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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1917-06-01 · Heft 22 (1.6.1917) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
81 (1917)
Issue
Heft 22 (1.6.1917)
Date
1917-06-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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81. Jahrgang Nr. 22 Mgemrine Berlin, 1. Juni 1917 eitung des Judentums Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse Diese Zeitung erscheint wSchentlich. Abonnementr«pi e^s; durch den Buchhandel oder die Post (in Berlin und Vororten durch unsere Vertriedsstellen) bezogen vierteljährlich 3 M. — Postscheckkonto 32*. vegrLn-et von Rabbiner Dr. Ludwig Philippfon Unter Leitung des Geheimen Regierungs-Rats Professor Dr. Ludwig Geiger Vetlag: Rudolf Moöse, Berlin, Jerusalemer Strasse 46-49 Alle Zusendungen fftr Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der .Allgem. Zeitung des Judentums*, Berlin SW, Jerusalemer Straße hg, zu richten. Verlag von Rudolf Masse, Berlin. -WM77 i Bemerkungen zu dem aus Veranlassung des Rabbiner- 4ß44LI«4Lo Verbandes in Deutschland ausgearbeiteten Entwurf eines Normallehrplans für den jüdischen Religionsunterricht an höheren Lehranstalten. Don Rabbiner Dr. Rosenberg (Thvrn). — Die Woche. — Professor James Israel. Bon L. (». — Jüdische Religionspropaganda im alten Bulgarien. Bon Matthias Mieses. — Ein Feldpostbrief. Von M. S. — Feuilleton: Tante Trude. Roman einer Vierzigjährigen. Von Anna.Goldschmidt. — Literarische Mitteilungen. — Sprcchsaal. — Letzte Nachrichten. Der Gemeindedote (Beilage zur „Allgemeinen Zeitung des Judentums"). Berlin, Königsberg i. Pr., Aus der Provinz Posen, Magdeburg, Verden a. d. Aller, Bad Kissingen, Hamburg v. d. Höhe, Den Haag, Budapest. — Von Nah und Fern. lllkmerkungkn?u dem suk Veranlassung des Nadbinerverbsndes in Deutschland sussearbkiteten Lntwurk eines Aormsllehrplsns kür den Milchen Seliglonsunterricht an höheren Lehranstalten. Von Rabbiner Dr. R o s e n b e r g (Thorn). ei seinen Bestrebungen um die innere und äußere Hebung des Religionsunterrichts hat der Rabbinerverband in Deutschland auch die Aufstellung eines Normallehrplans für den jüdischen Religionsunterricht an höheren Lehranstalten sich zum Ziel gesetzt. Für die Notwendigkeit und Nützlichkeit eines solchen bedarf es kaum der eingehenden Begründung. Es wird vielmehr in allen in Betracht kommenden Kreisen die nahezu einstimmige Ueberzeuaung herrschen, daß ein zweckmäßig ausgearbeiteter Lehrplan die sicherste Grundlage für den gedeihlichen Erfolg des Unterrichts bildet. Anders ist es hinsichtlich der Frage, ob sich bei der Verschiedenheit der religiösen Ansichten und Parteien die Anerkennung eines für alle gemeinsamen Lehrplans bewerkstelligen lasse. Hier werden sich bei vielen recht große Zweifel geltend machen. Der Verfasser dieser Zeilen, der vom Vorstände des Rabbinerverbandes mit dem Entwurf eines Normallehrplans für den Religionsunterricht an den höheren Lehranstalten betraut worden, war anfangs auch der Ansicht, daß sich die aus der verschiedenen religiösen Stellungnahme ergebenden Schwierigkeiten hier kaum überwinden lassen würden. Die eingehende Beschäftigung mit der Materie hat ihn aber eines Besseren belehrt, infolgedessen er zuversichtlich an die Erledigung seiner Aufgabe herantrat. Das Ergebnis seines Bemühens hat er nach seinem Referat: „Der jüdische Religionsunterricht an den höheren Lehranstalten Preußens'^) der am 9. und 10. Mai 1916 in Berlin stattgehabten Generalversammlung des Rabbinerverbandes in Deutschland vorgelegt. Die Versammlung sollte sich nicht alsbald über die Annahme oder Nichtannahme des vorgelegten Entwurfs schlüssig machen, sondern ihn nur als Referendum entgegen- *) Im Drucke erschienen bei I. Kausfinami, Frankfurt a. Nt. nehmen, um nach eingehender, allmählicher Prüfung und praktischer Erprobung beim Unterricht in einer späteren Tagung die Entscheidung zu treffen. Für die inzwischen gemachten Abänderungs- und Verbesserungsvorschläge wurde vom Referenten die weitestgehende Berücksichtigung betreffs der endgültigen Fassung des Lehrplans in Aussicht gestellt. — Wie allen Mitgliedern des Rabbinerverbandes sollte der Entwurf jedem Interessenten, insbesondere den Rabbinern und Lehrern zugänglich gemacht werden, die an höheren Lehranstalten Religionsunterricht erteilen, damit er in weiten Kreisen einer Prüfung unterzogen werde, und man dadurch um so eher zu dem gesteckten Ziele komme. Wir weise n darum auch am dieser Stelle daraufhin, da s; ein jeder auf Verlangen ein Eremplar des besagten Lehrplans von dem Verfasser erhalten k a n n. — In nachfolgendem sollen nun vor einer breiteren Oefsentlichkeit die Gesichtspunkte dargelegt werden, die bei der Abfassung des Entwurfes innegehalten wurden. Für die Notwendigkeit eines allgemein gültigen Lehrplans für den Religionsunterricht an höheren Lehranstalten lassen sich zunächst gewichtige äußere Gründe geltend machen. Schon seit Jahrzehnten geht unser Bemühen darauf aus, die Gleichstellung des jüdischen Religionsunterrichts mit dem christlichen zu erlangen. Es soll auch ihm die Behörde den charakter- und gemütbildenden und damit kntturfördenden Einfluß zuerkennen, den sie bei jenem ohne weiteres voraussetzt, und ihn dementsprechend zu einem Pflichtfach für die jüdischen Schüler werden lassen. Dieser Forderung wird die Behörde aber nur dann zu entsprechen geneigt sein, wenn ihr Lehrziel und Lehraufgäbe genau umschrieben werden und sie sich über den Umfang des Lehrstoffes, seine Verteilung auf die einzelnen Klassen und die ganze Struktur des Unterrichts nähere Kenntnis verschaffen kann. Nach einer Ministerialverfügung vom 18. Januar 1876 sind die Provinzialschulkollegien auch jetzt schon berechtigt, die Einreichung eines Lehrplanes für den jüdischen Religionsunterricht an höheren Lehranstalten zu fordern, doch darf sich ihre Aufsicht nur darauf erstrecken, daß die für diesen Unterricht gestellten Ansprüche die Erfüllung der notwendigen Aufgaben der betreffenden Anstalt nicht beeinträchtigen. Diese Verfügung ist im Laufe der Jahre in Vergessenheit geraten, und es ist dem Verfasser nicht bekannt, daß ihr irgendwo noch heute entsprochen wird. Es ist dies bei dem jetzigen Stand der Angelegenheit auch nur zu begrüßen. Denn bei der uneingeschränkten Willkür, die zurzeit noch im jüdischen Religionsunterricht herrscht, da es ganz den Leitern desselben anheimgegeben ist, Auswahl und Verteilung des Lehrstoffes nach Gutdünken und Belieben vorzunehmen, müßte die Behörde ein eigentümliches Bild vom jüdischen Religionsunterricht empfangen, was sicherlich nicht zur Hebung seines

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