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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1917-10-12 · Heft 41 (12.10.1917) · p. Seite 484

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
81 (1917)
Issue
Heft 41 (12.10.1917)
Date
1917-10-12
Page
Seite 484 (sequence 4)
Language
German
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sollen, keiner sich von dem Bestreben leiten -lassen, sein Geld besser und, -wie er meint, sicherer anzulogen, sondern jeder nur ein Bemühen kennen, dem Vaterlande zu helfen, dem Ganzen zu dienen und für eine gesicherte, gedeihliche Zukunft zu arbeiten, indem er sein Schärflein dem Vaterlande weiht. Zeichnet die siebente Kriegsanleihe! * Von sonstigen Nachrichten liegt nicht viel vor. Durch die Zeitungen geht folgende-Notiz: Die Abgeordneten Bauer (Breslau), Davidsohn- und Scheidemann hatten an den Reichskanzler eine Anfrage wegen angeblicher Ausweisungen österreichisch-ungarischer Staatsbürger jüdischen Glaubens aus dem deutschen Reichsgebiet gerichtet. Hierauf ist ihnen vom Stellvertreter des Reichskanzlers folgende Antwort zugegangen: „Die Annahme, es seien aus der Provinz "Posen und den Regierungsbezirken Oppeln und Breslau die österreichischen Staatsangehörigen jüdischen Glaubens — unbeschadet jahrzehntelanger Ansässigkeit, tadelloser Führung und bestgeordneter Einkommensverhältnisse — ausgewiesen worden, entspricht nicht den Tatsachen. Für die Provinz Posen haben sich die 'Anhaltspunkte für die 'Annahme überhaupt nicht ermitteln lassen, im Regierungsbezirk Breslau ist 1916 und in der Zeit vom 1. Januar bis 15. Juli d. I. nur je eine Ausweisung eines österreichischen Staatsangehörigen jüdischen Glaubens erfolgt. Auch im Bezirk Oppeln, hat sich die Zahl der Ausweisungen während des Krieges stark vermindert. Sie sind nur erfolgt, wenn Ausländer, ohne Unterschied ihres Religionsbekenntnisses, sich durch strafbare Handlungen oder durch unlauteren Geschäftsbetrieb lästig gemacht haben. Auch in solchen Fällen ist, wenn möglich, Rücksicht ans die längere Ansässigkeit genommen worden« Allerdings ist in den letzten Monaten — und daraus wird sich wohl die Anfrage beziehen — einer größeren Anzahl österreichischungarischer Kohlenhändler jüdischen Glaubens der Aufenthalt in Oberschlesien untersagt und ihnen die Ausweisung angedroht worden, falls sie nicht binnen einer gesetzten Frist das Inland verließen; diese waren aber erst vor kurzem aus dem Ausland zugezvgen, wohnten in Kattowitz in Gasthöfen und hatten im Inland keine festen Einkommens- Verhältnisse. Es handelte sich hier um Personen, deren Aufenthalt im Inland auch nach dem Gutachten der Oppelner Handelskammer durchaus unerwünscht ist. Sie erschwerten den, legitimen Kohlenhandel in jeder Weise, da sie immer Schleichwege fanden, um in den Besitz vor: Kohlen zu gelangen. Es drohte dem ober schlesischen Kohlenhandel hierdurch die dringend erforderliche Kontrolle über die Verteilung der Kohlen verloren zu gehen. Ihre Ausweisung war daher aus unabweisbaren wirtschaftlichen Rücksichten geboten. Sonst könnten von österreichischen Staatsangehörigen jüdischen Glaubens nur noch die galizischen Händler, die die Märkte Oberschlesiens mit Obst und Gemüse, früher auch mit Eiern und Butter, versorgten, in Betracht kommen. Diese müssen regelmäßig über Nacht das Inland verlassen. Ausgewiesen sind sie nicht. Es ist sogar in Fällen, in denen Härten Vorlagen, weil die Züge erst spät eintrafen, daß die Händler zum Markt nicht mehr rechtzeitig erscheinen konnten, zugelassen, daß sie sich mehrere Tage hintereinander i-m Inland ausyalten und nur zum Sabbat ins Ausland zurückkehren. Anlaß zu berechtigten Beschwerden liegt sonach nicht vor. In rechtlicher Beziehung darf ich daraus Hinweisen, daß die den einzelnen Bundesstaaten zustehende Befugnis zur Ausweisung von Ausländern aus ihrem Staatsgebiet der Beaufsichtigung seitens des Reichs nicht unterliegt? * In der „Germania" finden wir folgende Auseinandersetzung, die wir, da sie uns lehrreich und wahrheitsgemäß scheint, hier wiedergeben: B o m j ü d i s ch e n Partei w e s e n in Po l e u. Im Hinblick auf die kommenden Wahlen in den jüdischen Religiousgemeinden, die durch die Verordnung „betreffend die Organisation der jüdischen Religionsgemeinschaft im Generalgonvernement Warschau" vvm 1. November 1916 geschaffen wurden, geben wir im folgenden einen Ueberblick über die Entwicklung des jüdischen Parteiwesens in Polen. Die politische Bewegung hat nur einen verhältnismäßig geringen Bruchteil der jüdischen Bevölkerung erfaßt. Die große Masse — etwa 80 Prozent des