Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 81 (1917)
- Issue
- Heft 40 (5.10.1917)
- Date
- 1917-10-05
- Page
- Seite 477 (sequence 9)
- Language
- German
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hervorgeht, daß er mit ins Münzamt übersicdelte und dort auch als Professor und Minister bis zmn Jahre 1880 wohnte. Einer seiner Lehrer war der bekannte Prediger Isaak Nve Mannheimer. In seine Hand hat er auch bei der feierlichen Konfirmation „dem heiligen Glauben feiner Väter Treue und Anhänglichkeit vor Gott gelobet". Er verkehrte auch im Hause Mannheimers als Jugendfreund und Studienkollege des ältesten Sohnes Theodor. Und im Oktober 1852 trat er. dem Beispiel der Mutter folgend, unter der Leitung seines Lehrers und Freundes Podlaha zum Christentum über. Rücksichten auf äußere Vorteile können ihn indes in der Reaktionszeit unmöglich zu diesem Schritt b e st i m m t haben. Für Friedrich -Balm und die Vorgesetzte Hofbehörde bildete Ungers Zugeböriakeit zum Judentum kein Hindernis für seine Aufnahme in die .Hofbibliothek. Treffend bemerkt Frankfurter: „Freiherr v. Münch-Bellinghausen (Friedrich Halm) hält es gar nicht für nötig, vom Religionsbekenntnis zu sprechen, und hebt nur die Tüchtigkeit und die Kenntnisse des Kandidaten hervor, wohl weil diese allein für ein so wissenschaftliches Institut in Betrackt kommen. Daß diese Vorurteilslosigkeit zu jener Feit wirklich bestand, beweist der Umstand, daß nach Unger wieder ein Jude, der schon damals auch im Auslande sich eines anerkannten Rufes erfreuende, aus Lemberg gebürtige Hebraist Dr. Max L e t t e r i s . in die Hosbibliothek eintrat und Amanuensis wurde. Und in der Feit nach Erlassung der Staatsgrundgesetze gilt es als Dogma, daß so etwas nicht möglich ist; welcher Wandel der Feiten!" An der Wiener Universitätsbibliothek war Unger als Jude Amanuensis geworden. Er wäre auch als Jude zweifellos Universitätsprofessor geworden; trug doch der damalige streng kirchlich gesinnte Unterrichtsminister Graf Leo Thun, der Reorganisator des höheren und mittleren Unterrichts in Oesterreich, 1851 durchaus kein Bedenken, die Ernennung Wolfgang Wesselys, der außer dem philosovhischen und juristischen Doktorgrad das Qualifikationszeugnis als Rabbiner und Lebrer der hebräischen Sprache erworben und die Stelle eines öffentlichen Religionslehrers in Prag lange innebatte. zum Professor an der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Prager Universität zu veranlassen. Nebenbei bemerkt sandte auch ibn im Jahre 1848 der Unterrichtsminister Sommaruga zum Studium der Gerichtseinricktungen nach Belgien, Holland und den Rheinlanden. Nach Wesselys Vorschlägen wurden 1850 die ersten Schwurgerichte in Oesterreich eingerichtet. Graf Leo Tbun hatte ja übrigens, ein richtiger Prophet, schon 1853 von Ungers Leistungen „den Ausgang einer neuen Epoche erwartet, wie sie nur Männer von höchstem Talent zu begründen vermögen". Schließlich wollen wir noch hervorheben, daß unserem Gewährsmann zufolge eine Aeußerung Ungers aus späterer Feit „glaubhaft" mitgeteilt wird, wonach er sich d e n U e b e r - tritt, der ihm vielfach verübelt wurde, lange nicht verzeihen konnte. I. B. M ü n z. Das Leienen mit dem „Tropp" Von Oberkantor Joses Singer s. A. (Wien). Mitgeteilt von Aron F r i c d m a n n. erjenigc jüdische Kantor, der aus wahrhafter Höhe seiner Amtsausübung steht, wird es sicherlich nicht dabei bewenden lassen, seine Vorträge lediglich korrekt oder effektvoll auszugestalten, sondern vielmehr ernstlich bemüht sein, die Wesenheit seines Amtes auch insofern gleichsam zu verwissenschaftlichen, daß er allen sich darbietenden amtlichen Die Zeichnung zun Kriegsanleihe