Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 81 (1917)
- Issue
- Heft 28 (13.7.1917)
- Date
- 1917-07-13
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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Musketier Kurt N ci t h o n , Lohn des Herrn -Adolf Nathan (Kaktolvitz); Musketier Heinrich Hartmann (Beuchen O.-S.); Dr. Richard Bäck, Kriegsfreiwilliger Vizefeldwebel und Offiziersaspirant Norbert Neufeld (Lissa i. P.); Landsturmmann Leo Nachum, Telephonist Heinrich S t r u ck. Kanonier Mendel I o s i a s, Gefreiter Siegfried D e s s a u e r , Unteroffizier Carl Alfred M a r k u s (.Hamburg); Julius Nebel (Harburg); Musketier Katz (Hannover): Tambour Otto Heydt, Unteroffizier Josef G u m p e r tz (Köln a. Nh.); Unteroffizier Edwin Frank, Unteroffizier Max Rosenthal, Harry Hirsch (Frankfurt a. M.); Gefreiter Felix Wolfs (Speyer): Einjühr. Gefreiter Willy Samuel (Homburg, Pfalz); Kanonier Rudolf Bauer, Unteroffizier Ernst Friedrich Salm c* n 1), Gefreiter A. Iesselsohn (Mannheim); Gefreiter Max Bloch (Stuttgart); Gefreiter Alfred Adler (Ulm): Sanitätsunteroffizier Hugo Moritz (Mainz); Gefreiter Eugen Frank (Zell a. d. Mosel): Kriegsfreiwilliger Gefreiter Erich Hirsch (Osnabrück); Telephonist Albert E i chb e r g (Düsseldorf); Wehrmann Julius Ro s e nt r e t e r (Duisburg): Landwehrmann- Max Levh (Mrotschen); Unteroffizier Jacob Wisch (Rogasen); Moritz Eohn, Inhaber Eafe Hindenburg (Gnesen). Das Eiserne Kreuz erster Klasse erhielten: Leutnant d. R. Leo Stein, Sohn des Direktors Max Stein (Berlin); Stabs- und Bataillonsarzt Dr. Romm (Johannisburg): Oberstabsarzt Dr. Fritz Danziger (Hamburg); Offizierstellvertreter Fritz S t r a u ß (Langenschwalbach); Ofsizierstellvertreter Dr. Erich B r y (Breslau). . Znm Reserveoffizier wurde befördert: Vizefeldwebel Paul Ehapp, Inhaber des Eisernen Kreuzes zweiter Klasse, Sohn des verstorbenen Herrn Jacob Ehapp (Breslau). — Hamburg, 6. Juli. Der V e r e i n s e l b ft ti ndigerj ü d is ch er H a n d w e r k e r u n d G e w e r b e t r e i b e n d e r hielt im Lvgeuheim, Hartungstraße,. unter Leitung des Herrn Heinem a n n seine Monatsversammlung ab. Der Vorsitzende teilte mit, daß das Verbandsorgan während des Krieges sein Erscheinen eingestellt hat. In der Besprechung über die Kriegsfürsorge für den jiddischen Handwerker- und Mittelstand wurde allgemein betont, daß unter Kriegsbeschädigten nicht nur die Verwundeten, sondern auch solche zu verstehen seien, die durch den Krieg besonders in wirtschaftlicher Beziehung gelitten haben. Dazu gehörten in erster Linie auch die Angehörigen des jüdischen Handwerkeritnb Mittelstandes. Es müßten Mittel und Wege gefunden werden, um dem arg bedrängten Handwerkerstand den Wiederaufbau seiner Existenz nach dem Kriege zu ermöglichen. Es könne jedoch nicht Sache eines einzelnen Vereins sein, hier helfend einzngreifen, sondern dies könne nur mit Hilfe des Verbandes geschehen. Der Vorstand wurde beauftragt, beim Zentralvorstand die Einberufung eines außerordentlichen Verbandstags zum Herbst dieses Jahres nach Hamburg zu beantragen. Als Beratungsgegenstände des Derbandstages wurden bestimmt: die Kriegsfürsorge für den jüdischen