Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 81 (1917)
- Issue
- Heft 8 (23.2.1917)
- Date
- 1917-02-23
- Page
- Seite 93 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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'98 LaiertbiWochek, sondern eine Vereinigung beider, eine wirkliche Gemeindebibliothek begründet, die von der Bibliothekskommisfion mit Unterstützung des Leiters der Bibliothek, Dr. Stern, hingebungsvoll ausgebaut wurde. Sie zählt heute 38 000. Bände und etwa 500 Handschriften. Gelehrte aller Bekenntnisse benutzen und schätzen die Bibliothek als wertvolle Quelle für ihre Studien. Ein Teil der wertvollsten Schriften ist zurzeit in der Kunstsammlung ausgestellt, darunter Schriften zum Reuchlin-Psefferkorn-Streit und illustrierte Drucke, wie die achte vorlutherische deutsche BibelauSgabe, ein Pentateuch-Kommentar des Nachmanides, Neapel 1914, u. a. m. — Die Erzeugnisse jüdischen Kunstinteresses sollen in dieser Sammlung zum erstenmal in Berlin einem größeren Publikum zugänglich gemacht werden. Die Ausstellung, die heute nur in etwas beschränkten Räumen gezeigt werden kann, wird hoffentlich später ein würdigeres Heim finden. Mit dem feierlichen Gelöbnis, daß die Gemeindebehörde die Kunstsammlung im Sinne des Stifters bewahren und zu einer Stätte der Belehrung und Erbauung ausgestalten werde, verkündet Kommerzienrat Eisner die Eröffnung der Kunstsammlung der Jüdischen Gemeinde. — Den Beschluß der Feier bildete eine Führung durch die Kunstsammlung und die Gemeindebibliothek, bei der die ausgestellten Kunstschätze, Handschriften und seltenen Drucke viel bewundert wurden. Besonderen Beifall fand der als Synagoge ausgestaltete Borraum der Sammlung, in dem ein Thoraschrein, alte Porauches, Leuchter, Gebetständer und andere Einrichtungsgegenstände in geschickter Anordnung ausgestellt sind. Viel beachtet wurden auch die Münzsammlung und die Ausstellung palästinensischer Altertümer; auch die ausgestellten Bilder, unter ihnen besonders die Darstellungen Mendelssohns, fanden rege Beachtung. Mit der Kunstsammlung hat die Zahl unserer Gemeindeinstitute eine erfreuliche Bereicherung erfahren. Wir wollen hoffen, daß die Sammlung sich in friedlichen Zeiten zu einem wirklichen Museum auswächst, das der Wissenschaft des Judentums, deren Pslegestätte Berlin ist, gute Dienste leistet. E. M. | Llmarü Lilbrrmann. ( ast genau ein Jahr ist verflossen, seit wir in einem längeren Aufsatze dieser Blätter vom viel zu frühen Tode des Senatspräsidenten beim Münchener Oberlandesgericht, Universitätsprofessor Dr. Heinrich Harburger, dieses bedeutenden Geistes und völkerrechtlichen Meisters, Nachricht gaben und ein Bild seiner reichen Wirksamkeit zeichneten. Zum unmittelbaren Nachfolger dieses in Theorie wie Praxis glänzenden Juristen ernannte der Justizminister v. Thelemann, innerhalb des seit Februar 1912 am Ruder befindlichen ultramontan-reaktionären Ministeriums Hertling der Renommierprotestant und liberal angehauchte Außenseiter, einen Glaubensgenossen des verblichenen weitberufenen Rechtsgelehrten, Eduard Silber mann, Staatsanwalt beim Obersten Landesgericht für Bayern. DaS konnte kein alltägliches Mitglied des Richterstandes sein, das letzteres Amt bekleidete und, noch zu höherem Aufstieg ausersehen, auf Heinrich Harburgers Posten berufen wurde. Man denke einmal in Berlin: ein Jude Staatsanwalt am Kammergericht und danach gar Senatspräsident am Ersten Oberlandesgericht der Monarchie! Das verschriene Modewort „Ausgeschlossen!" dürste hier einmal ganz am Platze sein. Denn trotz aller Würdigungen und Ehrungen ausgezeichneter Juristen des Anwaltsberufes im führenden Bundesstaat, auch von offizieller Seite, gab und gibt es im Hohenzollernstaate doch eine unverrückbare obere Schranke für den