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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1917-02-16 · Heft 7 (16.2.1917) · p. Seite 75

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
81 (1917)
Issue
Heft 7 (16.2.1917)
Date
1917-02-16
Page
Seite 75 (sequence 3)
Language
German
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wahres Wort. Es mag Vorkommen, daß an vereinzelten Stellen der Front aus.taktisch militärischen Gründen der eine oder andere Punkt vorübergehend geräumt werden muß. Sollte jedoch, was nicht wahrscheinlich ist, womit aber im Kriege selbstverständlich auch einmal gerechnet werden muß, eine Räumung größerer Gebietsteile notwendig werden, so würde die Oberste Heeresleitung keinen Augenblick zögern, rechtzeitig vorher die betroffene Bevölkerung zu warnen, damit sie sich in Sicherheit bringen kann, und von einer solchen Tatsache dem deutschen Volke Kenntnis geben. Die Bevölkerung kann sich daraus verlassen, daß ihr wie bisher nicht nur günstige Nachrichten mitgeteilt, sondern auch vorübergehende Rückschläge nicht verschwiegen werden." *' Ueber die Judenfrage im Anschluß an die Schmollerschen Artikel veröffentlicht Herr Geheimrat Kahl, Ordinarius an der Berliner Universität, einen größeren Artikel „Religion und Staatsbürgertum". Er handelt in seinem ersten größeren Teil über die Parität zwischen Protestanten und Katholiken, der wegen dieses seines Inhalts keine besondere Berücksichtigung zu finden braucht; in seinem bedeutenden Schluß urteilt er aber über die uns naheliegenden Fragen mit solcher Umsicht, mit so edlem und reinem Sinn, daß wir mit wirklicher Freude seine Ausführungen an dieser Stelle wiederholen. Sie lauten: „Ebenso grundsätzlich ist die Einmischung der Rassenfrage in das Problem der staatsrechtlichen Parität abzuwehren. Wohl weiß ich, daß gerade hier Prinzipien und Tatsachen sich besonders hart stoßen können. Aber trotzdem und vielmehr eben deshalb ist der Grundsatz scharf und rein festzuhalten. Ueber die heutige deutsche Judensrage überhaupt kann und will ich mich hier nicht verbreiten. Es ist darüber in der „T. R." vom 16. Januar von einem der besten und ehrwürdigsten Deutschen ein Artikel veröffentlicht worden, der auch in dem, der nicht überall zustimmen kann, jedenfalls den Eindruck unbefangenen Sinnes und feiner Beobachtung zurückläßt und über die Hauptgesichtspunkte für Beurteilung der Frage orientiert. Ich beschränke mich auf ein paar Worte über die Parität an Universitäten. Mit Zahlen operiere ich absichtlich nicht. Denn eben diese Methode verschiebt und verschleiert den Standpunkt, von dem aus allein die ganze Frage richtig gewürdigt werden kann. Unterstelle ich die Richtigkeit einer aufgestellten Rechnung, daß jüdische Privatdozenten und Professoren in ausfallend rascher Weise zugenommen hätten, so ist die aufsteigende Zahlenreihe doch im wesentlichen der folgerichtige äußere Ausdruck innerlich wirksamer Faktoren und Kräfte, d. h. hier der Ausdruck einer gesteigerten Beteiligung des Judentums an den gerade den Universitäten eigentümlichen Aufgaben und Erfolgen der Wissenschaft. Wäre die Zunahme aus anderen Gründen zu erklären, so träfe dafür die Verantwortlichkeit die Universitäten selbst und die Unterrichtsverwaltung, jedenfalls nicht das Judentum. Ist aber die Tatsache einer regen und erfolgreichen wissenschaftlichen Betätigung von Juden richtig und unbestreitbar, so haben Universitäten und Unterrichtsverwaltung ihre Pflicht und Schuldigkeit getan, .wenn sie dem Aufstieg tüchtiger Kräfte nicht um der Religion willen ein Hindernis bereitet haben. Im übrigen sind die Verhältnisse in den beteiligten Fakultäten und hinwiederum zwischen den Fakultäten und akademischen Instituten verschieden. Würde ein Institutsdirektor unter geflissentlicher Zurücksetzung gleich oder besser befähigter Anwärter seine Assistenten lediglich um der Stammesgenofsenschaft willen wählen und bevorzugen, so würde er natürlich zu tadeln sein, er hätte seine Zuständigkeit unwissenschaftlich und unparitätisch mißbraucht. Innerhalb der Fakultäten sind aber stärkere Garantien gegen Mißbrauch der Parität geboten. Die medizinischen Fakultäten nehmen wieder eine gewisse Sonderstellung ein. Der Anteil, der Juden steht unter den allgemeinen Bedingungen ihrer Beteiligung am ärztlichen Stande überhaupt. Die Angliederung ungewöhnlich zahlreicher Extraordinarien und Privatdozenten mit dem Professortitel erklärt sich teilweise aus dem Bestreben, durch die Professur der Praxis eine Empfehlung und einen stärkeren Rückhalt zu geben. Das kommt aber bei Christen und Juden vor und bringt den Universitäten insolange keinen Schaden, als der wissenschaftliche Dienst an ihnen nicht vernachlässigt wird. Um groben Mißbrauch zn 75 .