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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1917-02-23 · Heft 8 (23.2.1917) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
81 (1917)
Issue
Heft 8 (23.2.1917)
Date
1917-02-23
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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81. Jahrgang Nr. 8 Berlin, 23. Februar 1917 eitung desAudenlums. Gin unparteiisches Mrgan für alles jüdische Interesse Diese Zeitung erscheint wöchentlich. A bonnements-pre^s» durch den Buchhandel oder die Post (in Berlin und Vororten durch unsere verrriebsstelien) bezogen vierteljährlich SM. — Postscheckkonto 32*. Begründet von Rabbiner vr. Ludwig PHMppson Unter Leitung des Geheimen Regierungs-Rats Professor vr. Ludwig Geiger Verlag: Rudolf Mosse, Berlin, Jerusalemer Strasse 46-49 Alle Zusendungen fftr Bedaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung der Judentums", Berlin SW, Jerusalemer Straße zu richten. Verlag von Rudolf Mosse, Berlin. Tfttftfrlt* und Gemeinwohl. Von Rechtsanwalt M. Lewinski LsNLjULL. (Berlin). — Die Woche. — Die Kriegshilfskomnnssion der Jüdischen Gemeinde zu Berlin. Von Benas Levy (Berlin). -— Die Eröffnung der Kunstsammlung der Jüdischen Gemeinde (Wolssche Stiftung). Von E. M. — Eduard Silbermann. Von L. F. — Zur Geschichte der israelitischen Militärfeelsorge in Deutschland und Oesterreich. Zugleich Erinnerungen aus^meiner 42jährigen Tätigkeit als Militörseelsorger. Von k. k. Professor Dr. Alex. Kisch, Rabbiner der Israelitischen Gemeinde in Prag, k. k. Subfidiarseelsorger der Garnison Prag, früher k. k. Feldrabbiner i. d. R. — Begründung einer Arbeitsgemeinschaft jüdisch-liberaler Jugendvereine. — Feuilleton: Tante Trude. Roman einer Vierzigjährigen. Don Anna Goldschmidt. Der Gemeiridebote (Beilage zur „Allgemeinen Zeitung des Judentums"). Berlin, Königsberg i. Pr., Marienwerder, Frankfurt a. M., Krakau, New Jork. — Von Nah und Fern. ___^ Lthik und Gemeinwohl. Von Rechtsanwalt M. L e w i n s k i (Berlin), elches sind die wahren Aufgaben der Ethik? Diese Frage ist nicht überflüssig oder längst gelöst. Die Tatsache, daß trotz aller Aehnlichkeiten die Religionen verschiedene Moralsysteine produzieren, die weitere Tatsache der Unstimmigkeit der Philosophen — ich erinnere nur an Nietzsches moralphilosophische Proteste — beweist allein schon die Ungelöstheit des Problems. Sie ist aber auch von höchster Wichtigkeit. Wer stark ethisch interessiert ist, muß empfinden, daß Wohltätigkeit, politische und wirtschaftliche Fürsorge, Liebe, Demut und dergleichen, die alle als Moralinhalte angepriesen werden, doch recht verschiedenartige Dinge sind, die erst in ein ordentliches Verhältnis zueinander gesetzt werden müssen, damit sich klare Direktiven für die Gestaltung des Lebens ergeben. Wer sich ethisch betätigen will, bedarf deshalb der Klärung der Frage, und er kann anderseits hoffen, daß durch dieselbe die ethische Betätigung gekrästigt werden muß. Doch soll hier nicht der Versuch gemacht werden, die Frage vomFun dament aus zu beantworten. Besonders soll über die Berechtigung einer Moral überhaupt nicht gesprochen und eine psychologische Zergliederung der moralbildenden Triebe nicht versucht werden. Das würde zu weit führen und zu schwierig sein. Wir wollen vielmehr diejenigen Betätigungsarten, denen man eine Zugehörigkeit zur Moral auf Grund der historischen Entwicklung allgemein zuspricht, miteinander