Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 81 (1917)
- Issue
- Heft 34 (24.8.1917)
- Date
- 1917-08-24
- Page
- Seite 408 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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~ m „In, selbstverständlich. Bei dir glauben sie es doppelt gern. Weil dn solche Hoheit int Wesen hast, da denken sie, dn bist hochmütig und stolz, und freuen sich erst recht über den Ncinsall." „Und du glaubst auch daranl" „Nein, ich nicht!" „Wieso denn aber gerade du nicht, Cilli? Du traust doch jedem Menschen Heimlichkeiten zu — und wenn wir mal eine verheiratete Frau mit einem jungen Mann gehen sehen, haben die beiden bei dir schon ein Verhältnis zusammen." „Na nee, nicht!" sagt sie auflachend. „Ich freue mich schon auf die Ehescheidungen nach FriedenHschluß. Der Krieg dauert natürlich den Frauen viel zu lange." „Ach, hör' auf." Ich kann ihre niedrige, allzeit verdächtigende Gesinnung nicht haben. „Aber dich halte ich für tugendhaft", fährt sie fort. „Danke für das Vertrauen." „Ach nee du, Vertrauen ist das nun nicht. Vertrauen habe ich in dem Punkt zu keinem Menschen." Und als ich lache: „Zn keinem Menschen!" wiederholt sie mit dumpfer betonter Bestimmtheit. „Ich traue keinem über den Weg." „Und mir traust du?" iFortsetziing felgt.) Literarilchr Mitteilungen. =n 'Ji e u ö a 11 c r , vuifob. Bibe l w i s s e n s ch ci f t (i dj c J r r u ritt o n. (yiii Beitrag Zur Alritif der alttestamentlichen Bibel kr i ti t an der Hand eines gerichtlichen theologischen Gutachtens. Berlin J917, Berlntt Voui» ^miim. Ter so oft wegen Beleidigung der jüdischen Religion vorbestrafte Theodor Fritsch, Redakteur der genugsam bekannten antisemitischen Feilschrift „Ter Hammer", hatte sich noch kurz vor dem Kriege wegen eines Pamphlets, in dem er den Gott des Alten Testaments verlästerte, vor dem Landgericht in Leipzig zu verantworten. Die gegen Fritsch anssagenden Gutachten der beiden Rabbinerseminardirektoren in Berlin und Wien sind vom genannten Landgericht dem Leipziger christlichen Alttestamentler Prof. Kittel zwecks Obergutachtnng vorgelegt worden, der die beiden jüdischen Gutachten verwarf und eine Erklärung abgab, aus Grund deren der Prozeß gegen Fritsch nieder-! geschlagen wurde. Zwei Momente sind es, die in dem Urteile Kittels in den Vordergrund treten und die zugunsten des Angeklagten ausfallen mußten. Kittel erklärt erstens unumwunden, daß die Figur des altestamentlichen Gottes, wie sie wenigstens in den älteren erzählenden Partien der Bibel gezeichnet wird, in der Tat manche Züge aufweise, die dem moralischen Empfinden der Gegenwart nicht entsprechen. Als zweites Moment macht Kittel zugunsten des Angeklagten geltend, daß nämlich das gegenwärtige Judentum sich in seiner R'eligionsanschauung auch nicht immer mit den Lehren des Alten j Testaments identifiziere, weshalb also Fritsch mit seinen Beleidigungen j die jüdische Religionsgemeinschaft nicht direkt getroffen habe. Kittel, ein Führer der liberalen Theologen und noch dazu ein bekannter Gönner des Judentums, verivahrt sich natürlich dagegen, die Anschauung jenes verrufenen Antisemiten über das Alte Testament zu teilen. Gr meint aber, die Verfehlungen des Angeklagten lägen ausschließlich in dem höhnischen Tone, in der zügellosen llebertreibung, während der Kern seiner Behauptung eine Wahrheit enthielte. Diesen letzteren Punkt sucht Kittel im einzelnen darzutun, und zwar in einer besonderen Schrift, die den Titel: „Zudenfeindschast und Gotteslästerung" führt. Für den in der modernen alttestamentlichen Religionssorschung, wie i sie in den Kressen der protestantischen Theologen gepflegt wird,! Heimischen bietet die Kittelsche Darlegung nichts Neues, und Kittel; selbst wollte auch nichts anderes tun, als die in den neueren Schulen geläufigen Anschauungen wiedergeben. Damit allein ist schon gesagt, daß das Buch Neubauers, welches die Kittelschen Behauptungen prüft und dieselben Punkt für Punkt zu widerlegen sucht, keinesfalls als eine einfache Streitschrift gegen die Aeußerung eines einzigen Gelehrten