Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 81 (1917)
- Issue
- Heft 10 (9.3.1917)
- Date
- 1917-03-09
- Page
- Seite 118 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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118 Rückwanderung) wäre im Interesse des Judentums und nicht minder im allseitigen allgemeinen Interesse eine Kulturerrungenschaft ersten Ranges Darum aus ihr Eltern, ihr Jugendbildner und Jugendfreunde, frisch ans Werk! »i.IöuchMolksksp.18 oder Kap. IS? Ein Wort zur Aufklärung. Von I. Elbogen. n der Sitzung der Repräsentantenversammlung der \ Jüdischen Gemeinde vom 28. Januar 1917 kam wieder einmal der Jugendgottesdienst nach altem Ritus zur Sprache. Wie der Berichterstatter mitteilte, war der Besuch recht gering, was „zum Teil auf die Beschränkung des Alters der Teilnehmer bis zum 13. Lebensjahre zurückzuführen ist, die mit Rücksicht auf die Aenderung der Thoravorlesung am Nachmittage des Versöhnungstages notwendig - erscheint." Auch der Vertreter des Vorstands meinte, „daß ein religionsgesetzliches Bedenken gegen die jetzige Thoravorlesung nicht geltend gemacht werden kann, da der Gottesdienst für Kinder unter 13 Jahren bestimmt ist" (Gemeindeblatt, S. 22). Das ist nun eine Kur ä la Doktor Eisenbarth. Wenn nämlich nur Kinder unter 13 Jahren zum Gottesdienste zugelafsen werden, ivie,ist dann die Möglichkeit, aus der Thora zu lesen, überhaupt gegeben?, - Dann müssen die Beamten das Minjan darstellen, welches die religionsgesetzlich nicht statthast erscheinende Vorlesung ermöglicht. Einigermaßen geweckte Kinder, die dem Grenzalter nahe sind, werden sich auch die Frage vorlegen, warum denn in dem einen Jahr diese und im nächsten Jahre eine andere Thoravorlesung gehalten wird. Liegt nun eine zwingende Notwendigkeit zu derartigen Erwägungen und Maßregeln vor? Ich muß gestehen, daß ich mich im tiefsten Innern durch die Frage nicht erschüttert fühle. Ich sehe keinen Fortschritt darin, wenn man das 19. Kapitel liest, und keine Rückständigkeit, wenn man das 18. beibehält; ich glaube nicht, daß wir, die wir mit Kapitel 18 ausgewachsen sind, dadurch sittlich ungünstig beeinflußt wurden, und kann mich nicht davon überzeugen, daß diejenigen, welche mit Kapitel 19 groß geworden sind, sittlich so viel höher stehen. Für mich hat das Problem ein rein akademisches Interesse; ich habe mir, als ich von der großen Erregung über diese Aenderung las, die Frage vorgelegt, was denn eigentlich die Quelle n darüber aussagen, ob es verlohnt, wegen dieser Differenz eine an sich erstrebenswerte Einrichtung zu vereiteln. Da erscheint nun die Antwort recht einfach. In einer Baraita des babylonischen Talmuds (Megilla 31a) heißt es ausdrücklich, daß am Versöhnungstage zu Mincha Leviticus 18 gelesen wird, und danach entscheiden selbstredend sämtliche Kodizes bis hinunter zum Schulchan Aruch. Allein die Sachlage ist nicht so einfach, wie sie scheint, wenn man sich mit diesem au der Oberfläche ruhenden Bescheide begnügt. Zunächst erheben sich starke Bedenken gegen die Echtheit der Talmudstelle. Sieht man näher zu, so fällt ihre Stellung auf. Vorher ist die Vorlesung für Schacharis bestimmt, hinterher folgt die agadische Auslegung R. Jochanans n”3pn br imiaj rrsia nnxtu Bipa bo die sich fraglos auf die Haftara von Schacharis yDEftt IPYlpI B11B (Jes. 57, 15) bezieht. Nun will ich eine solche Anordnung im Talmud durchaus nicht als schlechthin unmöglich erklären, immerhin erregt es Bedenken, daß unser Satz zwei zus a m m e n h ä n gen.be Stücke unterbricht. Die Bedenken werden erheblich verstärkt, wenn man die Baraita an. ihrer Quelle, Tosefta Megilla IV, 7 (ed. Zuckerm. 