Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 81 (1917)
- Issue
- Heft 24 (15.6.1917)
- Date
- 1917-06-15
- Page
- Seite 283 (sequence 7)
- Language
- German
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Wditchr Mulikrr in der Schweriner chokdaprlle (1775 dis 1912). Von Landesrabbiner Dr. S i l b e r st e i n. (Schluß.) m 25. Juli 1785 heiratet der Witwer Neumann die älteste Tochter des Herrn Stadtrichters und Postmeisters Hassen in Goldberg, Demoiselle Eleonore; „das Paar wird in Noöllis Hause, in demselben Zimmer, wo voriges Jahr die Taufe geschah, copolieret". Kurz vor seinem Uebertritt hatte Noölli einen Streit mit der jüdischen Gemeinde zu Grabow i. M., der wohl den letzten Anstoß zur Taufe Noöllis gab. — Im Innern war der Abfall gewiß schon längst vollzogen, und die besondere Neigung Herzog Friedrichs zur Schaffung von Proselyten, wovon die Taufakten viel Material an die Hand geben, hat sicherlich viel dazu beigetragen. Auf eine Beschwerde Noöllis vom 10. August 1780 an den Herzog, daß die Judenschaft zu Grabow für Begräbnis eines Kindes des Pantalonisten vor der Beerdigung 10 Taler verlange, befiehlt der Herzog dem Magistrat zu Grabow, „gedachte Judenschaft anzufügen, daß sie das beregte verstorbene Kind ohne Aufenthalt das Begräbnis auf ihrem Kirchhof verstatten und nachher das ganze, was dafür rechtlich zu erlegen ist, gewärtigen sollen. Wie denn zugleich Magistratus mit zu berichten hat, was es mit der Ent- und Erstehung des Juden- Kirchhofes für eine Bewandnis habe". Am 11. August berichten Bürgermeister und Rät, „daß das Kind nach Eingang des Cab. Befehls sogleich beerdigt sei. Diesem abgeschiedenen Kinde sei um deswillen das Begräbnis versagt, weil Noölly sich verbindlich gemacht habe, quartaliter an die Inden-Schule Hieselbst 2 Thlr. zu geben, gleichwohl aber dieses Versprechen seit 5 Viertel Jahren und länger nicht erfüllt habe. Der hiesigen Judenschast sei ihr Verfahren kaum zu verargen. Denn wer mit der Gemeinde halten und von ihren commodis profitieren will, muß auch die Lasten tragen, und Herr N. ist desto mehr verbunden, dasjenige, wozu er sich freiwillig einverstanden, zu entrichten, weil er bisher von allen übrigen Ausgaben an die Juden-Schüle besreyet geblieben ist, auch hieselbst Beschneidungen und andere Handlungen unentgeltlich verrichten lassen. — Der Platz ist von der hiesigen Kämmerey gegen Erlegung einer jährlichen Abgabe überlassen, die Einrichtung des Kirchhofes aber auf erfolgten Consens aus hochpreislicher Landes-Regierung geschehen". Am 17. August berichtet die Judenschaft zu Grabow dem Herzog über die freiwillige Verpflichtung Noöllis dem Vorsteher Schutzjuden Peretz gegenüber. „Sie glaubten rechtlich die Dienste bis dahin versagen zu können, bis er zuvor seine Schuld getilgt habe. Sie bitten, Noelli den Abtrag des Rückstandes anzubefehlen. Ihr Verlangen gründe sich auf das eigene Versprechen. Es ist gewiß, daß zu der Zeit, als hier noch kein Judenkirchhos war, die Leichen nach Swerin gebracht wurden, und der ärmste Jude 10 Rtlr. erlegen mußte, wenn er ein Kind bestattet haben wollte. Ueberdem kostet die Haltung eines Schulmeisters, Erhaltung des Schulgebäudes und Kirchhofes so viel, daß der ärmste unter uns jährlich mit größeren Beitrag nach der Anzahl unserer Gemeinde machen muß, als N. sich verbindlich gemacht hat." Aber auch Noölli schweigt nicht. Er habe nur so lange Beitrag versprochen, als er dort würde schächten lassen. Seit fünfviertel Jahren wohnt hier (Ludwigslust) ein Schächter bei Israel, dem er das Geld gegeben. Dieser Schächter fei im Aufträge seiner Frau (Noölli selber war verreist) zur Beerdigung gefahren, habe 6 Rtlr. angeboten mit der Bedingung, alles gut einzurichten, es