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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1917-02-23 · Heft 8 (23.2.1917) · p. Seite 95

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
81 (1917)
Issue
Heft 8 (23.2.1917)
Date
1917-02-23
Page
Seite 95 (sequence 11)
Language
German
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95 geistlichen FeldsuperiorF., der später Domkanonikus in B. war, ist mir als ganz besonders liebenswürdig in der Erinnerung geblieben. Als ein Doktor v. G. in Prag dem Militärärar, weil der katholische Garnisonsriedhof in Karolinental bei Prag wegen des immer näheren Heranrückens der bewohnten Häuser des Vorortes aufgelöst werden sollte, einen größeren Grundstückskomplex für einen interkonfessionellen, militärischen Friedhof angeboten hatte, kam der Militärsuperior; wie schon mehrmals, wenn es sich um dringende Angelegenheiten gehandelt hatte, in meine Wohnung, um mein Gutachten über die Zulässigkeit dieser Einrichtung auch für die jüdischen Mannschaften zu hören. Als ich ihm sagte, daß die Benützung eines interkonfessionellen Friedhofes ohne separierte Abteilung für die Israeliten rituell nicht durchführbar sei, weil die zahlreichen nichtjüdischen Glaubenssymbole auf christlichen Gräbern die jüdischen Besucher der ihnen angehörigen Gräber in der Verrichtung der üblichen Gebete stören würden, wehrte er solche Bedenken mit den Worten ab: „Lieber Kamerad, wenn christliche und jüdische Soldaten miteinander kämpfen, miteinander verwundet werden und miteinander fallen, so dürfen und müssen sie wohl auch miteinander begraben werden." Erst als ich geltend machte, daß.bei uns eine Exhumierung der Leichen auch nach einem zehnjährigen Zeitraum, wie dies auf den Garnisonsriedhösen üblich ist, religiös nicht statthaft sei, wurde das so human gemeinte Projekt undurchführbar gemacht. Stets nach wenigen Jahren brachte der Kalender für die jüdischen Rekruten den Uebelstand mit sich, daß der amtlich verlautbarte Einrückungstermin für die Rekruten und Einjahrig- Freiwilligen oder der Tag vorher auf den Versöhnungstag siel. Ich intervenierte dann regelmäßig, und ohne weiteres wurde den israelitischen Mannschaften rechtzeitig der Eintritt um einen oder zwei Tage verschoben. In einem der ersten Jahre meiner seelsorgerischen Tätigkeit wurde die Verlautbarung dieses mit dem jüdischen Versöhnungstage kollidierenden Termins mir so spät bekannt, daß ich nicht rechtzeitig vorsprechen konnte und nach Bewilligung meiner Bitte mir nichts anderes übrigblieb, als sie durch eine Zeitungsnotiz zu veröffentlichen. Am Tage nach dem Versöhnungstage erhielt ich nun aus K., einer Landwehrgarnisonstadt in Deutsch-Böhmen, von Vätern israelitischer Landwehrrekruten (in Oesterreich werden Mannschaften auch direkt in die Landwehr assentiert) eine Depesche, daß ihre Söhneweil sie am Versöhnungstage nicht eingerückt waren, mit Arrest bestraft worden seien. Ich besann mich nicht lange und fuhr sofort nach dem ziemlich entfernten K. Ich sprach beim Oberst vor, um mich, den betreffenden Erlaß in der Hand, zu beklagen. Freundlich und sachgemäß erwiderte mir der Oberst: „Eine Pflichtverletzung infolge einer Zeitungsnotiz kann man beim Militär nie dulden. Vor wenigen Jahren war in der „Neuen Freien Presse" zu lesen, daß die angekündigten Kaisermanöver in Galizien wegen dort herrschender Pferdekrankheiten nicht stattfinden würden. Wäre infolge dieser irrtümlichen Notiz jemand seiner militärischen Pflickst zuwider den Manövern ferngeblieben, man hätte ihn sehr streng bestraft. Diese Rekruten hätten gestern jedenfalls einrücken und wenigstens melden müssen, daß sie wegen dieses hohen Festtages keinen Dienst leisten können. Ich kann meinerseits die Strafe nicht zurückziehen. Reisen Sie nach L., dem Sitze des höheren Kommandos, und werden Sie dort in dieser Angelegenheit bittlich; ich werde