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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1917-10-05 · Heft 40 (5.10.1917) · p. Seite 476

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
81 (1917)
Issue
Heft 40 (5.10.1917)
Date
1917-10-05
Page
Seite 476 (sequence 8)
Language
German
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mit Stolz den Titel „Tolerierter", der sogar als Eigenschaftsbezeichnung auf den Grabsteinen erscheint. Dieser Rechtsznstand war durch das Toleranzpatent Josefs fl. geschaffen worden, des „Schätzers der Menschen", der jedoch, was die Juden betrifft, von den Vorurteilen der Zeit nicht frei war, und er blieb bis zum Völkerfrühling von 1848 im wesentlichen unverändert." Unter solchen Umständen weißte man mit den verschiedensten Mitteln versuchen, sich einen längeren Aufenthalt in Wien zu sichern. Eines derselben war, in irgendeiner Stellung in die Familie eines Tolerierten ausgenommen zu werden. So erklärt es sich, daß der vermögende Martin Unger, damals ein Mann in reiferen Jahren, als „Kommis" beim Handelsmann David Semler eintrat, um unter diesem Deckwvrte feine Geschäfte zu betreiben. Bald sollte sich ihm die Möglichkeit bieten, als Gesellschafter eines Niederländers, Josef v. Saurimvnt, der nach Wien gekommen war, um hier verschiedene Erfindungen unter dem Schlitze kaiserlicher Privilegien zu verwerten, in Ermangelung eigener Mittel sich jedoch dem angestrebten Ziele nicht nähern konnte, die „selbständige" Toleranz zu erwirken. Am 27. April, 1821 langte folgende kaiserliche Entschließung herab: „Ich bewillige dem Israeliten Martin Unger die Toleranz auf drei Jahre, wenn er sich mit Saurimont zur Errichtung und Herstellung der Fabrik ans Erzeugung wasserdichten Leders, Tasfets und Leinwand in Gesellschaft begibt, diese Fabrik durch diese drei Jahre mit hinlänglichen Geldmitteln unterstützt und selbe durch diesen Zeitraum ununterbrochen in ihrer Erzeugung fortführt, wohingegen sogleich, als eine dieser Bedingnisfe nicht erfüllet wird, die auf diese Zeit zugestandcne Toleranz aufzuhören hat und selbe als nie erteilt anznsehen ist, weshalb sich die Landesstelle der genauen Erfüllung dieser Bedingungen von Zeit zu Zeit, über das Beginnen und den wirklichen Betrieb der in der Frage stehenden, vom Israeliten Unger zu unterstützenden Unternehmung aber schon nach einem halben Jahr' die vollkommene Ueberzeugung zu verschaffen und danach vvrzugehen hat." Die Verbindung hielt indes nicht, was sie versprochen, und da die Fabrik nicht zwei Familien nähren konnte, sah sich Unger genötigt, nach anderthalb Jahren aus der Gesellschaft ru treten. Er erbot sich wohl bei der Lösung des Verhältnisses, dem Kompagnon, der damit vollkommen zufrieden war, sein Anlagekapital von 25 000 Gulden gegen vier Prozent Interessen und gegen vierjährige Ratenzahlungen zum alleinigen Betrieb zu überlassen, bat aber zugleich um die Uebertragung der ihm verliehenen Toleranz auf den ungarischen Produktenhandel. Die Polizeioberdirektion unterstützte fein Gesuch, zumal er durch das Saurimont gemachte Anerbieten mehr leiste, als wozu er durch die bisher bedingte Toleranzvcrleihung verpflichtet sei. Auch der Referent der niederösterreichischen Regierung ivar für die Bewilligung, die Mehrheit der Regierung stimmte jedoch dagegen, nicht zuletzt darum, weil „die hohe Hofkanzlei in ihrer neuesten darüber an die Regierung gelangten Verordnung die Mißbilligung bestimmt ausgesprochen habe" Obwohl Unger in einer erneuerten Eingabe sich bereit erklärte, Saurimont das vorgestreckte Betriebskapital auf vier Jahre ganz ohne Interessen überlassen zu wollen, beantragte die Hofkanzlei die Abweisung, und in diesem Sinne fiel auch die kaiserliche Entscheidung aus. Die Verbindung mit Saurimont brachte Martin Unger empfindlichen Schaden: außer dem Einlagekapital von 25 000 Gulden hatte er weitere Gelder in das Unternehmen gesteckt, im ganzen 38 000 Gulden, und schon in den ersten beiden Jahren des Betriebes erlitt er durch uneinbringliche Vorschüsse einen Schaden von- 20 000 Gulden, Um nicht