Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 81 (1917)
- Issue
- Heft 26 (29.6.1917)
- Date
- 1917-06-29
- Page
- Seite 305 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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3Ö5 Landesgesetzgebung zu Religionsgemeinschaften -vereinigt sein: diese Bindung ist des Staates, nicht des Glaubens. Es gibt keinen Tvinpel: der eine, der -auf Zion -stand, zur Zeit, -als der Mosaismus noch die Form der Staatsreliqion und der Kirche durchlief, ist zerstört; kein Gesetz fordert seinen Aufbau. Die Bethäuser, die man Synagogen nennt, sind Schulen oder Andachtsstätten, in denen nach Belieben der Gemeinden Kulthandlungen vorgenommen werden können. Kein Gesetz fordert ihren Besuch. Die, welche die Kulthandlung vornehmen, sind nicht Priester, sondern Kultbeamte, dem Namen nach Lehrer der Gemeinde; sie werden angestellt und entlassen. Sie haben nicht die Befugnis, bindende Glaubensdeutungen, geschweige Glaubensvvrschriften zu geben; auch in ihrer Gemeinschaft bilden sie keine Instanz, die das vermöchte. Sie können nicht binden und nicht lösen, sie können die ewige Gnade nicht gewähren und hemmen; -weder sie noch die Gemeinde, noch irgendwer auf Erden hat die Befugnis der Glaubensaufsicht, der Kirchendisziplin oder der Ausstoßung. Die Kulthandlungen sind frei; niemand braucht sich ihnen anzuschließen; ihre Form zu bestimmen, ist Sache der Gemeinde; ihre Ablehnung verwirkt keine -Rechte. Die Zahl der Gebildeten, die ein religiöses Leben führen, ohne jemals an einer Kulthandlung teilzunehmen, ohne jemals ein Bethaus zu betreten, ist groß; sie haben von niemand Ermahnung oder Tadel entgegenzunehmen. Was ist nun das Einigende dieses tirchenlosen Glaubens? Nur dieses: das Bekenntnis zur göttlichen Einheit. Die Urform des Glaubensbekenntnisses hat vier Worte; in unserer deutschen Sprache lautet sie: Der Herr ist unser Gott, der Herr, der Eine. Lange galten die Bücher des Pentateuch als kanonische Bücher, mitsamt ihren rituellen, sozialen, juridischen und, sanitären Vorschriften, und es mag, zumal im Osten, noch zahlreiche Gemeinden geben, die im Banne des Kanons beharren, obwohl viele der Anordnungen, z. B. -alle, die von der Priesterkaste und der Bundeslade handeln, undurchführbar geworden sind. So, wie in den Tagen Esras -und Nehemias im Laufe eines Menschenalters der Pentateuch zusammengestellt, abgeschlossen und kanonisiert wurde, so kann und konnte er von jedem einzelnen im ganzen und in Teilen von seiner bindenden Kraft entkleidet werden; es gibt keine religiöse Instanz, die seine von den Menschen der Perserzeit erwirkte staatskirchliche Autorität wiederherstellen kann. Andere kanonische Schriften hat es nie gegeben. Die prophetischen, historischen und poetischen Bücher des Alten Testaments, die ungeheuren Literaturen der Scholastik, die Entscheidungen und Gesetzessammlungen der neueren Zeit haben im Lause der Jahrhunderte Erbauung und Beglückung, Hoffnung und Wehmut, Furcht und Verzweiflung gestiftet; sie haben zwischen Unfehlbarkeit und Verwerfung jede -denkbare Stufe -des Ansehens durchlaufen; doch eines sind sie immer geblieben, ob Erleuchtung oder Irrtum ihnen angehestet wurde: Menschenwerk. So wenig wie das Bekenntnis zu einem der vergangenen Philosophen heute von einem unserer Gebildeten verlangt werden kann, so wenig kann ber gläubige Jude an die Lehre oder Entscheidung einer noch so altberühmten religionskundigen Autorität gebunden werden. Weder der messianische Glaube noch die Welterschaffung, weder die sieben Himmel noch der göttliche Thronwagen, weder die Unverbrüchlichkeit des Sabbats noch die Scheidung von Rein und Unrein bilden unveräußerliche Teile seines religiösen Heil- und Weistums; er kann sie ablehnen und mag dabei der alten Formel geistiger