sofort dienstlich Ihre Bitte unterstützen." Ich reiste nach L. und fand mit meiner Bitte um Erlassung der restlichen Strafe das geneigteste Gehör. Ueberhaupt ist in den 31 Jahren meiner Prager militärseelsorgerischen Tätigkeit nie ein Fall vorgekommen, daß ich mit meinen zahlreichen Anliegen eine Fehlbitte getan hätte. Im Generalkommando war ich bereits eine sehr bekannte Persönlichkeit und wurde stets den: jeweiligen Generalstabschef direkt Mit meinen Bitten vorgeführt. Als ich nach mehr als sünfundzwanzigjähriger Tätigkeit dem damaligen Generalstabschef, jetzigen berühmten Feldherrn und Armeeoberkommandanten Generalobersten v. B., vorgeführt wurde, fragte er mich leutselig, wie lange ich schon so uneigennützig für die jüdischen Mannschaften tätig sei und wie es da komme, daß ich noch keine Auszeichnung hätte. Kurze Zeit darauf war im Militärverordnungsblatt zu lesen, daß mir von Sr. Majestät dem Kaiser das Goldene Verdienstkreuz mit der Krone verliehen wurde, das vor mir nie ein Rabbiner in Böhmen erhalten hat. Wenige Tage vorher hatte ich nachstehendes Schreiben vom jetzigen siegreichen Heerführer der österreichischen Südwestarmee erhalten: Prag, 28. November 1899. Euer Ehrwürden! Soeben erhalte ich die dienstliche Verständigung, daß Se. Majestät Ihnen das Goldene Verdienstkreuz mit der Krone am 18. d. M. verliehen hat. Herzlichst gratuliert hierzu Ihr ergebener v. B.. Oberst. Als ich einige Zeit darauf nach der schönen österreichischen Sitte bei Sr. Majestät in Audienz erschien, um mich für die Auszeichnung zu bedanken, unterhielt sich Kaiser Franz Joses sehr leutselig mit mir. Es war die böse Zeit, nach der im Jahre 1897 und kurze Zeit daraus auf dem flachen Lande Böhmens zahlreiche Aufläufe und Ausschreitungen gegen die Juden stattfanden und man täglich in den Zeitungen Berichte über Mißhandlungen und Beschimpfungen jüdischer Gemeinden las, und infolge böswilliger Ausstreuungen und namentlich durch die traurige Ausbeutung der Hilsner-Affäre das Sicherheitsgefühl der Juden in unserem Lande erschüttert, ihr Handel und Wandel gefährdet war. Aengstlich sehnend schaute man aus, ob die Regierung nicht durch ein kräftiges Machtwort dieser Unsicherheit entgegentreten werde. Aber vergeblich wartete man; selbst die Justizbehörde tat in der Hilsner- Sache nichts. (Fortsetzung folgt.) Begründung einer Nrbeilsgemrjnlchatt Milch-liberaler Iugendoereine. or kurzem hat sich ganz im stillen ein Ereignis vollzogen, das bestimmt sein dürste, ein Markstein für die Entwicklung des religiösen Liberalismus und damit des Judentums überhaupt zu werden: der formelle Zusammenschluß der in Deutschland bestehenden jüdisch-liberalen Jugendvereine. Ueber die Notwendigkeit, schon die jüdische Jugend zu entschiedener Stellungnahme in religiösen Fragen zu veranlassen, über die Unmöglichkeit, der Jugend, das heißt, der strebenden Menschheitsgeneration, auf die Dauer in irgendeiner, geschweige den»! in der wichtigsten seelisch-geistigen Frage das Enthaltsamkeitsgesetz der Neutralität aufzuerlegen, ist hinreichend gesprochen und geschrieben worden. Die Entwicklung des neutralen Jugendbundes hat den Neutralitätsskeptikern vollauf recht gegeben. Was geschehen mußte, geschah: den maßgebenden Einfluß in den neutralen Jugendvereinen gewannen die stärksten Persönlichkeiten, das heißt diejenigen, welche das Neutralitätsgebot am unbedenklichsten übertraten. Daß vor allem norddeutsche neutrale Jugendvereine tatsächlich in rein zionistisches Fahrwasser gekommen sind, ist ein offenes Geheimnis. Nachdem schon in den Jahren 1911 und 1912 die ehrlich liberalen Elemente in größeren Gemeinden sich zu liberalen Jugendvereinen zusammengesunden hatten, nachdem sie in den folgenden Jahren, von hüben und drüben befahndet, ruhig und stetig an ihrer Aufgabe, abseits vom religionspolitischen

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