Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 80 (1916)
- Issue
- Heft 47 (24.11.1916)
- Date
- 1916-11-24
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
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3 gezogen. Nach erfolglosem Einspruch beim Regierungspräsidenten zu Kassel erhob H. Klage beim Bezirksausschuß zu Kassel und verlangte, daß seine Steuer um ein Drittel ermäßigt werde. Ter Bezirksausschuß wies jedoch die Klage ab, da in Fällen der vorliegenden Art die Klage im Verwaltungsstreitverfahren nicht zulässig sei. Diese Entscheidung focht H. durch Berufung beim Oberverwaltungsgericht an und erklärte die Auffassung des Bezirksausschusses für unzutreffend; das Verwaltungsstreitverfahren sei zulässig, wie aus dem Zuständigkeitsgesetz und dem Judengesetz vom 23. Juli 1847 zu entnehmen sei. Das Oberverwaltnngsgericht schloß sich aber der Entscheidung des Bezirksausschusses zu Kassel an und wies die von H. eingelegte Berufung endgültig ab. Dasselbe Resultat hatte die Klage eines Kaufmanns N. gegen den Vorstand der Shnagogengemeinde zu Fulda. 22 Frankfurt a. M., 17. November. Das zur Herstellung der Mazzoth erforderliche Mehl wird gemäß einer Verfügung, die das Direktorium der N e i ch s g e t r e i d e st e l l e unterm 21. Oktober — K. M. 10 322 — an sämtliche Landeszentralen gerichtet hat, den Bäckereien durch Vermittlung der Zentrale für Mazzothversorgung G. m. b. H., Frankfurt a. M., Schützenstraße 14, geliefert. Auf die aus diesem Mehle hergestellten Mazzoth finden die Anordnungen, die in den Kommunalverbänden auf Grund von § 47 bis 51 der Bundesratsverordnung vom 29. Juni 1916 erlassen sind, keine Anwendung. Die Kommunalverbände sind also nicht berechtigt, die Versendung von Mazzoth außerhalb des Bezirkes zu untersagen, Vorschriften für Zusammensetzung, Größe und Gewicht der Mazzoth zu erlassen oder ihre Abgabe aus bestimulte Zeiten oder in anderer Weise zu beschränken. Vielmehr wird die Regelung des Verbrauchs von Mazzoth in diesem Jahre in folgender Weise stattfinden: Zunächst h-at jede Bäckerei und jeder Händler mit Mazzoth den Namen jedes Mazzothkäufers nebst Menge, Lieferungsdatum und Lieferungspreis in ein besonderes Buch einzutragen, das ans Erfordern der Ortspolizeibehörde vorzulegen ist. Die Lieferung voll Mazzoth an die Verbraucher erfolgt nur gegen Bezugscheine. Die Bezugscheine werden gegen Vorlage des Brotausweises der Regel nach von dem Vorstande derjenigen Synagogengemeinde ausgestellt, die für den Verbraucher zuständig ist. In Ausnahmefällen kann auch die Zentrale selbst Bezugscheine ausstellen. Ueber die Höhe des jeder Person durch Bezugschein zuzubilligenden Quantums von Mazzoth und das Verfahren bei der Allsstellung der Bezugscheine werden die Synagogengemeinden rechtzeitig durch die Zentrale verständigt werden. Die Inhaber von Mazzothbezugscheiuen verlieren das Anrecht auf die auf den Zeitraum vom 7. April bis 14. April einschließlich entfallenden Brotkarten. Soweit aus diesen Zeitraum Bruchteile von Brotkarten entfallen, erfolgt die Abrundung zugunsten des Bezugsberechtigten. Dell Kommunalverbünden bleibt es überlassen, den ihnen von den Synagogmgemeinden namhaft zu rnachenden Inhabern von Bezugscheinen hiernach die in Frage kommenden Brotmarken bei der Ausgabe zlt kürzen. Will ein Konununalverband von dieser Befugnis keinen Gebrauch machen, so hat die betreffende Synagogengemeinde die auf die Pessachzeit entfallenden Brotmarken von den rituellen Haushaltungen, wie im vorigen Jahre, einzufordern und dem Kommunalverband zur Verfügung zu stellen. Die Synagogengerneinden sind verpflichtet, rechtzeitig eine Entschließung der Kommunalverbände über das hiernach zu wühlende Verfahren herbeizuführen. Den Höchstpreis für Mazzoth frei ills Haus der Verbrauchers hat die Zentrale auf 65 Pf. für das Pfund festgesetzt. Dieser Preis darf nirgends überschritten werden, jedoch ist anzunehmen, daß viele Bäckereien entsprechend ihren Produktionsbedingungen billiger werden liefern können. — Metz, 17. November. Das 50jäh r i g e Besteh e n des Vaterländischen F r a u e n Vereins wurde in der israelitischen Ko n sisto r ial sy n a go ge am vorigen Samstag vormittags 10 Uhr im Anschluß an den gewöhnlichen Sabbat-Gottesdienst in einer besonderen Feier begangen, bei der vor zahlreich versammelter, feldgrau durchsetzter Gemeinde Oberrabbiner Dr. Netter iit gedankentiefer und formvollendeter Rede dessen gedachte, was der Vaterländische Frauenverein gewesen und geworden sei in dem halben Jahrhundert seines Strebens und Wirkens. Am 11. November 1866 ins Leben gerufen durch Königin Augusta von Preußen, die nachmalige erste deutsche Kaiserin, habe er in richtiger Erkenntnis der Gefahren, die jeder Vaterlandssache ans der Glaubenstrenmmg