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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1917-03-16 · Heft 11 (16.3.1917) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
81 (1917)
Issue
Heft 11 (16.3.1917)
Date
1917-03-16
Page
Seite 3 (sequence 15)
Language
German
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s W. Posen, 9. März. Unter großer Beteiligung fand die Beerdigung des bei Bentschen nebm dem Eisenbahnfahrdamm als Leiche ausgefundenen hiesigen Mühlenbesitzers Georg Lipschütz ans dem hiesigen israelitischen Friedhofe statt. Herr Gemeinderabbiner Professor Dr. Bloch schilderte mit bewegten Worten den Heimgang des treuforgenden Gatten und Vaters. —- Die Leiche wurde ungefähr 16 Meter hinter den: Bentschener Wasserturm neben den Gleisen der Strecke Bentschen—Posen aufgefunden, sie war nicht völlig bekleidet. Eine spätere im Städtischen Krankenhaus zu Bentschen vorgenommene provisorische Leichenschau ergab, daß der Rumps in der Hüstgegend von Eisenbahnrädern glatt durchschnitten war; außerdem befanden sich am Kopf mehrere starke Schädelverletzungen. Von den fehlenden Kleidungsstücken war in der Umgebung des Fundortes der Leiche nichts zu entdecken, dagegen fand man, und dieser Umstand ist äußerst charakteristisch, ungefähr 234 Kilometer von dem Wasserturm entfernt, in Richtung Posen bei Kroschnitz, Rock und blutdurchtrünkte Weste des Toten neben dem Bahnkörper auf. In einer Westentasche befanden sich 300 Mark. Wiederum mehrere Meter von dieser Fundstätte entfernt in Richtung Posen lagen Hut, Mantel und Landsturmschein des Toten. Es muß nun sehr zweifelhaft erscheinen, daß im Verlauf eines Unglücksfalles ein derartiger Zwischenraum von 234 Kilometern zwischen Verunglückten und seinen Garderobenstücken hätte entstehen können; ein logischer Zusammenhang läßt sich hierfür wohl sehr schwer konstruieren, aber klar wird die Situation, wenn man mit der Möglichkeit rechnet, daß zunächst Herr Lipschütz von dritter Hand auf verbrecherische Weise aus dem Eisenbahnabteil geworfen worden ist, seine Kleidungsstücke hat man dann nach geraumer Zeit folgen lassen. Die Untersuchung der Angelegenheit liegt, da Lipschütz zum Heeresdienst eingezogen war, in den Händen des Posener Kriegsgerichts, doch ist es bis jetzt nicht gelungen, die verbrecherische Tat aufzuhellen. Es ist zweifellos, daß Lipschütz einen: nächtlichen räuberischen. Ueberfall im Eisenbahnabteil zun: Opfer gefallen ist. — Rogasen, 9. März. Die hiesige Shnagogengemeinde, die sich einer Reihe von Legaten zum Teil von größeren Beträgen erfreut, hat die zweijährigen Zinsen aus der London-Michelsonschen Aussteuerstiftung' von. 900 Mark abzüglich der entstandenen Unkosten zu vergeben. Die Zinsen gelangen zur Auszahlung an ein armes jüdisches Mädchen aus der Gemeinde Rogasen, dessen gute Führung nachgelviesen ist, bald nach vollzogener standesamtlicher Trauung. Mädchen aus der Familie der Abraham Michelsonschen und der Familie der Marcus Gustav Loudouschen Eheleute erhalten bei gleichfalls guter Führung den Vorzug, selbst wenn sie nicht der Gemeinde Rogasen -angehören. — Breslau, 9. März. Tie jüdische n Fra u enve r c i n e Breslaus veranstalteten jüngst im großen Saale der Lessing- Loge eine Versammlung, die sehr gut besucht war. Sie wurde von Frau Professor Dr. G u t t m a n n mit einer kurzen Ansprache eröffnet, in der die Rednerin auf die Pflicht der Frauen hinwies, den: Vaterland in seiner Not beimstehen, und in der sie betonte, daß die Jüdin in ihrer Vaterlandsliebe niemandem nachstehe. Darum sei die Hoffnung berechtigt, daß der Ruf, sich an der Kriegsanleihe durch eigene Zeichnung und durch Werbearbeit zu beteiligen, in der Versammlung einen lauten Widerhall finden werde. Daß diese Beteiligung nicht nur eine hohe vaterländische Pflicht bedeute, sondern auch eine sichere Kapitalsanlage sei, wies hierauf Rechtsanwalt Dr. Löwisohn nach in einem Vortrag über „Deutschlands Volkswohlstand und Wirtschaftskräfte". Seine Ausführungen erläuterte er an der Hand zahlreicher Lichtbilder, die ihr: zu dem Schlüsse berechtigten, daß Deutschland, was die Intelligenz und Arbeitskraft seiner Bevölkerung, wie auch seine Bodenschätze und seine hochentwickelte Industrie anbetrifft, seinen Feinden überlegen ist. Daher glaubte auch er die Kriegsanleihe empfehlen zu können. Auf eine Anfrage aus der Versammlung, wie sich die Vereine als solche beteiligen könnten, gab er zweckentsprechende Auskunft. Mit der nochmaligen Aufforderung zu reger Mitarbeit schloß dann die Vorsitzende die Versammlung. — Leipzig, 9. März. Ten: antisemitischen Schriftsteller Dr. phil. Heinrich Pudor in Leipzig war, da die Befürchtung der Verhetzung einzelner Be Volke rungsklasteu gegeneinander durch feilte Schriften bestand, auf Grund des 8 91> des Delagerungsgesetzes von: 4. Juli 1861 