigung. An dem Eharakter der Kultusbeamten als bloßer Religionsdiener ist dadurch nichts geändert; sie werden nicht als Staatsbeamte angesehen. Für die jüdischen Kultusbeamten Ijat der belgische Staat ausweislich seines letzten Budgets 31000 Francs ausgewendet, neben 89 000 Francs für den protestantischen und über 6 000 000 Francs für den kacholischen Kult. Für die politischen Gemeinden sind durch Artikel 131, Ziffer 9 des Loi coinmunale gewisse Verpflichtungen den Kultusgemeinden gegenüber begründet; sie müssen mit einem Ergänzungsbeitrag einspringen, wenn die Einnahmequellen der Kultusgemeinden nicht ausreichen. Auch diese Bestimmung kommt den jüdischen Religionsgemeinden ebenso wie den christlichen zugute. Den Verpflichtungen des Staates und der Gemeinden entsprechen allerdings auch gewisse Rechte. Die Gehälter für die Kultusbeamten sind in das Jahresbudget aufzunehmen (Artikel 117 der Verfassung); neue, vom Staat besoldete Stellen müssen daher erst auf gesetzlichem Wege bewiiligt werden. Die Budgets und Rechnungen der Religionsgemeinden werden den daran interessierten politischen Gemeinden zur Prüfung vorgelegt und vom Provinzialausschuß genehmigt; in Streitfällen kann die Entscheidung des Königs angerufen werden. Der Bildung neuer Religionsgemeinden und -vereine steht nichts im Wege; Verpflichtungen des Staates und der politischen Gemeinden bestehen ihnen gegenüber jedoch nur dann, wenn sie als Synagogengemeinden durch königliche Verordnung gebildet sind. Auch genießen sie nur in diesem Falle Korporationsrechte. Gleiche Bestimmungen gelten auch für die beiden christlichen Kirchen. So nimint auch der jüdische Kultus keinerlei Sonderstellung ein; er ist gegenüber den christlichen Kulten nicht benachteiligt. Die Juden Belgiens gehören wie ihre Glaubensbrüder in den meisten anderen Kulturländern vorwiegend dem Handelsstande und den gelehrten Berufen an. In dem Gegensatz zwischen der flämischen und der wallonischen Nationalität neigen sie mehr den letzteren zu. Die äußeren Ursachen, welche in den übrigen Ländern die Juden zur Taufe verführen, sind in Belgien nicht gegeben; >darauf ist cs denn auch zurückzusühren, daß die Judentaufe, hier kaum vorkommt. Dafür ist die Mischehe um so häufiger: allerdings wird ein größerer Teil der Nachkommenschaft aus ihnen in der jüdischen Religion erzogen. Weder der politische noch der gesellschaftliche Antisemitismus hat in Belgien jemals Wurzel zu fassen vermocht und die Juden leben hier im besten Einvernehmen mit ihren christlichen Mitbürgern. So nehmen sie in Belgien sowohl als Bekenner ihrer Religion, wie als Staatsbürger diejenige Stellung ein, die eines Kulturstaates würdig ist und den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Menschlichkeit entspricht. Möge dieses auch dereinst so bleiben, wenn Belgien die Segnungen des Friedens genießen wird! Tante Trude. Roman einer Vierzigjährigen. Bon Anna Gold schmidt. (37. Fortsetzung.) (Nachdruck verboten.) Cante Trude, es ist schade, daß das theologische Studium den Weibern noch nicht offen steht. Du hättest Pastor werden müssen." „Ach ja," sage ich, „ungehörter und unbeachteter hätten meine Weisheiten auch im größeren Kreise nicht verhallen können als in der Familie. So habe ich also meinen Beruf verfehlt." „Rabbiner, meine ich natürlich," verbessert er sich lachend, „dein Aussehen führt manchmal irre, aber dann erinnerst du einen schon wieder an das Richtige." Er reicht mir die Hand. Wir sind am Ziele. „Und wie ist das mit meinem Rezept?" frage ich. „Das soll man in der Hausapotheke für rührselige alte - Damen und schwärmerische Backfische machen lassen. In eine Männerwerkstatt paßt es nicht." Damit geht er trotzig ab. Rede du nur. Gehört hast du es doch. Tante traf ich gar nicht so wohl an. Ich fragte sie nach Nachrichten von Martin, bewunderte die herrlichen Rosen, die er hier in der ersten Blumenhandlung als täglichen Morgengruß für seine Braut bestellt hat, ich weiß doch, dann gieße ich Sonntagslaune über sie aus, und ihr Gesicht wird fromm und feierlich. Aber heute sagte sie mehr ungeduldig, als froh: „Ja, ja, s is je alles wunderschen, auf den Knien kammer Gott nicht genug danken jede Minute. Aber säh ich erst die Rosel versorgt. Wenn das Kind nu alleine zurückbleibt." WaS sind das für Gedanken! Warum spricht Tante auf einmal so, als müsse bald eine große, schmerzhafte Aenderung hier eintreten!? Großer Himmel, wie Hab' ich sie doch lieb! Als wenn ich Vater noch mal verlieren sollte, ist es mir, wenn sie so spricht; ich habe sie zu Bett gebracht, und sie hat es sich gern gefallen lassen. „Du mußt nicht so, verzeih Tantchen, so dummes Zeug mußt du gar nicht reden. Eine ganz junge Frau bist du doch nicht mehr. Kannst du da nicht ab und zu einmal ein bißchen hinfällig sein und Bettruhe brauchen?" „Ach, red' nich, Kind," sagt sie und wühlt sich ruhebedürftig in die Kissen, „wenn mer sich in meine Jahre erst legt" — Da lache ich über „diesen Grad von Hypochondrie" bei meiner „sonst so vernünftigen Tante", und heimlich wische ich mir die Tränen ab. Ich bin bis abend dort geblieben, trotzdem Tante sofort einschlief und den ganzen Nachmittag sanft verschlummerte. Benno traf mich noch an, als er vom Lazarett kam. „Es ist doch nichts mit Großmama?" meinte er, und sein blasses Gesicht sah noch vergrämter aus. „Ich hoffe, nicht," meinte ich, „sie hat ein paar Stunden herrlich geschlafen." Er ging im Zimmer auf und ab und dämpfte vorsichtig seine Schritte. „Du! Ich habe mich übrigens heute großartig mit allen meinen Patienten vertragen", sagte er nach einer kleinen Weile. „Na also!" meinte ich trocken, und verriet nicht meinen kleinen innerlichen Triumph. Er sieht grausam elend aus der Junge. Ob so einem Wesen, wie seiner verflossenen Braut,