Handwerker- und Mittelstand, die Lehrlingsfrage, die Gründung von Lehrlingsheimen. i'. Derenbirrg (Harz), 6. Juli. Die goldene Hochzeit des früheren langjährigen Lehrers Samuel Lever und seiner Gattin A in alie geb. Friede m nun, bk am 22. Juni wie ein Gemcindeereignis feierlich begangen wurde, brachte dem allgemein beliebten und verehrten Jubelpaare die Glückwünsche weitester Kreise. Nicht nur unsere Gemeinde, sondern auch die nichtjüdischen Bürger Derenburgs nahmen lebhaften Anteil an der Feier. Namens der städtischen Körperschaften überreichten Bürgermeister Wegener und Bürgermeister Engel die Glückwünsche der Stadt und eine Ehrengabe. Rabbiner Tr. Anerbach aus Halberstadt beglückwünschte namens der israelitischen Gemeinde Halberstadt, Lehrer Steinhardt ans Magdeburg war mit Glückwünschen der Synagogengemeinde Magdeburg, dem Synagogengemeindeverband der Provinz Sachsen, der Lehrerkasse Achwa in Frankfurt a. M. und des Vereins israelitischer Lehrer Mitteldeutschlands erschienen. Die hiesigen evangelischen Geistlichen wünschten namens der evangelischen Kirchengemeinde Glück und gedachten des guten Einvernehmens, das allzeit unter den verschiedenen Bekenntnissen im Wirkungskreise unseres Jubilars geherrscht hat. Zahlreiche Ehrengaben und Festgeschenke wurden dem greisen Paar von seinen Freunden und Verehrern überreicht. — Meiningen, 6. Juli. Das hiesige Schöffengericht hatte seinerzeit die Bäckersehefrau Luise Einstein von Walldorf wegen Vergehens gegen die Sicherstellung der Volksernährung mit 600 Mark Strafe belegt unter Zugrundelegung folgenden Tatbestandes: Zur Herstellung der Mazzos für die jüdische Osterzeit hatte die Angeklagte vom Herzoglichen Landrat die Erlaubnis, eine gewisse Menge Weizenmehls zu backen und die Mazzos nur gegen Brotkarten abzugeben. Die Angeklagte soll aber viel mehr Mazzos.hergestellt haben, als ihr zugestanden war, und außerdem noch große Mengen Mehls zur privaten Herstellung von Mazzos ohne Brot- und Mehlkarten abgegeben haben. Es handelte sich um etwa 50 Zentner Weizenmehl, die der Verteilung an die Allgemeinheit entzogen sein sollen. Die Angeklagte hat gegen dieses Urteil Berufung erhoben. Zunächst wurde ein Irrtum, betreffend das Mazzosmehl, aufgeklärt. Dieses ist nicht etwa besonders zur Herstellung von Mazzos bestimmtes Mehl, sondern, ähnlich dem Semmelmehl, aus verunglückten Mazzos hergestelltes Mehl. Weiter verteidigte sie sich wie folgt: Die Herstellung von Mazzos wird nur einzelnen Personen übertragen, im Herzogtum Meiningen der Angeklagten. Wegen des außerordentlich großen Geschäftsbezirkes der Angeklagten mußte sie — wie der als Sachverständiger zugezogene Landrabbiner Dr. Frankel bestätigt — schon lange vor Ostern mit der Herstellung und dem Vertrieb der Mazzos beginnen. Die Zuweisung des erforderlichen Mehls ist von der Reichsernährungsstelle der Angeklagten überwiesen worden mit der Bestimmung, daß die Brotkarten für die betreffenden Mazzos durch die einzelnen jüdischen Gemeinden gesammelt und abgegeben werden. Der Herzogliche Landrat hat aber eine Verfügung der Angeklagten übermitteln lassen, daß s i e nur Mazzos und Mehl gegen Brotkarten verabfolgen dürfe. Als diese Verfügung bei der Angeklagten eintraf, war das ganze Mazzosgeschäft schon erledigt. