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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1917-09-14 · Heft 37 (14.9.1917) · p. Seite 442

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
81 (1917)
Issue
Heft 37 (14.9.1917)
Date
1917-09-14
Page
Seite 442 (sequence 10)
Language
German
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Es sei mir gestattet, zur Erläuterung meiner Auffassung - von einem persönlichen Erlebnis auszugehen. I Ein Anwalt, der in seiner beruflichen Ehre von einem früheren Gegner in einer Zivilsache aufs schwerste getränkt worden war, hatte Privatklage wegen Beleidigung erhoben. Der Verteidiger führte am Schlüsse seines Plaidoyers des näheren aus, daß der Anwalt, der ja selbst immer den Schutz der Wahrnehmung berechtigter Interessen für sich in Anspruch nehme, es grundsätzlich verschmähen müsse, seinerseits wegen einer beruflichen Kränkung die Hilfe des Gerichts anzurufen.; Ich hatte die Enrpfindung, daß in einem solchen Falle die Grenze der Konzessionen überschritten ist, die der Anwalt dem Interesse seines Klienten machen soll. Der Anwalt soll nicht die Rechte seines eigenen Standes in Zweifel ziehen, lediglich um seinen Mandanten im Einzelsalle zu nützen. Und ebensowenig darf der Anwalt, der etwa einen ausländischen Klienten vertritt, im Einzelfalle die Interessen seines eigenen Staates schädigen, lediglich um die Interessen des Ausländers desto wirksamer wahrzunehmen. Ein mir bekannter Anwalt hatte eine ausländische Firma gegenüber einem sehr angesehenen deutschen Karlsmann zu vertreten. Der Deutsche hatte einen schon geschlossenen Vertrag annulliert und dies unter anderem damit begründet, daß der Gegner ein Schmuggler sei. Der Gegner antwortete in seiner Information, indem er die schwersten Vorwürfe gegen den deutschen Kaufmann erhob. - Wti Recht hat es meines Erachtens der deutsche Anwalt abgelehnt, sich an diesem Angriff gegen einen angesehenen deutschen Kaufmann irgendwie zrr beteiligen. Aehnlich sind mir Prozesse gegen englische Versicherungsgesellschaften bekanntgeworden, in denen die Vertretung der deutschen Partei ganz besonders nachdrücklich auch auf die Verletzung des Völkerrechts seitens Englands zur Unterstützung ihrer Argumentation hingewiesen hat. Die Anwälte der englischen Partei — so entschieden und sogar so erfolgreich sie die Interessen ihres Mandanten wahrnahmen — hielten es für unter ihrer Würde, das Verhalten des feindlichen Staates auch nur mit einem Worte zu beschönigen. So wird man es meines Erachtens auch von dem jüdischen Aruvalt erwarten dürfen, daß er eine Verteidigung dann ablehnt, wofern ihm diese etwa die Pflicht auserlegen sollte, irgendeine Ausführung zu machen, welche die Rechte oder die Ehre der Gemeinschaft in Frage stellt, zu der er nach Abstammung und Bekenntnis gehört. 4toch ein anderer Gesichtspunkt spielt hierbei eine Rolle. Vergessen wir das eine nicht: das Solidaritätsgefühl muß im-! rner dann besonders lebhaft sein, wenn es sich run eine Person! solcher Kreise handelt, die dieser Solidarität unbedingt bedürfen, eben weil sie den gegnerischen Angriffen ganz besonders ausgesetzt sind. In der „Juristischen Wochenschrift" vom - G. April UN.) findet sich eine von Geheimrat Professor Dr.; Heylnann (Berlin) herrührende Anmerkung zu einer Entscheidung des Reichsgerichts, in welcher Heymann den Standpunkt vertritt, daß bei der juristischen Auslegung von Verträgen die Gerichte auch allgemein staatlich militärische Interessen