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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1917-02-23 · Heft 8 (23.2.1917) · p. Seite 86

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
81 (1917)
Issue
Heft 8 (23.2.1917)
Date
1917-02-23
Page
Seite 86 (sequence 2)
Language
German
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86 kontrollieren, ist nicht ganz zu verwerfen. Vielleicht ist die Betätigung im Sinne dieser Aufgabe in dem oder jenem einzelnen Falle angebracht. Im allgemeinen aber bleibt es bei der bereits getroffenen Feststellung, daß solche politische Betätigung nur im engsten Zusammenwirken mit der rin» genden wirtschaftlichen Gruppe durch deren Sachwalter und Jnteresienvertreter zulässig ist. Religionsgründer — man denke etwa an Christus — und Ethiker wirken nicht durch Vertretung einer Wirtschaftsgruppe heilsam. Hier ist vielmehr der Politiker am Platze, der den Selbstdurchsetzungstrieb der Mitglieder der Gruppe sich zu eigen macht und das Maß seiner Durchsetzbarkeit zu berechnen versteht. Nicht Liebe, sondern Egoismus im Verein mit Klugheit hat hier zu wirken. Es wird also nicht bestritten, daß der Selbstdurchsetzungstrieb durch den Kampf der Wirtfchaftsgruppen Zustände im Gefolge haben kann, die vom Standpunkt der Moral, der Liebe aus ethisch zu begrüßen sind: Zustände nämlich, die zu einem fürsorglicheren Verhältnis der Menschen führen, als es vor dem Erfolg des Kampfes bestanden hat. Aber für eine Betätigung des Motivs der Liebe ist zur Herbeiführung solcher Zustände wenig Raum. Der Ethiker der Liebe begleitet die wirtschaftlichen Kämpfe mehr mit seinen Wünschen für die Schwachen, als daß er Politisch in sie einzugreifen imstande ist. Eine weitere Tätigkeit, die zum Zwecke des Gemeinwohls erforderlich ist, ist die eigentliche Fürsorge für die Schwachen und Gebrechlichen! Mit diesen meinen wir nicht Glieder von Gruppen des wirtschaftlichen Kampfes, sondern die Hilflosen, die auf andere angewiesen und nicht für sich zu kämpfen imstande sind. Es handelt sich um zwei Klassen, einerseits um Menschen, die im Lebenskämpfe unterlegen sind, in ihm ihre Schwäche erwiesen haben, anderseits um Kinder und solche, denen noch erst aus fremder Kraft der Zutritt zum Leben zu eröffnen ist. Von der zweiten Gruppe kann nicht bezweifelt werden, daß das Wohl der Gesamtheit es erfordert, ihnen durch Erziehung und Ausbildung die Mittel zum Wirken zu verschaffen, wenn sie — z. B. die unbemittelten Waisen — sie sich auf keine Weise selbst zu erringen befähigt sind. Der verständige Selbsterhaltungstrieb der Mitglieder der Gesellschaft wird deshalb auch hier als schaffende Kraft wirken. Immerhin liegt offenbar die Gefahr nahe, daß die Besitzenden gegenüber Aufgaben, die für ihre Persönliche Durchsetzung augenblicklich dringender sind, die wahren Gesellschaftsinteressen zurückdrängen, weshalb'eine Kontrolle der Befriedigung dieser Interessen durch die Vertreter des Gemeinwohls am Platze ist. Es st eilt sich hier der typische Fall eines ethischen Bedürfnisses ein. Aber sehr vermehrbar dürften die Themata ethischer Arbeit innerhalb des Gebiets des Gemeinwohls nicht sein. Schon die Hilfsaktion für die wirtschaftlich Gescheiterten läßt sich kaum durch ethische Arbeit wesentlich beeinflussen. In die oben behandelten Fragen der Erziehungs- und Bildungskultur könnte das auf das Gemeinwohl gerichtete Liebesinteresse aus dem Grunde eingreifen, weil sich dort das Maß des zu Bietenden bestimmen ließ. Was man aber im Wege der Fürsorge dem wirtschaftlich Schwachen dem Umfang nach zuwenden soll, ohne es unberechtigterweise anderen zu entziehen, diese Frage läßt sich wieder kaum anders als durch den Kalkül gesellschastswirtschaftlicher Klugheit entscheiden. Der Geschäftsmann entscheidet schließlich auch hier die Frage des Ob und Wieviel, weil er die Bedingungen der Selbsterhaltung innerhalb einer Gesellschaft berechnen kann, nicht aber der