Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 81 (1917)
- Issue
- Heft 38 (21.9.1917)
- Date
- 1917-09-21
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
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81. Jahrgang Nr. 38 Berlin, 21. September 1917 Der GemeLndevote. Bellase zur „Allgemeinen Leitung deß Judentums. Sorrrlpondknzrn und -lachrichtm. SkUtschlkMd. $ & Berlin, 19. September. Am Sonntag, den 9. d. M., nachmittag, fand, wie in der vorigen Nummer bereits kurz mitgeteilt, unter reger Beteiligung von Mitgliedern der drei Gründerkörperschaften die Begründung der Jüdischen Z e n t r a l w o h l f a h r t s st e l l e für Deutschland statt. Die Berliner Jüdische Gemeinde war durch ihren Vorsitzenden Kommerzienrat Eisner und die Vorsteher Badt und Sanitätsrat Dr. F e i l ch -e n f e l d vertreten, das Repräsentantenkollegium durch seinen Vorsitzenden Direktor Dr. Minden und mehrere Mitglieder; die Armen-, Waisen- und Fürsorgekommissionen waren fast vollzählig erschienen. Durch Delegierte waren vertreten: der D. I. G. B., die Großloge U. O. V. B., der Rabbinerverband, der Jüdische Frauenbund sowie verschiedene andere Berliner Vereine. Ter stellvertretende Vorsitzende des Verbandes für indische Wohlfahrtspflege, Herr Eugen Casparh, eröffnete die Verhandlungen mit herzlichen Begrüßungsworten. Namens des Vorstandes der Jüdischen Gemeinde begrüßte Kommerzienrat Eisner die Versammlung. „Unter allen Lehren des Judentums hat die Verpflichtung, Wohltätigkeit zu üben, zu allen Zeiten den vornehmsten Platz eingenommen. Auch heute noch wird kein anderes Gebot von den Anhängern aller Richtungen im Judentum im allgemeinen so treu befolgt als. dieses, weil es dem jüdischen Herzen entspricht. In der kritischen Gegenwart hat das alte Wort vom jüdischen Herzen etwas von seinem Klanae verloren, weil erkannt wurde, daß zu den Werken des Herzns sich die verstandesmäßige Beurteilung der Wohltätigkeit gesellen muß, um dem Bedürftigen eine dauernde Hilfe zu gewähren. Schon vor 40 Jahren hat die Berliner Gemeinde in Erkennung dieser Tatsache eine Zentrale für ihre Wohltätigkeitseinrichtungen geschaffen, die den angeschlossenen Institutionen den Austausch allgemeiner Erfahrungen und Erkundigungen über ihre Schützlinge ermöglichte. Diesem ersten Schritt folgten vor einem Viertelsahrhundert ‘ bk Anträge des Vorstandsmitgliedes Justizrat Breslauer, der in einer Denkschrift sehr wertvolle Vorschläge für eine Ausgestaltung des Berliner jüdischen Wohlfahrtswesens machte, aus denen dann die Berliner Zentralstelle in ihrer jetzigen Gestalt hervorging, die heute 100 angeschlossene Vereine umfaßt. Andere Städte sind diesem Beispiel gefolgt. Heute gilt es, die verstreuten Lokaloraanisationen zu einer Zentralwohlfahrtsftelle zusammenzuschließen. Die Berliner Jüdische Gemeinde wird dieses Werk, dem sie das größte Interesse entgegenbringt, stets gern fördern." — Der Verband der jüdischen Jugendvereine begrüßte durch seine ehrenamtliche Geschäftsführerin. Fräulein Dr. Berliner, die Tagung. Die Mitglieder des Verbandes, die den großen jüdischen Körperschaften einen arbeitsfreudigen Nachwuchs heranziehen, sind bereit, an dieser Aufgabe mitzuarbeiten." — Den ersten der angekündigten Vorträge hielt San'i-tätsratDr. Goldschntitdtrüber die Vorarbeiten derZent r al wohl sah r t sstell e. „Die Zenitvalwohiffahrtsstelle soll d'ie planvolle und zweckmäßige Verwendung der in Deutschland vorhandenen Mittel für jüdische Wohlfahrtszwecke anstreben. Zahlreiche Organisationen und Einzelpersönlichkeiten haben die bisherige Zersplitterung seit langem als Mißstand empfunden und bekämpft. Drei Körperschaften, der D. I. G. B., die Großloge U. O. B. B und der Jüdische Frauenbund, haben sich jetzt zur Schaffung einer Zentralstelle für die jüdische Wohltätigkeit vereinigt. Der Ausbau ist folgendermaßen gedacht: Die in einer Gemeinde bestehenden Wohlfahrtseinrichtungen werden zu Verbänden und diese wieder zu Landes- und Provinzialverbänden zusammengeschlossen, über denen als höchste Instanz die Zentralwohlfahrtsstelle steht. Die Kostenfrage soll in der Weise geregelt werden, daß die Gründungskörperschaften einen nach Vereinbarung festZusetzenden jährlichen Beitrag zahlen; für die Zwecke der Verwaltung wird nach Bedarf von den einzelnen Körperschafteneine Steuer erhoben werden. Ein Direktorium von neun Personen bildet die Spitze. Den einzelnen Vereinen bleibt die volle Freiheit, da die Zentrale nur Beratungs- und Materialsammelstelle, sowie die Gesaintvertretungsstieille sein s