Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 81 (1917)
- Issue
- Heft 15 (13.4.1917)
- Date
- 1917-04-13
- Page
- Seite 173 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3229286-3229301--73028-3285486- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
- 178roßen r als Ditum jmcn: l ebciipn i: Alle e 511m lilitar : - lssn Itc (U’: t. Sit niibclo- Mie»- Judt» feind n, dir tifdnn as fic cchter- Ueiclibc oti'= SB«.!t dem Reich n. der liel ',n tlichen ils ihr reu-er ib baii x nach alnrer »»- aß bei >0 Ge- Mär; April l a ud gender treffend .. ajtflrj 917. mit bet des 5 5 ille inmch di! beit, ',» jeii mit* itb." de Ote iecht 1« : diese: itteltwi stimmt ist und der auch in dieser Zeitung an den verschiedensten stellen sich hervorwagte: Zeichnet die 6. Kriegsanleihe. Beweiset dem Feinde, daß eure innere Kraft so wenig erschöpft ist wie eure äußere. Laßt euch nicht schrecken durch die Ungewißheit der Zukunft, nicht bange machen von Angstmeiern und Schwarzsehern. Uns gehört die Zukunft, Deutschland kann nicht untergehen, sondern wird und muß glorreich hervorgehen aus diesem Riesenkampse, der das Lebensmark aller Nationen zu verzehren droht. Trotz alles Geschreies der Gegner werden wir nicht müde zu wiederholen: es ist kein Uampf der Freiheit gegen den Militarismus, sondern ein Streit um die Vorherrschaft in der Welt, den Gegnern eingegeben durch Neid, Mißgunst und Bosheit. Befreiung und Freiheit, so verschiedene Bedeutung diese Worte-auch haben mögen, sollen für uns einen Sinn behalten: es gilt in diesem Uampfe die Befreiung von hämischen offenen und heimlichen Gegnern, es gilt aber auch die Erlangung der Freiheit im Innern, die Stählung und Festigung deutschen Bewußtseins, die innere Einigkeit und Tüchtigkeit. Denke kein Jude an die Zurücksetzungen, die ihm und den Seinen vor diesem Kriege und während desselben zuteil geworden, sondern denke ein jeder nur daran, daß das Vaterland, das seine Söhne gerufen hat und noch ruft, Mittel bedarf zur Fortführung und Beendigung des fürchterlichen Ringens. Nicht etwa die Aussicht, daß die Anleihe gut verzinst wird, nicht bloß die Hoffnung, daß jeder zu den Hilfsquellen des Landes das Vertrauen haben darf, daß sein Kapital ihm sicher zurückgezahlt wird, soll einem jeden Veranlassung geben, sein Scherflein oder seine reiche E-abe beizusteuern, sondern das erhebende Bewußtsein, an seinem Teil beizutragen an des Vaterlandes Ehre, zu der b>röße und Heiligkeit seiner Aufgaben. Zeichnet Die 6. Kriegsanleihe! Zu diesem Gegenstände erhalten wir von Herrn Rabbiner Tr, F u ch s in Ehemnitz folgende Anregung, die wir an dieser Stelle mit Vergnügen abdrucken: Aus der «Deutschen Kriegswochenschau" Nr. 17, S. 230, ersehe ich soeben einen Modus, wie auf einfache kostenlose Weife Vereine große Summen zur Kriegsanleihe anbieten können. Turch Veröffentlichung in Ihrem Blatte würden Sie sich ein großes Verdienst erwerben. Wenn nämlich der 20fache Betrag des Jahresbeitrages auf einmal gestiftet wird, so betragen die Zinsen desselben in der Uriegsanleihe genau soviel wie der Jahresbeitrag selbst. Der 'Verein macht ein gutes Geschäft dabei, denn er kauft die Anleihe mit 98 Prozent und spart die Einziehung des Betrages durch Boten, Mahner usw., da er bloß die Coupons abzujehneiden hat. Der Stifter spart die alljährliche Zahlung und erhält bei seinem Tode die volle Summe der einmaligen Zahlung zum Kurswert zurück, da mit dem Tode auch die Beitrags- '.uhlung aufhören würde. Diese Rückzahlung bedeutet für die Erben unter Umständen sogar eine sehr angenehme Beihilfe zu den Bestattungskosten! Besonders unsere Chewras sollten es nicht versäumen, diesen Zahlungsmodus einzusühren. Sie nutzen dadurch sich selbst sowie dem Deutschen Reiche. Hat zum Beispiel eine Chewra einen Jahresbeitrag von 19 Mark, so wird dieser durch 200 Mark Kriegsanleihe abgelöst, die beim Tode des Stifters zurückbezahlt werden können «gegen Verkauf des Papieres). Machen auch nur 50 Mitglieder von diesem Modus