berücksichtigen können. Diese Bemerkung wäre zu Friedenszeiten wohl auf lebhaften Widerspruch gestoßen. Heute, wo der Staat bedroht ist, entspricht eine derartige Auffassung dem stark gesteigerten allgemeinen nationalen Solidaritätsgesühl. Und ebenso wird gerade der Angehörige des Jndentruns, der Neider und Hasser genug hat, aufs sorgsamste bedacht sein, dem Gegner nicht selbst Waffen in die Hand zu drücken. Er mag vielleicht für eine, vom jüdischen Standpunkte aus un- , passende, aber nicht böswillige Aeußerung Worte der Entschuldigung finden, aber mit grundsätzlicher Judenseindschaft darf es für ihn auch vor dem Tribunale kein Paktieren geben. Das verstößt gegen seine Würde, rrnd er schadet damit sich in seiner Stellung als Jude sowohl wie als Anwalt. Denn um mit dem Worte eines der angesehensten deutschen Verteidiger zrr schließen — mit Recht sagt Justizrat Dr. Mamroth in der „Juristischen Wochenschrift" (1916, S. 565), „daß die wirksamste Verteidigung stets diejenige ist, die dem Richter als Allsdruck der Ueberzeugung eines ehrlichen Mannes erscheint." Tante Trude. Roman einer Vierzigjährigen. Vo» A ii li n Goldschmidt. <9!nd)brudf verboten.) sage ich warm. „Du »rächst dich unglücklich, wenn du sie nimmst, dich und all dieDeinen." OÄ Hvrlsetzuug,! laß sie laufen „So schlimm findest du das Verbrechen, daß sie ihre Mutter, selbst gegen mein Gebot, mal aufnimmt?" sagt er unsicher. „Nein, das nicht. Aber daß sie es heimlich tut, daß.sie dich angelogen hat. Benno, die Sache ist so unsauber. Bleib' davon. Wo kein Vertrauen ist, und das kann ja nun nicht mehr sein, ist kein Glück, da ist „Tu bist ja wunderbar beredt", sagt er mit spöttischer Bitterkeit. „Jeder nimmt sich daS heraus, was er brauchen kann. Das könnte euch so passen, was? Ich hätte dir eigentlich mehr Anständigkeit der Gesinnung zugetrarit „Benno!" „Ach was, sei nicht gleich beleidigt. Ich bin nicht in der Stimmung, Schmeicheleien zu sagen. Und ich finde eS unerhört von dir, den Fall gleich ausbeuten zu wollen für deine Zwecke." „Was willst du eigentlich von mir?" sage ich ruhig, wenn auch ziemlich scharf. „Warum läßt du mich in dein Zimmer, während du die anderen ansschließt, wenn du so bös von mir denkst." „Einen Rat will ich! Zum Donnerwetter!" sagt er in fast verzweifeltem Ton und stampft mit dem Fuß ans. „Ja, und wenn ich ihn dir geben „Das ist keiner. Ten höre ich gar nicht an", sagt er grob- „DaS ist kein Rat, sondern Verrat. Ich lasse sie nicht sitzen, kann sie gar nicht sitzen lassen." „Was heißt das: du kannst sie nicht sitzen lassen. Ist sie „Tie ist inein Leben und mein alles", sagt er gepreßt und leise, als schäme er sich der Aussprache. „Sonst ist gar nichts mit ihr. Aber ich könnte gar nicht mehr ohne sie leben." „Ja, dann freilich", sage ich erschüttert. „Aber was willst d» nun tun?" „Hinfahren!" schreit er grob, „ans der Stelle!" „Kannst du denn einfach so von: Dienst weg? Ich denke nicht an deine Privatpraxis. Die wäre ja schließlich deine Sache. Aber den Kassen- und Lazarettdienst - - ich. als Arzttvchter weiß doch —" „Das ist es ja. Das ist es ja eben", sagt er verzweifelt und wühlt sein Gesicht in seine beiden vorgeschlagenen Hände. Er ist auf den Stuhl niedergesunken und hält die Ellbogen mtf den Tisch gestützt. „Ja, einen besonders schweren Fall habe ich", stöhnt er, „Kieferverletzung." „Ich weiß", sage ich. „Doktor Westphal hat mir davon erzählt. Er hat mir deine Tüchtigkeit gerühmt."

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