noch größeren Berlusten ausgesetzt zu sein, trennte er sich von ihm im Oktober 1828, wodurch die Fabrikation ins Stocken geriet und dann ganz aushörte. Durch die Flucht Saurimonts aus Wien verlor er aber später auch das ganze bei chm stehende Kapital und erlitt einen großen Verlust an seinem Vermögen, das durch das Heiratsgut seiner Frau vergrößert worden war. Aber noch schwerer als der materielle Schaden fiel der Umstand in die Wagschale, daß ihm infolge des Erlöschens der ihm erteilten Toleranz die Ausweisung aus Wien nicht nur drohte, sondern auch trotz der warmen Verwendung hoher und einflußreicher Persönlichkeiten, wie des Kämmerers und Geheimen Rates Ferdinand Graf P-rlffy und des zweiten Hofkanzlers Ritter v. Stahl, als Präsident der Donau-Dampfschifffahrtsgesellschaft, ausgesprochen und aufrechterhalton wurde. Da erschien wie eine Retterin aus der Not seine Frau. Sie überreichte dem Kaiser im März 1831 ein Gesuch um Bewilligung zur Errichtung einer Erziehungsanstalt für die weibliche israelitische Jugend und im Zusammenhänge damit nur die Erneuerung der Toleranz für chren Gatten. Ueber die Ersprießlichkeit einer solchen Anstalt äußerte sich der allgewaltige oberste Polizeipräsident Graf Sedlnitzky: „Bisher werden hier die israelitischen Mädchen entweder in den Häusern ihrer Angehörigen durch Privatlehrer oder in den öffentlichen christlichen Schulen in den vorkommenden Lehrgegenständen und in Handarbeiten unterrichtet; für die israelitische weibliche Jugend ist bisher keine besonders öffentliche oder Privatanstalt der einen oder der anderen Art vorhanden. Bei den ärmeren Israeliten steht eben deshalb die weibliche Erziehung noch sehr zurück, und es läßt sich nicht in Abrede stellen, daß . . . der Bestand der von der Bittstellerin beabsichtigten und selbst in dem Wunsche der Vertreter der hiesigen Jsraelitengemeinde liegenden Unterrichts- und Erziehungsanstalt auf den Sinn der weiblichen israelitischen Jilgend für Weiblichkeit, Religiosität, nützliche Beschäftigung sowie für eine häusliche.und geregelte Lebensweise vorteilhaft wirken und so zur ersprießlichen Ausbildung des weiblichen Teiles der Israeliten beitragen würde." Gleichwohl mußte die Bittstellerin vierthalb Jahre auf den Bescheid warten, der zu ihrer Genugtuung günstig aussiel. Sie hatte durch ihre Bemühungen für ihre Familie nicht nur das Aufenthaltsrecht in Wien durchgesetzt, sondern ihr auch die Eristenzmöglichkeit verschafft, denn ihr Mann stand infolge seiner schweren Verluste, zu denen noch schwerere an der Börse hinzukamen, vor dem völligen Ruin. Was seine Frau ihm in diesen bangen, kritischen Zeiten bedeutete, erhellt aus folgender Stelle in feinem Testament: „Was ein edles, gottesfürchtiges, seelenstarkes Weib für eine Gabe Gottes ist, das lernte ich bei der damaligen Epoche nur zu sehr kennen und schätzen; mein Weib Flora, weit entfernt, mich zu verlassen oder mit Vorwürfen zu überhäufen, tröstete mich vielmehr mit ganzer Kraft der Religion, richtete mich mit ihrer Redlichkeit aus,, trug den ungeheuren Verlust mit Fassung und Ergebenheit und bestimmte mich sogar, als ich damals schwankte, indem ich einen Teil meines Vermögens durch Aufopferung meines redlichen Namens retten konnte, meinen guten Ruf und Namen um jeden Preis zu erhalten, und versicherte mir, sie wolle sich in jedes Verhältnis gern und willig fügen und lieber in größter Dürftigkeit leben, wenn nur mein Name nicht gebrandmarkt und sie jedem Menschen frei die Stirne bieten kann." Als letzter Zeuge figuriert in dem Testament L. Czaslawski, k, k. Hauptmünzamts-Wardeinsadjunkt, der der verarmten Familie in ihrer Not Stütze und Stab gewesen. Er leitete noch bei Lebzeiten des Vaters die Erziehung der Kinder, nainentlich die des besonders begabten Joseph, für den er auch die Kosten bestritt, wie er denn wohl auch die Führung des Haushalts ermöglichte. Ihm reichte die Witwe nach chrer Taufe 1852 die Hand zur zweiten Ehe. Joseph hing an seinem Stiefvater mit großer Liebe und Verehrung, wie schon daraus

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