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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1917-06-01 · Heft 22 (1.6.1917) · p. Seite 254

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
81 (1917)
Issue
Heft 22 (1.6.1917)
Date
1917-06-01
Page
Seite 254 (sequence 2)
Language
German
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Ansehens beitragen würde. So sind wir es uns schon im Hinblick auf die Aussicht führende Schulbehörde und das Ansehen der jüdischen Religion nach außen hin schuldig, um die Aufstellung eines allgemein anerkannten Lehrplans uns Zu mühen. Noch gewichtiger sind die inneren Gründe, die sich für denselben geltend machen lassen, die Gründe, die sich aus methodischen und didaktischen Erwägungen ergeben. Nur ein guter Lehrplan bietet die verläßliche Gewähr für einen erfolgreichen Unterricht. Eine neue Richtung, die der Persönlichkeitspädagogik huldigt, erkennt den Wert allgemeiner Lehrpläne Zwar nicht an. Doch wird man diese Anschauung für die öffentliche Schule iminer bekämpfen müssen und ihr höchstens beim Einzelunterricht eine gewisse Berechtigung zugestehen können. Bei dem Unterricht für eine größere Anzahl von Schülern darf dagegen das Jndividualprinzip niemals den Vorrang gewinnen, wenn nicht eine verhängnisvolle Willkür einreißen soll. — Es ist Zweck des Lehrplans, im voraus den Weg abzustecken, den Lehrer und Schüler gemeinsam zu durchschreiten haben, um nach dem ins Auge gefaßten Ziele zu gelangen. Er inuß also den Unterrichtsstoff auswählen und auf die einzelnen Altersstufen so verteilen, wie es die Prinzipien der Didaktik erheischen. Ein guter Lehrplan liegt demnach in gleicher Weise im Interesse der Lehrer wie der Schüler. Bei diesen wird durch ihn die ÄrbeitSfreudigkeit erzeugt, die der Ueberblick über die zu erledigende Aufgabe wachruft, bei jenen erweckt er die innere Sicherheit, die in dem Bewußtsein fußt, sich zur Erreichung des gesteckten Zieles des besten Weges zu bedienen. Der Lehrplan bildet also den Unterbau eines gedeihlichen Unterrichts, denn die Hauptbedingung für eine zweckentsprechende und nachhaltige Wirkung der Unterrichtsstoffe liegt in ihrer planmäßigen, nach pädagogischen Grundsätzen getroffenen Anordnung. Die vom Lehrplan vorzunehmende Auswahl der Stoffe hat sich nach zwei Gesichtspunkten zu vollziehen, nach dem religiösen und psychologischen. Gemäß elfterem sind aus dem weiten Gebiete des religiösen Lehrstoffes nur die Partien ausznwählen, die in besonderem Maße geeignet sind, die religiöse Gemütsbildung zu fördern und aneifernd auf die religiöse Willenskraft einzuwirken. Denn da bei' der für den Religionsunterricht an den höheren Lehranstalten zur Verfügung stehenden, beschränkten Zeit eine zweckmäßige Auswahl des Unterrichtsstoffes notwendig ist, so sind nur die Lehrstoffe für die unterrichtliche Behandlung bereitznstellen, von denen man sich den größten religiösen Ertrag verspricht. Psychologische Erwägungen führen dann dazu, bei der Verteilung der ausgewählten Stoffe auf die einzelnen Altersklassen das geistige Fassungsvermögen der Schüler vollauf zu berücksichtigen. Ein guter Lehrplan muß also dafür Sorge tragen, daß den Schülern nur die geistige Nahrung dargereicht wird, die ihrer jeweiligen Aufnahmefähigkeit angemessen ist. Auch noch ein formales Moment ist bei der Verteilung des Unterrichtsstoffes in Betracht zu ziehen, insofern stets darauf Bedacht zu nehmen ist, daß das beim Unterricht dargebotene Neue in dem von dem Schüler bereits Erworbenen eine Stütze erhalte. Der neue Lehrstoff soll daher zu ähnlichen Bewußtseinsvorgängen in Beziehung gesetzt werden, und man muß für ihn nach Apperzeptionsstützen suchen. Es darf also nicht genügen, daß im Laufe des Schuljahres der in Aussicht genommene Unterrichtsstoff zu einer beliebigen Zeit behandelt wird, sondern er muß derart in