225, 18), liest. Dort fehl t nämlich die Angabe einer Vorlesung für Mincha des Jom Kippur. Auch der palästinische Talmud und der Traktat Soferim schweigen davon. Der Textbefund stimmt mit der Entwicklung derThorüvorlesung sehr wohl überein; denn die alte Zeit kenttt, auWram Sabbat, zu Mincha keine Vorlesung; auch am Jom Kippur dürfte im Talmud noch nicht von ihr die Rede gewesen sein. Nicht lange nach Abschluß des Talmuds muß die Vorlesung an den Fasttagen, und folgerichtig auch am Jom Kippur, eingeführt worden sein. Warum ist gerade III. Moses Kap. 18, das Gesetz über die verbotenen Ehen, für die Vorlesung bestimmt worden? Dafür werden verschiedene Gründe geltend gemacht, daß nämlich die strengen Strafandrohungen für Unkeuschheit verkündet werden sollen, damit man sich von ihr fernhalte, daß ferner alle diejenigen, die sich gegen die vorgelesenen Gesetze vergangen hätten, reumütig ihre Schuld bekennen und von ihr lassen sollen, und dergleichen mehr. Heutzutage wiederum wird als Begründung die Notwendigkeit der sexuellen Aufklärung genannt. Das klingt alles sehr schön und erbaulich, ist aber erst nachträglich zur Erklärung der schon bestehenden Einrichtung herbeigesucht. Schon die große Zahl der in den Quellen angegebenen Begründungen beweist, daß keine von ihnen stichhaltig ist. Die alten Quellen lassen einen weit einfacheren Sachverhalt erkennen. In den ältesten erhaltenen Regeln über die Thoravorlesung, die Jehudai Gaon (ca. 750) zugeschrieben werden, heißt es I BH12'3N B1’3 dhsb px muuaa *ru ma ■nns 12 min -1222 np spiaa d. h. daß am Vormittag Kap. 16 und 17 gelesen werden. Ebenso schreiben die Halachot Gödolot') ,pip B'm23.-1 Bl' •spc’2 rpc -ti? pnx '23 '2ir ma nnx 1» ^2123 Der Herausgeber, Dr. I. Hildesheimer, findet in einer 'Anmerkung die oben mitgeteilte Lesart auffallend, verweist aber selbst auf die an einer anderen Stelle aufgeworfene Frage, wodurch denn eigentlich der Inhalt -von Lev. Kap. 17 zur Vorlesung am Versöhnungstage geeignet sei. In Nordfrankreich war es im Mittelalter Sitte, am Versöhnungstage Lev. 16 zu lesen, am Sabbat aber 16 und 17"). Auch in Italien kannte man die Vorschrift, beide Kapitel zu lesen; so heißt es Schibbole Leket 8 32 (vd. Luder. 149a):j-!KP2 JPipi spDs nnp^ i’^'j-itr cn ansa prr muuaa "tu rna nnx mua nx'n ms muxa tun “tu rnuian nmnna -tsb rmsün .-inv X^I.21' bp i:'3U “ne xmmtu '27> Aus den angeführten Stellen ergibt sich unzweifelhaft, daß dereinst die Sitte bestand, morgens III. Moses 16 und 17 zu lesen; Kapitel 18 war demnach nichts weiter als die nach, Analogie des Sabbats gewählte Fortsetzung der Vormittagsvorlesung. Nachdem die Vorlesung am Vormittag aus Kapitel 16 beschränkt war, fehlte dieser Zusammenhang, und so entstanden die oben erwähnten apologetischen Begründungen. Das eine steht jedenfalls fest, daß die Vorlesung für den Vormittag einmal geändert worden ist') und daß die ursprüngliche Veranlassung für die des Nachmittags nicht mehr besteht. Ob der obige Tatbestand, der mir nicht unerheblich zu sein scheint, für die Behandlung der Frage bereits verwertet worden ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich stelle ihn hiermit zur Diskussion und empfehle ihn der Aufmerksamkeit der Fachmänner. Die Entscheidung der praktischen Frage steht nicht bei mir. >) Ch. M. Hvrovitz, D’31tUin jmin l> S.39. -’) Ed. Hildesheimer, S. 619. Mit dem Schluß der Pirka ist ebenfalls das Ende von Kapitel 17 gemeint; vgl. die Einteilung Machsor Vitry, S. 666. 3) Vgl. D"Pv “HD» el. Weiss, in baiH'D- Festschrift hum 90. Geburtstag von M. Bloch, Budapest 1996, hebr. Abt., S. 197 f. ... ms muxa -tu ma 'inx ja rmrnzn pip omaan ova nto'tr ii wu «V3i nu pn 'amtu'23 "’2’aia natus bn axi .ma PHX '2 bv bbo SJ’BIH*? xbw 13713 V"1123 .121 322 In unseren Ausgaben desLr2O, Geb. 19 fehlt die hier erwähnte Ausgabe. 4) Auch beide Haftaras waren einst länger, was hier nicht näher ausgeführt werden soll.