drohe, von vornherein jede konfessionelle Scheidung vernlieden, und heute folgten seinem weißen Banner nicht weniger als 800600 deutsche Frauen als Priesterinnen des Menschentums, der Menschenliebe. Als bei Ausbruch des furchtbarsten aller Kriege von dem sozialen Aufbau des Menschengeschlechts nichts zu bleiben schien als ein holder Traum, als der himmliche Genius der Kultur sein Haupt verhüllen wollte vor der Fülle der Schreckensbilder, da durfte er das Auge trösten an dem Anblick derjenigen, die selbstlos und in treuer Hingabe den Opfern des Krieges dienten, und in deren erster Linie der Vaterländische Frauenverein stand. Seine Priesterinnen handeln iiadj dem Wahlspruch der Sophokteischen Antigone, die von sich sagte: „Nicht mitzuhassen, nützulieben bin ich da." Sie üben Menschenliebe gegenüber den verlassenen Familien der im Felde stehenden Krieger in Kinderheimen, Kinderhorten und anderen segensreichen Einrichtungen, sie vermitteln den Kriegern im Felde den Heimatsverkehr, sie erheben sein Herz durch liebevoll gebotene Spenden, sie treten an das Leidenslager der wunden Helden im lichten Scheine holder Feen und sie werden, wenn endlich der Friede kommt, gemeinsam mit dem Staat .der seine ihrer Arbeitskraft beraubten Söhne nicht vergessen kann, geben undwohltun, soweit nur immer ihre Kraft reicht. Und will ihre Kraft Nachlassen vor der Größe ihrer Aufgaben, daun werden sie ansschauen zu ihrer edlen Landesmutter, Kaiserin Auguste Victoria, die wie einst Königin Luise ihre menschliche Haupt-Pflicht darin sieht, Schmerz und Leid zu lindern. Heute, mitten im Kämpfen und Leiden dieses furchtbarsten aller Kriege, ist keine Zeit, den stolzen Erinnerungstag des Vaterländischen Frauenvereins freudig zu feiern; nur dankbar seiner zu gedenken, ist uns ru dieser Stunde gegeben. Aber die Tausende, denen diese deutschen Frauen in treuer Hingabe dienen, werden einst für sie zeugen, und der Geschichtsschreiber dieser Zeit wird nicht Vorbeigehen an ihren Tatern reinster Menschenliebe.! kußlsnd.! Z. Petersburg (indirekt), im November. Vom 11. bis 13. Sep-! tember d. I. fand in Petersburg eine Konferenz der! jüdischen Hilfskomitees für die Opfer des Krieges 1 statt, die vom Petersburger Zentralkomitee einberufen war. Das j Hilfswerk der russischen Juden ist ein eindrucksvoller Beweis für die! organisatorischen Fähigkeiten, Opferwilligkeit und Hingabe besonders ' der jüdischen Jugend; nachstehende Angaben geben einen Begriff über Aufbau und Umfang des Werkes: Im Mittelpunkte der Hilfsaktion steht die „Gesellschaft des Hilfswerkes für die jüdischen Kriegsopfer". Sie hat Hilfskomitees in allen Städten mit jüdischer Bevölkerung.! Jedes Gouvernement besitzt eine Zentrale, mehrere Gouvernements! haben ein Rahonkomitee, das Petersburger Zentralkomitee bildet die i oberste Leitung. Die Zahl jüdischer Flüchtlinge wird von den Komitees auf 400 000 geschätzt. Am 1. August 1916 erhielten Geldunterstützuug (für Bekleidung, Lebensnüttel oder Wohnung) 211000 Flüchtlinge. Die ungeheuren Summen, welche die direkte Hilfeleistung für die Flüchtlinge und Kriegsopfer erfordert, fließen aus verschiedenen Quellen: aus regelmäßigen Mitgliedsbeiträgen von 3 Rubel jährlich aufwärts, aus staatlichen Beihilfen von 6 Rubel pro Kopf monatlich, aus den jüdischen Hilfsfonds des Anstandes, besonders ans Amerika imfc England, schließlich aus der S e l b st b e st e u e r u n g weitester Schichten der jüdischen Bevölkerung zugunsten der Flüchtlinge bzw. Evakuierten. Die staatliche Unterstützung bis Ende August 1916 betrug 11 Millionen Rubel (?). Aus Amerika kamen etwa 5 Millionen Rubel. Die russischen Juden haben bedeutend mehr als die Regierungfast soviel wie diese und die auswärtigen Hilfsfonds Zusammen, aufgebracht. Die Selbstbesteuerung spielt dabei die größte Rolle. Sie wird meist als progressiv abgestufte Einkommensteuer durchgeführt. Im ganzen sind etwa 30 Millionen Rubel bisher für die Flüchtlingssürsorge von den Hilfskomitees verbraucht worden. Neben dieser Zentralorganisation mit ihren Hilfskomitees arbeiten: „Die Jüdische Bildungsgesellschaft", Insbesondere für die Gründung von Volksschulen, von Abendkursen für Erwachsene, Bibliotheken und Lesehallen, dann die „Gesellschaft für Handwerk und Ackerbau", die vornehmlich für Arbeiter und Handwerker sorgt. Sie richtet Arbeitskammern ein, die sich mit Arbeitsnachweis, Arbeiterschutz, Gründung von Volksküchen und Herbergen, Einrichtung von Fachkursen und Lehrwerkstätten beschäftigten. In letzter Zeit beschäftigte sich die Gesellschaft auch mit der Frage der „Arbeitskredite". Schließlich widmet sich die „Gesellschaft zum Schutze der Geßmdheit der jüdischen Bevölkerung" medizinisch-sanitärer Hilfeleistung. Sie unterhält ärztliche „fliegende