gesamten polnischen Judentums — steht dem politischen Leben des Landes fern. Die Eigenart des jüdischen Parteiwesens in Polen besteht in der Betonung des besonderen jüdische nationalen Standpunktes. ,Bis zum Ausbruch des Krieges äußerte sich ihre Bewegung in zwei Gestalten: als Zionismus und als sozialistischnationale Bewegung. Die russische Politik hatte ein große Ansammlung fremdartiger, zum Teil stark russisizierter Judenmassen, der sogenannten „Litwaki", in Polen zur Folge, Juden, die nicht nur ihr Judentum, sondern oft auch ihr Rusfentum — auch nach außen hin — betonten. Diese Erscheinung benutzte die stärkste polnische Partei, die Nationaldemokratie, um in ihr Parteiprogramm das Schlagwort von der „jüdischen Gefahr in Polen" auszunehmen und die Bekämpfung und Verdrängung der Juden aus Polen als Hauptaufgabe des polnisch-nationalen Programms zu verkünden. Dieser programmatische Antisemitismus des polnischen Mittelstandes ries unter der jüdischen Bevölkerung eine spontane, aber unorganisierte nationalistische Gegenbewe.gung hervor, die ihren Widerhall in einem wohlorganisierten, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Boykott gegen die Juden fand. In der Abwehr gegen diesen Angriff näherte sich ein großer Teil derjenigen jüdischen Intelligenz, die schon fast gänzlich, auch gesellschaftlich, polnisch-national „assimiliert" war — die sogenannten älteren „Asstmilatoren" —, wieder der jüdischen Masse, ohne im Prinzip auf die kulturelle Assimilation und die nationale Solidarität mit den Polen zu verzichten. Doch unter dem Druck der Bohkottbewegung haben jedenfalls die früheren Assimilationsideen — eines völligen Ausgehens des Judentums im polnischen Element —, insbesondere unter dem Nachwuchs, an Kraft und Anhängerschaft verloren; an die Stelle der alten Assimilation traten die „Neoasstmilatoren". Die große Masse der Juden, die Orthodoxen, ließ sich aber auch durch diese ins jüdische Leben tief eingreifenden Ereignisse ebensowenig wie den Iudenboykott zu erheblicher politischer Tätigkeit bestimmen. Erst der Krieg und die Besetzung Polens haben in die jüdische Frage neue Momente und Entwicklungsmöglichkeiten gebracht. Die jüdische Frage trat hinter den politisch-staatlichen Angelegenheiten des Königreichs Polen zurück. Die Gegensätze äußerten sich noch einmal stärker bei den städtischen Wahlen, bei denen sich, zumal in, der Provinz, der Wahlkampf fast nur zwischen Juden und Polen abspielte. Die Beteiligung der nationalistischen Richtung bei diesen Wahlen war bemerkenswerterweise sowohl 'in Warschau als auch in der Provinz stärker als die der assimilatorischen Kreise. Nach «den Warschauer Wahlen ging man daran, die zum größten Teil politisch unaufgeklärte Masse der orthodoxen Juden zu einer gemäßigten, assimilatorisch gesinnten Partei zu organisieren. Unter Führung der deutschen orthodoxen Rabbiner Dr. Kohn und Dr. Carle- Vach wurde' der „Verband der Orthodoxen" (Agudas Haorthodoxim) gegründet, der in politischer Hinsicht die polnisch-jüdische Annäherung, nn übrigen eine kulturelle Hebung der orthodoxen Masse anstrebt. Doch l>at sich auch dieser Verband kürzlich, vorwiegend aus religiösen Gründen, gegen die Assimilation gewandt. Indessen stehen die Anhänger einer selbständigen jüdischen Politik durchaus auf dem Standpunkt der polnischen Staatsidee. Daraus weisen mehrfache Aeuherungen, wie die Erklärungen der jüdischen Gemeindevertreter, die Adresse des Verbandes der Orthodoxen, des gänzlich jüdischen Staatsrates von Bendzin an den Staatsrat u. a. m. hin. Dagegen betonen die radikalen jüdischen Nationalisten (die „Volkisten", „Poale - Zion" — namentlich Arbeiter — Zionisten- Sozialisten und der „Bund") nachdrücklich die Notwendigkeit des verfassungsrechtlichen Schutzes der jüdischen nationalen Minderheiten in Polen und verlangen nationale Sonderrechte für die jüdische Bevölkerung in allen Kultusangelegenheiten, besonders in der Schulsrage. Die eingangs erwähnte Verordnung vom November 1916 über die Religionsgemeinden hat diese für die nationalen Juden wichtigste Frage zum Teil -gelöst. Wie sämtliche jüdische Parteien, sogar der sozialdemokratische Bund, die Bedeutung dieser neu organisierten „Religionsgemeinschaft" für das Judentunr erkannten, geht aus der ausnahmslosen Beteiligung an den Wahlen zu dieser Institution hervor, zu der sich sämtliche Parteien bereit erklärt haben. Von diesen Parteien dürften nur die Nationalisten größere Volksmassen hinter sich haben, trotz ihrer geringen Organisation und trotz der Klassengegensätze unter

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