-- verhüten, hat z. B. die Berliner Medizinische Fakultät beschlossen, daß, wenn ein Privatdozent auf ergangene Aufforderung für zwei Semester keine , oder eine verspätete Anzeige von Vorlesungen eingereicht hat, sein Recht, bei der Fakultät zu lesen, erloschen ist. Daß die Prophezeiung, der erste jüdische Ordinarius werde in zehn Jahren fünf und mehr andere Juden nach sich ziehen, in manchen deutschen Fakultäten sich bewahrheitet habe, habe ich nicht feststellen können und will auch keine weitere Mühe darauf verwenden. Denn wäre es der Fall, so würde ich vom Universitätsstandpunkte aus die Berechtigung oder Nichtberechtigung dieses Erfolges doch nicht unter dem Winkel der Judenfrage, sondern lediglich danach beurteilen, ob durch den Zuzug der fünf oder mehr Juden der Wissenschaft, der Lehre und dem Ruf der Fakultät eine Bereicherung zuteil geworden ist oder nicht. Es ist undenkbar, daß die christliche Minorität einer Fakultät vergewaltigt würde. Denn darüber steht das Aufsichtsrecht des Staates. Die Fakultäten haben nicht zu berufen, sondern vorzuschlagen. Bei ihren Vorschlägen haben sie nicht nur den Gelehrten und Lehrer, sondern auch die persönlichen Verhältnisse anzusehen. Dabei können sie auch an Konfession und Religion nicht Vorbeigehen. Es wäre aber eine Verletzung ihrer wissenschaftlichen Pflicht, wenn sie lediglich um dieser beiden willen einen Vorschlag fei es machen, sei es unterlassen wollten. Ueberaus anstößig ist mir dabei auch die Unterscheidung von getauften und ungetansten Juden. Die Mechanik dieser Unterscheidung greift unvermeidlich in ihren letzten Wirkungen zerstörend und verwirrend in das Heiligtum der Gewissensfreiheit ein. Einen wissenschaftlich verdienten und für ein akademisches ordentliches Lehramt auch im übrigen einwandfreien Mann bloß deshalb auszuschließen, weil er, ob getaufter ob ungetanster, Jude ist, geht nicht nur gegen das geschriebene Reichsrecht, sondern auch gegen die noch viel höher stehende ungeschriebene Gerechtigkeit. Als Jurist kann und darf ich in diesem ganzen Fragengebiete nur den grundsätzlichen Standpunkt vollkommener Unbefangenheit einnehmen. Als Politiker muß ich wünschen und empfehlen, daß die staatsrechtliche Parität endlich aufhöre, ein Streitpunkt zwischen liberaler und konservativer Staatsauffassung zu sein; denn sie ist in Wahrheit nicht Parteisache, sondern eine einfache Frage menschlicher Gerechtigkeit. Als Deutscher hoffe ich, daß die, die aus dem Felde heimkehren und mitberufen sein werden, das neue Vaterland zu bauen, auch im öffentlichen Leben der. Heimat trennende Hindernisse der staatsbürgerlichen Gleichberechtigung nicht weiter gelten lassen werden, die ihnen fremd waren, als sie Schulter an Schulter kämpften, bluteten und siegten." * Das „Gemeindeblatt der Jüdischen Gemeinde zu Berlin" bringt wiederum zwei Berichte des Feldgei st lichen Rabbiner Dr. B a e cf. Leider gestattet unser beschränkter Raum nicht den wörtlichen Abdruck der ausführlichen Schreiben. Daher sei nur erwähnt, daß das eine von Mitte Dezember sehr sinnige Betrachtungen über die Predigt anstellt; von dem zweiten dagegen, das allgemeine Darlegungen enthält, die während eines Heimatsurlaubs geschrieben wurden, sei eine längere Ausführung wiedergegeben, die Gedanken auseinandersetzt, die uns alle beschäftigen, die wir in der Heimat Zurückbleiben mußten. Diese Ausführungen lauten: Ter Gedanke an den Frieden weckte immer bald den anderen, welches Gepräge diese Zeit, der jede Hoffnung zueilt, wohl ausweisen werde. Es ist schwer, Vorhersagen zu wollen; in ereignisreichen und leidenschaftsvollen Tagen wird die Prophezeiung noch häufiger als sonst zuschanden. Das Ungewisse waltet im Gange des Geschehens. Wunsch und Stimmung sprechen zudem in jedem, der an das Kommende denkt, unbewußt mit; man nimmt lieber an, was man begehrt, als was man fürchtet, und vergißt darüber, was die Wirklichkeit ist. Aber die Hoffnung, um das Spätere zu wissen, läßt sich nie abweisen, und am ehesten ist es noch möglich, einige Linien der Zukunft zu erkennen, wenn man das Seelenleben beobachtet, in ihm deutlichere Richtungen festzustellen sucht. Sie zeigen die Zukunft, die vom Menschen ausgeht, die er schaffen will, und er ist das Wesentlichste jeder neuen Zeit. Besonders dem Staate ist viel von feinem Schicksal, das ihm zugeteilt ist, im Denken und Fühlen seiner Bürger enthalten. Ihr Wesen und ihre Art bedeuten für ihn und seine Zufunft noch mehr als Erwerb und Besitz, als Grenze und Gebiet.

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