vom hiesigen Generalkommando in: Oktober 1914 ausgegeben worden, alle seine schriftstellerischen' Arlxüten, die er zur Veröffentlichung bestimmt hatte, vorher der hiesigen Polizeibehörde zur Zensur vorzulegen. Gegen diese Anordnung hat Dr. Pudor schon verschiedentlich verstoßen, nnd er ist deswegen zu Geldstrafen verurteilt worden. Jetzt hatte das Schöffengericht sich wieder mit einer solchen Angelegenheit zu beschäftigen, da Dr. Pudor gegen einen Strafbefehl über sechs Wochen Gefängnis richterliche Entscheidung beantragt hatte. In der Zeit von: Juli bis zun: Oktober vorigen Jahres hat der Angeklagte au eine Reihe von Gesinnung^genossen in Briefen Flugschriften zur Versendung gebracht, in denen er seine Ansichten über die gegenwärtigen politischen und sozialen Verhältnisse auseinandersetzte. Die Flugschriften hatten den Gesamttitet: „Ter eiserne Ring" und waren zum Teil mit besonderen Köpfen versehen: „Hinaus mit den Juden!" und „Britaniam esse delendain!" In der Verhandlung verteidigte sich der Angeklagte damit, daß er angab, die Versendung der Schriften sei nicht als eine öffentliche Verbreitung aufzufassen!, da sie nur an seine Freunde und brieflich erfolgt sei. Diesem Einwand trat indessen der Staatsamoalt mit dem Hinweise entgegen, daß die Tätigkeit des Angeklagten gerade darum so gefährlich sei, weil die Schriften von- Hand zu Hand verbreitet würden und die Kontrolle auf ihren Inhalt uninöglich sei. Der Angeklagte nehme irgendeine Notiz aus der Presse auf und knüpfe daran seine Bemerkungen und Folgerungen, ohne daß es ihm oder den anderen möglich sei, die Queller: zu prüfen. Das Schöffengericht kam zu der Ansicht, daß ein Verstoß gegen das Gebot der Vorzensur vorliege. Da aber Tr. Pudor nicht aus Gehässigkeit, sondern aus seiner politischen Ueberzeugung heraus gehandelt habe, so sei eine Gefängnisstrafe nicht am Platze. Das Urteil lautete auf sechs Wochen Haftstrafe. Hannover, 9. März. Ter hier verhaftete Fürsorgezögling W eite n d o r f, der den Schutzmann Schäfer in Göttingen erschossen hat, bat auch einen Einbruch in die hiesige Svnagoge verübt. Bei diesem Eiubrnchsdieb stahl hat der verhaftete Schutzmann Kämpf Schmiere gestanden. Tie schweren silbernen Leuchter, die aus der Shnagoge gestohlen wurden, hatte ein hiesiger Goldarbeiter angenommen, eingeschmolzen und dann das Silber verkauft. Den Erlös hat er auf ein Sparkassenbuch angelegt. Dieser Hehler ist auch ins Gerichtsgefängnis eingeliefert und das Sparkassenbuch beschlagnahint worden. Tie Svu>a'g0lgengem'einde wird den Betrag zur ückerhalten. Die gestohlenen Kupserlen'chter aus der Svnaaoae sind voraesunden. g/g Frankfurt a. M., 9. März. Das Frankfurter Rabbinat erläßt folgende beachtenswerte Bekanntmachung: „Wir haben auf Grund eingehender halachifcher Erwägungen nnd Beratungen l>eschlossen, für dieses Kriegsjahr Reis, Dohnen, Erbsen, Linsen für bei: Gebrauch am kommenden Pesfach als gestattet zu erklären. Nähere Modalitäten, entsprechend der Entfcheiduna des Gaons Chasan: Sauser s. A., bei der rituellen Behandlung der Hülsenfrüchte behalten wir uns vor, später bekanntzugeben. Frankfurt a. M., im Februar 1917. Rabbiner Dr. N. Nobel. Nabbinatsassessor Jacob S. Posen. Rabi binatsastestor H. Lipinski." L. Mainz, 11. März. In beispielgebender Weite ist hier für Soldaten und die ortsfremden jüdischen Arbeiter gesorgt, die aus rituelle Kost Anspruch erheben. Nachdem schon seit langer Zeit durch die fürsoraende Tätiakeit von Frau Rabbiner Dr. B o n d i eine vielfach als große Wohltat empfundene Soldatenküche in: Restaurant Gotschall besteht, in der gUltes Esten zu billiaen Preisen, wie es dem Menagegeld angemesten ist, geliefert wird, ist jetzt durch das tratkästige Eingreifen ebenfalls der Frau Rabbiner eine besondere Arbeiterküche gegründet worden. Es handelt sich um eine größere Anzahl jüdisch-polnischer Arbeiter aus den besetzten Gebieten. meist Familienväter, die hier beiu: Bahnban beschäftigt sind. Un: die Leute koscher und billig zu verpflegen, da sie auch darauf angewiesen sind, ihre Familien zu unterstützen, erwirkte Frau Tr. Bond: die Erlaubnis der zuständigen Behörde zur Errichtung einer iüdifchen Arbeiterküche. Die Mittel hierzu wurden auf privatem Wege aufgebracht. Die Arbeiter, die bisher den fremden Verhältnissen hilflos gegenüberstanden, erhalten hier für weniges Geld - die Mahlzeit 60 Pfennig — ein einfaches, aber kräftiges Essen. Auch für ihre anderweitigen Bedürfnisse, wie Kleider und Schuhwerk, wird möglichst gesorgt. Gestrrreich-Angsrn. Z. Wien, 9. März. Unter außerordentlicher Beteiligung fand am Montag die Beerdigung des am 3. März nach kurzen: Leiden plötzlich verschiedenen langjährige!: Obmannes der Ehewra-Kadischa des Verbandes der türkischen Israeliten (Sephardim) in Wien, des

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