angesehen werden darf, sondern als eine gründliche Polemik, als eine Revision der in den neueren kritischen Schulen herrschenden Aus- . faffung von der Entstehung und Entwicklung des altisraelitischen Gottesbegriffes. Allein die Aktualität dieser Kittelschen Affäre hat den Verfasser unseres Buches veranlaßt, die Thesen jenes berühmten Alttestamentlers sich zur Richtschnur zu nehmen. Kittels prinzipielles Schweigen aus all die vielen Angriffe, die jüdischerseits gegen ihn gerichtet werden, ist entweder ans burgsriedlichen Motiven zu erklären I oder durch die Annahme, daß er an einer gründlicheren. Verteidigung seiner Thesen arbeite. Unser Berfasser hat jedenfalls die ungeheure Tragweite des Kittelschen Obergutachtens, das für das Judentum geradezu katastrophal ivirken muß, sehr richtig eingeschützt, wenn er sein Buch an die Adresse jenes Obergutachters richtet. Durch den hochamtlichen Charakter des Kittelschen Urteils ist ja der Verlästerung der jüdischen Religion Tür und Tor geöffnet. Kittel hat dieses Moment keinesfalls übersehen; daher bemüht er sich, dem Judentum in sehr wohlwollender Weise plausibel zu machen, daß eine ablehnende Haltung des heutigen Judentums gegen manche Anschauung der Bibel und des Talmuds die Basis der jüdischen Religion ebensowenig erschüttern könne, wie die Zurückweisung so vieler Lehren und Behauptungen Luthers und Calvins von seiten liberaler Protestanten die evangelische Kirche zu schwächen imstande sei. Nach dem bisherigen Stande der jüdischen Dogmatik jedoch vermag das Judentum, auch das liberale, nicht auf diesen Kompromiß einzugehen. Daher gibt es sür die Judenheit, vorerst wenigstens, keinen anderen Ausweg als den der Apologetik, der bis jetzt jüdischerseits noch sehr wenig betreten worden ist. Die fast unübersehbare apologetische Literatur gegen die .hyperkritischen Methoden der evolutionistischen Schulen, die wir fast ausschließlich konservativen christlichen Gelehrten verdanken, kann für eine wissenschaftliche, systematische Darstellung der Religion des Judentums nur manche gewichtige Bausteine abgeben, reicht aber keinesfalls hin, um auch nur ein Fundament sür einen jüdischen Bau daraus zu schaffen. Man braucht daher mit den Ausführungen Neubauers nicht in allem einverstanden zu sein, um zu gestehen, daß sein inhaltsreiches Buch eine unschützbare Fülle kostbaren Baumaterials sür den Ausbau der jüdischen Religionslehre aus historisch-kritischer Grundlage bietet. Daher kann dieses vortreffliche Buch gar nicht warm genug empfohlen werden. Dies macht es dem Leser dieser Zeilen auch begreiflich, daß wir davon Abstand nehmen müssen, auf seinen Inhalt näher einzugehen. Mpn muß diese überaus wertvolle Arbeit selbst lesen, um das Verdienst des Verfassers richtig würdigen zu können. Die bewundernswerte feinsinnige Methode der Verarbeitung und Verwertung des wissenschaftlichen Materials zwingt auch dem hohe Anerkennung und Hochachtung ab. der sich nicht mit allen Konsequenzen Nenbaners übereinstimmend erklären kann. Sprrchsssl. Wollstein, 9. August 1917. Hochgeehrter Herr Geheimrat! In Nr. 88 der „Mitteilungen vom D. I. G. B." teilt Herr Professor Kalischer in seiner „Gedächtnisrede auf Martin Philippsohn" S. ix mit, daß der Vereinigte zu dem Küglerschen Erlaß vom 13. Mai 1909 Veranlassung gegeben hat, und daß dieser Erlaß der e r st e F a l l i n P r e u ß e n w a r, der die Bedeut u n g des jüdischen Religionsunterrichtes d n r ch Gewährung von Staatsmittel n a n e r t a n n t e. Gestatten Sie mir hierzu die Bemerkung, daß ich schon lange vor diesem Erlasse, seit ungefähr 20 Jahren, für den Religionsunterricht an der hiesigen Königlichen Lehranstalt aus Staatsmitteln entschädigt werde. Meines Wissens sind auch in einigen anderen Orten Posens und Westprenßens die Religionslehrer an höheren Lehranstalten ans Staatsmitteln honoriert worden. Hochachtungsvoll H. Becker, Lehrer. Lruckkehlerberichtigmig. Im Aussatze von H. Cohen in vorletzer Nummer muß es Zeile 01 von oben heißen: statt ersetzen, ein setzen. Und ferner I e ch e s k e l, statt Jechestiel.