möge kosten, was es »volle: in der Folge würde sich das schon finden. In Grabow traf er eigensinnige Leute an. Sic wollten das Kind nicht einmal unter Dach nehmen, trotzdem der Schächter ans eigener Tasche noch einen Louisdor angeboten. „Zugleich überführt mich dies aufs Neue, wie unbarmherzig und grausam die Juden handeln gegen jemand, der zwar seiner Geburt nach ein Jude ist, der ihnen aber vielleicht ärgerlich ist,.weil er ihre verstockte und abergläubische Religionsgebräuche verabscheuet. Von der Gerechtigkeitsliebe Euer Herzog!. Durchlaucht überzeugt, suche ich Schutz und Beistand." Es ergeht der Befehl des Herzogs an den Magistrat zu Grabow am 11. September: „Der Magistrat hat der dortigen Judenschaft anzufügen, daß wir nach gewonnener Ueberzeugung und erwogenen Umständen bey der vorgewesenen Beerdigung des kleinen Kindes des hiesigen Panthalonist Noelli nicht sowohl ihre Unbilligkeit in Forderung der 10 Rtlr. für das Begräbnis, als vielmehr das unanständige Verfahren, daß sie in Abwesenheit des Vaters nicht allein das Kind vor Entrichtung der 10 Rtlr. nicht haben begraben, sondern auch solches nicht einmal im Hause nehmen wollen, ohngeachtet dessen Frau durch den Schulmeister alle Versprechung tun lassen, mißfälligst wahrgenommen, so hätte sie die Aufhebung des Konsenses zu dem Kirchhof wohl verdienet. Wann wir aber doch aus Gnaden sie damit noch übersehen wollen, so solle ihnen jedoch nicht nur dieses, ihr schlechtes Verfahren das ernstlichste hierdurch verwiesen, sondern auch ihre rechtliche und zwar proportionierliche Forderung des Begräbnißgeldes ganz verlustig sehn." Gleichzeitig wird der Magistrat zum Bericht aufgefordert, wieviel jährliche Pacht die Judenschaft für den Kirchhof erleget, und wie viele Familien dazu contribuiren. Letzterer berichtet am 11. September: „Die Judenschaft giebt jährlich an die Stadtcasse 1 Thlr. u. %. Dazu sollen sechs hier wohnende Familien beytragen; da aber die mehrsten unvermögend, so fällt das prskstanäum wohl nur einigen darunter zur Last. An sich ist die jährliche Recognition nicht groß, aber die erste Einrichtung des Kirchhofes, der hohe Consens darüber, und dann die Unterhaltung desselben mögen ansehnliche Kosten veranlaßt haben. Es ist der Gebrauch bei den Juden, daß nicht die Aeltren, sondern Fremde, und zwar von gewissen Stämmen die Einkleidung der Leichen besorgen. Diese Mühewaltung ist vey dem gestorbenen Noellischen Kinde auch von den hiesigen Juden unternommen und vermutlich ist von letztern darauf bey der an dem Musikum Noelly gemachten Forderung mitgerechnet. Ueberhaupt hören wir, daß Herr N. zu einer gewissen Abgabe sich jährlich verbunden hat gegen die Erlaubniß, daß er mit der hiesigen Judenschaft Gemeinde halten könne." Die Judenschaft beruhigt sich nicht bei der strengen Entscheidung des Fürsten und berichtet über den wahren Vorgang zur Abwendung der Ungnade: „Die Gewohnheit bei uns Juden, keinen Toten bey uns zu behausen, hat uns dahin gebracht, mit der Wittwe Schlüback einen Accord zu treffen, unsere Toten bis zur Beerdigung in ihrem Hause anzunehmen. An dem Tage, da Noellis Kind gebracht wurde, war Zerstörung Jerusalems zu feiern, daher konnten sie das Kind schon in diesem Betracht nicht einnehmen; es mußte im Schlubackschen Hause niedergesetzt werden. Keineswegs hätten sie die Annahme verweigert. Die Beerdigung sollte keineswegs ausgehalten werden. Mit 10 Rtlr. sei auch nicht die Beerdigung bezahlt, sondern das, wozu sich N. verpflichtet hat. Durch die Erinnerung bei der Beerdigung glaubten sie gewisser die Schuld zu erhalten. — Hätten wir uns irgend von einem so angesehenen Manne vorstellen können, daß er Versprechungen nicht halten würde, so hätten wir uns gar nicht