Freiheit sich bedienen, die besagt: auch meine Seele ist vordem Sinai gestanden. Der mosaische Glaube ist nicht nur kirchenfrei, er ist auch dvgmenlos." Rathenair legt dann seine Anschauung dar über Kirche und Gemeinde, seine Ueberzeugung, daß die überwiegende Zahl der Gebildeten -evangelischen -Glaubens die anerkannten Gebote in eigcnnlächtig-er Weise deute, und gibt folgende Antwort, die er einein Nichtchri-sten erteilen würde aus die Frage, ob er sich einer der christlichen Konfessionen an-schließen solle: „Dein Glaube ist dem Schoß des Judentums entsprossen. Vielleicht ist er die -allein mögliche Fortbildung seines ethischen Monotheismus. Er hat in den Jahren seiner Entstehung, als kein anderes Gesamtvolk r-eif -war, ihn -aufzunehmen, Tausende von palästinensischen Landbewohnern hingerissen und ist als Element der Vol-ksreligion nur am Widerstand großstädtischer Klassen und freinder 'Staatsgewalt -gescheitert; auch in anderen Ländern und anderen Jahrhunderten sind Staatsgewalten lind großstädtische Klassen den praktischen Urlehren -des Evangeliums nicht immer günstig gewesen. -Willst du überhaupt deinem Glauben den Stempel eines herkömmlichen Bekenntnisses aufdrücken, was bei dir steht, so scheint der mosaische -Monotheismus kraft seiner Freiheit von Dogma und Kirche mir das einzige Bekenntnis zu sein, das deinen Glauben ohne inneren Widerspruch dulden darf und dulden muß." Der übrige Teil -der Schrift ist mehr allgemeiner Art. Erhandelt von den religiösen Kämpfen in Deutschland, von der Stellung des Zentrums, enthält unter anderem den Satz, dem ich nicht beipflichten kann: „Ich will den christlichen Staat, denn aus seinem Boden sind wir und mit uns die gesamte abendländische Welt der Gedanken und Gefühle erwachsen", und schließt mit folgenden Sätzen: „Hilfe und -Stütze schuldet der -Staat jeder Glaubensform, soweit die Zahl ihrer Bekenner hinlänglich und ihre Lehre nicht der Vernunft und Sitte zuwider ist. Politische Folgerungen -aus -der Zugehörigkeit zu einer anerkannten Religionsgemeinschaft zu ziehen, entspricht nicht der staatlichen Gerechtigkeit. Ich will die religiöse Erziehung. Doch weder die religiöse Schule noch die kirchliche Kontrolle der Schule. Der Staat mag durch seine weltlichen Organe die Lehre überwachen, damit sie nichts verkünde, -was der Sitte oder einem Glauben zu nahe tritt. Er mag auch die Ausübung und Annahme religiöser Unterweisung fordern und überwachen und ihr Ergebnis prüfen: ein Zwang zu Verbreitung einseitig bestimmter Glau-benssormen gebührt nicht der -Würde eines mündiger» und gebildeten Volkes. Wir leben und atmen der Freiheit entgegen. Nie wird das derrtsche Volk Zügellosigkeit und Anarchie -verlangen. Wenn es aber ein Reich der intelligi-blen Freiheit gibt und wenn ivir dieses das Reich der Seelen und das Reich Gottes nennen dürfen, so soll auch sein irdisches Abbild, das Reich des Glaubens, ein freies Reich sein." Wir könnerr mit vielem, was diese geistvolle und glänzend geschriebene Schrift enthält, einverstanden sein; gegen manches müssen wir Widerspruch erheben, namentlich gegen -den Satz vom christlichen Staat. Besonders erfreulich für uns bleiben die kraftvolle Absage gegen den zudringlichen Versuch -des nrodernen -Bekehrers und die schönen Worte über das Judentum -als Quelle und Ursprung des Urchristenturns. Was wir an der Schrift vermissen, -hängt mit dem ganzen Gedankengang, der philosophischen Ueberzeugung des verehrten Verfassers zusammen; es ist der nachdrückliche Hinweis aus das, was -den modernen Juden au seinem Glauben festhält und ihm ven Uebertritt zu einer anderen Religion nicht -gestattet: die Ueberzeugung -von der Wahrheit und Heiligkeit seiner Lehren, ihrer unantastbaren Sittlichkeit und Moral, der geschichtliche Sinn, Pietät -und Treue. I,. 0.