Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 81 (1917)
- Issue
- Heft 34 (24.8.1917)
- Date
- 1917-08-24
- Page
- Seite 405 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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—— 405 es wünschenswerter, einer Entscheidung des Schicksals unserer Mitbürger, sie möge ausfallen, wie sie wolle, entgegenzusehen, als in einer Existenz zu verharren, die das Leben verbittert und jede Tätigkeit lähmen muß." Alle diese Vorstellungen' sind auch offenbar nicht ohne nachhaltigen Einfluß auf die Behörden gewesen, wie ein Blick auf die Entstehungsgeschichte des Befreiungsediktes vom 11. März 1812 zeigt. Nachdem der König in einer sehr ungnädigen Kabinettsorder vom 17. .Januar 1792 seine Minister unter Hinweis auf „den alten Ruhm der preußischen Promptitüde im Gang der Geschäfte" zur schleunigen Berichterstattung ermahnt hatte, reichte das Generaldirektorium am 24. Januar 1792 seine Reformvorschläge ein. In diesen findet sich unter Nr. 4 der Vorschlag, daß die Juden „unveränderliche, auf ihre Nachkommen fortgehende Geschlechts- oder Zunamen gleich den Christen .annehmen-, und in den Ausfertigungen nicht Juden, sondern nach ihrem Namen, Gewerbe oder Stand genennet werden." Dieser Resormversuch scheiterte, aber das Wörtchen „Jude" spielte auch bei den Verhandlungen, welche später endlich, dank dem. Hardenbergschen Eingreifen, zu dem Freiheitsgesetze, dem Emanzipationsedikt vom 11. März 1812, führten, eine nicht unwesentliche Rolle. In dem Gutachten des Geheimen Staatsrats Sack vom 2. April 1811 äußerte sich dieser unter Nr. 8: „Da die Absicht dahin geht, das ganze Judentum hierdurch umzuwandeln und die Juden durch Erregung ihres Ehrgefühls den anderen Staatsbürgern gleich und ihnen selbst achtbar zu machen; so möchte es wohl gut sehn, den sehr verächtlich gewordenen Namen: Jude ganz aufzuheben und nach dein Vorgänge anderer Staaten ihnen den Namen Israeliten oder Mosaische Glaubensgenossen zu geben; welches inr Falle es gut gehalten wird, am besten am Schlüsse in einem besonderen 8 dem Edict beigefügt werden könnte." Dem widersprach das Gutachten des Geheimen Staatsrats v. Schuckmann vom 20. April 1811 mit folgender Ausführung: „Zuvörderst bemerke ich, daß zwar gegen die Benennung „Juden" monirt worden: allein der Name Jude drückt meines Erachtens an sich keine Verachtung aus (vid. Lessings Nathan). Das Gesetz muß seinen Gegenstand ohne Ziererei nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, so daß das Volk ihnerkenne, nennen. Der Ausdruck Bekenner der Mosaischen Religion würde andeuten, als sollte Beharren bei dem Mosaischen Ritual und bürgerlichen Gesetz zllr Bedingung gemacht werden. Das ist aber die Absicht nicht." In Uebereinstimmung mit Sack hatte der Oberlandesgerichts- Präsident v. Bülow, der den von dem Geheimen Obertribunatsrat Pfeifer gefertigten Gesetzesentwurf mehrere Male umarbeiten mußte, den Standpunkt vertreten, daß man in öffentlichen Verhandlungen und Ausfertigungen statt „Jude" „Mosaist" sagen müßte. Im allgemeinen fei der Name „Jude", der ursprünglich die Nation oder die Religion bezeichnen sollte, zu „einem verderblich wirkenden Charakternamen gestempelt und in die Sprache oft wider alle Regel, unfcer alle logische Richtigkeit, ausgenommen". Demgemäß schreibt denn auch der von Bülow umgearbeitete zweite Entwurf in § 39 folgendes vor: „In össentlichen Verhandlungen- und Ausfertigungen ist künftig nicht mehr die Benennung: Jude oder Juden, sondern der Name und die Standesbezeichnung der in Frage sehenden Personen, oder, insofern dieses nach der Beschaffenheit des Verhältnisses unvermeidüch sehn sollte, die Benennung: Mosaist oder Mosaisten nach der Anleitung der Benennungen anderer Glaubensbekenner zu gebrauchen." Der Staatskanzler Hardenberg war damit einverstanden. Er hatte schon früher einmal in einer Verfügung an die Regierung angeregt, daß Ausdrücke unterbleiben müßten, die „dem Sinne und der Stimnrung aller Menschen jetzt widerwärtig" seien, so z. B. der Ausdruck „Judenknecht". (Damit bezeichnete