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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1917-10-12 · Heft 41 (12.10.1917) · p. Seite 488

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
81 (1917)
Issue
Heft 41 (12.10.1917)
Date
1917-10-12
Page
Seite 488 (sequence 8)
Language
German
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Gib' Dein Geld in den sicheren Geldschrank -eS Vaterlandes: Zeichne Kriegsanleihe! jüdischen G e m e i n b c m u ß d lt r ch Gesetz diejenige selbständige und unabhängige Stellung gegeben w e r d e n, die dem Wesen seines Amtes entspricht und a l l e i n d i e erfolgreiche Vertretung der religiösen Interessen derb Li r g t. Die zweite Lesung der revidierten Satzungen unseres Verbandes wird behufs einer Vorberatung im Ausschuß vertagt. Schon jetzt wird indessen beschlossen, den Namen des Verbandes in „Rheinisch- Westfälischer Rabbiner Verb and" zu ändern. Von Feldrabbiner Dr. Hanover liegt ein Bericht vor, der die Notlage der Glaubensbrüder in den besetzten polnischen Landesteilen schildert und zu einer Hilfsaktion auffordert. Die Konferenz ist der Ansicht, daß dieser Hilferuf nicht ungehört verhallen dürfe und jeder Rabbiner in seiner Gemeinde in geeigneter Weise Sammlungen eröffnen solle, deren Ergebnisse dem Kollegen Hanover zur Erfüllung seiner sozialen Aufgaben zur Verfügung zu stellen sei. Dementsprechend wird beschlossen. Der Vorsitzende wird gebeten, den Vorsitz auch noch im nächsten Geschäftsjahr zu behalten. Derselbe kann sich hierzu jedoch nur Provisorisch, und zwar vorbehaltlich der Zustimmung des turnusgemäß zum Vorsitz gelangenden Kollegen Kronheim entschließen. Dem Kassenwart Dr. Earo wird Entlastung erteilt. Nach der Mittagspause beginnen die Vorträge aus dem Gebiet der Praktischen Amtstätigkeit und wissenschaftlichen Theologie. Hierzu war eine Einladung an die Vereinigung von Neligionslehrern und Lehrerinnen in Köln ergangen. Nach begrüßenden Worten des Vorsitzenden an die in großer Zahl erschienenen Mitglieder, Damen und Herren, beginnt Dr. Eschelbach-er» (Düsseldorf) mit einem Vortrag über Mischehen. In Anlehnung an seinen vielbeachteten Aufsatz in „Ost und West" würdigt er die jüdische, die religiösethische und die soziale Seite der beklagenswerten Erscheinung, deren große Gefahren er überzeugend darlegt und die mit allen Mitteln zu bekämpfen er für unabweisbare Pflicht des Rabbiners hält. Als wirksamste Mittel hierfür erscheinen ihm: tiefgreifende Seelsorge in den Großgemeinden, die Bekämpfung der sittlichen Schäden der vorehelichen Verhältnisse, die Bekänwmng der Ueberscbätzlma des Geldes als eines Gruudfaktors bei Eheschließungen, endlich Hinarbeiten auf Neugestaltung einer edlen Geselligkeit. Die Ausführungen des Referenten finden lebhafte Zustimmung. Sodann trägt Oberrabbiner Dr. Levi (Krefelds vor: „Das H e b r ä i s ch e i m R e l i g i o n s u n t e r r i ch t a n h v h c r e n Schule n." In Ergänzung des vom Rabbinerverband veröffentlichten Normallebrplanes hält der Vortragende auch das Hebräische für einen Lehrgegenstand in höheren Schulen, ja er wünscht es in den.Mittelpunkt des Unterrichts bis in die oberste Klasse hineinverseht zu sehen. Dies deshalb, weil unsere klassische religiöse Literatur in dieser Svrache ihren Niederschlag gefunden hat, ohne sprachliche Kenntnisse also der reifere Schüler nicht in das tiefere Verständnis des Judentums eingeführt werden könne. An der lebhaften Erörterung beteiligten sich auch die anwesenden Lehrer und Lehrerinnen. Dr. Jacob will mehr das Praktische Ziel, die Vertrautheit mit dem Gottesdienst und dein Gebetbuch, das er den Katechismus des Judentums nennt, an den jeder Religionsunterricht orientiert werden könne, und die Einführung in die Thora ins Auge gefaßt wissen. Keineswegs darf das Sprachliche überwiegen. Er schlägt schließlich folgende Resolution vor, die einstimmig angenommen wird: „D er Unterricht! m H e b r ä i s ch e n als der Sprache unserer heilige n Schriften und unseres G o t t e s d i e n st e s ist ein organisches und unentbehrliches Glied jedes jüdischen Religionsunterrichtes. Eine g r u n d s ä tz l i ch e A u s - f ch e i d u n g aus dem R e l i g i o n s u n t e r r i eh t a n d e n h ö h er en Schulen ist in keiner Weise zu rechtfertigen. S e i n M i n d e st z i e l ist das g r ü n d l i ch e V c r st ä ndnis d e s hebräische n G eb et b u ch e s und eine Einführung in den Urtext der Thor a." Ten nächsten Vortrag hält Dr. Earo (Köln): „T e r U n t e r r i ch t in der j ü d i s ch e n G e - s ch i ch t e an de n höhere n S ch u l e n." Ter Vortragende geht 488 davon aus, daß mit der Untersekunda