ist das öffentliche I Oankgebet des deutschen Volkes. | Geschehnissen, Vorkommnissen, Benennungen usw. auch meritorisch seine vollste Beachtung zuwendet. Eine solche im allgemeinen vielleicht wenig bedeutsame, unserer Auffassung gemäß jedoch historisch wichtige und jedem jüdischen Kantor geläufige Bezeichnung ist die für die Kantilation des Wochenabschnittes, der Haftara, der Megillah und Echa allgemein bekannte technische Bezeichnung „mit oder ohne Tropp leienen", während doch eigentlich „mit oder ohne Negniah leienen" gemeint ist. Weshalb wählten also unsere Altvordern die etwas fremdartige Bezeichnung „Tropp"? Zur erschöpfenden Beantwortung dieser Frage müssen wir auf den Inhalt eines vor Jahren in der „Oesterreichisch-Ungarischen Kantorenzeitung" vom Schreiber dieser Zeilen veröffentlichten Aufsatzes: „Neumen und Neginoth" Hinweisen, allwo mit möglichster Ausführlichkeit die engen Beziehungen deklariert wurden, die zwischen der musikalischen Wesenheit der heidnisch-christlichen Neumen und der jüdischen Neginoth obwalten. Wer mit diesem allerdings etwas abseits liegenden Wesen der Neumen-Schrift nur einigermaßen vertraut ist, bei dem kann das Verständnis hierfür vorausgesetzt werden, daß die Neumen eine musikalische Aufzeichnung für gewisse strenggefügte Tonphrasen — also nicht einzelner Töne, sondern einer Tongruppe — darstellten, die auf dem letzten Vokale eines Wortes gesungen wurden. Dieselbe musikalische Aufgabe erfüllten aber und erfüllen noch heute unsere altehrwürdigen Neginoth beim jüdischen Gottesdienste. Diese musikalischmeritorische Aehnlichkeit fällt um so mehr ins Auge, als sogar die äußere Form einzelner Neumen eine geradezu auffallende Aehnlichkeit mit vielen Neginoth aufweist. Der Punktus gleicht unserem Rewiah, die Biwirgia dem Bipunktum, dem Munach und Rewiah, der Tripunktus dem Segol, der Pes Podatus der Sarka, die Quillisma (das Tremolo) dem Schalscheles chsw. Da nun, wie oben erwähnt, der Neumen wie die Neginoth ein und derselben musikalischen Wesenheit der musikalischen Bezeichnung einer gewissen Tongrupve oder Ton- Phrase dienstbar waren, so liegt der Beweis offenbar zutage, daß die beiden Benennungen eigentlich in einen Begriff zusammenfließen, daß demnach Neumen und Neginoth entschieden als die Vorläufer unserer heutigen Notenschrift zu erachten feien. Die Feststellung, ob die Neumen oder die Neginoth in die zeitlich ältere Rangstufe einzureihen wären, wollen wir hier außer acht lassen, wenngleich wir mannigfache Anhaltspunkte aus der Geschichte des uralten Synagogengesanges anführen könnten, die das höhere Alter der Neginoth bekunden. So viel kann mit Bestimmtheit angenommen werden, daß zu Feiten des jerusalemischen Tempels die Neginoth in Anwendung kamen, und zwar, wie wir aus dem Werke Sckiltöhagibborim ersehen, sollen die einzelnen Neginoth nicht für einzelne Töne, sondern — gleich den griechischen Neumen — ebenfalls für bestimmte Tonphrasen angewendet worden sein. Allerdings behaupten mehrere spätere Forscher auf diesem Gebiete, daß unsere in der Synagoge beim Thoravorlesen als Kantilation dienenden Neginoth mit jener der jerusalemitischen Neginoth keine Sangesähnlickkeit, sondern im besten Falle nur eine äußere Formähnlichkeit besitzen, während die Massorethen dieselben ausschließlich für die Regelung der Deklamation als Jnterpunktionsmittel feststellten. Aus der Mannigfaltigkeit dieser widerstrebenden Ansichten resultiert jedoch mit Bestimmtheit die Tatsache, daß die Neginoth als Mittel für eine allgemeine festgefügte Lesart der betreffenden Worte und Sätze, demnach als Norm für die allgemeine Regelung der Kantilation schon während der jerusalemitischen