Richterbeamtcn israelitischen Bekenntnisses, die Landgerichtsratsecke. Ein jüdischer Landgerichtsdirektor wie in Baden, wo kürzlich ein solcher in Mannheim in den Synagogenvorstand gewählt wurde, erscheint leider in der preußischen Bureaukratie noch lange wohl ein frommer Wunsch. In Bayern, wo in kirchlicher Hinsicht auch unter sonst rückschrittlichsten und stockklerikalen Regierungen der ' Gesetzesbuchstabe der Parität fast durchweg maßgebend blieb, haben hervorragende und tüchtige Israeliten im Richterstande, falls sie sich praktisch bewahrten, die Staffel zu oberen Stellen mehrfach erklommen, wenn man sie auch von ganz selbständigen Posten, das heißt von den Aemtern eines Direktors oder eines Gerichtspräsidenten, möglichst sernzuhalten suchte. Das war ja, wie wir vor Jahresfrist andeuteten, auch Harburgers unvermeidliches Geschick und soll, wie ich einmal gehört habe, an ihm ziemlich arg genagt haben. Non seinem Amtsnachfolger Silbermann gilt dieselbe Tatsache, daß er trotz aller höchsten Achtung und verhältnismäßig raschen Beförderung niemals einen unabhängig leitenden Posten anvertraut erhielt. Ob auch er diese, man darf angesichts der Verdienste und ihrer Würdigung von oben her gewiß sagen: Zurücksetzung bitter enrpfunden, weiß ich nicht. Es kommt nun bei Silbermann zweierlei hinzu: etwas Positives und etwas Negatives. Im Gegensätze zu Heinrich Harburger, dem Weltmann und schon als Autorität des internationalen Völkerrechts stark kosmo-» politisch angehauchten Freigeist, der sicherlich in der Hauptsache aus Ehrgefühl sich in den bezüglichen Rubriken der Personal- und Behördebogen noch als Jude bezeichnete, der er innerlich längst nicht mehr war (seine Kinder hatten längst die Taufe empfangen, wie ich erst nach dem Nachruf erfuhr) — ein Punkt, für seinen amtlichen Ausstieg ebenso zu veranschlagen wie für die Wertung in unserem Zusammenhänge wichtig —, war Eduard Silbermann ein vollbewußter Jude, der lieber auf jeden weiteren Beweis der Schätzung seiner beruflichen Leistungen verzichtet hätte, als nur ein Schrittchen von der ungescheuten Bekennerschaft und ernstlicher Bej tätigung seiner Konfession ab- oder zurückweichen.! Dabei war Silbermann ein vortrefflich erprobter aus- | gezeichneter Jurist der Praxis, dem gerade deshalb ein verantwortungsvolles Amt im Bezirke der Rechtsprechung gebührte. Schon 1877 waren er und der verstorbene Kultusminister v. Wehner (dem Abstammung von einem jüdischen Großvater, einem Trödler Wiener, nachgesagt wurde) die beiden „Ersten" und einzigen „Einser" im Staatsexamen gewesen, wie auch sie beide bei der Ghmnasialreiseprüsung die seltene, jetzt längst nicht mehr verliehene Auszeichnung der goldenen Preismedaille für hervorragende Fortschritte zugebilligt erhalten hatten. Im Jahre 1879 wurde Silbermann dritter Staatsanwalt beim Landgericht Regensburg, 1881 Amtsrichter zu Augsburg, 1887 zweiter Staatsanwalt beim Landgericht Regensburg, 1891 Landgerichtsrat beim Landgericht München 1, 1899 Staatsanwalt beim Münchener Oberlandesgericht, 1904 Rat an demselben Gerichtshof, 1904 als erster Jude Staatsanwalt am Obersten Landesgericht für Bayern. Anfang 1916 stieg er, der in der wiederholten Betrauung mit den staatsanwaltlichen Geschäften einen Beweis ganz besonderer Hochachtung der obersten Justizstelle, namentlich des vieljährigen unparteiischen Mnisters Dr. Freiherrn v. Leonrod, erblicken durste, auf den eben durch des genialen Harburger beklagenswertes rasches Ende verwaisten Sessel eines Senats- Präsidenten beim Münchener Oberlandesgericht. Ani 9. Februar ist er infolge Herzlähmung sanft entschlafen, ohne vorherige Krankheit, erst ein beginnender Sechziger. Am Sonntag, den 11., an einem eisigen Nachmittag, wurde er auf dem Alten israelitischen Friedhof an der Thalkirchner