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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1917-02-09 · Heft 6 (9.2.1917) · p. Seite 63

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
81 (1917)
Issue
Heft 6 (9.2.1917)
Date
1917-02-09
Page
Seite 63 (sequence 3)
Language
German
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63 abgebrochen. Es hat aber nicht nur seinen Gesandten abberufen und «dorn 'deutschen Gesandten die Pässe gegeben, sondern es hat (wenigstens Präsident Wilson in einer Rode) die Neutralen gemahnt, das gleiche zu tun, und ferner einige in Amerika liegende deutsche Schiffe mit Beschlag belegt. Von deutschen Dampfern liegen nicht weniger als 55 mit 444 916 Tonnen in -amerikanischen Häfen; der zeitweilige Verlust einer solch ungeheuerlichen Anzahl von Fahrzeugen bedeutet eine außerordentliche Schädigung. In Sachen hoher Politik haben wir es stets vermieden und wollen es auch in Zukunft vermeiden, in Auslassungen einzugehen. Die Entscheidung müssen wir den verantwortlichen Stellen überlassen. Vermutlich ist es das letzte Mittel, das uns zur Verfügung steht, und wo es die Selbsterhaltung betrifft, muß jedes Mittel, selbst das furchtbarste, zur Anwendung kommen. Einstweilen, das kann konstatiert werden, ist der Eindruck der angekündigten Maßregel in England ein niederschmetternder; Frankreich dagegen hat in seiner bekannten großsprecherischen Weise sich über die Gefahr leichthin ausgesprochen; die neutralen Mächte erblicken darin eine erneute Gefahr für ihre Schiffahrt und halten, wie aus den bisher bekannten Nachrichten sich ergibt, ihre Fahrzeuge zurück; verhältnismäßig ruhig sieht die Schweiz die neue Maßregel an. Am schlimmsten ist die Lage Hollands und von dort kommen bereits jetzt sehr beunruhigende Nachrichten. Jedenfalls ist die durch das neue Verfahren mit den U-Booten geschaffene Lage eine sehr ernste und schwere. Wir treten in die entscheidende Phase des Krieges, in der es sich für Deutschland um Sein oder Nichtsein handelt. Möge - dieser Rus entringt sich der bekümmerten Seele - - uns der Erfolg beschieden sein! Von eigentlichen K r i e g s h a n d k u n g e n ist infolge der strengen Kälte, die überall, nicht bloß in Deutschland, zu herrschen scheint, kaum etwas zu berichten. Glücklicherweise ist an keiner Stelle etwas geschehen, was unsere Lage irgendwie verschlimmert hat. Im Gegenteil werden von den verschiedenen Fronten kleinere Ereignisse gemeldet, die zu unserem Vorteile gedeutet werden können * Staatssekretär Z i m m e r m a n n üb e r das n c u c Indengesetz in Pole it. Die in Berlin erscheinenden „Neuen Jüdischen Monatshefte" sHeft 8, 1917) bringen folgenden interessanten Telegrammwechsel zwischen dem deutschen Gesandten in Washington, Grasen Bernstorff, und dem Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, Zimmermann. „Seiner Exzellenz Grasen v. Bernstorff, Kaiserlich deutscher Gesandter, Washington D. C. Bezugnehmend auf die Verordnung der deutschen Negierung über die Organisation der jüdischen Religionsgemeinschaft in Polen, welche in. weiten Kreisen der amerikanischen Judenheit Aufsehen erregt hat, bittet „The American Jewish Chronicle" Ew. Exzellenz um Aufklärung über die Art und Bedeutung des erwähnten Gesetzes. Die amerikanischen Juden wünschen zu erfahren, ob das neue Gesetz über die religiöse Autonomie für die polnischen Juden die kulturelle Autonomie auf nationaler Grundlage einschließt, ebenso ob der Oberste Rat der Juden, der durch das Gesetz vorgesehen ist, in der Lage sein würde, an der künftigen Regierung Polens teilzunehmen, und ferner, ob es wahr ist, daß die polnischen Juden in die neue polnische Armee eingereiht werden sollen." Seine Exzellenz der deutsche Gesandte übermittelte dem „American Jewish Chronicle" daraufhin folgende Antwort, die vom Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, Zimmermann, unterzeichnet ist: „Kaiserlich deutsche Gesandtschaft, 8. November 