Zusammenhang gebracht werden, daß das Nachfolgende aus dem Vorangegangenen emporwächst und in .ihm eine Stütze findet. Nach diesen allgemeinen Bemerkungen wenden wir uns mm zu dem besagten Lehrplan selbst. — Als Lehrziel wird durch ihn festgesetzt: „Bildung einer religiössittlichen Lebens- und Weltanschauung und Betätigungeinerpraktisch-religiösen Le b e n sführung nach den Grundlehren des Judentum s." Mit dieser Fassung dürfte den Anforderungen aller religiösen Richtungen entsprochen worden sein. Denn so sehr auch die religiösen Anschauungen im einzelnen auseinandergehen, darin werden alle übereinstimmen: d er R el i g i o n sunterricht darf sich mit der bloßen Stosfdarbietung nicht begnügen und nicht bloß religiöses Wissen vermitteln wollen. Sein Ziel ist die Anbahnung einer religiös-sittlichen Lebens- und Weltanschauung, aus der die entsprechende religiöse Betätigung, die entsprechende Anteilnahme an dem religiösen Gemeinschaftsleben folgt. Innerhalb dieses Rahmens ist aber Raum gegeben für die Geltendmachung aller religiösen Ansichten. Und so sehr auch die verschiedenen religiösen Richtungen sich in der Art der Behandlung der Unterrichtsstoffe voneinander unterscheiden, mit dem bezeichneten Lehrziel werden alle einverstanden sein können. Als Lehraufgabe bezeichnet der Entwurf: „Erlangung der Kenntnis der Religionslehre, der Religionsgeschichte, der gottesdien st lichen Liturgie des Judentums." Diese drei Punkte umfassen im Grunde den ganzen reichhaltigen Lehrinhalt der jüdischen Religion. Der hiermit gezogene Rahmen kann aber, je nachdem der religiöse oder pädagogische Standpunkt, enger oder weiter gesteckt werden, und so darf man denn erwarten, daß sich grundsätzliche Bedenken gegen die vorliegende Fassung kaum geltend machen lassen. Als Lehrstoff bezeichnet der Entwurf: „Die Glaubensnnd Pflichtenlehre des Iudentums, die biblische und jüdische Geschichte, das Gebetbuch und die Bibel." Hier sei ausdrücklich hervorgehoben, daß der Plan nur für den Religionsunterricht an den interkonfessionellen, höheren Lehranstalten bemessen ist, an denen nur zwei Wochenstunden für jede Abteilung in Religion zur Verfügung stehen. Die wenigen jüdischen höheren Lehranstalten, die auch das Rabbinische zum Unterrichtsgegenstand machen, konnten dabei nicht berücksichtigt werden; dagegen ist die Frage, ob die Kenntnis der Bibel und des Gebetbuches in der Ursprache oder in der Uebersetzung vermittelt werden soll, absichtlich in der Schwebe gelassen. Diese Frage läßt sich überhaupt nicht generell entscheiden, da die Unterrichtsverhältnisse allerorts zu verschieden liegen und die Leiter des Religionsunterrichts in Anrechnung all der hier in Betracht kommenden Umstände selber darüber befinden müssen. — Aus dem bisher Gesagten, ergibt sich, daß der Entwurf, wie auch der Referent auf der Generalversammlung des Rabbinervevbandes betonte, nur in großen Umrissen zeichnet und dein religiösen Standpunkt wie dem pädagogischen Ermessen weitesten Spielraum läßt, so daß sich niemand durch ihn eingeengt fühlen kann. ': 1 '1 ' Was nun die Verteilung des Unterrichtsstoffes aus die einzelnen Jahrgänge angeht, so wurde als Prinzip innegehalten, daß mit der Untersekunda das Lehrziel im allgemeinen erreicht sein soll, weil viele Schüler nach Absolvierung dieser Klasse die Schule verlassen. Der Religionsunterricht muß somit in ihr einen gewissen Abschluß erlangen, damit die abgehenden Schüler einen, wenn auch nur allgemein gehaltenen Abriß vom Lehrinhalt des Judentums erhalten und mit dessen Geschichte bis zur Neuzeit vertraut werden. Dadurch sollen sie mit der Fähigkeit ausgerüstet werden, lebendigen Anteil an allen religiösen Gegenwartsfragen zu nehmen und sich als bekennerfreudige und tatkräftige Mitglieder unserer religiösen Gemeinschaft zu erweisen.

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