man damals die Handlungsgehilfen der Juden.) Allein der König wollte von der vorgeschlagenen Gesetzesbestimmung nichts wissen. In der entscheidenden Konferenz vom 6. Mürz 1812, in der ihm der Entwurf vorgetragen wurde, verlangte er die Streichung des § 39. Demgemäß enthält statt dessen das Lmanzipationsedikt vom 11. März 1812 als Zusatz zu 8 3, der den Juden die Pflicht auserlegte, binnen sechs Monaten vor der Obrigkeit zu erklären, welche Falnrtiettnätrwn sie führen wollten, folgende Vorschrift: „Mit diesem Namen ist er sowohl in öffentlichen Verhandlungen und Ausfertigungen, als im gemeinen Leven, gleich einem jeden anderen Staatsbürger, zu benennen." So hatte denn die Bezeichnung „Jude" ihre gesetzliche Berechtigung in Preußen gerettet. Für die Besserung ihrer moralischen. Wertschätzung in den Augen der Christen war damit freilich nichts erreicht. Im Gegenteil, hier hat sich das allein als richtig erwiesen, was der judeng-egnerische Justizminister Kircheisen gelegentlich erklärt hatte, nämlich, daß „sich ein so eingewurzelter Sprachgebrauch nicht wegverordnen läßt", und daß die Juden selbst auf demselben Wege, auf dem der Name gesunken ist, ihn wieder heben müßten. — Die Juden selbst! Daran fehlte es eben bis in die neueste Zeit, denn immer wieder haben sie selbst ihre Eigenschaft als Juden wie etwas Minderwertiges behandelt, indem sie „schamhaft" ihr Judentum möglichst zu verstecken suchten', und wo das nicht anging, z. B. vor Gericht, dauernd sich nur als „mosaischen- Glaubens" oder „Israelit" bezeichneten. Ist es auffallend, daß da die Christen erst recht keine Achtung vor dem „Juden" haben konnten? Wie ist nun aber diese Art von „Judenschen" dennoch schließt ich geschwunden? Denn daß es besser geworden ist. ist ja nicht zu bestreiten. Schiller erzählt in seiner Geschichte des Abfalls der Niederland-? einen Vorgang, der vorbildlich für die uns interessierende Frage sein könnte. Eine -große Anzahl unzufriedener Bürger und Adliger hatte sich zu einem Bunde vereinigt, für den sie zunächst Leinen rechten Namen wußten. Im April 1566 überreichten sie der Regentin eine Bittschrift, welche ihre Beschwerden enthielt. Als die Fürstin über die Menge und das drohende Auftreten der Beschlverdeführer zu erschrecken schien, flüsterte ihr ein Höfling in französischer Sprache zu, sie solle sich vor einem Haufen Bettler (gueux) nicht fürchten. Viele der Teilnehmer waren nämlich in schlechter Vermögenslage. Das Schimpfwort lvar gehört worden, übte aber eine merkwürdige Wirkung aus. Die Verschworenen griffen die Bezeichnung ans, versahen sich mit entsprechenden Symbolen und nannten sich fortan „Geusen". Sie machten so aus dem Schinlpftvorte eine Ehrenbenennung. denn dem Geusenbunde gehörte bald alles an, was Anspruch erhob, für Gewissens- und Bürgerfreiheit gegen die grausame Tyrannei der Inquisition und des spanischen Königstums zu kämpfen. So haben auch nur dein Worte ..Jude" seine schliunue Nebenbedeutung nur dadurch nehmen können, daß wir uns seit langem bei jeder Gelegenheit nicht bloß ohne Scheu, sondern mit Stolz zum Judentum bekennen und uns nur als „Juden" bezeichnen. Gabriel Riesser lvar es, der auch hier als 3Ücitfter für uns gehandelt hat. Er gab der von ihm begründeten Zeitschrift absichtlich den Titel „Der Jude" und Ließ sich dabei nicht durch diejenigen beirren, die — obwohl sonst Freullde seiner Lache daran Anstoß nahmen. Denn — so führt er in einer der ersten Nummern ans -- wenn ungerechter Haß an unserem Namen haftet, sollen lvir ihn dann verleugnen-, anstatt alle unsere Kraft da rau zu setzen, ihn zu Ehren zu bringen? Möchten alle unter uns stets diese Selbstachtung beweisen, dann wird die Zeit nicht fern sein, in der wir von allen solchen Ghetto erinnerungen sagen körmen: „Cs lvar einmal!" Tante Trude. l J Roman einer Vierzigjährigen. Von A u n a Goldschmidt. (25. Fortsetzung.) (Nachdruck verboten.) ins sehe ich klar, hier ist nichts zu machen. Was mir das Tollste an der Sache scheint, Benno hält sich auch, abgesehen von feinem Gefühlsglück, in jeder tatsächlichen