Ethiker der Liebe. ■ Also hat die Ethik eigentlich wenig zu tun? Sie hätte, so scheint es nach den bisherigen Ausführungen, im wesentlichen Nur zu mahnen und anzueisern, damit die Jnteresien deS Gemeinwohls nicht von solchen des wirtschaftlichen Tageskampfes zurückgedrängt werden. Die Frage der Ausführbarkeit und der Ausführung ihrer Wünsche hätte sie aber auf fast allen Gebieten der wirtschaftlichen Gesellschaftsklugheit zu überlassen? Ja, bei solcher überwiegend theoretischen Betätigung wäre sogar eine gewisse Gefahr von der Ethik zu befürchten, nämlich die Gefahr, daß sie ihre Zulänglichkeit zur praktischen Leistung überschätze, deshalb vorschnell Partei ergreife und Utopien zu verwirklichen suche: eine Gefahr, die auch in der Tat besteht. Entspricht dies dem großen Eifer, mit dem der idealistische Ethiker, besonders zu Zeiten der Blüte der Ethik, aufzutreten pflegt? In Wahrheit hat die Ethik einen anderen umfassenderen Inhalt als die auf das Gemeinwohl gerichtete Liebe, unter deren Gesichtspunkt wir die Möglichkeiten ihrer Betätigung bisher betrachtet haben. Daß dies verkannt wird, ist ein großer Mangel der Geistes- und Willensbildung unserer Zeit. Wohl steckt in der Definition der Fürsorge und der Liebe, die wir alle in den Motiven unseres Handelns lesen, ein richtiger Kern. Der moralische Mensch will jedes Menschenwesen erhalten und seine Existenz sichern. Richtig ist auch unsere obige negative Ausführung, daß die Fürsorge für den Nebenmenschen die eigene Vernichtung nicht prinzipiell erfordern darf, was im Gegensatz zur urchristlichen Auffassung der Liebe zu betonen ist. Schließlich ist auch die ausführlich behandelte Bescheidung angebracht, die durch die politischen Bedingungen des Gemeinwohls erfordert wird: die den einzelnen im wirtschaftlichen Verkehr oder im Wege der Freigebigkeit zuzuwendenden Güter sind ihrem Maße nach verschieden zu bestimmen, und zwar je nach der Bewertung, die der wirtschaftliche Verkehr demjenigen gibt, dem die Zuwendung zufließt. Alles dies bereits Vorgetragene ist richtig und beschränkt die Tätigkeit, die zur Verwirklichung der Wünsche des moralischen Menschen aufzuwenden ist. Aber das eigentliche Gebiet freiester und eifrigster Betätigung des Ethikers tut sich erst jenseits dieser Schranken auf! DieBosheit ist es, die er — und nur er allein — zu bekämpfen hat. Nicht die wirtschaftliche Entwicklung und Bewertung hat er als Kulturförderer zu bekämpfen — das würde ihn oft zu Utopien führen —, sondern die Bosheit, die Sünde. Die Bosheit ist „Erbsünde", das heißt für uns: eine allgemeine menschliche Eigenschaft. Nicht irgendein Klassenstandpunkt, etwa die normale Benutzung der Macht des Kapitals, stellt die Bosheit dar. Vielmehr ist der wirtschaftliche Klassenstandpunkt ein notwendiges und richtiges Bildungselement innerhalb der werteschafsenden Standpunktkämpse Aber die individuelle Neigung eines jeden Menschen, sich nicht mit dem ihm gesellschaftlich zugeteilten Maße zu bescheiden, sondern einen Ausweg aus den Klammern der Gesellschaft zur Niederkämpfung seiner Mitmenschen zu finden, das ist die allgemein menschliche Krankheit der Bosheit. Mit den Standeskämpfen Schranken auf! Die Bosheit ist es, die er — und nur er mahnend und kontrollierend zu begleiten, soweit er dazu imstande ist —; aber mit der Neigung des einzelnen zur Durchbrechung der gesellschaftlichen Schranken hat er zu kämpfen. Nun wird allerdings, wie wir wissen, diese Aufgabe zu einem Teil durch den Mechanismus der gesellschaftlich-wirtschaftlichen Kämpfe erfüllt, die eben jedem seinen Anteil geben und ihm dadurch die ihm nicht zustehende Beute zu entziehen suchen. Zu einem anderen Teile setzt sich aber immer wieder der nicht ausgerottete egoistische Trieb durch. Die gesellschaftlichen Kämpfe können nur Regeln ganz allgemeiner Art schaffen. Sie gehen von den Jnteresien der gesellschaftlichen

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