Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 81 (1917)
- Issue
- Heft 46 (16.11.1917)
- Date
- 1917-11-16
- Page
- Seite 549 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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549 Verhältnisse des ungarischen Judentums ist er rastlos bestrebt, in seinem Wirkungskreise den Antagonismus Mischen den beiden Lagern — den Neologen und Orthodoxen — zu mildern, die Gegensätze zu ebnen, die Zusammenstöße zu vermeiden und durch Entgegenkominen und Nachgiebigkeit die Grundlage zu einem Zusammenschluß zu schaffen. In einem Artikel der anläßlich des Jubiläums der Rabbinerschule erschienenen Nummer der Vierteljahresschrift „Magyar Zsido Szemle" setzt er für die Rabbinerschule ein schönes Programm für die Zukunft auseinander. Aus diesem hebe ich hervor die Gründung eines Internates für die Kandidaten, den Ausbau der Anstalt, deren Räumlichkeiten den heutigen Forderungen nicht entsprechen. In den verflossenen vierzig Jahren haben die Rabbinerschule 118 Kandidaten absolviert und die Rabbinerprüfung bestanden. Davon sind 10 gestorben, 3 haben eine andere Laufbahn gewählt; 6 sind Seminarprofessoren, 1 Rabbiner in Deutschland, 5 in Oesterreich, 5 in Kroatien, 6 Rabbiner >md 22 Religionsprosessoren in Budapest, 60 Rabbiner in ungarischen Gemeinden. Infolge der Kriegszeiten wurde das i vierzigjährige Jubiläum der Rabbinerschule am 4. Oktober bescheiden gefeiert. Sonntag vordem wurden pietätvoll die Gräber der verstorbenen drei Professoren besucht und ihre Erinnerung und ihre Verdienste in würdigen Worten geehrt. Die Jubiläumsfeier wurde in der Anstaltssynagoge begangen, wobei der Budapester Oberkantor Lazarus den gesanglichen Teil besorgte. Reden hielten Direktor Blau, Rabbiner N e u m a n n (N. Kanizsa) im Namen des Rabbinerverbandes, der Hörer Schreiber, Prof. G u t m a n n hielt ein hebräisches Gebet. Es war eine rührende Feier, die auf alle Anwesenden einen | dauernden Eindruck gemacht hat. Sie hatte infolge der Herr-; schenden Verhältnisse einen intimen, häuslichen Charakter. Trotzdem waren sehr viele hervorragende Persönlichkeiten der Budapester Judenschaft zur Feier gekommen: Gemeindevorsteher Adler, Chevrapräses Winterberg, Präp.-Dir. B a n 6 c z i, Universitäts-Professor Mahler, die Großindustriellen Baron Herzog und Manfred Weiß (der unter dem Eindruck der Feier eine Spende von 10 000 Kronen für die Schule machte), Redakteur S z a b o l c s i und viele andere. Möge die Landes-Rabbinerschule in Budapest auch weiter gedeihen als Pflegestätte der Wissenschaft des Judentums, als Bildungsstätte von Rabbinern, die den Geist und die Lehren der Religion überall hin verbreiten und vertiefen, dem Judentum innere Kraft und äußeres Ansehen zuführen. Anläßlich des Jubiläums erschienen das Wochenblatt „Egyenlöseg" und die wissenschaftliche Vierteljahresschrift „Magyar Zsido Szemle" als Festnummern mit wertvollen Artikeln und Beiträgen, die auf die Rabbinerschule Bezug nahmen. Bit tfutirn in Belgien. Bv» Dr. jur. W. Weisbcckcr, zurzeit in Brüssel. 4n Belgien wohnen zurzeit etwa 20 000 Juden. Eine genaue Zahl läßt sich nicht angeben, da es an einer konfessionellen Statistik fehlt.; Ihre Vorfahren sind im 18. Jahrhundert größtenteils aus Holland und Deutschland eingewandert, nachdem das allerdings niemals streng durchgeführte Ausenthaltsverbot Karls V. in Vergessenheit geraten war. Auch bis in die neueste Zeit hinein erfolgte eine starke Zuwanderung aus Deutschland und dem fernen Osten. In den Provinzen des heutigen Belgien hatten die Juden bereits durch die Angliederung der Niederlande an die französische Republik und die Napoleonische Gesetzgebung ihre bürgerliche Gleichberechtigung sowie das Recht der freien Ausübung ihres Kultus erlangt, nachdem im 18. Jahrhundert bereits vorher schon verschiedenen Juden das Bürgerrecht verliehen worden war. Die Verfassung des neu gegründeten Königreichs Belgien vom 7. Februar 1831 kennt keinerlei Unterschiede des Standes und der Religion; sie bestimmt in Artikel 6, daß alle Belgier vor dem Gesetz gleich sind, und gewährt ihnen in Artikel 14 das Recht der freien Kultusausübung. Die Gleichberechtigung der Juden in Belgien stand aber nicht nur auf dem Papier, sie wurden vielmehr auch in der Praxis zu allen Aemtern und Stellen zugelassen; so gab es in Belgien hohe Offiziere, Bürgermeister, Universitätsprofessoren, Minister und sonstigeBeamte jüdischen Glaubens. , — Die Organisation der jüdischen Religionsgemeinschaft hat ihre rechtlichen Grundlagen einerseits in der Napoleonischen Konsistorialverfassung, anderseits in der belgischen Kirchengesetzgebung der 70er Jahre. Als oberste religiöse' Be-" Hörde besteht für ganz Belgien in Brüssel das Israelitische Zentralkonsistorium; es setzt sich zusammen aus dem Oberrabbiner für Belgien und den Delegierten der einzelnen Gemeinden. An der Spitze der Synagogengemeinde steht ein Vorstand, welcher in rein religiösen Dingen als Konsistorium im Sinne der Napoleonischen Verfassung fungiert; gemäß der königlichen Verordnung vom 7. Februar 1876 wird er nach außen hin, d. h. für die Vermögensverwaltung, den Verkehr mit den bürgerlichem Behörden usw., als Verwaltungsrat (Oonseil cTAdministration) bezeichnet. Er setzt sich zusammen aus dem ersten Kultusbeamten oder dessen Beauftragten und sechs bzw. vier von der Gemeindeversammlung gewählten Mitgliedern. Seit Erlaß des Gesetzes vom 4. März 1870 sind die Synagogengeineinden als juristische Personen anerkannt; vorher war ihnen auf Grund der Napoleonischen Gesetzgebung nicht die Eigenschaft von Korporationen zuerkannt worden. Jüdische Gemeinden bestehen in Brüssel, Antwerpen, Lüttich, Gent, Arel und Ostende. Ueber das Verhältnis der jüdischen Religionsgemeinschaft zum Staat wäre folgendes zu sagen: Nach der Verfassung Gottesdienst am versöhnungstag zu plevjle.