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Ortweiler hält das vorinstanzliche Urteil schon aus dem Grunde für haltlos, weil die Verfügung des Herzoglichen Landrats ungültig sei; ungültig, weil sie das gerade Gegenteil von dem nnordne, was eine höhere Behörde angeordnet habe und somit gegen die Verfügung einer Vorgesetzten Behörde verstößt. Erster Staatsanwalt Bernhardt war nur deshalb an der Fortsetzung des Strafprozesses interessiert, weil auch Mehl in Frage gekommen sei, das die Angeklagte verbotenerweise ohne Brotmehlkarten verkauft habe. Da sich das aber als Irrtum heransgestellt habe, stimme er den Ausführungen des Verteidigers bei und beantrage wie dieser die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und die F r e i s p r e - ch u n g der Angeklagten. Der Verteidiger hatte außerdem noch die Uebernahme der Verteidigungskosten auf die Staatskasse beantragt. Der Berufungsgerichtshof hielt die Bestimmung des Landrats betreffs der Brotkarten für untunlich, weil die rituell lebenden Juden im Reiche verstreut leben und infolgedessen die Brotkarten nur durch die Vermittlung der betreffenden Kultusgemeinden an die entsprechenden Kommunalverbände haben abgeführt werden können. Die Angeklagte habe alles das getan, was sie zu tun verpflichtet gewesen sei. Das erstinstanzliche Urteil sei infolgedessen nicht aufrechtzu erhalten und deshalb aufzuheben und die Angeklagte kostenlos f r e i z u s P x c dj c n. Dagegen sei der Antrag auf Uebernahme der Verteidigungskosten auf die Staatskasse abzulehnen, weil schon in der ersten Instanz dieselben Gesichtspunkte zur Sprache gekommen seien und deshalb in zweiter Instanz ein Verteidiger an sich nicht erforderlich gewesen sei. .1. A. Nürnberg, 6. Juli. Das Eifer ne Kreuz erster Klasse erhielt: Leutnant der Reserve und Nechtspraktikant Fritz Josephthal, Sohn des Justizrats und Mitgliedes der Gemeindeverwaltung Emil Josephthal. Das Eiserne Kreuz zweiter Klasse erhielten: Infanterist Ludwig G u t m a n n , Sohn des Kaufmanns Willy Gutmann; Leutnant der Landwehr Fabrikbesitzer Paul S ch w a r z b a u e r : Sem G o l d s ch m i d t, Gefreiter bei der Landwehrseldartillerie, Sohn des Kaufmanns Jos. Goldschmidt; Moses Mainzer, Fernsprecher in einem bayerischen Reserveinfanterieregiment, Sohn des Kaufmanns Salomon Mainzer; Ludwig Wilm e r s d ö r f e r , Vizewachtmeister und Offiziersaspirant der Feldartillerie, Sohn des Kaufmanns Anton Wilmersdörser; Dr. Mar Held, stellvertretender Feldmagazininspektor. Die silberne M i l i t ä r v e r d i e n st m e d a i l l e erhielt: Vizefeldwebel Hermann Hei mann, Inhaber des Eisernen- Kreuzes und des Militärverdienstkreuzes 2. Klasse mit Schwertern, Sohn der Witwe Mina Heimann. Der M i l i t ä r s a n i t ä t s o r d e n wurde verliehen: dem Oberarzt der Reserve Dr. Ernst Levin (2 München) wegen ausgezeichneter Verdienste durch opferwillige, hochherzige Handlungen unter freiwilliger Preisgabe der Person in der Sommeschlacht, Sommer 1916, namentlich auch am 13. August 1916 durch Versorgung und Rettung eines um Hilfe rufenden Verwundeten im Artilleriefeuer.