ein Abschluß im Religionsunterricht erreicht sein müsse, weil hiernach die meisten Schüler abgehen und mit ihrer beruflichen Ausbildung beginnen. Er verteilt daher den Stoff auf drei Schuljahre, d. h. 120 Stunden; geeignete Ruhepunkte scheinen ihm die Jahre 200, alsdann 1750, worauf die neueste Zeit folgt. Die Gesichtspunkte, die für diesen Unterricht maßgebend sein sollen, kennzeichnet der Vortragende etwa wie folgt: Bedeutung für die Kultur der Menschheit; Wille zur geschichtlichen Fortdauer (Aktivität); Einheit und Entwicklung. Wieder beteiligen sich Rabbiner, Lehrer und Lehrerinnen eifrig an der Erörterung. Ueber die Bedeutung der jüdischen Geschichte für die religiöse Bildung der Jugend gehen die Ansichten auseinander. Die Lehrbücher (Sondheimer, Levin, Müller u. a.) werden nach ihren Vorzügen und Mängeln an der Hand von Erfahrungen besprochen. Fast einhellig ist man der Ansicht, daß ein allseitig befriedigendes Geschichtslehrbuch noch fehle. Fräulein Heckfcher macht auf die Notwendigkeit von Lehrprobeu in Religionslehre für jüdische Seminaristinnen aufmerksam. Dr. Rosenthal (Köln) trägt vor über: „S a k k o n a s N f o s ch a u s und Tino d'malck.usso" (Erleichterungen der religiösen Vorschriften bei lebensgefährlichen Unternehmungen und Tragweite der staatlichen Autorität in ihren Beziehungen zum Kriege). Die in Betracht kommende Halacha zeigt wenig Analogien für unsere Verhältnisse. Ehulin 17a, das auf Deut. 6, 12 Bezug nimmt (als Halacha aufgenommen von Maimon, H. Melochim 8,1) wonach für Kriegführende, wenn sie hungern und nichts anderes finden, verbotene Speisen erlaubt sind, spricht vom Kriegszug eines jüdischen Heeres in heidnisches Gebiet. Was die Entweihung des Sabbats angeht, so spricht Sabbat 1 wieder vom jüdischen Angriffskrieg, während Ernb. 45a (Maimon Sabb. 2,23 Bet Joseph zu Orach Ehajjim 329) allerdings vom Verteidigungszustand redet; die dort erlaubte, ja gebotene Sabbatentweihung zur Abwendung eingetretener drohender Gefahr bei feindlichen Belagerungen oder Zusammenrottungen findet natürlich auf alle entsprechenden Verhältnisse sinngemäße Anwendung (wie ja überhaupt, abgesehen von Kiddusch haschenr) vor Lebensgefahr jedes irgendwie geartete Religionsgesetz zurücktritt. Der Grundsatz Dino d'malchusso dino aus die in Betracht kommenden Verhältnisse anzuwenden, scheint nicht im ursprünglichen Sinne dieser lediglich das Zivilrecht im Auge habenden Formel zu liegen. Es muß aus dein tiefsten Geist des Judentums als Gewifsensreligion heraus dem einzelnen überlassen bleibeir, nach seinem Gewissen zu entscheiden, was ihm seine jeweilige Lage in dieser Hinsicht gestattet oder verbietet. - - In der Aussprache betonen Dr. Samuel und David, daß der ursprünglich allerdings fiskalische Grundsatz auch vonkonservativen Autoritäten, z. Be D. Hosfmanu, unbedenklich auf alle rein staatsbürgerlichen Verhältnisse übertragen worden sei., also auch in der jetzigen Kriegszeit bei Ausübung der Soldatenpflichten Anwendung finden dürfe. Tr. Jacob trägt vor: „Aug' um Augst Zahn um Zahn", d. i. die Talion im mosaischen Gesetz. Nach Erwähnung der jüngsten Arbeiten von Weismann, Horovitz, Neubauer, Blau führt er eine Reihe neuer noch niemals vorgebrachter exegetifchi-philologischer Argumente auf, die die Geldentschädigung (Komposition) als wahre Meinung der Thora über alle Zweifel erheben. Die Wurzeln der verkehrten Ansicht, daß das mosaische Recht die buchstäbliche Vergeltung lehre, seien gewesen: das Verlassen der jüdischen Tradition durch die Sadduzäer — der Mangel echten hebräischen Sprachverständnisses — der Einfluß griechisch-römischer Denkweise und Ethik, die fanatische Grausamkeit der älteren Kirche — die natürliche Roheit der das mosaische Recht rezepierenden Völker. Die vorgelegte Untersuchung stammt aus einem größeren Werk des Referenten über das mosaische Recht. Zum Schluß brachte namens der Lehrerinnen Fräulein L ö b, namens der Lehrer Herr Michael den Dank zum Ausdruck, worauf Dr. S a m u e l mit Befriedigung die Tatsache der heutigen gemeinsauren Arbeit von Rabbinern und Lehrern in friedlichem und fruchtbringendem Gedankenaustausch seststellte., Die beiden letzten Punktc der Tagesordnung: „Diskussion über unseren 'Schiur Baba kama I und II" sowie ein Borstrag von Kollegen Scheftelowitz über „Unsterblichkeitsalaube im Judentum vom religionsgeschichtlichen Standpunkt" mußten der vorgerückten Zeit wegen abgesetzt werden. Die Tagung begann vormittags 934 Uhr und schloß mit dem Wunsche des Vorsitzenden, daß die nächste in schöneren Friedenszeiten stnktfinden möge, abends 7 34 Uhr.

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