oll." — Die Aufgaben der Zentralwohlfahrtsstelle behandelt sodann Sanitätsrat Dr. F e i l ch c n f e l d in einem, interessanten historischen Ueberblick über das Gebiet der jüdischen Wohlfahrtspflege. „Kein antiker Staat hat Gleichwertiges oder auch Aehnliches geschaffen. Erst in der Gemeinschaft der Urckristen wurde außerhalb Israels eine Wohlfahrtspflege nach ähnlichen Grundsätzen geübt. Im Mittelalter entfernte sich das Christentum jedoch wieder van diesem Ideal, und Luthers Forderungen nach einer Reform der Wohltätigkeit wurden erst in der Mitte des vorigen Jahrhunderts durch die Arbeit der inncmi Mission teilweise verwirklicht. Zwischen der christlichen und der iüdisch"n Wohltätigkeit blieben bis in die Geaenwart wichtige prinzipielle Unterschiede bestehen. Die christliche Wohlfahrtspflege ist streng kirchlich organisiert, an ihrer Svitze stellt der Geistliche, ihre Leistungen sind ans die eigene Gemeinschaft beschränkt. Erst das gesteigerte Svzialempfinden der letzten Jahre bat die Arbeit der beiden christlichen Kirchen über diese Enge ausgehoben. Im Gegensatz hierzu steht die indische Armenpflege auf einem rein menschlichen Standpunkt. Sie ist nicht an den eigenen Kreis gebunden: der Rabbiner ist nickt der Träger, sondern nur ein berufener Mitarbeiter der jüdischen Wohltätigkeit. Die oft diskutierte Fraae. ob eine besondere jüdische Fürsorgearbeit erforderlich sei, ist aus verschiedenen Gründen zu besahen. Die jüdischen Ritualgesetze machen die Einrichtung besonderer rituell geführter Anstalten für Kranke Alte und Kinder erforderlich. Auch darüber hinaus iß durch das Bestehen bestimmter Gruppen inte resseu ein Bedürfnis für besondere jüdische Einrichtungen vorhanden, z. B. muß für die in Deutschland wohnenden ausländischen Glaubensgenossen gesorgt werden, die von der öffentlichen Pflege ausgeschlossen sind. Ein weiterer Grund ist die leider noch immer bestehende häufige B e n a ch t e i l i a u n cj jüdisch e r B e \v erber i n d er öffentli ch e n u n d v r i - vaten Armenpflege und andere mehr. Die jüdische Wohlfahrtspflege, die erhebliche Mittel für ihre Zwecke anfbringt, kann sehr beachtenswerte Leistungen anfweisen. Noch mehr könnte geleistet werden, wenn der bedauerlichen Zersplitterung ans diesem Gebiet eine planmäßige Zusanunenfassnna aller Mittel und Mitarbeiter entgegengestellt werden könnte. Die jüdische Wohlfahrtszentrale, die mit Einzelaufgaben nickt beschäftigt ist, könnte von, ihrer hohen Warte ans das ganze Gebiet überblicken. Lücken feststellen und ihre Ausfüllung anregen. Alle ihr angeschlossenen Organisationen sollen ihre Selbständigkeit bewahren, denn die Zentralstelle ist nicht zum Organisieren, sondern zum Verbinden da. Die jetzige Zersplitterung ist unheilvoll für unsere Armen und schädigend für unser Ansehen. ''Auch nach außen würden wir durch eine kraftvolle Zentralorganisation eine Vertretung unserer berechtigten Forderungen gewinnen. die nur heut sehr entbehren. In die geplante S t a a t s a n f s i ch t s st e l l e f ü r das g e s a m t e W o h l f a h r t s w e s e n in Deutschland müssen auch die Inden ihre berufenen Vertreter entsenden können. Das ist keine dekorative Forderung, sondern ein brennendes Bedürfnis. Au eh die Mitarbeiter werden der Zientrallvohlsahrtsstelle viel verdanken: sie wird uns erziehen zur Selbstzucht und Selbstentäußerung." - Für die drei G r ü ndungskörp e r s ch a s t e n sprach zuerst Herr Geheimrat Timendorfe r. „Der Orde n U. O. B. B. ist bereit, an der neuen Aufgabe der deutschen Judenheit mitzuarbeiten. Das Generalkomitee des Ordens hat in seiner gestrigen Tagung folgende Resolution angenommen: „Das zu seiner 130. Sitzung versammelte Generalkomitee stimmt freudig der Gründung der Wohlfahrtsvereinigung der deutschen Juden zu. Es begrüßt in ihr die Weiterentwicklung und Ausgestaltung der Grundsätze, welche der Orden von jeher in den Logen durch Tausende seiner Brüder zur Geltung gebracht hat, sowie ein bedeutsames Mittel zur Stärkung und Einigkeit des deutschen Judentums. Das Generalkomitee macht es allen Logen zur Pflicht, dem Werke des Zusammenschlusses jede mögliche Förderung angedeihen zu lassen und erwartet, daß ihre Betätigung den Ueberlieferungen des Ordens wie der Stellung der Großloge als Gründungskörperschaft in gleichem Maße gerecht werde." Der Orden sei gern bereit, den anderen Organisationen die Hand zur gemeinsamen Arbeit zu reichen." Professor Dr. K ali scher gab für den D. I. G. B. folgende Erklärung ab: „Der Ausschuß des D. I. G. B. stimmt der Begründung einer