vergleichen, indem wir Prüfen, ob sie zueinander Passen und wie sie sich zueinander verhalten. Dabei wollen wir uns an dieser Stelle nur auf den Standpunkt des heutigen Zustandes unserer Kultur stellen und weder Abwandlungen aus der Vergangenheit noch fremde ortsferne Kulturen berücksichtigen. Die in diesem Blatte erforderte Beziehung auf das Judentum wird sich bei der Entwicklung des Inhalts der Ethik von selbst Herausstellen. I Als fundamentalstes Gebot der Moral gilt die Liebe. IHier stock' ich schon", muß man mit Goethe sagen. Weiß man doch, was das Gebot der Liebe der ethischen Betätigung für Schwierigkeiten bietet. Wird das Gebot der Liebe absolut genommen — wie in der Auffassung des Neuen Testaments—, so führt es zur Selbstaufopferung und damit zur Vernichtung jeder ethischen Betätigung. Das Gebot der Menschenliebe bedarf offenbar der Einschränkung; aber welcher und wodurch? Da stellt sich denn die Formel der Fürsorge ein. Liebe nicht, bis du dich selbst verbraucht hast, sondern sorge für die Bedürftigen! Doch mit diesem Wort ist keine begrifflich klare Einschränkung der Liebe gewonnen, ist keine Grenze angegeben. Man sieht hier, wie schwierig das Problem der Ethik ist, wie manches Gebot sich ohne Klärung aufzulösen droht. Die ziemlich allgemein anerkannte Antwort auf die Frage ist in dem Begriff des Gemeinwohls enthalten. Sorge für den anderen insoweit, als nicht das Wohl der Gesamtheit dadurch geschädigt wird, anstatt dadurch gefördert zu werden! Wenn man auf die allgemeine Stimmung achtet und von den Erklärungsversuchen einzelner systematischer Philosophen und etwa den Protesten Nietzsches absieht, so kann man sagen, daß in dieser Formel die heute allgemein übliche Antwort enthalten ist. Aber bezeichnet diese Formel Inhalt und Ziel für ein als ethisch zu bezeichnendes Streben? Es kann zugegeben werden, daß das Wohl der Gesamtheit ein Ziel und eine Schranke der Liebestätigkeit setzt. Dagegen ist fraglich, ob sich bei solcher Beschränkung der Liebestätigkeit noch ein Betätigungsfeld für den E t h i k e r bietet. Ist das Gemeinwohl nicht vielmehr ein politisch-wirtschaftlicher Begriff, deffen Verwirklichung außerhalb des Gebietes der Ethik liegt? Das Gemeinwohl wird zuerst und in großem Maße durch den Kampf ums Dasein hervorgebracht. Die oben gestellte Frage bedeutet daher, ob Durchsetzung im Kampf ums Dasein sich nunmehr als das eigentliche Gebot der Ethik herausstellt — oder ob die Zwecke des Gemeinwohls der Liebestätigkeit, die durch jene Zwecke begrenzt werden soll, doch noch etwas Besonderes zu tun übrig lasten. Der Kampf ums Dasein sorgt zunächst für das, was wir die soziale Ausgleichung oder soziale Gerechtigkeit nennen. Hierdurch ist der Liebestätigkeit ein sehr wesentliches Gebiet entzogen. Es wäre bedenklich und unmöglich, die Werte und Entgelte für die Leistungen auf andere Weise als durch den Verkehr bestimmen zu wollen. Dieser Verkehr besteht aber in nichts anderem als in dem Gegeneinanderwirken des Durchsetzungstriebes von einzelnen und von wirtschaftlichen Gruppen. Hier könnte der Liebestätigkeit höchstens ein Kontrollrecht eingeräumt werden, die Pflicht, die aufstrebenden Klassen zu unterstützen und ihnen den wirtschaftlichen Kampf gegen die Gewalthaber zu erleichtern. Diese Fixierung eines Teiles der ethischen Aufgabe, des wirtschaftlichen und politischen Teils derselben, den Wirtschastskampf zu

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