1916. Washington D. C. An den Verleger des „American Jewish Chronicle", New Jork. In Beantwortung Ihrer Anfrage über die Rechte, die den Juden in Polen gewährt worden sind, gestattet ich mir. Ihnen die Abschrift einer Depesche zu übermitteln, die ich soeben von meiner Negierung erhalten habe: 1. Das neue Gesetz über die Verwaltung und Organisation der jüdischen Gemeinden in Polen übertrifft nach übereinstimmendem Urteil aller Sachkenner bei weitem alle bisherigen Verfassungen für die Juden und vermeidet dadurch die durch die früheren Gesetze verursachten Fehler. Es gibt den Juden weitgehende Selbstverwaltung und die Möglichkeit zur Unterhaltung eigener Schulen auf Grundlage eines eigenen Unterrichtsshstems. 2. Die Frage der nationalen Autonomie ist nur durch die polnische Verfassung zu lösen und konnte durch das jetzige Gesetz nicht vorweggenommen werden. Hierzu ist eine vorhergehende Verständigung zwischen Polen und Juden erforderlich, um einen Jnteressenkonflikt zu vermeiden. 3. Jedenfalls ermöglicht die Verordnung die gesunde Entwicklung eines blühenden jüdischen Lebens und einer unbehinderten Vorwärtsentwicklung. Sie schafft Körperschaften mit Selbstverwaltung, die ihre Schulen organisieren, leiten, überwachen und den Lehrplan bestimmen. Sie haben die Befugnis zur Erhebung von Steuern und bilden angesehene Körperschaften zur Wahrnehmung jüdischer Interessen. Die Verwaltungsräte der Kreisgemeinden und der Oberste Rat der Juden, welche in dem Gesetz vorgesehen sind, ermöglichen den polnischen Juden, an der künftigen Regierung des Königreichs Polen teilzunehmen. 4. Eine Zwangsaushebung von polnischen Juden erfolgt nicht. Nur freiwillige Meldung von Polen und Juden für die polnische Legion kommt in Frage. Der Umfang solcher freiwilligen Meldungen kann jedoch jetzt noch nicht übersehen werden. Zimmermann, Staatssekretär des Auswärtigen Amtes." * Was Rußland betrifft, so kann sich der Außenstehende schwer eine Vorstellung über die inneren Zustände machen. Kenner der Verhältnisse sehen die innere Lage dieses Kolosses nicht so finster an, wie wir sie in unserer letzten Uebersicht darstellen zu müssen glaubten; das Land verfüge, wie sie behaupten, über so kolossale Hilfsmittel, der Kriegswille — nicht bloß der leitenden Kreise, sondern auch der großen Massen sei ein so allgemeiner und ausgesprochener, daß die Hoffnungen, die man in Deutschland auf eine Kriegsmüdigkeit der östlichen Großmacht setze, nicht völlig begründet seien. Was das Verfahren der russischen Regierung betrifft, die ja freilich jeden Augenblick wechselt, so ist dies, wie bedauerlicherweise erwähnt werden muß, ein durchaus judenfeindliches. Davon gibt eine neuerliche Nachricht der „Frankfurter Zeitung" Kunde, die so lautet: „Rjetsch" erwähnt eine neue Verfügung des Ministers des Innern, wonach alle von den Städte- und Semstwoverbänden beschäftigten Juden außer den Aerzten und Heilgehilfen sofort zu entlassen und durch Personen anderer Bekenntnisse zu ersetzen sind. * Vom „Verband der Deutschen Juden" erhalten wir folgende Mitteilung: Der Verband der Deutschen Juden hat der Angelegenheit, betreffend die aufgenommene Statistik jüdischer K r i e g s t e i l n e h - m e r, seine besondere Aufmerksamkeit Zugewendet, hat sich in wiederholten Sitzungen des Geschäftsführenden Ausschusses und des Gesamtausschusfes aufs eingehendste mit dieser Frage beschäftigt und ist bei Behörden, insbesondere bei dem Kriegsministeri.nm, wiederholt mündlich und schriftlich vorstellig geworden, lieber die einzelnen feiner Maßnahmen eingehend zu berichten, loird erst in späterer Zeit geeignet sein. Für jetzt halten wir für angezeigt, auf folgende Punkte aufmerksam zu machen: 1. Wie schon bekanntgeworden, hat der jetzige Kriegsminister Herr v. Stein in Ergänzung des Erlasses des früheren Kriegsministers Herrn Wild v. Hohenborn eine weitere Verfügung dahin getroffen.

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