Gebrauch (was in einer mittleren Gemeinde durchaus möglich ist), so kann die betreffende Chewra 10 000 Mark Kriegsanleihe zeichnen. Sie erhält sie zum Kurse von 98; die 4 Mark kann sie entweder dm Zeichnern zurückvergüten oder aber für 4 x 50 Mark extra zeichnen! Möchten recht viele jüdische Vereine so tun! Dann kommt eine sehr erkleckliche Hilse für das Vaterland zustande! Worde« * Einen sehr angemessenen Aufruf betr. die Zeichnung der Kriegsanleihe finden wir in der uns eben zugegangenen Nr. i des „Verordnungsblatts des Großherzogl. Oberrats der Israeliten" (Karlsruhe, 28. März). Dort heißt es am Schluß: „Wir ermahnen die Angehörigen der Landessynagoge, lediglich die Pflicht gegenüber dem Vaterland im Auge zu haben und nicht durch judengegnerifche Strömungen und Bestrebungen sich irremachen zu lassen. Das Vaterland ist das Bleibende, Dauernde; jene kleinlichen, rückschrittlichen Strömungen aber werden sich immer mehr als unverträglich erweisen mit der großzügigen Weltpolitik, auf die unser Deutsches Reich notwendig angewiesen ist." Auch sonst findet sich in jenem Blatt manches Beachtenswerte. So wird z. B. mitgeteilt, daß der Oberrat eine Vorstellung wegen der Zählung in Preußen an das badische Ministerium gerichtet hat. Dieses hat die Vorstellung an den Reichskanzler weitergegeben, und dieser hat mitgeteilt, „daß er die nach den Ausführungen des Oberrats in israelitschen Kreisen entstandene Verstimmung über die Sonderuntersuchung, der israelitsche Militärpersonen der Etappentruppen und Behörden auf ihre Kriogsverwendungsfähigkeit unterworfen sind, a u f r i ch t i g b e d a u e r e u n d s i ch s r e u e, zur Kennte nis bringen zu können, daß nach den von ihm an zuständiger militärischer Stelle veranlaßten Ermittelungen die bezügliche Maßnahme einer Etappeninspektion auf einer den Absichten des Kr^egsministeriums nicht entsprechenden Auslegung der kriegsministeriellen Anordnung vom 11. Oktober 1916 beruhe". Des weiteren wird eine Verfügung des badischen Ministeriums in bezug auf den nationalen Hilfsdienst mitgeteilt, daß „eine grundsätzliche Zusage der Befreiung der Israeliten von der Sonnabendarbeit nicht erteilt werden kann, daß aber tunlichst darauf Bedacht zu nehmen ist, daß diejenigen Personen, die glaubhaft machen, daß sie in ihrer bisherigen Tätigkeit auf die Vorschriften ihrer Religion besondere Rücksicht genommen haben, hierin auch durch ihre Tätigkeit im Hilfsdienst nicht gehindert werden sollen". Aus den Hilfsdienst bezieht sich auch ein ferneres Schreiben, das es mit der Beschaffung von Arbeitskräften für die Landwirtschaft zu tun hat. Die israelitische Bevölkerung wird ausgefordert, auch darin das Ihrige zu tun, namentlich weibliche Arbeitskräfte zu stellen. Am Schlüsse heißt es: „Es ist vaterländische Pflicht, nach Kräften zur Volksernährung und zur Ernährung unseres Heeres beizutragen. Der Ernst der Zeit erfordert, daß die Frauen und Mädchen der israelitischen Religionsgemeinschaft sich das klar machen und ohne Verzug danach handeln." Wir geben mit großer Freude von diesen Mitteilungen unseren Lesern Kenntnis. Sie werden daraus ersehen, wie tüchtig und umsichtig der badische israelitische Oberrat wirkt, an dessen Spitze ein Ministerialkommissar steht, und werden bedauern, daß die Juden in Preußen einer derartigen Institution entbehren. * Folgende höchst auffällige, gänzlich unglaubhaft erscheinende Notitz verbreitet die „Deutsche Tageszeitung". Der beim Landgericht Breslau zugelassene Rechtsauwalt Simon, mosaischen Glaubens, war bei der letzten Untersuchung von dem betreffenden Oberstabsarzt für kriegsverwendungsfähig befundeu und demgemäß als „k. v." eingetragen worden. Darauf strengte Herr- Simon gegen den Oberstabsarzt eine Zivilklage mit dem Antrag au, festzustellen, daß der Beklagte ihm für allen durch seine Einziehung entstandenen und noch entstehenden Schaden auszukommen habe! Nachdem ihm bedeutet worden war, daß dem Arzt die Passivlegiti- Vergeht nicht Kriegsanleihe zu zeichnen!! t